Frauenförderung an niedersächsischen Hochschulen

/ 37
PDF herunterladen
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5621

Free

 

Antwort auf eine Große Anfrage
— Drucksache 12/5379 —

Betr.: Frauenförderung an niedersächsischen Hochschulen

Wortlaut der Großen Anfrage der Fraktion der FDP vom 7. 9. 1993

Der Anteil der Studentinnen an den Hochschulen beträgt zur Zeit in den alten Bundes-
ländern 39 % , der Studentinnenanteil mit Abschluß liegt bei 38 % , der Anteil der Frau-
en mit Promotion beträgt 28%, der Prozentanteil der Frauen unter den Habilitationen
10%, unter den Professoren beträgt der Anteil nur noch 5,5 %, und schließlich sind
nur 2,6 % der Professorenstellen mit der Besoldung C4 von Frauen besetzt. Der stufen-
förmig zurückgehende Frauenanteil gilt auch für die Fächer, bei denen der Frauenanteil
unter den Studenten und bei den Prüfungen besonders hoch ist, wie z.B. bei den Gei-
steswissenschaften.

Die Stellenknappheit an den Hochschulen und der Einsatz befristeter Arbeitsverträge
vergrößern die Konkurrenz unter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.

Eine schrittweise Erhöhung des Frauenanteils am wissenschaftlichen Personal der Hoch-
und Fachhochschulen ist unbedingte Voraussetzung für eine wirkungsvolle Frauenför-
derung.

Die Arbeit als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft ist oft der erste Zugang zur
Wissenschaft als Beruf. Sie bietet den Frauen eine frühe Einbindung in die Organisa-
tion der Hochschulen. Vorliegende Statistiken zeigen, daß Frauen im Vergleich zu ıh-
rem Anteil an den Studierenden schon bei den Hilfskraftstellen unterrepräsentiert sind.

Vor allem das Möllemann-II-Programm des Bundes hat als ein Ziel die verstärkte Frau-
enförderung. Sonderprogramme, d.h. Stipendien sind notwendig. Jedoch müssen An-
schlußstellen die Arbeit der Wissenschaftlerinnen ermöglichen. Dieses ist ein wichtiger
Aspekt vor allem hinsichtlich der verstärkt ab 1995 anstehenden Pensionierungswelle
und der Tatsache, daß für einige Fachbereiche kaum Bewerberinnen vorhanden sind.

Aber auch die Rahmenbedingen zur Frauenförderung an Hochschulen müssen den Be-
dürfnissen der Studentinnen und denen des Hochschulpersonals angepaßt werden. Dies
betrifft auch die Kinderbetreuungsmöglichkeiten an Hochschulen. Von der 13. Sozial-
erhebung des Deutschen Studentenwerkes wird die Geburt eines Kindes häufig als
Grund für den Abbruch eines Studiums genannt. Das Fehlen von Kinderbetreuungs-
plätzen ist derzeit ein Haupthindernis für die wissenschaftliche Karriere vor allen für
junge Frauen und Männer, die Beruf und Familie miteinander vereinbaren wollen. Die
Landesregierung hat entsprechende Forderungen der FDP-Fraktion bislang abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

A. Statistische Angaben Frauen und Hochschule

1. Wie hoch ist der Frauenanteil an niedersächsischen Hochschulen, gegliedert nach
Universitäten und Fachhochschulen,

a) bei den Studierenden im ersten Hochschul- bzw. Fachsemester im Winterseme-
ster 1992/93;
1

Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5621

 

b) bei den Bewerbungen in NC-Fächern, getrennt nach Fachgebieten im Winterse-
mester 1992/93;

c) bei den Studierenden der NC-Fächer, getrennt nach Fachgebieten und Seme-
sterzahl im Wintersemester 1992/93;

d) bei den Studierenden mit Abschluß im Wintersemester 1992/93;
e) bei den Studierenden insgesamt im Wintersemester 1992/93;

f}) bei den Promotionsprüfungen im Jahre 1992;

g) bei den abgeschlossenen Habilitationsverfahren im Jahre 1992;

h) bei den Professuren, gegliedert nach C2-, C3- und C4-Besoldung im Jahre
1992;

i) bei der Besetzung von Professurenstellen im Jahre 1992;

}) bei der Besetzung der Stellen des akademischen Mittelbaus,
getrennt nach befristeten und unbefristeten Stellen,

getrennt nach Planstellen und Stelien ım Drittmittelbereich,
im Jahre 1992;

k) bei den studentischen Hilfskräften im Jahre 1992?

