Zukunft des Universitätsstandortes Vechta

/ 15
PDF herunterladen
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278

 

Antwort auf eine Große Anfrage
— Drucksache 12/3934 —

Betr.: Zukunft des Universitätsstandortes Vechta

Wortlaut der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU vom 22. 10. 1992

Abg. Die CDU-geführte Landesregierung hat den aus einer Pädagogischen Hochschule
entstandenen Universitätsstandort Vechta durch die Schaffung weiterer Studiengänge
sowie durch Ansiedlung des Forschungs- und Studienzentrums für Veredlungswirt-
schaft der Universität Göttingen, eines Instituts der Tierärztlichen Hochschule Hanno-
ver, des Instituts für Strukturfotschung und Planung in agrarischen Intensivgebieten,
des Instituts für interdisziplinäre Gerontologie, des Instituts für Geschichte und histori-
sche Landesforschung sowie des Instituts für Religionspädagogik und ihrer theologi-
schen Grundlagen gestärkt und ausgebaut. Die Studentenzahlen steigen deutlich an,
für das Wintersemester werden erstmals über 1500 Studentinnen und Studenten erwar-
tet. Vechta ist darüber hinaus Standort der Katholischen Fachhochschule Norddeutsch-
land und der Berufsakademie Oldenburger Münsterland e.V.

Durch ein Konkordat mit dem Heiligen Stuhl ist die Lehramtsausbildung mit katholı-
scher Religion für alle Lehrämter vertraglich festgelegt. Dies gilt mindestens auch für
die Fächer Kath. Religion, Deutsch, Englisch und Mathematik der Gymnasiallehreraus-
bildung. Darüber hinaus sichert & 56 der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung
auch die „überkommenen heimatgebundenen Einrichtungen“ des früheren Landes Ol-
denburg, zu denen der Universitätsstandort Vechta gehört.

Die Landesregierung aus SPD und Grünen beabsichtigt, den Universitätsstandort Vech-
ta zu schließen. An seine Stelle soll ein Fachhochschulangebot treten. Die Region hält
am Universitätsstandort fest und begrüßt einhellig die Einrichtung zusätzlicher Fach-
hochschulstudiengänge in Vechta. Für die Landesregierung gibt es jedoch nur ein Ent-
weder-Öder.

Wir fragen die Landesregierung:

l.

1. Wie viele flächenbezogene Studienplätze sind im Wintersemester 1992/93 in
Vechta vorhanden?

2. Wie hat sich die Zahl der Studienanfänger und der Studenten in Vechta vom Win-
tersemester 1989/90 sernesterweise bis zum Sommersemester 1992 entwickelt?

3. Wie viele Studenten studieren zum Wintersemester 1992/93 ın Vechta?
4. Wie hoch ist der Anteil von männlichen und weiblichen Studierenden?

5. Für welche Studiengänge bestehen im Wintersemester 1992/93 ın Vechta welche
Zulassungsbeschränkungen?
1

Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278

 

6. Treffen Pressemeldungen zu, daß zum Sommersemester 1992 im Fach Deutsch für
alle Lehrämter sowie für den Studiengang Germanistik Magister in Vechta keine
Zulassung möglich war?

7. Trifft dies auch für das Wintersemester 1992/93 zu?

8. Wie hoch ist die durchschnittliche Studiendauer der Studentinnen und Studenten
in Vechta im Vergleich zu den anderen niedersächsischen Hochschulen?

9. Welches Drittmittelaufkommen hat der Universitätsstandort Vechta in den Jahren
1990 bis 1992 im Vergleich zu anderen niedersächsischen Hochschulen unter Be-
rücksichtigung ihrer Größe und Schwerpunkte, insbesondere im Vergleich zu den
Universitäten Hildesheim und Lüneburg (ohne Mittel der Arbeitsverwaltung)?

10. Wie hoch schätzt die Landesregierung angesichts des von ihr selbst prognostizierten
Schülerzuwachses von 800 000 im Jahre 1989 auf 968000 im Jahre 2003, was einem
Plus von 21% entspricht, und der zunehmenden Zahl von durch Pensionierung
etc. ausscheidenden Lehrkräften den damit verbundenen deutlich erhöhten Lehrer-
bedarf, wie verteilt sich dieser auf die einzelnen Lehrämter, von welchen Prämissen
geht sie dabei aus?

ll. Warum will sie angesichts eines gestiegenen Lehrerbedarfs einen besonders mit
Lehrerausbildung befaßten Universitätsstandort jetzt schließen?

