Zukunft des Universitätsstandortes Vechta

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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278

 

Zu 30:

Im fraglichen Zeitraum sind vier Stellen nicht mit gleicher Wertigkeit zur Wiederbeser-
zung freigegeben worden. Dabei handelt es sich um folgende Stellen:

— BesGr. C 4 „Sozialpädagogik“, freigegeben nach BesGr. C 3 unter Umwandlung in
„Allgemeine Pädagogik‘

— BesGr. C 4 „Didaktik der Physik und Chemie“, freigegeben nach BesGr. C 3 unter
Umwidmung in „Chemie und ihre Didaktik“

— BesGr. C 4 „Werken und Kunsterziehung“, freigegeben nach BesGr. C 3

— BesGr. C 3 für „Anglistik“, freigegeben zur Wiederbesetzung nach BesGr.
C 2/ Zeit.

Die Entscheidung über die künftige Verwendung der Stelle der BesGr. C 4 im Fach
Sport ist noch nicht getroffen. Diese Stelle wird gegenwärtig nach BesGr.'C 3 verwaltet.

Zu 31:

Dem Universitätsstandort Vechta standen/ bzw. stehen in den Jahren 1990 bis 1993 fol-
gende Bibliotheksmittel zur Verfügung:

1990 = 290100 DM
1991 297300 DM
1992 = 384700 DM
1993 = 537700 DM.

Außerdem standen im Haushaltsjahr 1991 350000 DM für Büchergrundbestandsmittel
zur Verfügung.

Zu 32:

Für alle an der Lehramtsausbildung beteiligten Stellen der Universitäten gilt der seit
1975 bestehende Wiederbesetzungsvorbehalt. Eine Stellenfreigabe erfolgt jeweils nach
sorgfältiger Prüfung im Einzelfall.

In Abstimmung mit der Universität Osnabrück sind im Juni die Stelle der BesGr. C 3
für „Deutsche Sprache und Didaktik des Deutschunterrichts‘ und im Juli die Stellen
der BesGr. C 3 für „Chemie und ihre Didaktik“ sowie für „Werken und Kunsterzie-
hung“ zur Wiederbesetzung freigegeben worden.

Im November wurde eine solche Entscheidung für die Stelle der BesGr. C 4 für „‚Sozial-
pädagogik/ Sozialarbeit‘ getroffen, jedoch unter Umwidmung in „Allgemeine Pädago-
gik“ und unter Herabstufung nach BesGr. C 3.

Hinsichtlich der künftigen Verwendung der Professorenstelle der BesGr. C 4 im Fach
Sport ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Erwogen wird die Umwandlung
in eine Stelle der BesGr. C 2 auf Zeit (Hochschuldozentur) mit dem Vermerk „ku nach
BesGt. C 4" bei Freiwerden der Stelle.

Zu 33, 34 und 35:

Die Einrichtung, wesentliche Änderung und Aufhebung von Studiengängen ist nach
891 Abs. 2 Nr. 8 NHG Aufgabe des Senats der Hochschule; die betreffenden Beschlüs-
se bedürfen nach $ 77 Abs. 5 Nr. 3 NHG der Genehmigung des Ministeriums für Wis-
senschaft und Kultur. Dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur liegt ein Senats-

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beschluß der Universität Osnabrück zur Verlagerung des Teilstudiengangs Latein vom
5.6.1991 zur Genehmigung vor. Die Genehmigung dieses Beschlusses ist Gegenstand
der Konkordatsgespräche. Die Einrichtung des Teilstudiengangs Sachunterricht wurde
vom Senat der Universität Osnabrück am 5.7.1991 beschlossen und nach Rücksprache
mit der katholischen Kirche mit Erlaß vom 9.6.1992 vorläufig genehmigt.

Die Entwicklung des Studienangebots am Universitätsstandort Vechta ist Gegenstand
der laufenden Konkordatsgespräche. Es wird daher auf die Vorbernerkung verwiesen.

Zu 36:

Auf die Antwort zu 33 wird verwiesen. Für den Teilstudiengang Sachunterricht wurden
1992 eine Professur der BesGr. C 3, eine Stelle wissenschaftlicher Dienst der VergGr.
II a BAT sowie insgesamt 45000 DM an laufenden Mitteln zur Verfügung gestellt; zur
Linderung der am Universitätsstandort Vechta eingetretenen Überlast wurde die Stelle
des wissenschaftlichen Dienstes zunächst dem Standort Vechta zugewiesen.

Zu 37:

Auf die Antwort zu 33 wird verwiesen.