B. Frauenfördernde Maßnahmen im Studium

2.

Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die Auswirkungen von
neu eingeführten NC hinsichtlich studierwilliger Frauen aufgrund der positiven
Anrechnungen der wehr- und zivildienstpflichtigen Zeiten von Männern zu be-
grenzen?

a) Welche eigenen Anstrengungen und Maßnahmen hat sie unternommen, um
Frauen in stärkerem Maße als bisher zur Aufnahme eines naturwissenschaftlich-
technischen Studiums zu ermutigen und über deren Chancen zu informieren?

b) — Welche Programme der Zusammenarbeit zwischen Industrie und Hochschu-
len/Fachhochschulen zur Förderung von Wissenschaftlerinnen in naturwis-
senschaftlich-technischen Fächern gibt es zur Zeit, und wie ist die Beteili-
gung der Frauen an diesen Programmen?

— Ist die Landesregierung bereit, weitere Programme dieser Art zu fördern?
— Wenn ja, in welchem Ausmaß?

a) Inwieweit werden Abiturientinnen von den Hochschulen auf die Attraktivität
einer Hochschullaufbahn hingewiesen?

b) In welchem Maße werden Studiengänge — besonders in naturwissenschaftlich-
technischen Fachbereichen, in denen Frauen eine Minderheit sind, — eigens
auf eine frauenspezifische Methodik des Lernens ausgerichtet?

c) Welche Studiengänge halten spezielle Einführungsveranstaltungen für Frauen
ab?

d) Gibt es Veranstaltungen, die in besonderem Maße im fachspezifischen Bereich
die Lebenssituation von Frauen thematisieren?

Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Empfehlung der Bund-
Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung, Frauen bei
der Besetzung von Hilfskraftstellen entsprechend ihrem Anteil an den Studieren-
den des jeweiligen Fachbereichs zu berücksichtigen, auszuführen?
2

Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5621

6. Welche naturwissenschaftlich-technischen Fachbereiche stellen bei ihrer Porrtrait-
skizzierung in der Öffentlichkeit in besonderen Maße die Erfolge und Leistungen
von Frauen heraus, um dadurch den Anteil von Frauen in ihrem Bereich zu
erhöhen?

C. Studium und Kinderbetreuung

7. a) Wie hoch ıst die Studienabbruchquote an niedersächsischen Hochschulen (ge-
trennt nach Universitäten und Fachhochschulen) bei Studierenden mit Kin-
dern/ohne Kinder?

b) Wie hoch ist die Studienunterbrecherquote an niedersächsischen Hochschulen
(getrennt nach Universitäten und Fachhochschulen) bei Studierenden mit Kin-
dern/ohne Kinder?

8. a) Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und wie einzelne
Hochschulen bei ihren Prüfungsordnungen die besonderen Lebensumstände
Schwangerer bzw. studierender Mütter/ Väter berücksichtigen?

b) Gelten entsprechende Regelungen auch bei längeren Krankheitszeiten der
Kinder?

9. Wie wirken sich BAFöG-Regelungen bei kinderbedingten Studienunterbrechun-
gen aus?

10. a) Wie viele Kinder von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
sind in den Jahren ab 1990 in die Kindertagesstätten (Kita) der Medizinischen
Hochschule Hannover (MHH) und des Klinikums Göttingen aufgenommen
worden?

b) Wie schätzt die Landesregierung den Bedarf an Kita-Plätzen für diesen Perso-
nenkreis ein?

c) Welche Möglichkeiten bestehen, um für diesen Personenkreis ein Angebot an
Kita-Plätzen zu schaffen?

il. a) Hat das Land Niedersachsen Förderungsanträge zur Errichtung von Kinderta-
gesstätten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau gestellt?

b) Wurden diese Anträge bereits genehmigt?

c) Wenn ja, wie hoch waren die Zuschüsse, und wie viele Kinderbetreuungsplätze
wurden dadurch geschaffen? Wenn nein, woran scheiterte die Genehmigung?

d) Wie beurteilt die Landesregierung die Maßnahme, einen bestimmten Betrag
aus den für die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau bestehenden Mitteln für
die Einrichtung von Kinderbetreuungsplätzen festzulegen?

