Wohnungsbau
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5237 19 Feten Antwort auf eine Große Anfrage — Drucksache 12/5030 — Betr.: Wohnungsbau Wortlaut der Großen Anfrage der Fraktion der FDP vom 9. 6. 1993 Die dramatische Situation auf dem Wohnungsmarkt in Niedersachsen zeigt keine Ent- spannung. Ein Beleg dafür ist die Aussage der Staatssekretärin Gantz-Rathmann. .‚die Lage des So- zialwohnungsbaues sei in Niedersachsen so schlecht wie in keinem anderen Land der alten Bundesrepublik,‘ (Achimer Kreisblatt vom 12. 5. 1993). Während zwar die Gesamıfertigstellungszahlen in den letzten fünf Jahren gestiegen sind, zeichnet sich im mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungsbau ein gegen- läufiger Trend ab. Bei der gegebenen Nachfrage und Angebotspolitik wird sich der Fehlbestand allein in Niedersachsen auf 225000 Wohnungen erhöhen. Die Engpässe. besonders in den Ballungsgebieten, werden sich erheblich verschärfen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie erklärt sie sich die rückläufigen Fertigstellungszahlen im Bereich der mit öf- fentlichen Mitteln geförderten Wohnungen, obwohl die dem Land zur Verfügung gestellten Bundesmittel bis einschließlich 1993 angestiegen sind? 2. Worauf führt sie die Tatsache zurück, daß sich die Baubeginne im öffentlich geför- derten Wohnungsbau der Wohnungsbaugenossenschaften von 1991 auf 1992 mehr als halbiert haben? 3. a) Wie hoch waren die Rücklagen aus Darlehnsrückflüssen per anno 31. 12. 1992? b) Hält es die Landesregierung vor dem oben angeführten Wohnungsmangel für geboten, diese Mittel in den sozialen Wohnungsbau fließen zu lassen? 4. Wie beurteilt sie eine Reform der Fördersystematik, deren Kerngedanke die Orien- tierung an der Marktmiete unter Gewährung von einkommensabhängigen Mietzu- schüssen ist? 5. Teilt sie die Auffassung, daß mit einer derartigen Neukonzepuon: — die Förderung flexibler gestaltet werden kann, — sich die Förderung an der Belastbarkeit des Mieters orientieren läßt, — die Förderung eine Fehlbelegung von Sozialwohnungen ausschließt, — eine Flexibilisierung der Einkommensgrenzen erreicht wird und damit eine Er- höhung der Einkommensgrenzen überflüssig wird, — die Förderung für eine gute soziale Durchmischung in Baugebieten sorgt?
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5237 TE 18. Wie steht die Landesregierung daher zu der Forderung. einen neuen Förderweg zu schaffen. der aus einer Kombination von Objekt- und Subjektförderung besteht? . Wie unterstützt sie die Aktivitäten einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund und Ländern. in einem Planspiel Detailfragen eines neuen Förderkonzeptes zu te- sten? . Ist ihr bekannt, daß der Bund einen gewissen Anteil seiner Finanzierungshilfe an die Länder für 1994 für diesen neuen Förderweg reservieren wıll? . Ist die Landesregierung bereit, im Zuge der Erarbeitung der niedersächsischen Wohnungsbaukonzeption für das Programmjahr 1994 einen 4. Förderweg ın das Programmangebot aufzunehmen? -_ Wie beurteilt sie die Finanzierungsform der Subjektförderung. wıe 2.B. nach dem „„Fellbacher Modell"? . Ist sie ggf. bereit, den Bau von Wohnungen nach diesem Modell im Rahmen cınes Modell-Versuches zu fördern? Hält sie es für notwendig, im Wohnungsbauprogramm für das Programmjahr 1994 ein familienbezogenes Sonderprogramm für junge Familien und Alleinerzichende einzuführen? Wenn ja, wird dieser Sonderprogrammteil auch eine gezielte Förderung der Eigen- tumsbildung für diesen Personenkreis beinhalten? . Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um ın den kommenden Jahren ein ausreichendes und geeignetes Angebot für alters- und be- hindertengerechtes Wohnen sicherzustellen? ._ Wird sie im Zuge vorbeugender Maßnahmen zur Verhinderung zunehmender Ob- dachlosigkeit unternehmerische Konzepte für Obdachlosenquaruere entwickeln? . a) Über wie viele Sozialwohnungen verfügt das Land Niedersachsen derzeit? b) Wie schlüsseln sich in diesem vorhandenen Bestand die Belegungsbindungen im einzelnen auf? c) Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, auch bei den aus der Sozial- bindung herausfallenden Wohnungen für die Kommunen Betegungstechte zu sichern? . Teilt sie die Auffassung. daß sich die Belegungsdauer an dem Zeitraum der öffent- lichen Förderung zu orientieren hat? - Laut Berichten des vdw-Niedersachsen ist der vorhandene Wohnungsbestand viel- fach unterbelegt. a) Teilt die Landesregierung die Auffassung, daß die Erprobung von Umzugsma- nagement und Umzugsprämien neue Möglichkeiten aufzeigt? b) Wie beurteilt sie die Einrichtung von Wohnungsbörsen, ın denen auf kommu- naler Ebene Angebot und Nachfrage zusammengeführt werden? Teilt sie die Auffassung, daß der Werkswohnungsbau einen Beitrag zur Behebung des Wohnraummangels leisten kann? Wenn ja. ist sie bereit, vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen des Landes Nordrhein-Westfalen, Fördermittel. insbesondere für mittelständische Unterneh- men und ihre Mitarbeiter, zur Verfügung zu stellen? . Welche Möglichkeiten sicht sie, die zur Abschwächung des Nachfragedrucks ın Ballungsgebieten führen?
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5237 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. Teılt sie die Meinung. daß echte Mengeneffekte durch eine verstärkte Aktivierung der Eigentumsbildung — auch in Ballungsgebieten — erzielt werden können? Wie steht sie zu den ım Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz ge- wroffenen Regelungen im Baubereich? a) Teilt sie die Auffassung, den Wohnungsbau nicht durch zusätzliche Barrieren im Naturschutzrecht zu erschweren und zu gefährden? b) Wird sie den Wohnungsbau in Baulücken dadurch weiter verteuern, daß sic vorschlagen wird, von der Ermächtigung in $ 8 b Abs. 2 BNatSchG Gebrauch zu machen, bei solchen Vorhaben Geldzahlungen für naturschurzrechtliche Er- satzmaßnahmen vorzuschen? c) Teilt die Landesregierung die Auffassung, daß bei Umnutzung aufgegebener. ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu Wohnzwecken neben der Wohnung des Landwirtes drei zusätzliche Wohnungen errichtet werden dürfen. wenn die Erschließung gesichert ist? d) Wie beurteilt sie die Möglichkeit, daß künftig Flächen am Ortstand (Außenbe- reichsflächen) zu Bauflächen für Wohnzwecke gemacht werden können. wenn die cinbezogenen Flächen durch eine überwiegende Wohnnutzung des angren- zenden Bereichs geprägt sind und eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewahrt bleibt? — e) Aus welchen Gründen werden die Modifizierungen zum Raumordnungsgesctz (Umweltverträglichkeitsprüfung, Grundsatz der raumordnerischen Bedeutung des dringenden Wohnbedarfs, Abweichungsverfahren von den Zielen der Raumordnung und Landesplanung) in Niedersachsen nicht umgesetzt? f} Wird die Landesregierung von der Ermächtigung in $ 36 Abs. I Satz 3 BauGB Gebrauch machen, bei sonstigen und begünstigten Vorhaben im Außenbereich eine Doppelprüfung durch Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde cin- zuführen oder wird sie es bei der im Gesetz vorgesehenen einmaligen Prüfung durch die Baugenehmigungsbehörde belassen? Hält sie es vor dem Hintergrund der aktuellen Probleme für angezeigt. die Auswei- sung von Gewerbeflächen an die Ausweisung von Wohn- und Bauland zu kop- peln? Welche Möglichkeiten sieht sie, die deutschen Baustandards zu lockern und wird sie ggf. Maßnahmen hierzu einleiten? Teilt sie die Auffassung, daß hinsichtlich der Baunormen mehr Flexibilität anzu- streben ist? Wenn ja, in welcher Weise gedenkt sie diese zu tealisieren? Hält sie es für notwendig, die gesetzlichen Voraussetzungen für Alternativen zum Standard des sozialen Wohnungsbaues zu schaffen? Unterstützt sie Bemühungen, zwingende Bindungen der VOB aufzulösen? Welche Möglichkeiten sieht sie, der fortdauernden Komplizierung des Bauens durch extrem wachsende Regelungsdichte der DIN-Normen für das Bauwesen ent- gegenzuwirken?
