Mangelhafte Unterrichtsversorgung an der Hauptschule Seesen
Niedersächsischer Landtag − 14. Wahlperiode Drucksache 14/3349 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Klare (CDU), eingegangen am 19. Februar 2002 Mangelhafte Unterrichtsversorgung an der Hauptschule Seesen Der Schulelternrat der Hauptschule Seesen beklagt die mangelhafte Unterrichtsversor- gung an dieser Schule. Zwar ist die Schule statistisch mit 94,9 % versorgt und liegt damit immer noch unter dem Landesdurchschnitt aller allgemein bildenden Schulen von 97,5 % doch sind darüber hinaus durch krankheitsbedingten Unterrichtsausfall erhebliche Lücken zu verzeichnen: So ist in der Woche vom 4. bis zum 8. Februar allein ein Ausfall von 126 Unterrichtsstunden zu verzeichnen, in der folgenden Woche fehlten 87 Stunden. Es ist nachweislich dazu gekommen, dass Klassen tageweise nach Hause geschickt wurden, weil der Unterrichtsausfall nicht mit „Bordmitteln“ bekämpft werden kann. Der Schulel- ternrat macht darauf aufmerksam, dass trotz Bereitschaft zu Mehrarbeit vor dem Hinter- grund der vorhandenen Lehrkräfte maximal 27 Stunden Vertretungsunterricht zeitweise gegeben werden können, krankheitsbedingt sind es nur 22 Stunden. Hinzu kommt, dass durch Bandscheibenvorfall, bevorstehende Hüftoperation und Handoperation weitere Lehrkräfte dauerhaft auszufallen drohen. Der Schulelternrat geht vor diesem Hintergrund von einem Ausfall von 90 bis 100 Unterrichtsstunden an dieser Schule aus. Er beklagt, dass die statistische Unterrichtsversorgung „völlige Augenwischerei“ sei, weil sie krank- heitsbedingte Unterrichtsausfälle nicht erfasse. Seitens der Schulbehörden werden die Schulen mit den Problemen des krankheitsbedingten Unterrichtsausfalls offensichtlich allein gelassen. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum hat sie es in Kauf genommen, dass die aufgezeigten massiven Unter- richtsausfälle an der Hauptschule Seesen durch Krankheit aufgetreten sind und nicht durch geeignete Maßnahmen gegengesteuert wurde? 2. Warum nimmt sie es vor dem Hintergrund der geschilderten Situation an der Haupt- schule Seesen in Kauf, dass kontinuierlich 90 bis 100 Unterrichtsstunden pro Woche an dieser Schule ausfallen? 3. Warum hat es die Landesregierung zugelassen, dass Klassen an dieser Schule wegen Lehrermangels tageweise nach Hause geschickt worden sind, obwohl dies nach An- gaben der Landesregierung unzulässig ist? 4. Welche Hilfestellung erhält die Hauptschule Seesen seitens der Schulbehörden, da- mit die geschilderten Unterrichtsausfälle nicht weiter auftreten, oder wird die Schule wie bisher mit ihren Unterrichtsausfallproblemen allein gelassen? 5. Warum ist es nicht möglich, auf absehbare Unterrichtsausfälle durch Krankheit, Ope- ration etc. durch Bereitstellung entsprechender Lehrerstunden vorausschauend zu re- agieren? 6. Welchen Wert hat eine statistische Unterrichtsversorgung von 95 %, wenn sie in der Schulwirklichkeit nicht einmal 80 % entspricht? (An die Staatskanzlei übersandt am 27. Februar 2002 – II/721 – 963) 1
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/3349 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 30. April 2002 – 01-01 420/5-II/721-963 – Zum Stichtag der Statistik am 08.02.2002 verfügte die Hauptschule Seesen bei 566,0 Lehrer-Soll-Stunden über 537,5 Lehrer-Ist-Stunden. Mit dieser Unterrichtsversor- gung liegt sie sowohl im Durchschnitt der Hauptschulen des Landkreises Goslar wie auch des Regierungsbezirks Braunschweig und des Landes Niedersachsen. Zur Abdeckung der Schülerpflichtstunden gemäß den Stundentafeln benötigt die Hauptschule Seesen 450,0 Lehrer-Ist-Stunden; mithin verbleiben noch 87,5 Stunden für weitere pädagogische Maßnahmen, das sind 5,8 Stunden pro Klasse. Diese Zahlen zeigen, dass in allen Klassen die Pflichtstunden erteilt werden können und darüber hinaus noch ein beträchtlicher Spielraum für weitere pädagogische Maßnahmen verbleibt. Eine rechnerische Unterrichtsversorgung von etwas unter 100 % bedeutet nicht, dass Pflichtunterricht gemäß der Stundentafel ausfallen muss, da das in der Regel aus Grund- und Zusatzbedarf bestehende Gesamtsoll einer Schule deutlich mehr Lehrerstun- den