Umweltrichtlinien für PVC neu überdenken

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Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/1007

Kleine Anfrage mit Antwort

Wortlaut der Kleinen Anfrage
des Abg. von der Heide (CDU), eingegangen am 11. 1. 1995

Betr.: Umweltrichtlinien für PVC neu überdenken

Die Enquete-Kommission des Bundestages zum „Schutz des Menschen und der Umwelt“
hat als Mehrheitsmeinung für die Bewertung von Polyvinylchlorid (PVC) folgendes fest-
gestellt:

Die ökologisch verträgliche Verwertung und Entsorgung von PVC ist möglich und sollte
intensiv weiterentwickelt werden. Entsorgungs- und Verwertungskosten sollten dabei —
wie bei allen anderen Werkstoffen - in die Produktionspreise integriert werden, um die
öffentliche Hand von den Entsorgungskosten zu befreien. Eine Substitution von PVC in
den betrachteten Anwendungen kann nicht empfohlen werden. Ohne derzeit verfügbare
ökonomische und ökologische Begründung birgt eine solche ungeprüfte Umstellung die
Gefahr einer Problemverschiebung, wenn nicht gar einer Verschlechterung des gegenwär-
tigen Zustandes in sich.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Rückschlüsse hinsichtlich ihrer Politik und des verwaltungsmäßigen Handelns
(Umweltrichtlinien im öffentlichen Auftragswesen vom 30.9. 1992 3.5) zieht sie dar-
aus? Wenn keine, wie begründet sie ihre abweichende Auffassung?

2. Ein Minderheitenvotum der Enquete-Kommission spricht sich für einen ökologisch
verträglichen Umgang mit PVC aus und erkennt in diesem Zusammenhang die jüng-
sten Anstrengungen der Industrie, den Kunststoff umweltverträglich zu produzieren,
zu recyceln und zu entsorgen, an. Kann sich die Landesregierung diesem Minderhei-
tenvotum anschließen, und welche Auswirkungen hätte dies auf eine Veränderung
ihrer Umweltrichtlinien für das öffentliche Auftragswesen?

3. Welche Auffassung vertritt sie in der Anwendung, dem Recycling und der Entsorgung
von PVC in den Bereichen Fensterprofile, Rohre, Fußbodenbeläge, Kabelummante-
lungen und Verpackungen?

(An die Staatskanzlei übersandt am 18. 1. 1995 - 11/721 - 35)

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 20. 4. 1995
für Wirtschaft, Technologie und Verkehr
- 17 - 57.00 -

Die Beschaffungsstellen des Landes als öffentliche Auftraggeber sind in ihrem Vergabe-
verhalten an die Umweltrichtlinien öffentliches Auftragswesen (RdErl. d. MW v. 5. 5. 92
1

Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/1007

— Nds. MBl. Nr. 32/1992 S. 1286) gebunden. Die hierin enthaltenen Regelungen zur
Verwendung von PVC im Bereich besonderer Produkte/Baustoffe sind erst am 1. Okt.
1994 in Kraft gerreten. Durch diese Übergangsregelung war beabsichtigt, eine Umstel-
lung der chemischen Industrie, insbesondere der verarbeitenden Betriebe zu erleichtern

(z.B. durch Einsatz von Ersatzstoffen, werkstoffliche Verwertung).

Die Zweckmäßigkeit dieser Übergangsregelung wird durch die seit Erlaß der Umwelt-
richtlinien eingerrerene, sehr dynamische Entwicklung bescätigt. Während früher PVC als
recyclingfähiges Produkt nicht angeboten wurde, werden jetzt Anlagen zur Wiederver-
wendung einzelner PVC-Produkte in begrenztem Umfang entwickelt; auch scheint es
jerzt möglich, bei der Herstellung von PVC auf Cadmium- und Bleistabilisatoren zu ver-
zichten.

Diese neuere Entwicklung hat auch die Enquete-Kommission der Bundesregierung zum
„Schutz des Menschen und der Umwelt“ in ihre Betrachtung aufgenommen und sich da-
mir auseinandergeserzt. Die Landesregierung prüft derzeit, ob diese neuere Entwicklung
eine Änderung der Umweltrichtlinien erfordert; die Gespräche der beteiligten Ressorts
sind derzeit noch nicht zu einem konkreten Abschluß gebracht worden. Die Zielsetzung
beim Erlaß der Umweltrichtlinien, nämlich einen Kompromiß zu versuchen zwischen
dem Anspruch eines ökologischen Umsteuerns von Produktionsprozessen und den wirt-
schaftlichen Belangen der betroffenen Unternehmen und ihrer Beschäftigten, wird hier-
bei weiterhin aufrecht erhalten bleiben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die gestellten Fragen zusammenfassend wie folgt:

Zu 1,2 und 3:

Die Landesregierung wird in ihre Überlegungen zur eventuellen Aktualisierung ihrer Um-
weltrichtlinien neben anderen Beiträgen sowohl die Mehrheitsmeinung als auch das Min-
derheitenvotum der Enquete-Kommission des Bundestages zum „Schutz des Menschen
und der Umwelt“ miteinbeziehen; dies gilt für sämtliche PVC-Produkte.

Dr. Fischer

2 (Ausgegeben am 10.5.1995) .
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