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5237 E11 erteilen Ancwort der Landesregierung Niedersächsisches Sozialministerium Hannover. den 10. 8. 1993 — Z'!ı1. — 01 425/00 — Vorrangiges Ziel der Landesregierung ist es, den Wohnungsbau ınsgesamt zu steigern und dabei insbesondere den Bestand an sozial gebundenen Mietwohnungen aufzubau- en und zu erweitern. Die Landesregierung hat daher der Förderung des Mietwohnungs- baues in ihren Wohnungsbauprogrammen Prioritäten eingeräumt. Die erzielten Förde- rungsergebnisse bestätigen die erfolgreiche Wohnungspolitik der Landesregierung. So konnten im Jahre 19% 17059 Wohnungen, 1991 18906 Wohnungen, 1992 14178 Wohnungen. insgesamt 50143 Wohnungen gefördert werden. Die Bilanz der Wohnungsbauförderung in Niedersachsen hat sich damit auf dem vorge- sehenen hohen Niveau stabilisiert. Erfreulich ist auch das Ergebnis bei den fertiggestellten Wohnungen. Mit 45686 Woh- nungen wurden 1992 mehr als doppelt so viele Wohnungen wie 1988 fertiggestellt. Für 1993 ist sogar mit einer weiteren Steigerung der Fertigstellungen auf über 50000 Woh- nungen zu rechnen, wenn der Anstieg der Baugenehmigungen um mehr als 20 Prozent im vergangenen Jahr zugrunde gelegt wird. Vor diesem Hintergrund kann von einer rückläufigen Tendenz im Wohnungsbau keine Rede sein. Die jetzige Landesregierung hat demgegenüber bei ihrem Regierungsantritt im Bereich des Wohnungswesens einen völlig desolaten Zustand vorgefunden. In Niedersachsen sind nur noch rd. 107000 Wohnungen mit Belegungs- und Mietpreis- bindungen vorhanden; das sind knapp 3 % des gesamten Wohnungsbestandes. In an- deren Bundesländern sind es 10% bis 20%. Darauf bezieht sich die ın der Anfrage zitierte Erklärung von Frau Staatssekretärin Gantz-Rachmann. Die Ursachen für den geringen Bestand an Sozialmierwohnungen sınd — das Auslaufen alter Bindungen, — die Prämierung vorzeitiger Rückzahlungen durch die alte Landesregierung in den Jahren 1981/1982 und damit eine Verkürzung der Bindungsfristen: etwa 18800 Wohnungen sind vorzeitig aus der Sozialbindung entfallen. — der erhebliche Rückgang der öffentlichen Förderung in den 80er Jahren: im Jahre 1988 waren es nur noch 2119 Wohnungen. Der geringe Sozialmietwohnungsbestand ist von der früheren Landesregierung zu ver- treten.