12. Ist sie bereit, die durch die von ihr vorgeschene Schließung des Erziehungswissen-
schaftlichen Fachbereichs an der Universität Göttingen freiwerdenden personellen
und materiellen Ressourcen für die Lehrerausbildung an anderen Universitäten ein-
zusetzen?

13. Wenn ja, welche Stellen an welchen Standorten zu welchem Zeitpunkt?
14. Wenn nein, warum nicht?

15. Warum stärkt die Landesregierung angesichts eines gestiegenen Lehrerbedarfs und
freiwerdenden personellen Ressourcen nicht die Lehrerausbildung am Universitäts-
standort Vechta?

1.

16. Erkennt sie den Universitätsstandort als wichtigen Bestandteil der regionalen Iden-
tität des Oldenburger Münsterlandes an?

17. Istihr angesichts des von der zuständigen Ministerin immer wieder beklagten Man-
gels an kulturellen Einrichtungen im ländlichen Raum die kulturpolitische Bedeu-
tung des Universitätsstandortes Vechta bewußt, die sich u.a. in der Durchführung
von Konzerten, Ausstellungen, Ringvorlesungen, in der Beteiligung an Forrt-,
Weiter- und Erwachsenenbildung sowie an der Öffnung der Bibliothek für die Be-
völkerung zeigt?

18. Respektiert sie, daß der Universitätsstandort Vechta als Nachfolgeinstitution des
früheren Lehrerseminars bzw. der ehemaligen Pädagogischen Hochschule zu den
„überkommenen heimatgebundenen Einrichtungen‘ des früheren Landes Olden-
burg gehört und damit den Schutz des Paragraphen 56 der Vorläufigen Nieder-
sächsischen Verfassung genießt?

19. Kann sie bestätigen, wenn laut Artikel 56 VNV eine Änderung oder Aufhebung
nur in Verfolgung organisatotischer Maßnahmen, die sich auf das gesamte Land
Niedersachsen erstrecken, möglich ist, dies dann der Zustimmung des Landtages

bedarf?
2

Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode

20.

21.

22,

23.

24.

25.

26.
27.

IM.

28.

29.

30.

31.

32.

33.

34.
35.

Warum führt sie als Begründung für die Schließung des Universitätsstandortes
Vechta das Gutachten der Hochschulstrukturkommission an, obwohl sie diesem
Gutachten bei allen anderen vorgeschlagenen Schließungen nicht folgen will?

An welchen anderen Hochschulstandorten hat sie die Errichtung einer Fachhoch-
schule oder die Einrichtung neuer Studiengänge von der Schließung bestehender
Hochschulen oder bestehender Studiengänge vor Ort abhängig gemacht?

Hat sie vor dem Hintergrund einer Verwirklichung ihres politischen Zieles der
Schließung des Universitätsstandortes Vechta begründete Hinweise zu der Annah-
me, daß die katholische Kirche überhaupt zu einer Änderung des Konkordats be-
reit ist?

Warum kann sie nahezu zweieinhalb Jahre nach dem Regierungswechsel noch im-
mer nicht mit konkreten Ergebnissen ihrer Gespräche bzw. Verhandlungen mit der
katholischen Kirche aufwarten?

In welchem Zeitrahmen sollen nach Ansicht der Landesregierung diese Gespräche
bzw. Verhandlungen zum Abschluß gebracht werden?

Kann sie die Aussage des Staatssekretärs im Niedersächsischen Ministerium für
Wissenschaft und Kultur bestätigen, daß ‚die Landesregierung bei einem Schei-
tern der Konkordatsverhandlungen mit dem Heiligen Stuhl den Standort Vechta
nicht über das unbedingt Notwendige hinaus fördern“ werde (NOZ vom
11. 2. 1992)?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, will sie in diesem Fall alle nichtkonkordatär abgesicherten Studiengänge
und Universicätseinrichtungen abbauen?

Wie hat sich seit dem Haushaltsplan 1990 unter Ausweisung auch der jeweiligen
Nachtragshaushalte der Stellenplan des Universitätsstandortes Vechta 1991 und
1992 verändert, welche Veränderungen sind im Haushaltsplanentwurf 1993 vorge-
schen?

Welche Stellen sind in diesem Zeitraum nicht zur Besetzung freigegeben worden
und warum nicht?

