Zukunft des Universitätsstandortes Vechta
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278 Zu 30: Im fraglichen Zeitraum sind vier Stellen nicht mit gleicher Wertigkeit zur Wiederbeser- zung freigegeben worden. Dabei handelt es sich um folgende Stellen: — BesGr. C 4 „Sozialpädagogik“, freigegeben nach BesGr. C 3 unter Umwandlung in „Allgemeine Pädagogik‘ — BesGr. C 4 „Didaktik der Physik und Chemie“, freigegeben nach BesGr. C 3 unter Umwidmung in „Chemie und ihre Didaktik“ — BesGr. C 4 „Werken und Kunsterziehung“, freigegeben nach BesGr. C 3 — BesGr. C 3 für „Anglistik“, freigegeben zur Wiederbesetzung nach BesGr. C 2/ Zeit. Die Entscheidung über die künftige Verwendung der Stelle der BesGr. C 4 im Fach Sport ist noch nicht getroffen. Diese Stelle wird gegenwärtig nach BesGr.'C 3 verwaltet. Zu 31: Dem Universitätsstandort Vechta standen/ bzw. stehen in den Jahren 1990 bis 1993 fol- gende Bibliotheksmittel zur Verfügung: 1990 = 290100 DM 1991 297300 DM 1992 = 384700 DM 1993 = 537700 DM. Außerdem standen im Haushaltsjahr 1991 350000 DM für Büchergrundbestandsmittel zur Verfügung. Zu 32: Für alle an der Lehramtsausbildung beteiligten Stellen der Universitäten gilt der seit 1975 bestehende Wiederbesetzungsvorbehalt. Eine Stellenfreigabe erfolgt jeweils nach sorgfältiger Prüfung im Einzelfall. In Abstimmung mit der Universität Osnabrück sind im Juni die Stelle der BesGr. C 3 für „Deutsche Sprache und Didaktik des Deutschunterrichts‘ und im Juli die Stellen der BesGr. C 3 für „Chemie und ihre Didaktik“ sowie für „Werken und Kunsterzie- hung“ zur Wiederbesetzung freigegeben worden. Im November wurde eine solche Entscheidung für die Stelle der BesGr. C 4 für „‚Sozial- pädagogik/ Sozialarbeit‘ getroffen, jedoch unter Umwidmung in „Allgemeine Pädago- gik“ und unter Herabstufung nach BesGr. C 3. Hinsichtlich der künftigen Verwendung der Professorenstelle der BesGr. C 4 im Fach Sport ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Erwogen wird die Umwandlung in eine Stelle der BesGr. C 2 auf Zeit (Hochschuldozentur) mit dem Vermerk „ku nach BesGt. C 4" bei Freiwerden der Stelle. Zu 33, 34 und 35: Die Einrichtung, wesentliche Änderung und Aufhebung von Studiengängen ist nach 891 Abs. 2 Nr. 8 NHG Aufgabe des Senats der Hochschule; die betreffenden Beschlüs- se bedürfen nach $ 77 Abs. 5 Nr. 3 NHG der Genehmigung des Ministeriums für Wis- senschaft und Kultur. Dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur liegt ein Senats- 11
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278 beschluß der Universität Osnabrück zur Verlagerung des Teilstudiengangs Latein vom 5.6.1991 zur Genehmigung vor. Die Genehmigung dieses Beschlusses ist Gegenstand der Konkordatsgespräche. Die Einrichtung des Teilstudiengangs Sachunterricht wurde vom Senat der Universität Osnabrück am 5.7.1991 beschlossen und nach Rücksprache mit der katholischen Kirche mit Erlaß vom 9.6.1992 vorläufig genehmigt. Die Entwicklung des Studienangebots am Universitätsstandort Vechta ist Gegenstand der laufenden Konkordatsgespräche. Es wird daher auf die Vorbernerkung verwiesen. Zu 36: Auf die Antwort zu 33 wird verwiesen. Für den Teilstudiengang Sachunterricht wurden 1992 eine Professur der BesGr. C 3, eine Stelle wissenschaftlicher Dienst der VergGr. II a BAT sowie insgesamt 45000 DM an laufenden Mitteln zur Verfügung gestellt; zur Linderung der am Universitätsstandort Vechta eingetretenen Überlast wurde die Stelle des wissenschaftlichen Dienstes zunächst dem Standort Vechta zugewiesen. Zu 37: Auf die Antwort zu 33 wird verwiesen. Zu 38 bis 50: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 51: Der Wissenschaftsrat hatte in seinen Empfehlungen zum Universitätsstandort Vechta angeregt, die Lehrerausbildung ersatzlos nach