Deponiestandort im Landkreis Oldenburg

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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/1626

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/1314 —

Betr.: Deponiestandort im Landkreis Oldenburg
Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Thümler (CDU) vom 17. 4. 1991

In der Antwort auf eine Große Anfrage der CDU-Fraktion betr. Siedtungsabfallentsor-
gung in Niedersachsen (Drs 12/1144) weist die Landesregierung darauf hin, daß der
Landkreis Oldenburg und die Stadt Delmenhorst ihre Siedlungsabfälle bisher auf einer
Deponie entsorgt haben.

Die Landesregierung führt in dieser Antwort weiter aus: „Für die Stadt Delmenhorst
werden derzeit von der Bezirksregierung Oldenburg intensive Gespräche geführt mit
dem Ziel, den Siedlungsabfall der Stadt Delmenhorst auf vertraglicher Basis, d.h. ohne
Zuweisung bei anderen Gebietskörperschaften im Regierungsbezirk Weser-Ems für ei-
nen beschränkten Zeitraum unterzubringen. Danach soll — wie auch in der Vergangen-
heit — der Siediungsabfall von Delmenhorst zusammen mit dem Siedlungsabfall des
Landkreises Oldenburg auf eine gemeinsame Deponie verbracht werden.‘

Ich frage die Landesregierung

1. Ist ihr bekannt, daß es der Wille des Kreistages des Landkreises Oldenburg ist, eine
Deponie auf dem Gebiet des Landkreises ausschließlich für den eigenen Bedarf zu
errichten?

2. Wird sich die Bezirksregierung über den Beschluß des Kreistages hinwegsetzen?

3. Wann und wo hat die Stadt Delmenhorst den Versuch unternommen, auf ihrem
Gebiet selbst einen Deponiestandort zu suchen?

4. Wurde diese Standortsuche in Delmenhorst mit der gleichen Intensität wie im Land-
kreis Oldenburg betrieben?

5. Welche Mengen Siedlungsabfall werden z. Z. — auf Einwohner und Jahr bezogen —
in Bargloy aus Delmenhorst und dem Landkreis Oldenburg angeliefert (Delmen-
horst und Oldenburg-Land getrennt darstellen)?

6. Wie wird sich diese Menge — bezogen auf Einwohner und Jahr — in Delmenhorst
und dem Landkreis Oldenburg unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Ent-
sorgungsstandards entwickeln?

a) für 1995
b) für 1996.
7. Steht die Landesregierung uneingeschränkt hinter dem geplanten Standort Wunder-

burg-Ost für eine gemeinsame Deponie für die Stadt Delmenhorst und den Land-
kreis Oldenburg?
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Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 12. 6. 1991
— 604 — 01425/12 — 28 —

Für die Stadt Delmenhorst und den Landkreis Oldenburg ist ein neuer Deponiestandort
dringend erforderlich. Seit vielen Jahren wird von beiden entsorgungspflichtigen Kör-
perschaften die Deponie Bargloy im Landkreis Oldenburg gemeinsam genutzt. Da diese
Deponie in Kürze verfüllt sein wird, ist bereits jetzt eine Entsorgung der Stedlungsab-
fälle in Entsorgungsanlagen anderer Körperschaften notwendig geworden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1:
Ja.

Zu 2:

Ja. Die Bezirksregierung Weser-Ems hält als Planungsbehörde die Fortsetzung des Ent-
sorgungsverbundes zwichen der Stadt Delmenhorst und dem Landkreis Oldenburg für
sachgerecht.

Zu 3:

Aufbauend auf Untersuchungen des damaligen Wasserwirtschaftsamtes Brake und des
Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung im Jahre 1985 wurde von der Stadt
Delmenhorst ein Negativflächenplan (Erfassung aller Flächen, die für eine Abfallanlage
nicht in Betracht kommen) erstellt. Auf dessen Basis wurden 4 potentielle Standorte un-
tersucht.

Es waren dies die möglichen Deponiestandorte:

1. Hasbergen-Deichhausen

2. Hasbergen-Iprum (nördlich der Bahnlinie)
3, Hasbergen-Iprum (südlich der L 87)

4. Delmenhorst- Adelheide

Zu 4:

Ja. An den in der Antwort auf die Frage 3 genannten Standorten 1 und 2 wurde eine
Nutzwertanalyse durchgeführt. Die Standorte 3 und 4 wurden nicht ausgewertet, da der
Standort 3 im Landschaftsschutzgebiet lag und der Untergrund kein ausreichendes hy-
drogeologisches Schutzpotential vorwies. Der Standort 4 lag im Bereich einer Streusied-
lung und zwischen den Grenzen der Wasserschutzgebiete der Wasserwerke Delmen-
horst-Wiekhorn und Delmenhorst-Adelheide.

Daneben wurden die Standorte 1 und 2 im Rahmen einer geologischen Beurteilung un-
tersucht, darüber hinaus ergänzend, ob die Standorte die Anforderungen gemäß Merk-
blatt M 3 (Entwurf 2/90) Abschnitt 1.3 und 3.5.1 erfüllen. Die Standorte erfüllen nicht
die Anforderungen, die heute an einen Deponiestandort zu stellen sind.
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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/1626

Zu 5:

Nach der letzten vorliegenden Statistik vom Mai 1991 ist im Zeitraum vom 1. 8. 1990
bis zum 30. 4. 1991 eine gewogene Abfallmenge von 67 364 Tonnen aus dem Landkreis
Oldenburg sowie von 46 219 Tonnen aus der Stadt Delmenhorst auf der Deponie in
Bargloy angeliefert worden. Bereinigt um die Mengen, die im Landkreis Oldenburg
nicht zur Ablagerung gelangten, (Papier und Sondermüll-Aktion) ergeben sich folgen-
de hochgerechnete Jahresmengen:

Landkreis Oldenburg 86 467 Tonnen
Stadt Delmenhorst 61 625 Tonnen

Bei Einwohnerzahlen von 102 660 (Stand 30. 6. 1990) im Landkreis Oldenburg und
74 540 (Stand 1. 4. 1990) in der Stadt Delmenhorst ergeben sich auf Einwohner und
Jahr bezogen folgende Abfallmengen:

Landkreis Oldenburg 842 kg/Exa
Stadt Delmenhorst 827 kg/Exa
Zu 6:

Der Landesregierung ist nicht bekannt, wie sich die Abfallmengen unter Berücksichti-
gung der unterschiedlichen Entsorgungsstandards der Stadt Delmenhorst und des Land-
kreises Oldenburg für 1995 bzw. 1996 entwickeln werden. Es werden keine auf entsor-
gungspflichtige Körperschaften bezogenen Abfallmengenschätzungen von der Tandes-
regierung durchgeführt.

Zu 7

Die Landesregierung steht zu dem Standort unter der Voraussetzung, daß er unter allen
Gesichtspunkten genehmigungsfähig ist.

Griefahn

(Ausgegeben am 26. 6. 1991) 3
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