Welche Stellen sind in diesem Zeitraum nicht mit gleicher Wertigkeit wiederbe-
setzt oder zur Wiederbesetzung freigegeben worden?

Wie haben sich entsprechend die dem Universitätsstandort Vechta zugewiesenen
Bibliocheksmittel verändert?

Treffen Pressemeldungen vom Juni 1992 zu, daß die Landesregierung fünf freiwer-
dende Professorenstellen entgegen ursprünglichen Absichten doch zur Wiederbe-
setzung freigegeben hat?

Hat die Landesregierung Teilstudiengänge von Vechta nach Osnabrück verlagert
und/oder in Vechta vorhandene Teilstudiengänge in Osnabrück eingerichtet?

Wenn ja, welche?

In bezug auf welche Teilstudiengänge beabsichtigt sie dies zukünftig zu tun?

Drucksache 12/4278
3

Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278

36. Beabsichtigt die Landesregierung, das Fachgebiet Sachunterricht u. a. durch Bereit-
stellung von Stellen aus dem Überlastprogramm in Osnabrück neu einzurichten?

37. Beabsichtigt sie, den Studiengang Latein von Vechta nach Osnabrück zu verlagern?

IV.

38. Welche Fachhochschulangebote in welchen Studiengängen sollen nach ihrer An-
sicht anstelle des Universitätsstandortes Vechta treten, wie viele Studienanfänger
sind dort pro Jahr vorgesehen, wie viele Studienplätze sind insgesamt vorgesehen?

39. Wie viele und welche der vorhandenen Stellen des nichrtwissenschaftlichen Perso-
nals können für diese Fachhochschulpläne genutzt werden?

40. Wie viele und welche vorhandene Stellen des wissenschaftlichen Personals können
zu welchem Zeitpunkt für diese Fachhochschulpläne genutzt werden?

41. Wie viele zusätzliche Stellen, getrennt nach wissenschaftlichern und nichtwissen-
schaftlichem Personal, sind zur Verwirklichung des Konzepts der Landesregierung
notwendig?

42. Von welchem zusätzlichen Raumbedarf geht sie bei einer evtl. Neueinrichtung

überwiegend technischer Studiengänge aus, und welche Umbaumaßnahmen sind
erforderlich?

43. Von welchem zusätzlichen finanziellen Bedarf (Sach-, Personal- und Investitions-
kosten) geht sie aus, wenn sie anstelle des überwiegend geisteswissenschaftlich-
orientierten Universitätsstandortes Vechta das von ihr gewünschte Konzept einer
technisch orientierten Fachhochschule verwirklichen will?

44. Hat sie dafür bereits die notwendigen Voraussetzungen im Landeshaushalt ge-
schaffen?

45. Wenn nein, warum nicht?

46. Hat sie die Tragfähigkeit ihres Fachhochschulkonzepts bereits durch den Wissen-
schaftsrat begutachten lassen?

47. Wenn nein, warım nicht, und wird sie dies ohne weitere Verzögerung umgehend
tun?

48. In welchem Zeitrahmen hält die Landesregierung ihr Konzept für umsetzbar?

49. Hält sie die Eingliederung des Forschungs- und Studienzentrums für Veredelungs-
wirtschaft der Universität Göttingen in die geplante Fachhochschule für umsetz-
bar?

50. Wenn ja, warum und wie soll dies konkret geschehen, und welche Konsequenzen
ergeben sich daraus für die universitäre Ausbildung im Fachbereich Agrarwissen-
schaften der Universität Göttingen sowie für die wissenschaftliche Bearbeitung der
im Forschungs- und Studienzentrum behandelten Probleme?

51. Wenn nach Ansicht aller Beteiligten unter Einschluß der Landesregierung in Vech-
ta auch aus strukturpolitischen Gründen die Einrichtung einer Fachhochschule
sinnvoll und notwendig ist, warum errichtet sie eine solche nicht unabhängig von
ihren Plänen zur Schließung des dortigen Universitätsstandortes?
4

Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278

 

52. Kann sie bestätigen, daß eine Fachhochschule in Vechta kostengünstiger eingerich-
tet werden kann als an Orten ohne bestehende wissenschaftliche Hochschulen, da
die vorhandene Infrastruktur (z.B. Mensa, Bibliothek etc.) mitgenutzt werden
kann?

