Telefonische Auskunft des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten wegen der Trauerbeflaggung niedersächsischer Ministerien
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5262 ——— en, Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 12/5129 — Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Rettig (fraktionslos) — Drs 12/5129 Berr.: Telefonische Auskunft des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten wegen der Trauerbeflaggung niedersächsischer Ministerien Mit Datum vom 16. 6. 1993 hatte ich eine Kleine Anfrage zum Thema „Trauerbeflag- gung niedersächsischer Ministerien am Tage der Verabschiedung des Asylkompromisses im deutschen Bundestag“ eingebracht. Schon am 18. 6. hatte nachweislich meines Telefonanrufbeantworters Minister Trictin per Autotelefon versucht, mich zu erreichen und die Frage gestellt. ob die Anfrage wirklich beantwortet werden solle. Am Montag, dem 21. 6.. teilte mir der Minister dann telefonisch mit. ..daß die Trauerbeflaggung wegen der Beerdigung des chemalı- gen niedersächsischen Ministers Heinrich Albertz angeordnet worden sei. der auch mal Bundesratsminister und Sozialminister in Niedersachsen gewesen sei. Dies sei im übri- gen in Niedersachsen immer so gehandhabt worden. Wegen dieser Beerdigung sei auch an der Landesvertretung in Bonn halbmast geflaggt worden. Wenn ich also auf einer Beantwortung der Kleinen Anfrage bestände. könnte das sehr blamabel für mich und die UWN werden.“ Da mich dieser Anruf auf meiner neuen Arbeitsstelle erreichte, ich wegen dringender beruflicher Inanspruchnahme keine Zeit hatte, die Angaben des Ministers zu überprü- fen und ich eigentlich auch noch geneigt war, persönlichen Aussagen eines Ministers zu glauben, zog ich mit Schreiben vom 21. 6. mittags per Telefax an den Landtagspräsi- denten meine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung zurück. Trotzdem hatte offensichtlich das Bundesratsministerium bereits die Presse informiert. so daß am nächsten Tag die Nordwest-Zeitung in Oldenburg auf der Landesseite einen Artikel mit „Rettig-Anfrage ‚wirklich unnötig‘ " überschrieb. und die ..Deister- und Weserzeitung“ in ihrem Artikel „Von Mißbrauch und Mißerfolg ...“ in ihrem letzten Satz den Kommentar im Trittin-Ministerium „Ein Anruf hätte genügt" zitierte. Dies har mich veranlaßt, die ganze Angelegenheit nochmals eingehend zu überprüfen. Dabei fällt auf, daß durch telefonischen Kontakt der Minister den Anfragesteller ver- sucht zu einer Rücknahme seiner Anfrage zu bewegen, während gleichzeitig sein Mini- sterium gegenüber der Presse versucht, die Glaubwürdigkeit des Anfragestellers in Frage zu stellen. Nach der telefonischen Aussage von Trittin „sei es langjährige Praxis in Hannover, am Tag der Beisetzung vor den Ministerien halbmast zu flaggen, in denen ein verstorbener Minister tätig war“ (siehe auch „Nordwest-Zeitung‘ Oldenburg vom 22. 6.) Es fällt auf, daß zumindest insoweit davon abgewichen worden ist, als das Wissen- schaftsministerium ebenfalls halbması flaggte, obwohl der verstorbene Heinrich Al. bertz nicht Minister in diesem Ministerium gewesen ist.