12. a) Teilt sie die Auffassung von Fachleuten, daß die hohe Regelungsdichte des Kin-
dertagesstättengesetzes die notwendige individuelle Betreuung der Kinder an
Kinderbetreuungsplätzen an Hochschulen hemmt?

b) In welcher Höhe belaufen sich die finanziellen Mittel des Landes für die Errich-
tung alternativer Kinderbetreuungseinrichtungen an Hochschulen und in Stu-
dentenwohnheimen?

D. Umsetzungen des Möllemann-II-Programms auf Landesebene

13. Wie viele Kontakt- und Wiedereinstiegsstipendien sowie Werkverträge und Teil-
zeitstellen wurden im Rahmen des HSP II an Frauen vergeben

a) insgesamt ın Niedersachen,
3

Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode

14.

15.

b) aufgeschlüsselt nach Hochschularten,
c) aufgeschlüsselt nach den wissenschaftlichen Disziplinen und

d) aufgeschlüsselt nach Promotionsphase und Post-doc-Phase?

Bei den aus dem Möllemann-Il-Programm finanzierten Förderungen sollen vorran-
gig Frauen gefördert werden, die nach einer familienbedingten Unterbrechung der
wissenschaftlichen Tätigkeit den Kontakt zur Hochschule verloren haben.

a) Welche Hilfen (z.B. Orientierungskurse/Beratungsstellen) bieten die Hoch-
schulen an, um den Stipendiatinnen den Wiedereinstieg in den Hochschulbe-
trieb zu erleichtern?

b) Welche Maßnahmen, außer den aus HSP II-Mitteln finanzierten Kontakt-,
Wiedereinstiegsstipendien, Werkverträgen und Teilzeitbeschäftigungsverhält-
nissen, ermöglichen den Frauen nach einer familienbedingten Unterbrechungs-
phase die Rückkehr an die Universität?

a) Werden den in Teilzeitarbeitsverhältnissen stehenden Frauen, die nicht aus
HSP II-Mitteln finanziert werden, auch leitende Funktionen übertragen?

b) Wenn ja, um welche leitende Funktionen handelt es sıch?

c) Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über die Akzeptanz der Teilzeitar-
beitsverhältnisse innerhalb der Professorenschaft vor?

E. Umsetzung weiterer Fördermaßnahmen

16.

17.

18.

19.

Es gibt Altersgrenzen für Berufung und Verbeamtung.

Wie werden diese den zeitlichen Verzögerungen, die durch Geburt und Erziehung
von Kindern für Wissenschaftlerinnen entstehen, angepaßt?

a) Welche konkreten Maßnahmen strebt die Landesregierung vor dem Hinter-
grund der ab 1995 anstehenden Pensionierungswelle an, um besonders Frauen
die Chance auf vakant werdende Stellen zu geben?

b) Wie hat sich der Anteil der Frauen bei Berufungen seit 1990 entwickelt?

Inwieweit gibt es Bestrebungen seitens der Landesregierung, Hochschulen
und/oder Fachbereiche durch die Zuweisung zusätzlicher Sach- und/oder Perso-
nalmittel zu einer effektiven Förderung von Wissenschaftlerinnen anzuregen?

a) Welche Initiativen hat sie ergriffen, um an den außeruniversitären Forschungs-
einrichtungen Maßnahmen zur Frauenförderung zu erreichen?

b) An welchen außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Niedersachsen gibt
es bereits frauenfördernde Maßnahmen?

c} Welche Daten liegen dazu über die Beschäftigten, differenziert nach Ge-
schlechtern, vor?

Drucksache 12/5621
4

Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5621

I era m nn

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 26. 10. 1993
für Wissenschaft und Kultur
— 201.1 — 71050 — 1 —

Auf nahezu allen Qualifikationsstufen der wissenschaftlichen Ausbildung und dement-
sprechend auch bei der Besetzung von höherrangigen Wissenschaftlerstellen sind Frau-
en deutlich unterrepräsentiert. Im Hinblick auf diese faktische Benachteiligung von
Frauen sind nach Überzeugung der Landesregierung Regelungen und Gleichstellungs-
maßnahmen erforderlich, die auf die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Hochschu-
len einwirken und Anreize schaffen, Frauen künftig entsprechend ihrer Bildungsbeteili-
gung im Schulsystem zu fördern. Dieser Zielsetzung dienen die in der 5. Novelle zum
Nieders. Hochschulgesetz getroffenen Regelungen zur Frauenförderung.