53. Wenn neın, warum nicht?

54. Erkennt sie die Bereitschaft der Region an, sich bei der Errichtung von zusätzlichen
Fachhochschulstudiengängen an der Verwirklichung dieser Alternative auch mate-
tiell zu beteiligen?

55. Warum setzt sie angesichts unzweifelhafter Nachfrage nach zusätzlichen Fachhoch-
schulstudiengängen, anerkannter regional- und strukturpolitischer Bedeutung die-
ser Ausbildung, vorhandenen Lehrerbedarfs, konkordatärer und verfassungsrechtli-
cher Verpflichtungen, bestehenden Bildungseinrichtungen und damit verbunde-
ner Synergieeffekte sowie besonderem regionalen Engagement nicht auf die Alter-
native, an diesem Universitätsstandort zusätzliche Fachhochschulstudiengänge ein-
zutichten?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 16. 12. 1992
für Wissenschaft und Kultur
— 1064 — 245 09 — 1/7 — VEC —

Die Landesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der
CDU vom 22.11.1990 zur Frage Nr. 3 (Drs 12/739).

Nach Vorgesprächen mit dem Bischof von Münster hat sich der Ministerpräsident mit
dem Apostolischen Nuntius in Deutschland über die Aufnahme von Gesprächen über
eine Änderung der vertraglichen Vereinbarungen zum Universitätsstandort Vechta ver-
ständigt. Ferner sollen die sog. Konkordatsschulen nach 88 135 ff. Niedersächsisches
Schulgesetz betreffende Fragen erörtert werden. Dementsprechend finden seit Frühjahr
d.J. Gespräche zwischen Beauftragten der Landesregierung und der katholischen Kirche
statt. Bei den Gesprächen handelt es sich noch nicht um Konkordatsverhandlungen.
Über Inhalt und Verlauf der Beratungen ist Vertraulichkeit verabredet worden. Nach
Abstimmung mit dem Beauftragten der katholischen Kirche wird die L>_ lesregierung
zu den Fragen, die die laufenden Gespräche berühren, kein: Stellungnahr.ien abgeben,
die die vereinbarte Vertraulichkeit verletzen würden. Dieser Vorbehalt gilt insbesoirdere
für die Fragen 22 bis 27 sowie 38 bis 50.

Bei der im Vorspann der Großen Anfrage angesprochenen konkordatären Grundlage
zum Universitätsstandort Vechta handelt es sich im einzelnen um folgende Regelungen:

— Ziffer 1 des Vertrages zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Lande Niedersachsen
vom 21.5.1973 (Nieders. GVBl. S. 376) zur Änderung des Konkordats vom
26.2.1965

— Abschnitt ! der Vereinbarung gemäß Notenwechsel zwischen dem Niedersächsischen
Ministerpräsidenten und dem Apostolischen Nuntius in Deutschland vom
15./16.5.1973 (Nds. MBl. 1974 $. 247)

w
5

Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode

Drucksache 12/4278

m—mmmn — dt en

— Ziffern 1 bis 4 des Zusatzprotokolls zu dieser Vereinbarung (Nds. MBi. 1974 S. 248).

Die Landesregierung führt den Anstieg der Studienanfängerzahlen am
Universitätsstandort Vechta vor allem auf eine Verbesserung der Einstellungssituation
im Lehramtsbereich zurück. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen ha-
ben erhebliche Anstrengungen unternommen, um die unterrichtliche Versorgung an
den Schulen zu konsolidieren, nachdem die früheren Landesregierungen die Berufsper-
spektiven für Lehramtsabsolventinnen und -absolventen durch ihren rigorosen Sparkurs
drastisch verschlechtert hatten. Im übrigen sind die in der Anfrage angesprochenen
Ausbaumaßnahmen von der CDU-geführten Landesregierung lediglich teilweise ver-
wirklicht worden; der Haushaltsentwurf 1993 sieht für das Forschungs- und Studienzen-
trum für Veredelungswirtschaft der Universität Göttingen 10 Stellenzugänge vor. Die
volle Arbeitsfähigkeit des Forschungs- und Studienzentrums wird somit erst in den
nächsten Jahren erreicht.

Trotz der angestiegenen Studienanfängerzahlen sieht die Landesregierung weiteren
Entscheidungsbedarf in bezug auf den Universitätsstandort Vechta; sie wird daher die
Gespräche mit der katholischen Kirche fortsetzen.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wıe folgt beantwortet:

Zu I:

Die Abteilung Vechta der Universität Osnabrück weist derzeitig rd. 890 flächenbezoge-
ne Studienplätze aus.

