Fragenkatalog des "Wulff-Teams" aus Osnabrück

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Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 3762
Kleine Anfrage mit Antwort
- Wortlaut der Kleinen Anfrage

des Abg. Fasold (SPD), eingegangen am 22. 12. 1997
Betr.: Fragenkatalog des „Wulff-Teams“ aus Osnabrück

Eine in Osnabrück agierende Personengruppe, die mit hoher Wahrscheinlichkeit der CDU
nahesteht und sich „Wulff-Team“ nennt, hat zu einer „Talkshow“ am 3. 12. 1997 in die
Gesamtschule Schinkel in Osnabrück eingeladen. Diese mit dem Leitmotiv „Ich wär’ so gern
so blöd wie Du!“ ausgestattete Show soll sich mit Schulpolitik prüfend beschäftigen.

Als Teammitglieder geben sich die CDU-Landtagskandidatin Katrin Trost, der Osnabrücker
Hochschullehrer Professor Dr. phil. Chastan Salzmann, der Osnabrücker Oberstudien-
direktor und Leiter des Gymnasiums Carolinum Hermann Sommer sowie die Landesvorsit-
zende des Verbandes Deutscher Realschullehrer Frau Chzistel Harendza zu erkennen.

In dem offensichtlich als Einladung an eine interessierte Öffentlichkeit gedachten Blatt will
das „Wulff-Team“ eine Reihe von Fragen auf einen Prüfstand stellen, um deren Beantwor-
tung ich wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Landesregierung bitte:

1. Tiifft es zu, daß sie den Unterricht um „40 Pflichtstunden pro Schüler pro Jahr“ kürzt?

2. \Werden bei weiterhin steigenden Schülerzahlen 3000 Lehrerstellen zusätzlich gestrichen?
Hat dies beispielsweise zur Auswirkung, daß „an der Schule in Osnabrück (...} eine
9. Klasse ein Jahr lang keinen Englisch-Unterricht“ erhält?

3. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, daß die SPD „heimliches Schulgeld“ als
„Lernmittelfreiheit verkauft“? Txifft es in diesem Zusammenhang zu, daß Eltern neben
Materialkosten in eine „Schulklasse“ einzahlen müssen? "

4. Trifft es zu, daß der Ministerpräsident die Klassenstärke erhöht, sinnvolle Fortbildungs-
maßnahmen streicht und Schulgebäude und Einrichtung verfallen und veraltern läßt?

5. Teilt die Landesregierung die Auffassung des „Wulff-Teams“ aus Osnabrück, daß in den
niedersächsischen Schulen „mit Lehrern von vorgestern und Material von gestern“ gear-

- beitet wird?

(An die Staatskanzlei übersandt am 6. 1. 1998 — 11/721 — 1074}

"Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Kultusministeuum Hannover, den 18. 3. 1998
— 01 - 01 420/5 - 11/721 - 1074 —

Zul:

Nein.

In der vergangenen Legislarurperiode hat die Landesregierung nur in den 9. und 10. Jahıgän-
gen der Gymnasien und ın den ?. bis 10. Jahrgängen der Schule für Lernhilfe die Pflicht-
stunden dem bundesweit üblichen Wert von 30 Pflichtstunden angepaßt.
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m

Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode

Falls mit der Berechnung der Erlaß „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den
allgemeinbildenden Schulen“ gemeint sein sollte, so sind 1995 bei der Anpassung der. Be-
rechnungszahlen überwiegend zusätzliche Angebote reduziert worden, um den Pflichtunter-
zicht für die stark steigenden Schülerzahlen sicherzustellen. Der Pflichtunterzicht selbst ist
nicht gekürzt worden.

Mit der rechnerischen Unterrichtsversorgung werden die im Landeshaushalt finanzierten
Lehrerstellen entsprechend den sich ändernden Schülerzahlen auf die Schulen verteilt. Die
Berechnungen hierzu werden jeweils dann fortgeschrieben, wenn sich diese Werte wesentlich
ändern. Dies ist auch von früheren Landesregierungen so gehandhabt worden.

Zu 3:
Nachdem von 1990 bis 1994 2500 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen worden sind, mußten

wegen der äußerst angespannten Haushaltssituation von 1995 bis 1997 2234 Lehrerstellen
wieder eingespart werden.

