Aufstockung von Umschulungs- und Qualifizierungsleistungen durch die Landesregierung
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5929 Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 12/5643 — Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Böhlke (CDU) - Dis 12/5643 Betr.: Aufstockung von Umschulungs- und Qualifizierungsleistungen durch die Landesregierung Den ehemaligen Mitarbeitern der in Konkurs gegangenen Sürken-Werft wird bei Um- schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des Arbeitsamtes das Arbeitslosen- bzw. Un- terhaltsgeld aus Landesmitteln auf 90% des vorher erzielten Nettogehaltes aufgestockt. Hierfür werden auch Mittel des europäischen Sozialfonds verwandt. So begrüßenswert diese Maßnahmen für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer ist, erhebt sich dennoch die Frage einer Gleichbehandlung von in ähnlicher Wei- se betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigte gab es in Niedersachsen jeweils zu Jahresbeginn seit 1988 pro Jahr? 2. Wie viele Unternehmenskonkurse mit wie vielen Beschäftigten mußten seit 1988 pro Jahr verzeichnet werden? 3. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in Niedersachsen seit 1988 pro Jahr bei der Arbeitsverwaltung Ansprüche auf Umschulungs- bzw. Qualifizierungs- maßnahmen gestellt, und wie viele davon sind jeweils positiv beschieden worden? 4. a) In welchen Fällen und aus welchen einzelnen Gründen hat die Landesregierung jeweils eine Aufstockung der Leistungen der Arbeitsverwaltung vorgenommen? b) Welche Mittel welcher Träger sind dafür jeweils verwandt worden? 5. Wird die Landesregierung zukünftig, insbesondere für Langzeitarbeitslose, eine Auf- stockung von Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen aus Landes- bzw. ESF-Mitteln, die ihr zur Verfügung stehen, vornehmen? Wenn ja: in welchem Volumen und nach welchen Kriterien? Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Sozialministerium Hannover, den 6. 1. 1994 — Z/1.1 - 01 425/01 — Der Verlust von fast 400 Arbeitsplätzen durch den Konkurs der Sürken-Werft ist für das strukturschwache Gebiet des nördlichen Emslandes eine besondere wirtschaftliche und so- ziale Belastung. Die Landesregierung hielt es deshalb für geboten, die Fördermöglichkei- ten zu nutzen, die der Europäische Sozialfonds zur Förderung der Entwicklung ländlicher Gebiete, zu dem der nördliche Teil des Landkreises Emsland gehört (Ziel 5 b-Gebiet), auf- grund entsprechender Planungen des Landes bieter.
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5929 Die Landesregierung konnte bei ihrer Entscheidung, das Unterhaltsgeld für ehemalige Mitarbeiter der Sürken- Werft aufzustocken, die an Fortbildungs- und Umschulungsmaß- nahmen der Bundesanstalt für Arbeit teilnehmen, auf die positiven Erfahrungen zurück- greifen, die 1987 mit einer entsprechenden Förderung für ehemalige Mitarbeiter von Werften gemacht wurden. Ziel der Maßnahme ist es, den betroffenen Personenkreis so zu qualifizieren, daß er möglichst schnell wieder in das Arbeitsleben integriert werden kann. Die Förderung hat sich bewährt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zul: In Niedersachsen gab es sozialversicherungspflichtige Beschäftigte zum 31. 12. 1987 2 132 416 31. 12. 1988 2 163 610 31. 12. 1989 2 223 448 31. 12. 1990 2 335 714 31.12. 1991 2 414 592 31.12. 1992 2 423 183. Zu 2: Die Zahl der Unternehmenskonkurse und -vergleiche betrug im Jahre 1988 1247 1989 1 100 1990 988 1991 906 1992 974. Für 1993 liegt bislang kein Zahlenmaterial vor. Es ist aber davon auszugehen, daß die An- zahl der Unternehmenskonkurse und -vergleiche leicht über der des Jahres 1992 liegen wird. Zu berücksichtigen ist ferner, daß die Zahl der Insolvenzen insbesondere im ersten Halbjahr 1993 relativ hoch war, seit einigen Monaten jedoch eine gewisse Beruhigung zu verzeichnen ist. Zahlenangaben über die von Konkursen und Vergleichen betroffenen Beschäftigten ste- hen nicht zur Verfügung. Zu 3: Von 1989 bis 1992 gestellte Anträge auf Teilnahme an Umschulungs- und Qualifizie- rungsmaßnahmen: . Jahr gestellte Anträge positiv beschiedene Anträge 1989 55 723 52 999 1990 62 853 60 029 1991 68 318 65 426 1992 73 322 70 728 Die Aussagekraft der Anzahl der gestellten bzw. abgelehnten Anträge ist sehr stark einge- schränkt, da bereits durch den Verlauf des Beratungsgesprächs in vielen Fällen eine for- male Antragstellung nicht erfolgt. Die entsprechenden Zahlen für das Jahr 1988 konnten nicht ermittelt werden.