Zu 2:

Die Zahl der Studierenden an der Universität Osnabrück, Abt. Vechta betrug im

WS 1989/90 724 SS 1991 876
SS 1990 691 WS 1991/92 1267
WS 1990/91 870 SS 1992 1214.

Die Übersichten über die Zahl der Studierenden (darunter in der Regelstudienzeit) und
der Studienanfänger (1. Hochschul- und 1. Fachsemester) nach angestrebter Abschluß-
prüfung sind der Anlage (Bl. 1 und 2) zu entnehmen.

Zu 3:

Laut Auskunft der Universität Osnabrück beträgt die Zahl der Studierenden am Stand-
ort Vechta zum WS 1992/93 ca. 1350 (ohne Doktoranden). Die Zahl der immatriku-
lierten Doktoranden betrug in den vergangenen Jahren ca. 50. Endgültige Zahlen lie-
gen zur Zeit noch nicht vor.

Zu 4:
Die Zahl der weiblichen Studierenden betrug im SS 1992 850, die der männlichen 364.

Zu 5:

Am Standort Vechta bestehen zum Wintersemester 1992/93 in folgenden Studiengän-
gen bzw. Lehramtsfächern Zulassungsbeschränkungen (der Klammerzusatz enthält die
jeweilige Zulassungszahl):
6

Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278

 

Pädagogik / Diplom (9)
Germanistik /Magister (6)
Psychologie / Magister (1)

MN ee

Lehramt an Gymnasien
Deutsch (15), Sport (10)
5. Lehramt an Realschulen
Biologie (25), Deutsch (21), Sport (6)
6. Lehramt an Grund- und Hauptschulen
Biologie (5), Deutsch (36), Gestaltendes Werken (14), Sachunterricht (69), Sport
(15).

Zu 6:
Die Pressemeldungen treffen zu.

Die Einführung von Zulassungsbeschränkungen für den Standort Vechta erstmals zum
Sommersemester 1992 war auf Grund des $ 3 Abs. 1 NHZG erforderlich. Die landes-
weite hohe Nachfrage in den Lehramtsfächern führte im Wintersemester 1991/92 an
allen an der Lehramtsausbildung beteiligten Hochschulen zu erheblichen Überlasten.
Zum Sommersemester 1992 war daher für alle Hochschulen ein genereller Aufnahme-
stopp im Lehramtsbereich erforderlich. Am Standort Vechta waren hiervon nur die Fä-
cher Deutsch und Sport betroffen; in den übrigen Fächern konnten ebenso wie am
Standort Braunschweig im Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen die aus
dem Wintersemester 1991/92 verbliebenen Restkapazitäten als Zulassungszahl festge-
setzt werden.

Zu 7:

Zum Wintersemester 1992/93 sind Zulassungen im Studiengang Germanistik / Magister
und in den Lehramtsstudiengängen im Fach Deutsch möglich, wie aus der Antwort zu
Frage I Nr. 5 ersichtlich.

Zu 8:

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die durchschnittliche Fachstudien-
dauer der Absolventen in den Magister- und Lehramtsstudiengängen im Studienjahr
1990.

Fachstudiendauer der Absolventen im Studienjahr 1990
Lehramt an Grund- Lehramt an Lehramt an .
. Magister
u. Hauptschulen Realschulen Gymnasten
Absol- Fachstud.-| Absol- Fachstud.- | Absol- Fachstud.-| Absol- Fachstud-.
venten Dauer venten Dauer venten Dauer venten Dauer

TU Braunschweig

U Göttingen

U Hannover

U Hildesheim

U Lüneburg

U Oldenburg

U Os, Osnabrück
U Os, Vechta

18 103

Die Fachstudiendauer im Lehramt an Grund- und Hauptschulen lag ım Jahre 1990 um
0,3 Semester unter dem Landesdurchschnitt, unterscheidet sich mithin nicht sıgnifi-
kant. Im Falle des Lehramts an Realschulen lag die durchschnittliche Studienzeit um

 

4
7

Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278

1,7 Semester über dem Landesdurchschnitt, im Falle des Lehramts an Gymnasien haben
lediglich 2 Absolventen den Abschluß erworben, so daß sich ein statistischer Vergleich
verbietet. Die durchschnittliche Studiendauer im Magisterstudiengang lag für 5 Absol-
venten bei 10,8 Semestern; diese Zahl ist mit dem Landesdurchschnitt von 13,5 nicht
vergleichbar, da es sich um einen neuen Studiengang handelt, bei dem naturgemäß
überhöhte Studienzeiten noch nicht vorkommen können.