Unter Abschnitt A der Großen Anfrage werden statistische Angaben für das Jahr 1992
bzw. das Wintersemester 1992/93 erbeten. In einigen Fällen liegen diese Daten noch
nicht vor. Sie hätten von den Hochschulen nur mit einem erheblichen zeitlichen Auf-
wand ermittelt werden können mit der Folge, daß sich die Beantwortung der Großen
Anfrage nicht unerheblich verzögert hätte. Im Interesse einer zügigen Behandlung der
Großen Anfrage ist in diesen Fällen auf die vorliegenden Daten des Jahres 1991 bzw.
des Wintersemesters 1991/92 zurückgegriffen worden. Dabei kann im übrigen auch da-
von ausgegangen werden, daß sich im Jahr 1992 und im Wintersemester 1992/93 keine
wesentlichen Veränderungen ergeben haben.

Die Angaben für die Universitäten beziehen sich auf die wissenschaftlichen und künst-
lerisch-wissenschaftlichen Hochschulen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im einzel-
nen wie folgt:

Zu l:
Der Frauenanteil betrug

a) bei den Studierenden im Wintersemester 1992/93

Universitäten Fachhochschulen
1. Hochschulsemester 46,0 % 27,9 %
l. Fachsemester 45,4 % 27,9 %

(siehe hierzu auch Anlage 1)
b) — bei Bewerbungen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge im Winterse-

mester 1992/93
Universitäten: 60,3 %
Fachhochschulen: 36,4%

— bei Bewerbungen für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge ım Win-
tersemester 1991/92
nur Universitäten: 48,7%
Diese Studiengänge werden von der Zentralstelle für die Vergabe von Studien-

plätzen (ZVS) verwaltet. Die ZVS hat den Anteil der Frauen bei den Bewerbun-
gen für das Wintersemester 1992/93 noch nicht ermittcIt.
5

Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5621

— bei den Einschreibungen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge im
Wintersemester 1992/93

Universitäten: 57,9%
Fachhochschulen: 32,6 %

— bei den Einschreibungen für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge im
Wintersemester 1991/92:

nur Universitäten: 43,4 %

Bezüglich der Trennung nach Fachgebieten wird auf die Anlagen 2 und 3 verwiesen.
Die Tabellen beruhen auf einer Erhebung vom Juli 1992.

c) bei den Studierenden in zulassungsbeschränkten Fächern im Wintersemester

1992/93:
Universitäten: 41,6 %
Fachhochschulen: 28,5 %

(siehe hierzu auch Anlagen 4 und 5)

Eine Gliederung nach Semesterzahl ist zur Zeit nicht möglich, da die hierfür erfor-
derliche amtliche Statistik noch nicht vorliegt.

d) bei den Studierenden mit grundständigem Abschluß im Wintersemester 1991/92:

Universitäten: 39,1 %
Fachhochschulen: 26,2 %
(siehe hierzu auch Anlage 7)

e) bei den Studierenden insgesamt im Wintersemester 1992/93:

Universitäten: 42,4 %
Fachhochschulen: 26,1 %
(siehe hierzu auch Anlage 6)

f) bei den Promotionsprüfungen im Jahre 1991: 28,5 %
g) bei den abgeschlossenen Habilitationen im Jahre 1991: 6,7 %
h) bei den Professorenstellen im Jahre 1991:

BesGr. C 4 BesGr. C 3 BesGr. C 2

Universitäten 2,6 % 7,7% 13,6 %
Fachhochschulen 2,6 % 8,7%

i) bei der Besetzung von Professorenstellen im Jahre 1992: 3,4 %

Hinsichtlich der Ruferteilungen wird auf die Antwort zu Frage 17 b) verwiesen.