Ursache für die schwierige finanzielle Situation sind nicht nur die Folgen der deutschen
Einheit und die relativ schwache konjunkturelle Entwicklung der deutschen Wirtschaft ge-
wesen, sondern auch eine Reihe von Steuerrechtsänderungen der von der CDU geführten
Bundesregierung. Bei den Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst hat die Landesregierung
im Bereich der Bildung deutlich weniger gekürzt als in anderen Aufgabenfeldern.

Wesentlich für die Unterrichtsversorgung sind die erteilten Lehrerstunden. Diese lagen 1997
um über 4 % über denen von 1989; das ist eine Differenz von umgerechnet 2000 Vollzeit-
lehrer-Einheiten. Damit konnten die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler mit ausreichend
Unterrichtsstunden versorgt werden.

Es gibt keine Klasse an einer Schule in Osnabrück, die ein Jahr lang kein Englisch als
Pflichtunterricht erhält; dies wird es auch in Zukunft nicht geben.

Zu 3:

Gemäß $ 71 Abs. 1 Halbsatz 2 NSchG haben die Exrziehungsberechügten die Schülerinnen
und Schüler für den Schulbesuch zweckentsprechend auszustatten; das betrifft auch die
Ausstattung mit Lernmitteln. Durch das Gesetz zur Lernmitielfreiheit werden die Erzie-
hungsberechtigten in dem dort vorgesehenen Umfang von diesen Kosten entlastet. Die
darüber hinaus erforderlichen Lernmirtel sind wie bisher von den Erziehungsberechügten zu
übernehmen. Auch die Kosten für Afaterialien, die im Unterricht verbraucht oder verarbeitet
werden und damit nicht zum längeren Gebrauch bestimmt sind, haben die Erziehungsbe-
rechtigten zu tragen. -

Im übrigen hätten bei einer Regierungsübernahme durch die CDU viele Eltern wesentlich
mehr zu zahlen gehabt, da sie die Lernmittelfreiheit abschaffen wollte. Dies ist diesen Eltern
erspart geblieben.

Zu 4
Nein.
Die Höchstzahl von Schülerinnen und Schülern in einer Klasse ist nicht angehoben worden.
Bei stark steigenden Schülerzahlen nimmt die Klassenfrequenz zu, weil in zahlreichen

kleinen Klassen erst viele Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden müssen, bis die

Schülerhöchstzahl erreicht ist.

Insgesamt ist die durchschnittliche Klassenfrequenz in 8 Jahren von 1989 bis 1997 nur um

1,2 Schülerinnen und Schüler auf 21,4 gestiegen. Das ist eine Zunahme um 6 % bei einem
Schüleranstieg um 18 %. Damit hat Niedersachsen von den westlichen Flächenländern
weiterhin nach Schleswig-Holstein die niedrigsten Klassenfrequenzen.

Drucksache 13/3762
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Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode - Drucksache 13/3762

In der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung haben 1997 20 % mehr Lehrkräfte teilge-
nommen als 1990.

Der Erhalt von Schulanlagen sowie deren Ausstattung mit den notwendigen Einrichtungen
ist Angelegenheit der kommunalen Schulträger, nicht der Landesregierung.

Zu 5:
Nein. on

Durch die Einstellung von 11500 Lehrkräften seit 1990 sind 20 % der Lehrerinnen und
Lehrer neu in die Schulen gekommen. Die Landesregierung ist der Auffassung, daß sowohl

die jüngeren als auch die älteren Lehrkräfte ihre Arbeit engagiert und pädagogisch kompetent
versehen. Flierzu leistet auch die Lehrerfortbildung ihren Beitrag.

Im übrigen weigert sich die Landesregierung, die zu Zeiten der früher von der CDU geführ-
ten Landesregierungen eingestellten Lehrkräfte als „Lehrer von vorgestern“ zu bezeichnen.

Die Rahmenrichilinien der einzelnen Fächer werden fortlaufend überarbeitet. Demgemäß
dürften auch die Unterrichtsmarerialien jeweils auf dem neuesten Stand sein.

Wernstedr

(Ausgegeben am 30. 3. 1998) ° | \ 3
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