Zu 9:

Die Universitäten Hildesheim und Lüneburg sowie der Standort Vechta der Universität
Osnabrück haben in den Jahren 1990 bis 1992 Drittmittel in folgender Höhe einge-
worben:

Drittmittelaufkommen (Istergebnisse) 1990 bis 1992 innerhalb der Kapitel
06 18/06 29/06 30

Kapitel 06 18 Universität Osnabrück — Standort Vechta
1990 588310 DM

1991 1060700 DM

1992 (1.1. bis 31.10.92) 821600 DM
Kapitel 06 29 Universität Hildesheim
1990 1739700 DM

1991 2053100 DM

1992 (1.1. bis 31.10.92) 2081300 DM
Kapitel 06 30 Universität Lüneburg
1990 1037 700 DM

1991 1530800 DM

1992 (1.1. bis 31.10.92) 703000 DM.

Zu 10:

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat die Universitäten durch Erlaß vom
16.10.1992 über den Stand der fächerspezifischen Prognosen des Kultusministeriums
zum Lehrerbedarf unterrichtet. Die wesentlichen Ergebnisse und die Konsequenzen für
die Hochschulentwicklung sind im Hochschulentwicklungsprogramm dargestellt; die
aktuelle Fassung nach dem Stand vom 14.9.1992 wurde allen Mitgliedern des Ausschus-
ses für Wissenschaft und Kunst am 25.9.1992 zur Verfügung gestellt.

Für die Planung der Lehrerausbildungskapazitäten an den Universitäten ist der Lehrer-
einstellungsbedarf um und nach der Jahrtausendwende zugrunde zu legen, da zwischen
der Studienaufnahme und dem Eintritt in den Schuldienst nach dem Vorbereitungs-
dienst einschließlich der Wartezeit je nach Lehramt 6 bis 9 Jahre Zeit verstreichen. In
diesem Zeitraum wird der Ersatz der auf Grund der Altersstruktur in hoher Zahl aus-
scheidenden Lehrkräfte von vorrangiger Bedeutung sein. Zusätzliche Lehrerstellen sind
dann evtl. nur noch in geringem Umfang erforderlich, da der 2.Z. festzustellende Wie-
deranstieg der Schülerzahlen nach der gegenwärtigen Bevölkerungsprognose bereits im
Jahre 2003 beendet sein wird. Die Schülerzahl der allgemeinbildenden Schulen wird für
das Jahr 2000 mit 952 300, für 2005 mit 955800, für das Jahr 2010 mit 853 600 voraus-
geschätzt.

Bei der Vorausberechnung der ausscheidenden Lehrkräfte sind sowohl die bereits heute
im Schuldienst befindlichen Lehrkräfte als auch die in den nächsten Jahren noch einzu-
stellenden Lehrkräfte zu berücksichtigen, von denen viele bereits wieder nach einigen
Jahren den Schuldienst verlassen.
8

Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278

Eee entire een mm nn

Insgesamt wird für den Zeitraum von 2000 bis 2010 für die einzelnen Lehrämter der
allgemeinbildenden Schulen mit folgendem Lehrereinstellungsbedarf gerechnet:

Grund- und Hauptschulen 1560

Sonderschulen 210
Realschulen 600
Gymnasien 670.
Zu 11:

Die Kapazität in der Lehrerausbildung hängt ausschließlich von der zur Verfügung ste-
henden personellen Aufnahmekapazität ab, nicht von der Verteilung auf die einzelnen
Standorte. Im übrigen verweist die Landesregierung auf die Eingangsbemerkung.

Zu 12:

Die Landesregierung ist vom Landtag einmütig aufgefordert worden, die Studiengänge
des Fachbereichs Erziehungswissenschaften der Universität Göttingen aufzuheben. In
dem Hochschulentwicklungsprogramm ist der Stand der derzeitigen Überlegungen zur
Verwendung der diesem Fachbereich zur Verfügung stehenden Stellen im einzelnen
dargestellt. Die Mitglieder des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst sind in der Sit-
zung am 25.9.1992 über das Hochschulentwicklungsprogramm unterrichtet worden
(s.0.). Die ggf. freiwerdenden Ressourcen werden nach Maßgabe des Hochschulentwick-
lungsprogramms auch für die Stärkung der Lehrerausbildung an anderen Universitäten
eingesetzt. Da das Anhörungsverfahren mit der Universität Göttingen gemäß $ 77
Abs. 6 Satz 2 NHG noch nicht abgeschlossen ist, können abschließende Festlegungen
z.Z. noch nicht getroffen werden.