Zu 38 bis 50:

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu 51:

Der Wissenschaftsrat hatte in seinen Empfehlungen zum Universitätsstandort Vechta
angeregt, die Lehrerausbildung ersatzlos nach Oldenburg bzw. Osnabrück zu verlagern
und an der Fachhochschule Osnabrück einen Studiengang Agrobusiness einzurichten.
Die von der früheren Landesregierung eingerichtete Hochschulstrukturkommission hat-
te ebenfalls zur ersatzlosen Schließung des Universitätsstandortes geraten. Zur Behe-
bung regionaler Defizite in der Versorgung mir Fachhochschulstudienplätzen liegt ein
Gutachten des Instituts für Enrwicklungsplanung und Strukturforschung an der Univer-
sität Hannover vor, das die Schaffung von Fachhochschulangeboten am Standort Lingen
empfiehlt. Insofern trifft die Feststellung nicht zu, daß „alle Beteiligten“ die Einrich-
tung einer Fachhochschule in Vechta für sinnvoll und notwendig halten.

Die Errichtung eines weiteren Fachhochschulstandortes in Nordwestniedersachsen ist ım
Rahmen des laufenden Fachhochschulentwicklungsprogramms nicht finanzierbar,
wenn nicht Ressourcen zu Lasten des Universitätsbereichs bereitgestellt werden können.
Angesichts der aktuell gegebenen Auslastungssituation an den Universitäten sieht dıe
Landesregierung keine Möglichkeit, die zusätzlich erforderlichen Ressourcen ım Rah-
men des Hochschulentwicklungsprogramms bzw. im Fachhochschulentwicklungspro-
gramm bereitzustellen. Die Landesregierung wird dennoch die Überlegungen zur Stär-
kung des Fachhochschulbereichs in Nordwestniedersachsen weiterverfolgen, um zu ei-
nem geeigneten Zeitpunkt zügig die erforderlichen Schritte zur Realisierung eines der-
artigen Vorhabens einleiten zu können. Im übrigen verweist die Landesregierung auf
die im Rahmen der 2. Regionalkonferenz in Vechta mitgeteilten Kostenschätzungen
der Steinbeis-Stiftung, die in der Größenordnung des heutigen Zuschußbedarfs des
Universitätsstandortes Vechta liegen.

Zu 52:

Die Landesregierung geht davon aus, daß die bestehenden Verpflegungseinrichrungen
in Vechta durch die wachsenden Studentenzahlen ausgelastet sein werden und daher
im Falle der Schaffung zusätzlicher Hochschuleinrichtungen entsprechende Erweite-
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rungsmaßnahmen finanziert werden müssen. Die bestehenden Buchbestände der Bi-
bliothek sind auf Grund ihrer fachlichen Ausrichtung für die in Betracht kommenden
Fachhochschulstudiengänge im wesentlichen nicht nutzbar. Die Erfahrungen an ande-
ten Standorten, an denen sowohl Universitäts- als auch Fachhochschuleinrichtungen be-
stehen, belegen, daß nennenswerte Einsparungen auf diese Weise nicht erzielt werden
können.

Zu 53:

Vergleiche Antwort zu 52.

Zu 54:

Von seiten der regionalen Wirtschaft oder der in Betracht kommenden kommunalen
Gebietskörperschaften liegen bisher keine konkreten Angebote vor, sich an der Verwirk-
lichung zusätzlicher Fachhochschulstudiengänge materiell zu beteiligen. Die Wirtschaft
und die kommunalen Gebietskörperschaften an den neu errichteten Hochschulstandor-
ten Göttingen, Wolfsburg und Salzgitter haben sich dagegen frühzeitig mit konkreten
Angeboten beteiligt.

Zu 55:

Hierzu wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen.

Schuchardt
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Anlage 1.1

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Anlage 1.2

Studierende in der Regeistudienzeit an der Universität Osnabrück, Abteilung Vechta

WS 1988/89 WS 1989/90 WS 1990/91

dar.

     

WS1987/88
dar.

WS 1991/92

  
      

 
 

    

 

in der

  
 
    
   
 
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
    

in der

   

Abschiußziel Stud. Regel-

studien-
zeit
Magister/Diplom
Diplom (Erg.-Stud.)
LGH
LGH (Erg.-Stud.)
LR
LR (Erg.-Stud.)
LG
LG (Erg.-Stud.)
LBS
Weiterbildungsstudium
Promotion/Aufb.-Stud.

insgesamt

(Ausgegeben am 25. 1. 1993) 15
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