Postmonopol am Beispiel Zorge

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Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/3367

 

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 10/2970 —

Betr.: Postmonopol am Beispiel Zorge
Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Hirche (FDP) vom 11. 7. 1984

Die Gemeinde Zorge/Kreis Osterode hat medienpolitisch schon vor Jahren dadurch
Aufsehen erregt, daß dort eine Interessengemeinschaft angesichts des schlechten Fern-
sehempfangs selbst die Verkabelung des Ortes durchgeführt hat, und zwar gegen er-
heblichen Widerstand seitens der Deutschen Bundespost. Der Nieders. Minister für
Bundesangelegenheiten ebenso wie der Nieders. Wirtschaftsminister haben sich damals
nachhaltig gegenüber Bundespostminister, Postverwaltungsrat und der Öffentlichkeit
für diese Verkabelung durch die Bürger ausgesprochen.

Die Landesregierung hat darüber hinaus der Interessengemeinschaft Zorge einen Lan-
deszuschuß zur Verwirklichung der Verkabelung gewährt. Dabei hat die Landesregie-
tung mit heftiger Kritik an Bundespostminister Matthöfer und an dem Postmonopol
nicht gespart.

1983 hat der Kreistag des Landkreises Osterode beschlossen, der Interessengemeinschaft
ein Darlehen zur Erweiterung ihrer Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Dagegen hat
der Oberkreisdirektor Einspruch eingelegt, dem sich die Bezirksregierung Braunschweig
angeschlossen hat. Der Innenminister hat diesen Einspruch mit dem Hinweis unter-
stürzt, daß „ein Darlehen für eine Aufgabe gewährt (werde), für die ein anderer Träger,
hier die Bundespost, zuständig ist“.

Die Sachlage stellt sich damit wie folgt dar: Einerseits hat die Landesregierung einen
Zuschuß von 5000 DM an die Interessengemeinschaft gegeben, um eine Verkabelung
durch Private zu ermöglichen, andererseits aber dem Kreis Osterode untersagt, ein Dar-
lehen genau für den gleichen Zweck bereitzustellen. In dem einen Fall wurde der Zu-
schuß gegeben, um eine Initiative von Bürgern gegen die Post zu unterstützen, in dem
anderen Fall ein Darlehen abgelehnt, mit ausdrücklichem Hinweis auf das bestehende
Postmonopol.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es richtig, daß der Minister für Bundesangelegenheiten mit Schreiben vom
9.5.1978 den Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen darum gebeten
hat, die Zorger Interessengemeinschaft bei ihrer Verkabelungsabsicht zu unterstüt-
zen, um die Benachteiligung einer Zonengrenzgemeinde zu vermeiden? Ist es rich-
tig, daß der Interessengemeinschaft Zorge aus den Etatmitteln des Ministeriums für
Bundesangelegenheiten ein Zuschuß von 5 000 DM gewährt wurde, und zwar unter
ausdrücklicher Billigung der Tatsache, daß die Kabelfernsehanlage weiterhin auf pri-
vater Basis betrieben würde?
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2. Treffen die Zeitungsberichte aus dem Jahre 1978 zu, daß sich der Nieders. Minister
für Wirtschaft und Verkehr an den Vorsitzenden des Postverwaltungsrates mit der
Bitte gewandt hatte, dafür Sorge zu tragen, daß die Einrichtung der Zorger Kabel-
fernsehanlage auf privater Basis nicht weiter von der Post behindert wird und die
Post keine eigene Anlage in Zorge errichtet? Trifft es auch zu, daß damals seitens des
Ministers für Wirtschaft und Verkehr die Auffassung vertreten wurde, die Errichtung
von Kabelfernsehanlagen falle nicht unter das Postmonopol?

3, Welche Gründe gibt es dafür, daß der Nieders. Innenminister in seinem Schreiben
vom 6.2.1984 an mich im Unterschied zu der Auffassung der Landesregierung von
1978 den Standpunkt vertritt, für die Errichtung bzw. Erweiterung der Kabelfern-
sehanlage in Zorge sei die Deutsche Bundespost „entsprechend ihrer Aufgabenstel-
lung“ zuständig? Hat sich insofern die Auffassung der Landesregierung geändert?

4. Wieso ist es möglich, daß die Landesregierung die Zorger Privatinitiative zur Verka-
belung politisch begrüßt, finanziell mit Landesmitteln durch einen verlorenen Zu-
schuß unterstützt, eine Hilfe des Landkreises Osterode durch ein Darlehen mit Hin-
weis auf die Aufgaben der Post für nicht zulässig hält?

5. Welche Motive liegen ggf. einer solchen Meinungsänderung zugrunde, und warum
hat sich die Landesregierung dann so nachhaltig für die Kooperationsmodelle in
Braunschweig, Lingen, Wolfsburg und Goslar eingesetzt?

6. Wie will die Landesregierung den Vorwurf ausräumen, daß sie die Zorger Interessen-
gemeinschaft nur deshalb gegen den Bundespostminister unterstützt hat, um eigene
fernmelde- und medienpolitische Ziele zu erreichen, und daß die Zorger Initiative
nun gegen einen der CDU angehörenden Bundespostminister nicht mehr unter-
stützt zu werden braucht; und daß deshalb auch das Postmonopol nicht mehr kritik-
würdig und tevisionsbedürftig ist?

Antwort der Landesregierung

Der Niedersächsische Minister Hannover, den 19. 10. 1984
für Wirtschaft und Verkehr
— 01.2 — 57.00 —

Die Breitbandverkabelung ist eine Möglichkeit, die Fernsehunterversorgung in Gebie-
ten mit ungünstigen Rundfunkempfangsverhältnissen zu beheben. Dies trifft auch auf
Zorge zu, wo weite Teile der Bevölkerung das 2. und 3. Fernsehprogramm nicht oder
nur in ungenügender Qualität empfangen konnten.