Zu 13:
Vergleiche Antwort zu 12.
Zu 14:
Vergleiche Antwort zu 12.
Zu 15:
Vergleiche Antwort zu 12.
Zu 16:

Die Landesregierung hat volles Verständnis dafür, daß das Oldenburger Münsterland
den Hochschulstandort als wichtigen Bestandteil seiner regionalen Identität ansieht.

Zu 17:

Die Landesregierung ist der Auffassung, daß alle Hochschuleinrichtungen in ihren je-
weiligen Regionen eine wichtige kulturpolitische Bedeutung haben.

Zu 18:

Die Landesregierung teilt diese Auffassung nicht. Im übrigen kommt es auf diese Frage
nicht an, da die Landesregierung abweichend von den Empfehlungen des Wissen-
schaftsrates und den Empfehlungen der Hochschulstrukturkommission eine ersatzlose
Aufhebung des Hochschulstandortes Vechta nicht erwogen hat. Auf die Vorbemerkung
wird verwiesen.
9

Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278

 

Zu 19:

Auf die Antwort zu 18 wird verwiesen.

Zu 20:

Auf die Vorbemerkung und die Antwort zur Frage 12 ist zu verweisen. Ferner verweist
die Landesregierung auf die Maßnahmen zur Umstrukturierung des Studienangebots
der Diplom-Studiengänge Sozialpädagogik an den Universitäten Oldenburg und Osna-
brück (an den Standorten Osnabrück und Vechta).

Zu 21:

Seit 1990 sind in 15 Fällen Studiengänge oder Studienrichtungen aufgehoben worden
als Voraussetzung für die Einrichtung neuer Studiengänge.

Beispielsweise sind an der Technischen Universität Braunschweig die Studiengänge
Geoökologie und Wirtschaftsingenieurwesen erst im Zuge der Aufhebung der Studien-
gänge Geographie und Wirtschaftswissenschaften genehmigt worden.

Die Landesregierung verweist ferner auf den Aufbau des Fachbereichs „‚Physik-, Meß-
und Feinwerktechnik‘ der Fachhochschule Hildesheim/ Holzminden am Standort Göt-
tingen, der einhergeht mit den Maßnahmen zur Aufhebung des Fachbereichs Erzie-
hungswissenschaften der Universität Göttingen.

Zu 22 bis 27:
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu 28:

Der Stellenplan für den Universitätsstandort Vechta weist für die Jahre 1990 bis Entwurf
1993 folgende Stellen aus:

1990 = 169
1991 = 165
1992 = 160
1993 = 160.
Zu 29:

Wegen der in den Jahren 1987 bis 1990 nicht realisierten Ausbauplanung für den
Standort Vechta sind durch den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 eine Stelle
der BesGr. C 4 und drei Stellen der BesGr. C 3 für Geographie in Abgang gestellt wor-
den, die durch den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987 geschaffen worden waren.

Im fraglichen Zeitraum sind drei Stellen der BesGr. C 4 für Germanistik, Pädagogik
und Philosophie zur Schaffung neuer Stellen in die hochschulübergreifende Umschich-
tung einbezogen worden. Das gleiche gilt für eine Stelle der BesGr. A 13 für Geschichte
und für eine Stelle der BesGr. A 14 für Pädagogik sowie für eine Stelle der BesGr. A 13
für Musik. Außerdem ist eine Stelle der VergGr. ITa BAT im Fach Kunst in die hoch-
schulübergreifende Umschichtung von Stellen einbezogen worden. Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 1993 wird darüber hinaus kw-Vermerke zum 31.12.1996 für zwei
Stellen der BesGr. C 4 in den Fächern Musik und Anglistik ausweisen. Diese Stellen
sind noch bis zum Jahre 1996 besetzt.

Eine Stelle der BesGr. A 15 im Zentrum für Pädagogische Berufspraxis ist durch Erlaß
vom 13.10.1992 gesperrt worden. Die Frage der künftigen Verwendung dieser Stelle
wird gegenwärtig geprüft.

10
10

Zur nächsten Seite