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5929 Zu4a: Im Rahmen der Werften-Umstrukrurierung im Zeitraum 1. 9. 1986 bis 31. 12. 1990 hat das Land Niedersachsen nach Maßgabe der Richtlinie für die Gewährung von Umstruk- turierungshilfen an Schiffswerften mit dem Landesarbeitsamt Niedersachsen-Bremen am 28. 7. 1987 eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Danach gewährt das Land den Arbeitnehmern von Schiffswerften in Niedersachsen, die bei der Teilnahme an berufli- chen Bildungsmaßnahmen Unterhaltsgeld nach den Vorschriften des Arbeitsförderungs- gesetzes erhielten, einen Zuschuß. Durch diesen wird das Unterhaltsgeld auf 100 % des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Arbeitsentgeltes aufgestockt, um so rd. 90 % des üblichen Nettoentgeltes zu erreichen. Begünstigt worden sind seinerzeit Arbeitnehmer der Schiffswerften Jansen in Leer, Sürken in Papenburg, Brand in Oldenburg und Thyssen-Nordseewerke in Emden, die aufgrund der damaligen Strukturkrise in der deutschen Schiffsbauindustrie ihre alte Beschäftigung im Schiffsbau aufgeben mußten. Im Anschluß an diese Maßnahme hat die Landesregierung im Herbst 1992 entschieden, das Unterhaltsgeld für die Arbeitnehmer, die von dem Konkurs der Sürken-Werft betrof- fen sind, ebenfalls aufzustocken, um auch auf diese Weise eine Gleichbehandlung des be- troffenen Personenkreises sicherzustellen. Eine Aufstockung des Unterhaltsgeldes wird ferner aufgrund eines besonderen EG-Pro- grammes für den Personenkreis der Zollagenten und -spediteure, die ihren Arbeitsplatz infolge der Einführung des Binnenmarktes am 1. 1. 1993 verloren haben, vorgenommen. Das Unterhaltsgeld wird auch für diesen Personenkreis auf 90 % des Nertoarbeitsentgel- tes aufgestockt. Ferner sieht die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der beruflichen Wiedereingliederung langfristig arbeitsloser Frauen mit Mitteln des Europäi- schen Sozialfonds (Nds. MBl. 1991 S. 1334) die Aufstockung des Unterhaltsgeldes in Höhe von 250 DM für arbeitslose Frauen vor, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und die nach einer mindestens dreijährigen Familienphase wieder erwerbstätig werden wollen, wenn sie an einer Qualifizierungsmaßnahme der Bundesanstalt für Arbeit teilnehmen. Zu 4b: Die Aufstockung des Unterhaltsgeldes ist mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Bundes vorgenommen worden. Zu 5: Die Niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, auch zukünftig mit Mitteln des Eu- ropäischen Sozialfonds und des Landes Umschulungs- und Qualifizierungsprojekte er- gänzend zu fördern. Sie plant jedoch keine neuen Förderprogramme, durch die das Un- terhaltsgeld, das die Arbeitsverwaltung gewährt, aufgestockt wird. In Vertretung Gantz-Rathmann (Ausgegeben am 20. 1. 1994) 3