j) — bei den Bediensteten des akademischen Mittelbaus an den Universitäten im Jahre
1992:
— an der Gesamtzahl der Bediensteten: 21 %
— bei den befristet beschäftigten Bediensteten: 24 %
— bei den unbefristet beschäftigten Bediensteten: 13,3 %
— bei den auf Planstellen geführten Bediensteten: 20,7 %
— bei den aus Drittmitteln vergüteten Bediensteten: 21,6 %

— bei den Einstellungen im Jahre 1992:

— an der Gesamtzahl der Einstellungen: 27%
— bei den befristet beschäftigten Bediensteten: 27,4 %
— bei den unbefristet beschäftigten Bediensteten: 20,8 %
6

Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5621

eg

— bei den auf Planstellen geführten Bediensteten: 26,8 %
— bei den aus Drittmitteln vergüteten Bediensteten: 27,3 %.

Die Fachhochschulen verfügen nicht über einen akademischen Mittelbau. In weni-
gen Einzelfällen sind ihnen zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungs-
vorhaben Stellen der VergGr. Il a BAT zur Verfügung gestellt worden.

k) bei den studentischen Hilfskräften im Jahre 1992:

Universitäten: 35,7%
Fachhochschulen: 31,4 %.
Zu 2:

Der ZVS in Dortmund obliegt die bundesweite Studienplatzvergabe in derzeit 13 zulas-
sungsbeschränkten Studiengängen. Die Landesregierung ist aufgrund des Übereinstim-
mungsgebots für alle 16 Bundesländer insoweit an die Vorgaben des Hochschulrahmen-
gesetzes, des durch alle Länder der Bundesrepublik beschlossenen Staatsvertrages über
die Vergabe von Studienplätzen 1993 und an die zu dessen Ausführung erlassenen
Rechtsvorschriften gebunden. Danach sind Frauen nicht nur bei Ableistung eines frei-
willigen sozialen Jahres und des Entwicklungsdienstes (wie bisher), sondern auch auf-
grund nachgewiesener Erziehungs- und Pflegetätigkeit (im Kreis der Angehörigen) in-
zwischen den Dienstpflichtigen zulassungsrechtlich gleichgestellt. Darüber hinaus kön-
nen Dienstleistende seit dem Wintersemester 1992/93 nur dann einen Studienplatz so-
fort nach dem Dienst beanspruchen, wenn sie auf ihren Antrag vor oder während der
Dienstzeit für den gewünschten Studiengang schon zugelassen worden waren. Diese
Neuregelungen sollen die Zulassungschancen insbesondere von Frauen in Numerus-
clausus-Studiengängen verbessern. Weitere Neuregelungen über eine vorrangige Frau-
enförderung bei der zentralen Studienplatzvergabe sind zur z.Z. nicht vorgesehen.

Bei der landesinternen Studienplatzvergabe lehnt sich das Niedersächsische Hochschul-
zulassungsgesetz (NHZG) an die staatsvertraglichen Regelungen über die bundesweite
Studienplatzvergabe an. Es ist jedoch beabsichtigt, für eine Novelle zum NHZG Rege-
lungen vorzuschlagen, die flexibler sind als das bundesweite Verfahren und die auch
das Ziel haben, den Frauenanteil dort zu verbessern, wo Frauen bisher unterrepräsen-
tiert sind. Es wird u.a. erwogen, in solchen Fällen eine Sonderzulassungsquote für Frau-
en festzulegen.

Im übrigen wird auf die Drs 12/3409 vom 22.6.1992 Bezug genommen, mit der die
Landesregierung die Kleine Anfrage der Frau Abgeordneten Lenke (FDP) vom
27.2.1992 ausführlich zum Thema des sogenannten Nachteilsausgleichs für Dienstlei-
stende und gleichgestellte Tätige beantwortet hat.

Zu 3:

a) Da Frauen in den zukunftsträchtigeren Berufen aus den Bereichen von Naturwissen-
schaften, Technik und Informatik deutlich unterrepräsentiert sind, müssen Anreize
für ein späteres Studium in diesem Bereich bereits in der Schule geschaffen werden.
Die Motivation von Frauen für die Beschäftigung mit den naturwissenschaftlich-
technischen Inhalten kann nicht erst bei der Information über bestimmte Studien-
fächer und deren Chancen ansetzen.