Oldenburg bzw. Osnabrück zu verlagern und an der Fachhochschule Osnabrück einen Studiengang Agrobusiness einzurichten. Die von der früheren Landesregierung eingerichtete Hochschulstrukturkommission hat- te ebenfalls zur ersatzlosen Schließung des Universitätsstandortes geraten. Zur Behe- bung regionaler Defizite in der Versorgung mir Fachhochschulstudienplätzen liegt ein Gutachten des Instituts für Enrwicklungsplanung und Strukturforschung an der Univer- sität Hannover vor, das die Schaffung von Fachhochschulangeboten am Standort Lingen empfiehlt. Insofern trifft die Feststellung nicht zu, daß „alle Beteiligten“ die Einrich- tung einer Fachhochschule in Vechta für sinnvoll und notwendig halten. Die Errichtung eines weiteren Fachhochschulstandortes in Nordwestniedersachsen ist ım Rahmen des laufenden Fachhochschulentwicklungsprogramms nicht finanzierbar, wenn nicht Ressourcen zu Lasten des Universitätsbereichs bereitgestellt werden können. Angesichts der aktuell gegebenen Auslastungssituation an den Universitäten sieht dıe Landesregierung keine Möglichkeit, die zusätzlich erforderlichen Ressourcen ım Rah- men des Hochschulentwicklungsprogramms bzw. im Fachhochschulentwicklungspro- gramm bereitzustellen. Die Landesregierung wird dennoch die Überlegungen zur Stär- kung des Fachhochschulbereichs in Nordwestniedersachsen weiterverfolgen, um zu ei- nem geeigneten Zeitpunkt zügig die erforderlichen Schritte zur Realisierung eines der- artigen Vorhabens einleiten zu können. Im übrigen verweist die Landesregierung auf die im Rahmen der 2. Regionalkonferenz in Vechta mitgeteilten Kostenschätzungen der Steinbeis-Stiftung, die in der Größenordnung des heutigen Zuschußbedarfs des Universitätsstandortes Vechta liegen. Zu 52: Die Landesregierung geht davon aus, daß die bestehenden Verpflegungseinrichrungen in Vechta durch die wachsenden Studentenzahlen ausgelastet sein werden und daher im Falle der Schaffung zusätzlicher Hochschuleinrichtungen entsprechende Erweite-
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278 III EEE mm ln nn rungsmaßnahmen finanziert werden müssen. Die bestehenden Buchbestände der Bi- bliothek sind auf Grund ihrer fachlichen Ausrichtung für die in Betracht kommenden Fachhochschulstudiengänge im wesentlichen nicht nutzbar. Die Erfahrungen an ande- ten Standorten, an denen sowohl Universitäts- als auch Fachhochschuleinrichtungen be- stehen, belegen, daß nennenswerte Einsparungen auf diese Weise nicht erzielt werden können. Zu 53: Vergleiche Antwort zu 52. Zu 54: Von seiten der regionalen Wirtschaft oder der in Betracht kommenden kommunalen Gebietskörperschaften liegen bisher keine konkreten Angebote vor, sich an der Verwirk- lichung zusätzlicher Fachhochschulstudiengänge materiell zu beteiligen. Die Wirtschaft und die kommunalen Gebietskörperschaften an den neu errichteten Hochschulstandor- ten Göttingen, Wolfsburg und Salzgitter haben sich dagegen frühzeitig mit konkreten Angeboten beteiligt. Zu 55: Hierzu wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen. Schuchardt
Drucksache 12/4278 Anlage 1.1 "PNS- QiNYWOROWOIg WRIPMSSÖUNPIASHaM sa (pras-"623) 97 tpnig-'613) HD HI (pras-"&,3) wordig woldıgueisiben jBzgniyasqy eıysaA Bunaygy YINIgeUsO Telıssearuf] Jap Ur Jahuejueuelpnig Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode 14
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278
Anlage 1.2
Studierende in der Regeistudienzeit an der Universität Osnabrück, Abteilung Vechta
WS 1988/89 WS 1989/90 WS 1990/91
dar.
WS1987/88
dar.
WS 1991/92
in der
in der
Abschiußziel Stud. Regel-
studien-
zeit
Magister/Diplom
Diplom (Erg.-Stud.)
LGH
LGH (Erg.-Stud.)
LR
LR (Erg.-Stud.)
LG
LG (Erg.-Stud.)
LBS
Weiterbildungsstudium
Promotion/Aufb.-Stud.
insgesamt
(Ausgegeben am 25. 1. 1993) 15