Empfehlung von Schulbehörden zur Teilnahme an einer Gewerkschaftsveranstaltung

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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6103

 

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/5690 —

Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Vogelsang (CDU) — Drs 12/5690

Betr.: Empfehlung von Schulbehörden zur Teilnahme an einer Gewerkschaftsveran-
staltung

Die Bezirksregierung Weser-Ems hat Schulen und Schulbehörden mit Schreiben vom
1. September 1993 nachdrücklich auf die von der Gewerkschaft Erziehung und Wissen-
schaft am 4. und 5. November 1993 durchgeführten „Ostfriesischen Hochschultage“
hingewiesen: „Ich weise empfehlend auf dieses Angebot hin. Lehrkräften kann auf An-
trag Sonderurlaub gewährt werden, wenn zwingende dienstliche Gründe nicht ent-
gegenstehen.“

Ich frage die Landestegierung:

1. Warum sieht sich die Bezirksregierung Weser-Ems veranlaßt, Schulen und Schulbe-
hörden nachdrücklich und empfehlend auf eine Veranstaltung der GEW und in die-
sen Zusammenhang auch noch auf die mögliche Gewährung von Sonderurlaub hin-
zuweisen?

2. Hält es die Landesregierung nicht für das übliche Verfahren, daß Gewerkschaften
und Verbände selbst zu derartigen Veranstaltungen einladen und die interessierten
Lehrerinnen und Lehrer dann unter Beifügung des Programms die zuständige Schul-
behörde um Sonderurlaub bitten?

3. In welchen anderen Fällen haben niedersächsische Schulbehörden seit Regierungs-
wechsel empfehlend auf Veranstaltungen der GEW und anderer Lehrerverbände un-
ter Hinweis auf möglichen Sonderurlaub hingewiesen?

4. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer haben von der ausdrücklichen Empfehlung der
Schulbehörden Gebrauch gemacht?

5. Beabsichtigt die Landesregierung, künftig weitere Empfehlungen dieser Art auszu-
sprechen?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 11. 2. 1994
— 01 — 01 420/75 — 12/5690 —

Die „Ostfriesischen Hochschultage‘‘, die vom Bezirksverband der Gewerkschaft Erzie-
hung und Wissenschaft in zweijährigen Rhythmus mit ausschließlich pädagogischen
Inhalten durchgeführt werden, haben für die Lehrerschaft im osıfriesischen Raum eine
lange Tradition. Die Bezirksregierung Weser-Ems hat die Lehrkräfte auf diese Veran-
staltung seit 1985 mit empfehlenden Hinweisen ebenso aufmerksam gemacht wie auf
Veranstaltungen anderer Lehrerverbände und Institutionen, wenn diese Angebote für
die Lehrerschaft als relevant und richrungweisend sowie dem Bildungsauftrag der
Schule entsprechend eingeschätzt wurden.
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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6103

 

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1:

Die Bezirksregierung Weser-Ems hat sich zu dem in der Anfrage erwähnten empfehlen-
den Hinweis auf die „Ostfriesischen Hochschultage‘‘ deshalb veranlaßt gesehen, weil
es sich hierbei um eine traditionsreiche und pädagogisch besonders bedeutsame Veran-
staltung für die Lehrerinnen und Lehrer in dieser Region handelt. Wie dem von der
Fragestellerin zitierten Schreiben der Bezirksregierung zu entnehmen ist, ist allerdings
auch 1993 nicht „nachdrücklich“, sondern „empfehlend‘ auf dieses Angebot hinge-
wiesen worden. Der in diesem Schreiben außerdem enthaltene Hinweis auf eine mög-
liche Gewährung von Sondenurlaub beschreibt lediglich die sich aus der Sonderurlaubs-
verordnung ergebende Rechtslage.

Zu 2:

Ja; wie bereits in der Vorbemerkung dargelegt, gibt es empfehlende Hinweise von sei-
ten der Bezirksregierung auch nur bei Veranstaltungen, die als pädagogisch besonders
bedeutsam eingestuft werden.

Zu 3:

Die Bezirksregierung Weser-Ems hat seit Juni 1990 außer auf die in der Anfrage ge-
nannte Veranstaltung auf folgende weitere Angebote anderer Institutionen empfehlend
hingewiesen: den Grundschullehrertag des Verbandes Bildung und Erziehung im Jahre
1993 sowie die alljährlich stattfindende „Pädagogische Woche‘ der Carl-von-Ossietz-
ky-Universität in Oldenburg. Damit hat diese Bezirksregierung nicht nur hinsichtlich
der „Ostfriesischen Hochschultage“ an ihrer seit 1985 bestehenden Tradition festgehal-
ten, sondern auch im übrigen ihre bereits vor 1990 geübte Praxis empfehlender Hinwei-
se fortgesetzt, die sich in der vorigen Wahlperiode z.B. auf folgende Veranstaltungen
bezog: den Realschullehrertag des Verbandes Deutscher Realschullehrer in den Jahren
1987 und 1988 sowie den Religionslehrertag für Lehrerinnen und Lehrer im Bereich des
Bischöflich Münsterschen Offizialatsbezirkes Oldenburg im Jahre 1988.

Von anderen Schulbehörden hat es keine empfehlenden Hinweise auf derartige Veran-
staltungen der Lehrerverbände gegeben.

Zu 4:

Über die Gewährung von Sonderurlaub sind weder in diesen noch in anderen Fällen
statistische Erhebungen durchgeführt worden; die von der Fragestellerin gewünschten
Zahlenangaben sind daher nicht möglich.

Zu 5:

Seitens der Landesregierung ist nicht beabsichtigt, die seit 1985 geübte Praxis, in Ein-
zelfällen auf pädagogisch besonders bedeutsame Veranstaltungen empfehlend hinzu-
weisen, zu verändern.

Wernstedt

2 (Ausgegeben am 28. 2. 1994)
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