Daher arbeiten das Nieders. Kultusministerium und das Nieders. Frauenministeri-
um seit 1990 gemeinsam am Thema „Mädchen und Frauen im Niedersächsischen
Schulwesen‘ mit dem Ziel, Unterrichtsinhalte und Strukturen in Schulen zugunsten
von mehr Gleichberechtigung zu verändern. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit
wird gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesinstitut für Lehrerfortbildung,
Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung (NLI) u.a. ein Schulversuch „Natur-
7

Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5621

wissenschaft für Mädchen und Jungen“ durchgeführt. Es ist beabsichtigt, Unter-
fichtskonzepte zu entwickeln, die besonders den Mädchen einen adäquateren Zu-
gang zu Naturwissenschaften verschaffen.

Dieser Versuch, der am 1.8.1991 begonnen hat und bis voraussichtlich 31.7.1995
dauern soll, gliedert sich ın drei verschiedene Phasen.

Die erste Phase galt der Qualifizierung und Sensibilisierung der teilnehmenden
Lehrkräfte unter dem Aspekt der Interaktion der Geschlechter auf den verschiedenen
Ebenen des Unterrichts. In der zweiten Phase geht es um die Entwicklung und Er-
probung von Unterrichtsinhalten, Methoden und Organisationsformen für den An-
fangsunterricht in Physik und Chemie. Während der gesamten Erprobung wird pha-
senweise in einigen Lerngruppen die Koedukation aufgehoben, um mit den Schüle-
rinnen und Schülern gemeinsam zu erfahren, ob und wie sich die Lernsituation da-
durch verändert. Die letzte Phase dient dann der Dokumentation und der Planung
von Möglichkeiten, wie die Ergebnisse des Versuches weitergetragen werden können.

An dem genannten Versuch nehmen neun Schulen des Sekundarbereichs I (zwei In-
tegrierte Gesamtschulen, zwei Kooperative Gesamtschulen, zwei Gymnasien, eine
Hauptschule, zwei Realschulen) aus Niedersachsen mit je drei bis vier Lehrkräften
teil.

Daneben hat das Nieders. Kultusministerium in Zusammenarbeit mit dem Nieders.
Frauenministerium den Arbeitskreis „Berufsorientierung und Lebensplanung bei
Mädchen {und Jungen)“ initiiert. Bei der Etrichtung dieses interministeriellen Ar-
beitskreises folgte die Landesregierung der Erkenntnis, daß eine umfassende berufli-
che Orientierung von Mädchen (und Jungen) das Zusammenwirken der verschiede-
nen beteiligten Institutionen verlangt. Sie hat daher Berufsberaterinnen und -bera-
ter, Lehrkräfte der verschiedenen Schulformen des Sekundarbereichs I wie auch
kommunale Frauenbeauftragte und Mitarbeiterinnen außerschulischer Einrichtun-
gen zur Mitarbeit motiviert. Der Arbeitskreis ist seit Frühjahr 1992 mit der Zielser-
zung tätig, Rahmenrichtlinien für das Fach Arbeit — Wirtschaft — Technik zu ent-
wickeln, Konzepte und Praxis der Berufsorientierung und Beratung des Arbeitsam-
tes für Mädchen und deren praktische Umsetzung in Kooperation mit Schule kritisch
zu sichten und Empfehlungen für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den
beiden Stellen zu schaffen. Es werden neue Akzente im Berufswahlunterricht für die
Herausgabe von Empfehlungen an die Schulen und bei der Konzipierung von Fort-
bildungseinheiten für Lehrkräfte gesetzt. Der Arbeitskreis will über den Zusammen-
hang von Berufsorientierung und Lebensplanung speziell bei Mädchen informieren
sowie Empfehlungen an die entscheidenden Stellen (Wirtschaft, Eltern, außerschuli-
scher Bildungsträger) weitergeben.

Die Ergebnisse werden 1994 als Handreichung für Lehrkräfte sowie als Empfehlun-
gen an die Kommissionen für die Neufassung von Rahmenrichtlinien formuliert.
Ebenso werden Stellungnahmen zu den Konzeptionen der Berufsberatung gegeben
und Vorschläge für die Lehrerfortbildung erarbeitet.

Schließlich sollen Vorstellungen zu einem besseren Zusammenwirken aller an der
Berufsorientierung und -einmündung von jungen Frauen beteiligten Stellen auf re-
gionaler Ebene entwickelt werden. Hieraus resultiert u.a. auch, daß Frauen verstärkt
zu einer Aufnahme des Studiums im Bereich Naturwissenschaften motiviert werden
sollen.