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5237 Dies vorausgeschickt. beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu I: Seit 1990 sınd folgende Fertigstellungen zu verzeichnen: Jahr Fertigstellungen davon im Wohnungsbau geförderten Wohnungsbau insgesamt 1990 33731 9193 1991 41339 13217 1992 45686 14433 Die Fertigstellungen im geförderten Wohnungsbau sind seit 1990 kontinuierlich ange- stiegen. Von einem Rückgang. wie in der Fragestellung behauptet wird. kann keine Rede sein. Angesichts des kräftigen Anstiegs bei den Baugenehmigungen (1992 57 "56 Wohnungen + 21,4%) dürfte für 1993 das Baufertigstellungsergebnis sogar auf über 50000 Wohnungen gesteigert werden können. Im Hinblick auf die Aussagen in der Fragestellung ist darauf hinzuweisen. daß der Bund seine Finanzhilfen 1994 von 2,0 Mrd. DM auf 1."6 Mrd. DM reduzieren wırd und auch nicht bereit ist. das Sonderprogramm zur Förderung des Wohnungsbaues in Regionen mit erhöhter Wohnungsnachfrage über das Jahr 1994 hinaus fortzuführen. Die Kürzung der Bundesfinanzhilfen bedeutet für Niedersachsen einen Verlust an Bun- desmitteln in Höhe von rd. 28 Mio. DM im Jahr: mit dem Fortfall des Sonderpro- gramms entfallen weitere Bundesmittel in Höhe von rd. 58 Mio. DM jährlich. Zu 2: Die Gründe für eine Zurückhaltung der Wohnungsbaugenossenschaften im geförder- ten Wohnungsbau sind nach Beobachtung der Landesregierung folgende: Die Mitglieder der Wohnungsbaugenossenschaften sind häufig mit ihren Einkommen aus den Grenzen des $ 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Il. WoBauG) herausge- wachsen: zu einem Teil liegen ihre Einkommen bereits über den Grenzen des $ 88 a Ziff. 1 Buchst. b II. WoBauG, das sind 60 % über den Grenzen nach & 25. Es besteht daher für einen großen Teil der Genossenschaften kein Anreiz, Wohnungen für dıe Be- zieherinnen und Bezieher niedriger Einkommen zu errichten. Ein weiteres Problem der Genossenschaften ergibt sich aus der Tatsache, daß die Kom- munen ihre Mitförderung von der Einräumung von Belegungsrechten abhängig ma- chen. Das widerspricht dem Wunsch der Genossenschaften, vorrangig ihre Mitglieder mit Wohnungen zu versorgen. Soweit die Zurückhaltung von Wohnungsbaugenossenschaften im geförderten Woh- nungsbau auf fehlendes Eigenkapital zurückgeführt wird, ist darauf zu verweisen. daß die Landesregierung durch die Aufhebung der Verordnung zur Begrenzung des Mict- preisanstiegs bei ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen die Möglichkeit von Mieterhöhungen in begrenztem Umfange geschaffen und damit die Grundlage für cine Bildung von Eigenkapital für den Neubau gelegt hat. Zu 3 a: Der Bestand der Wohnungsbaurücklage betrug am 31. 12. 1992 109184903.°4 DM.
