Naturschutzflächen im Vehnemoor; hier: Widersprüchliche Aktivitäten von Naturschutzbehörden und CDU-Landtagsabgeordneten

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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4250

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Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 11/4100 —

Betr.: Naturschutzflächen im Vehnemoor;

hier: Widersprüchliche Aktivitäten von Naturschutzbehörden und CDU-Land-
tagsabgeordneten

Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Dr. Hansen, Frau Dr. Schole (Grüne) vom
26. 6. 1989

Das Vehnemoor ist aus landesweiter Sicht als „‚Fläche für den Naturschutz“ derzeit in
industrieller Abtorfung (‚in Abtorfung oder abgeschlossen bzw. vorläufig beendet, Re-
generation anzustreben‘‘) eingestuft. Im textlichen Teil des Niedersächsischen Moor-
schutzprogramms, Teil I, wird die Erhaltung der noch verbliebenen weitgehend natürli-
chen oder naturnahen Hochmoorrestflächen mit den hier natürlich vorkommenden Tie-
ten und Pflanzen als oberstes Ziel genannt. Weiterhin werden hier auch die teilabge-
torften Gebiete hervorgehoben, denen eine wertvolle Funktion als Ersatzlebensraum
zuerkannt wird. Schließlich wird ausdrücklich bestimmt, daß auch innerhalb der durch
das Moorschutzprogramm, Teil I, erfaßten Flächen örtlich wertvolle Teilgebiete, die aus
landesweiter Sicht keine entsprechende Berücksichtigung finden konnten, als Natur-
schutzgebiete zu sichern sind.

Diese Zielsetzungen sind allen Beteiligten, einschließlich der Torfabbaufirma spätestens
seit der Aufstellung und Veröffentlichung des Mootschutzprogramms bekannt.

Nun hat die Bezirksregierung in Verfolgung der Ziele des Mootschutzprogramms eine
Verordnung zur Unterschutzstellung von drei kleineren Teilflächen mit Restmoorflä-
chen von besonderer Bedeutung für die spätere Renaturierung des Vehnemoots vorge-
legt und damit deutlich gemacht, daß die Ziele des Moorschutzprogramms nach wie vor
gültig sind. Die Bedeutung dieser Flächen für eine mögliche Abtorfung ist im Verhält-
nis zu den Torfvorräten in den noch abzutorfenden Flächen als sehr gering einzustufen.

Parallel zu den Aktivitäten der Bezirksregierung gibt es nun öffentliche Reaktionen, die
Anlaß zu Fragen an die Landesregierung geben:

1. In den beteiligten Gemeinden Friesoythe, Bösel und Edewecht sammelten Bürger-
gruppen 927 Unterschriften mit dem Ziel, die Unterschutzstellung des gesamten
Vehnemoots sicherzustellen, weil sie befürchten, daß eine Renaturierung aus den
vorgesehenen Restmoorinseln ohne Anlegung von Pufferzonen, durch Anlegung zu
tiefer Entwässerungsgräben und durch Absichten, Flächen nach Abtorfung der land-
wirtschaftlichen Nutzung (,‚Nachweisflächen zur Vergüllung‘‘) zuzuführen, zunich-
te gemacht werden könnten.

2. Die Befürchtungen dieser Bürger erhielten durch einen Besuch der CDU-Landtags-
abgeordneten Eveslage und Grill am 7. 6. 1989 neue Nahrung. Laut Pressebericht
vom 9. 6. erklärte MdL Eveslage, „‚die (nachfolgende) Nutzung der (abzubauenden)
Flächen für den Naturschutz sei für die (Torfabbau-) Firmen eine wirtschaftliche Ka-
tastrophe, da sie in der Vergangenheit stets von einer landwirtschaftlichen Folgenut-
zung ausgegangen seien.‘ Der Geschäftsführer der Vehnemoor GmbH erläuterte
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dies mit der Aussage, bei der geplanten Wiedervernässung müßten 100cm Torf
„deinbleiben‘ , dadurch entstehe ein hoher wirtschaftlicher Schaden. MdL Grill ver-
teidigte laut derselben Pressemeldung zwar generell die Ziele des Moortschutzpro-
gramms, weckte aber Zweifel an seiner Aussage mit der Bereitschaft sich für massive
Ausgleichszahlungen einzusetzen, deren Finanzierbarkeit durch den Landeshaushalt
er gleichzeitig in Frage stellte.