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5262 | Auch verblüfft. daß keine nachgeordneten Behörden sich an dieser Trauerbeflaggung beteiligt haben, wie es sonst bei Halbması-Beflaggungen üblıch ısı Letztlich ist nicht zu erklären. weshalb ın einer solch wichtigen Frage. wann cın Ministe- rium halbması zu flaggen hat. es keine Vorschriften gibt und man sıch auf cınc langjah- rıge Praxis beruft, so daß keiner, der die Angelegenheit überprüfen wıll. Grundsarze für die Halbmastbeflaggung nachlesen kann. Deshalb frage ich die Landesregierung: I. War thr vor der Beerdigung bekannt. daß Minister Trittin die Trauerbeflaggung an- läßlıch der Beisetzung des chemaligen niedersächsischen Flüchtlingsministers Heın- fich Albertz „auf Grund langjähriger Praxis‘ angeordnet hatte. wurde auch ım So- zialministerium halbmast geflaggt. weil ja Heinrich Albertz auch als Sozialminıster ın Niedersachsen tätig war. und weshalb wurde an diesem Tage ım Wissenschafts- ministerium halbmast geflaggt? 2. Hat es wegen der Trauerbeflaggung (vorher oder hinterher) Beratungen ım Kabınett gegeben. wie ist in solchen Fällen die Trauerbeflaggung in der Vergangenheit ge- handhabt worden, kann die Landesregierung an Hand von Beispielen belegen. daß bei Beerdigungen von ehemaligen Ministern des Landes Niedersachsen wann und vor welchen Ministerien halbması geflaggt worden ist. und gibt es Unterschiede in der Trauerbeflaggung für Minister. die vor ihrem Tode noch ım Lande Niedersach- sen lebten, und solchen. die vor dem Tode ihren Wohnsitz außerhalb Niedersach- sens hatten? 3. Hält sie es für angebracht, daß niedersächsische Ministerien allein entscheiden, wann und für welchen Anlaß vor den Ministerien halbmast geflaggı wird. oder hält sie eine einheitliche Praxis für alle Ministerien für besser. und wer soll in Zukunft in Nieder- sachsen entscheiden. wann, wo und für welchen Anlaß vor welchen Ministerien und vor welchen nachgeordneten Behörden halbması geflaggı werden soll? Antwort der Landesregierung Niedersächsische Staatskanzlei Hannover. den 16. 8. 1993 Die Rechtsgrundlage für Beflaggungen ist die Verordnung über die Beflaggung öffen:- licher Bauten vom 8. Mai 1991 (Nieders. GVBl. $. 181). In dieser von der Landesregie- rung beschlossenen Verordnung sind regelmäßige Beflaggungstage — z.B. Tag der Ar- beit. Tag des Inkrafttretens des Grundgesetzes. Volkstrauertag — festgelegt ($ I Abs. 1 Ziff. 1). Weiter überträgt sie dem Ministerpräsidenten die Befugnis, bei be- stimmten Anlässen eine Beflaggung anzuordnen ($ 1 Abs. I Ziff. 2. Abs. 2). Arı und Umfang der jeweils vom Ministerpräsidenten angeordneten Beflaggungsmaßnahme werden nach den einzelnen Umständen bestimmt. Beim Ableben ehemaliger Ministerinnen und Minister entspricht es seit 1956 nieder- sächsischer Staatspraxis, die Dienstgebäude der von ihnen geführten Ministerien und auch das Dienstgebäude der Staatskanzlei am Tage der Beisetzung halbması zu beflag- gen.
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5262 mm m mn me Dies vorausgeschickt beantworte ıch die Fragen wie folgt Zu |: Durch Anordnung vom 19. Mai 1993 hat der Ministerpräsident für den 26. Maı 1993 die Trauerbeflaggung für die Dienstgebäude des Sozialministeriums. des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und der Staatskanzlei aus Anlaß der Beıset- zung des Ministers a.D. Heinrich Albertz angeordnet. Da die Dienstgebäude des Min:- steriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und des Ministeriums für Wissen- schatt und Kultur unmittelbar nebeneinander stehen. ist auch das Gebäude des Mını- steriums für Wissenschaft und Kultur entsprechend beflaggt worden. Zu 2: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Im Hinblick auf die einheitliche Praxis verzich- tet die Landesregierung auf eine Aufzählung von Beispielen Bei der Anordnung einer Trauerbeflaggung aus Anlaß des Ablebens einer ehemaligen Ministerin oder eines ehemaigen Ministers macht es keinen Unterschied. ob sie oder er zuletzt den Wohnsitz in Niedersachsen hatıc. Zu 3: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen Dr. Weber (Ausgegeben am 2. 9. 1993) j