Das Nieders. Ministerium für Wissenschaft und Kultur fördert je ein Modellvorha-
ben an der Technischen Universität Braunschweig und an der Fachhochschule Ol-
denburg, mit denen gezielt darauf hingewirkt werden soll, daß der in den Ingenieur-
wissenschaften traditionell sehr niedrige Frauenanteil erhöht wird.
8

Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5621 '

 

Das Modellvorhaben der Technischen Universität Braunschweig „Technik zum Be-
Greifen speziell für junge Frauen“ wird in Kooperation mit Braunschweiger Gymna-
sien und den Volkswagenwerken in Braunschweig und Wolfsburg einerseits sowie
Fachvertretern der Gebiete des Maschinenbaus und der Elektrotechnik der Techni-
schen Universität Braunschweig durchgeführt. Kurzfristig soll mit dem Projekt er-
reicht werden, die noch immer gegebene Technikdistanz junger Frauen abzubauen.
Dies soll vorrangig durch speziell für Frauen konzipierte, durchgeführte und nach-
bereitete Betriebspraktika in Fachgebieten des Maschinenbaus und der Elektrotech-
nik an der Technischen Universität Braunschweig in Verbindung mit entsprechen-
den Aufenthalten in den Volkswagenwerken Braunschweig und Wolfsburg erreicht
werden.

Der Arbeitsschwerpunkt des Forschungsvorhabens „Motivation von Frauen und
Mädchen für ein Ingenieurstudium‘“ der Fachhochschule Oldenburg liegt bei der
Unterstützung von technisch interessierten Frauen und Mädchen bei der Studien-
wahlentscheidung. Ausgehend von einer Bestandsaufnahme und Analyse der
Studien- und Arbeitsbedingungen im Ingenieurbereich sollen geeignete Informa-
tionsmaterialien und motivationsfördernde Maßnahmen entwickelt werden. An dem
Projekt sind auf Hochschulseite weiterhin beteiligt die Fachhochschulen Ostfries-
land, Wilhelmshaven und die Universität Oldenburg. Außeruniversitäre Koopera-
tionspartner sind Arbeitsämter, regionale Wirtschaft und Behörden mit naturwissen-
schaftlich-technischem Personal, Beratungslehrer und Koordinatoren für berufs-
wahlorientierten Unterricht an Gymnasien, Realschulen und Berufsbildenden
Schulen und Institutionen der Lehrerfortbildung.

b) Programme über eine Zusammenarbeit zwischen Industrie und Universitäten /Fach-
hochschulen zur Förderung von Wissenschaftlerinnen in naturwissenschaftlich-tech-
nischen Fächern gibt es nicht. Die Landesregierung beabsichtigt zur Zeit auch nicht,
solche Programme zu initiieren. Die Landesregierung erwartet, daß sich aus den vor-
handenen Kooperationen mit der Industrie auch weiterreichende Förderungen von
Frauen nach der Absolvierung des Studiums während der Qualifikationsphase des
wissenschaftlichen Nachwuchses und während der Berufsphase entwickeln.

Zu 4:

a) An den Universitäten und Fachhochschulen wird in unterschiedlicher Form von den
Fachbereichen eigenverantwortlich Erstsemesterberatung durchgeführt, die sich zum
großen Teil an Studentinnen und Studenten richtet. Dabei wird u.a. auch über die
Möglichkeiten einer Hochschullaufbahn informiert. Die Erstanlaufstelle für ange-
hende Studentinnen und Studenten ist die Zentrale Studien- und Studentenbera-
tung. Sie informiert und berät in allen Fragen des Studiums.