3. Im Zusammenhang mit den genannten öffentlichen Diskussionen wurde in den
Presseberichten (MT, NWZ jeweils 6. 6., 8. 6. und 9. 6. 1989) Bezug genommen
auf angebliche alte Zusagen des früheren Niedersächsischen Landwirtschaftsmini-
sters Glup, die abgetorften Flächen des Vehnemoors ganz oder teilweise der land-
wirtschaftlichen Folgenutzung zuzuführen. Es muß davon ausgegangen werden, daß
sich diese Zusagen spätestens mit der Aufstellung des Moorschutzprogramms durch
die Landesregierung erledigt haben, weil es aus der Sicht des Naturschutzes einen
mit der Torfwirtschaft abgestimmten Minimalkompromiß darstellt.

Wır fragen deshalb die Landesregierung:

l. Welche Haltung nimmt sie ein zu den im Moorschutzprogramm von 1980 darge-
stellten Zielen bezüglich der Naturschutzwürdigkeit des Vehnemoors und örtlich
wertvoller Teilgebiete? In welchen Gebieten ist eine Abkehr von den Zielen des
Moorschutzprogramms beabsichtigt und mit welcher Begründung? Ist in Teilgebie-
ten eine landwirtschaftliche Folgenutzung vorgesehen und mit welcher Be-
gründung?

2. Wie beurteilt sie Vorschläge der Naturschutzgeseilschaft Ammerland, die zusätzlich
zu den Zielen des Moorschutzprogramms und zu den eingeleiteten Maßnahmen wei-
tere vorbeugende Maßnahmen wie z.B. Abbaueinschränkungen, Abschottung von
Gräben, Nutzungseinschränkungen für die geplanten Schutzgebiete für notwendig
erachtet?

3. Wie beurteilt sie die Möglichkeit und die Notwendigkeit finanzieller Entschädigung
der Vehnemoor GmbH und die dazu gemachten Äußerungen der MdL Eveslage und
Grill?

Antwort der Landestegierung

Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 26. 7. 1989
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— 101.1 — 01425/22 — 241 —

Für den Torfabbau im Vehnemoor auf ca. 1700 ha haben zwei Firmen beim Landkreis
Cloppenburg Anträge auf Erteilung einer Bodenabbaugenehmigung nach dem Niceder-
sächsischen Naturschutzgesetz gestellt. Es ist auch beantragt, die abgetorften Flächen
für eine landwirtschaftliche Nutzung zu kultivieren. Über die Bodenabbauanträge ist
noch nicht entschieden.

Der Torfabbau ist für den größten Teil des Vehnemoores im Grundsatz nicht strittig.
Für die Zeit des Genehmigungsverfahrens haben die Firmen daher eine befristete Bo-
denabbaugenehmigung erhalten.
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Die Genehmigungsbehörde hat wegen der Größenordnung des Vorhabens, der Um-
setzung des Moorschutzprogramms, der betriebswirtschaftlichen Bedeutung für die Fir-
men sowie der wirtschaftspolitischen Bedeutung für die Region dem Ministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Sachverhalt berichtet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Ziele des Moorschutzprogrammes werden von der Landesregierung nicht in Frage
gestellt.

Im Genehmigungsverfahren nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz wird ge-
prüft, wie weit die Ziele des Moorschutzprogrammes umsetzbar sind. Nach dem Stand
des Verfahrens sind noch keine Aussagen über das Ergebnis der Prüfung und damit
auch noch keine Antworten zu den hier gestellten Fragen möglich.

Zu 2:

Die genannten weiteren Maßnahmen sind zur Zeit nicht erforderlich.

Zu 3:

Ein Rechtsanspruch der Firmen auf Entschädigung ist zur Zeit nicht gegeben.

Dr. Meseke

(Ausgegeben am 28. 8. 1989) 3
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