umfasst als zur Erteilung der Pflichtstunden erforderlich sind. Der vom Fragesteller herangezogene Erlass zur „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung” ist ein für die Schulbehörden gedachtes Berechnungsinstrument, um die vom Landtag zur Verfügung gestellten Lehrerstellen sachgerecht auf alle Schulformen und Schulen zu verteilen. Da- bei ist es ständige Aufgabe der Bezirksregierungen, die Unterrichtsversorgung der ihnen unterstellten Schulen im Rahmen der erreichbaren durchschnittlichen Versorgung durch entsprechende Personalmaßnahmen auszugleichen. Die Bezirksregierung Braunschweig hat sich von der Schulleitung der Hauptschule See- sen die krankheitsbedingten Ausfälle für die Zeit vom 04.02. bis 13.03.2002 berichten lassen. Danach hat es in der Woche vom 04.02. bis 08.02.2002 Erkrankungen von vier Lehrkräften - eine davon aber nur an zwei Tagen - gegeben. Ein krankheitsbedingter Aus- fall in dem in der Kleinen Anfrage genannten Umfang ist vor dem Hintergrund der von der Schulleitung an die Bezirksregierung gemeldeten Zahlen nicht nachvollziehbar. Dies gilt auch für die Woche vom 11.02. bis 15.02.2002, in der es nach Mitteilung der Schul- leitung zu einem krankheitsbedingten Fehl von 34,0 Stunden gekommen ist. Die in der Kleinen Anfrage befürchteten weiteren Ausfälle sind bisher nicht eingetreten. Ab dem 05.03.2002 verfügte die Schule wieder über die in der Statistik vom 08.02.2002 angegebene Lehrer-Ist-Stundenzahl. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt: Zu 1: Krankheitsbedingte Ausfälle kommen in Schulen nicht häufiger vor als in anderen Berei- chen. Unterrichtsausfälle im laufenden Schulhalbjahr sind grundsätzlich mit den vorhan- denen Lehrkräften abzudecken. Hierzu gibt es die Möglichkeit des flexiblen Unter- richtseinsatzes. Bei längerfristigen Ausfällen sind durch die Schulbehörde erforderlichen- falls Abordnungen oder Versetzungen durchzuführen. Wenn die Unterrichtsversorgung deutlich unterschritten wird oder in einem Fach ein gra- vierender Mangel entsteht, können im Rahmen eines begrenzten Kontingents Vertre- tungslehrkräfte als „Springer-” oder „Feuerwehr-Lehrkräfte” auch eingesetzt werden. Da es sich bei den in der Kleinen Anfrage für die Hauptschule Seesen genannten Zeiträumen immer nur um kurzfristige Erkrankungen handelte, kamen diese Maßnahmen nicht in Betracht. Zu 2: Hierzu verweise ich auf meine Ausführungen in der Vorbemerkung. 2
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/3349 Zu 3 und 4: Es gehört zur Pflichtaufgabe einer Schule, ihren Schülerinnen und Schülern täglich Un- terricht zu erteilen. Nach dem Bericht der Bezirksregierung Braunschweig ist die Schule zuletzt am 11. Februar 2002 schriftlich darauf hingewiesen worden, dass ein Unter- richtsausfall für ganze Unterrichtstage unzulässig ist. An diese Weisung wird sich die Schule halten. Die Schulbehörde wird künftig dafür Sorge tragen, dass auch diese Schule ein entspre- chendes Vertretungskonzept entwickelt. Zu 5: Im Rahmen der Möglichkeit des flexiblen Unterrichtseinsatzes kann die jeweilige Unter- richtsverpflichtung einer Lehrkraft wöchentlich bis zu vier Unterrichtsstunden über- schritten oder bis zur Hälfte unterschritten werden. An der Hauptschule Seesen sind le- diglich vier der insgesamt 23 Lehrkräfte ohne jegliche Stundenreduzierung, also mit einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 29 Stunden, tätig, während sechs Lehrkräfte eine Unterrichtsverpflichtung von unter 20 Stunden haben. Von daher ist der Spielraum für Unterrichtsvertretungen weit höher als dies vom Schulelternrat dargestellt wird. Zur Abdeckung längerfristiger Ausfälle stehen den Bezirksregierungen Mittel für den Einsatz von „Feuerwehr- und Springerlehrkräften“ zu Verfügung. Bei der Beurteilung, wie lange eine Lehrkraft voraussichtlich ausfallen wird, kommt es nicht auf die formale Krankschreibung an. Vielmehr sollte von der Schule und den Schulbehörden der Zeit- raum, in dem aufgrund der besonderen Umstände mit Unterrichtsausfällen zu rechnen ist, eingeschätzt werden. Zu 6: Hierzu verweise ich auf meine Ausführungen in den Vorbemerkungen. Jürgens-Pieper (Ausgegeben am 7. Mai 2002) 3