Darüber hinaus finden an einigen Hochschulen vor Beginn des Semesters Hoch-
schulinformationstage statt. Hieran sind alle Fachbereiche beteiligt. Auch diese
Informationsveranstaltung, die sich an Schülerinnen und Schüler der 11. bis
13. Klassen richtet, gibt Auskunft über die Möglichkeiten einer Hochschullaufbahn.
Die Erfahrungen zeigen jedoch, daß sich erst im Laufe des Studiums bei den Studen-
tinnen und Studenten die Entscheidung herausktistallisiert, ob sie im wissenschaftli-
chen Bereich an der Universität arbeiten wollen.

b) An den Hochschulen werden keine Studiengänge eigens auf eine frauenspezifische
Methodik des Lernens ausgerichtet. Vereinzelt, insbesondere in den geistes- und so-
zialwissenschaftlichen Fächern, gibt es speziell für Studentinnen eingerichtete Ein-
führungsseminare mit dem Ziel, einen besseren Einstieg in das Studium zu ermöglı-
chen. In den Geistes- und Sozialwissenschaften und der Architektur gibt es Professu-
ren, die sich speziell mit der Frauenforschung befassen und auch den Bereich des
Lernens thematisieren.
9

Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5621

 

c) Teilweise finden in den geistes- und soztalwissenschaftlichen Fächern sowie der In-
formatik spezielle Einführungsveranstaltungen für Frauen statt.

d) In vielen Fachbereichen finden Seminare statt, die in ihrer jeweiligen fachspezifi-
schen Ausrichtung die Lebenssituation von Frauen thematisieren.

Zu 5:

Die Landesregierung wird die Universitäten auffordern, die dort bekannten Empfeh-
lungen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung
bei der Verteilung von Mitteln für studentische Hilfskräfte zu beachten. Bei den Fach-
hochschulen ergibt sich kein Handlungsbedarf, da bei ihnen der Anteil der Frauen bei
den studentischen Hilfskräften den Anteil bei den Studierenden übersteigt.

Zu 6:

Die Fachbereiche Architektur und Bauingenieurwesen der Fachhochschule Hildes-
heim / Holzminden weisen in der Öffentlichkeit immer wieder darauf hin, daß die Haar-
mann-Preisträger (Preis der Stadt Holzminden für die Jahrgangsbeste/den Jahrgangsbe-
sten) in den letzten Jahren überwiegend Frauen waren.

Die Fachhochschule Hannover stellt in ihren Presseinformationen die Leistungen der .
Studentinnen in den naturwissenschaftlich-technischen Fachbereichen besonders
heraus.

Das Niedetrs. Ministerium für Wissenschaft und Kultur erwartet von den beiden zu 3
geschilderten Modellvorhaben weiterreichende Wirkungen für alle Hochschulen.

Zu 7a und b:

Statistische Ergebnisse über Studienabbruch- bzw. Studienunterbrechungsquoten lie-
gen nicht vor, da zu ihrer Ermittlung eine Studienverlaufsstatistik erforderlich wäre.
Eine solche Statistik sieht das Gesetz über die Statistik des Hochschulwesens aus Daten-
schutzgründen nicht vor.

Anhaltspunkte für eine Schätzung der Zahl der Studierenden, die aus familiären Grün-
den das Studium ab- oder unterbrechen, können jedoch aus Untersuchungen der Hoch-
schul-Informations-System GmbH (HIS) gewonnen werden.

Die von HIS durchgeführten Längsschnittuntersuchungen der Studienberechtigten
1978 in vier Befragungswellen über 12 Jahre bis 1990, die in allen alten Ländern durch-
geführt wurden, enthalten zweckdienliche Angaben von Studienabbrecherinnen und
-abbrechern bzw. Studienunterbrecherinnen und -unterbrechern. Aufgrund kleiner
Fallzahlen in der Stichprobe ist hierbei für Niedersachsen weder eine Differenzierung
zwischen Studienabbruch und -unterbrechung noch zwischen Fachhochschulen und
Universitäten möglich. Welche Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher bzw.
-unterbrecherinnen und -unterbrecher Kinder hatten, kann aufgrund des Untersu-
chungsdesigns nicht festgestellt werden.

Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen ergibt sich:

Familiäre Gründe für Studienabbruch bzw. -unterbrechung unter anderen (Mehrfach-
nennungen zugelassen) geben 11 % nach einem Studium an niedersächsischen Hoch-
schulen an, hingegen 18 % im Durchschnitt über alle alten Länder. Familiäre Gründe
als entscheidenden Grund (nur eine Angabe möglich) nennen 9 % nach einem Studi-
um an niedersächsischen Hochschulen, hingegen 12 % im Durchschnitt über alle alten
Länder.

10
10

Zur nächsten Seite