Die Interessengemeinschaft Fernsehversorgung e.V. Zorge (IGF) hatte sich deshalb an
das Bundespostministerium mit der Bitte gewandt, die technischen Voraussetzungen
für einen einwandfreien Empfang von drei Fernsehprogrammen in Zorge zu schaffen.

Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hatte daraufhin der IGF Zorge
am 24. 7. 1978 mitgeteilt, daß mit einer kurzfristigen Änderung der eingeschränkten
Fernsehempfangsmöglichkeit aus Kostengründen (Errichtung eines zweiten Fernseh-
füllsenders) nicht gerechnet werden könne. Er empfahl der IGF deshalb, eine private
Gemeinschaftsantennenanlage zu errichten.

Erst als im Zuge der Planung und Errichtung einer privaten Gemeinschaftsantennenan-
lage in Zorge Konflikte mit der Deutschen Bundespost auftraten, hat sich die Landesre-
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gierung eingeschaltet und die IGF in ihren Bemühungen um eine Verbesserung der
Fernsehversogung unterstützt. Die Deutsche Bundespost wollte nämlich nunmehr eine
eigene Gemeinschaftsantennenanlage errichten und betreiben und die private Anlage
nicht mehr genehmigen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie
folgt:

Zu 1.

Es trifft nicht zu, daß der Niedersächsische Minister für Bundesangelegenheiten den
Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen in seinem Schreiben vom 9. 5. 1978
gebeten hat, die Zorger IGF in ihren Verkabelungsplänen zu unterstützen. Vielmehr
hat er darum gebeten, daß der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen die
technischen Voraussetzungen dafür schaffe, daß ein befriedigender Fernsehempfang in
Zorge sichergestellt sei.

Erst nachdem der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen mitgeteilt hatte,
daf dies nur durch eine private Gemeinschaftsantennenanlage kurzfristg möglich sei,
hat der Niedersächsische Minister für Bundesangelegenheiten der IGF Zorge eine Lan-
deszuwendung in Höhe von 5 000 DM bewilligt. Die in dem Bewilligungsbescheid ent-
haltene Bedingung, daß die in Aussicht gestellte Zuwendung nur bewilligt werden kön-
ne, wenn die Antennenanlage auch künftig von der IGF Zorge betrieben werde, hatte
ausschließlich haushaltstechtliche Gründe. Dadurch sollte die Rückzahlung der Zuwen-
dung für den Fall sichergestellt werden, daß die Anlage später in die Regie der Deut-
schen Bundespost übergehen sollte.

Hierbei haben medienpolitische Überlegungen keine Rolle gespielt, sondern aus-
schließlich das Interesse des Landes, den Bürgern im Zonenrandgebiet die von ihnen ge-
wünschte Fernsehversorgung zu ermöglichen.

Zu 2. und 3.

Es trifft zu, daß sich der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und Verkehr dafür
eingesetzt hat, daß die Errichtung der Kabelanlage in Zorge auf privater Basis zugelas-
sen wird.

Es ist unstreitig, daß nach geltendem Recht (Fernmeldeanlagengesetz — FAG —) die
Errichtung und der Betrieb von Kabelfernsehanlagen unter das Fernmeldemonopol der
Deutschen Bundespost fallen. Die DBP kann die Errichtung und den Betrieb von Ka-
belfernsehanlagen an private Kabelgesellschaften übertragen, Insoweit hat der Nieder-
sächsische Minister des Innern in seinem Schreiben vom 6. 2. 1984 an den Herrn Abg.
Hirche nur auf die geltende Rechtslage hingewiesen.

Die Auffassung der Landesregierung, daß eine Änderung des Fernmeldeanlagengeset-
zes mit dem Ziel einer wertbewerblichen Auflockerung des Fernmeldemonopols der
Deutschen Bundespost insbesondere für die Errichtung von Kabelfernsehanlagen wün-
schenswert wäre, ist hiervon unberührt und hat sich nicht geändert.

Zu 4.

Für die Gewährung einer Landeszuwendung des Niedersächsischen Ministers für Bun-
desangelegenheiten aus Mitteln der Zonenrandförderung war ausschließlich der Ge-
sichtspunkt entscheidend, weitere Nachteile für die Bevölkerung im Zonenrandgebiet
zu vermeiden.

Ein Darlehen des Landkreises ließ sich mit dem über $ 65 NLO auch für die Landkreise
geltenden Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung (8$ 82 Abs. 1
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und 2 NGO) nicht vereinbaren. Die Bezirksregierung hat daher den Beschluß des Kreis-
ausschusses des Landkreises Osterorde über die Darlehensgewährung in dem durch den
Einspruch des Oberkreisdirektors gegen diesen Beschluß in Gang gesetzten Verfahren
des $ 59 Abs. 1 NLO beanstandet. Dazu bestand besondere Veranlassung wegen der
schlechten Finanzlage des Landkreises, die sich in den nach der Finanzplanung auch in
den kommenden Jahren zu erwartenden Haushaltsdefiziten ausdrückt.

Zu 5.

Eine Meinungsänderung ist — wie vorstehend ausgeführt — nicht eingetreten.

Zu 6.

Die in dieser Fragestellung der Landesregierung unterstellten Motive treffen aus den
dargelegten Gründen nicht zu.

Breuel

4 (Ausgegeben am 2. 11. 1984)
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