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5237 Zu 3 b: Die Mittel der Wohnungsbaurücklage werden ihrer Zweckbesuummung entsprechend ın voller Höhe zur Bedienung der in der Abwicklung befindlichen Wohnungsbaupro- gramme eingesetzt. Zu 4: Das Modell einer neuen einkommensabhängigen Wohnungsbauförderung ım sozialen Wohnungsbau steht vor: — eine feste Grundförderung, die eine Netrokaltmiete am „unteren Ende der ortsüb- lichen Vergleichsmiete,, erzielt, — eine in ihrer Höhe veränderliche Zusatzförderung, die sicherstellen soll, daß die Wohnkostenbelastung auch für einkommensschwächere Mieterinnen und Mieter soztalverträglich bleibt. Die Länder unterstützen grundsärzlich die Idee einer einkommensabhängigen Förde- rung im sozialen Wohnungsbau. Das vom Bund vorgeschlagene Modell ıst jedoch nur eines von mehreren. So hatte bereits 1984 das Bundesland Hessen erstmalig eine eın- kommensorientierte Förderung im öffentlichen Wohnungsbau ın die Wege geleitet. Um die Vorschläge der Bundesbauministerin abschließend bewerten zu können, muß erst die konkrete Ausgestaltung vorliegen. Das Modell ist daher noch nicht entschei- dungsreif. Rechtliche und finanzielle sowie Probleme des Verwaltungsvollzuges müssen noch gelöst werden. Ginge es nach den Vorstellungen der Bundesbauministerin, müßten die Mieterinnen und Mieter alle zwei Jahre den Vermieterinnen und Vermictern ihr Einkommen offen- baren. Die Behörden wären darüber hinaus gezwungen, alle zwei Jahre den „unteren Rand der ortsüblichen Vergleichsmiete‘ administrativ festzulegen. Die Vorschläge des BMBau sind im Hinblick auf Artikel 104 a GG verfassungstechtlich bedenklich, aus Gründen des Datenschutzes für die Betroffenen unzumutbar und im Verwaltungsvoll- zug nicht praktikabel. Das finanzielle Risiko insbesondere der Zusatzförderung wird einseitig den Ländern aufgebürdet. Zu 5 und 6: Ziel der Wohnungsbaupolitik in Niedersachsen ist es, durch einen wirtschaftlichen Ein- satz der öffentlichen Mittel eine möglichst effektive Förderung des sozialen Mietwoh- nungsbaues zu erreichen. Entscheidend ıst, daß mit den verfügbaren Mitteln möglichst viele Investoren für den sozialen Mietwohnungsbau gewonnen werden. Dies serzt eine flexible und differenzierte Förderung voraus. Aus diesem Grund werden die Förderungsmittel für Mietwohnungen in Niedersachsen seit 1989 ausschließlich im 3. Förderungsweg vergeben. Das Land Niedersachsen ist — wie auch vom Bund anerkannt wird — hier Vorreiter der Entwicklung; es verfügt inzwi- schen über die größten Erfahrungen bei der Anwendung des 3. Förderungsweges. Der dritte Förderungsweg ist im Jahre 1989 durch Einfügung des neuen 8 88 d in das II. WoBauG eröffnet worden. Mit seiner Einführung sollen die Schwächen der bisheri- gen Förderung im ersten Förderungsweg überwunden werden. Für den dritten Förde- rungsweg sind Förderbedingungen gesetzlich nicht vorgesehen. Ihre Festlegung bleibt vielmehr einer Vereinbarung zwischen der Förderungsstelle und dem Bauherrn überlas- sen. Bei der Bernessung der Förderung sind steuerliche Vorteile der Bauherren einkalkuliert, ebenso Wertsteigerungen.
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5237 m nn en Bei der Bemessung der höchstzulässigen Miete orientiert sich Niedersachsen an der Höhe der wohngeldfähigen Miete. Insofern ist die vereinbarte Förderung auch für unte- re Einkommensgruppen tragbar. Die Heranführung der zulässigen Mieten an die wohn- geldfähigen Mieten begrenzt den Förderungsaufwand. Zugleich wird das Fehlbele- gungsproblem entschärft. Der Abstand zu den marktüblichen Vergleichsmieten wird in Grenzen gehalten. Große Verzerrungen ım allgemeinen Mietniveau werden vermieden. Mit der Gewährung und Bemessung der degressiv gestalteten Zusatzförderung prakuı- ziert Niedersachsen bereits jetzt eine zielgruppenorientierte Förderung. Die Reduzic- rung der Zusatzförderung vom 6. Förderjahr an führt zu Mierpreissteigerungen, die bei den Beziehern kleiner Einkommen durch Wohngeld oder Härteausgleich abgefangen werden. Wer inzwischen über den Einkommensgrenzen liegt, muß insoweit die Miet- erhöhung selbst tragen. Im übrigen wird durch die Förderpraxis seit dem Wohnungsbauprogramm 1992 mit der Möglichkeit einer mittelbaren Belegung eine gute soziale Durchmischung von Wohn- quartieren erreicht. Das in Niedersachsen praktizierte Verfahren ist daher weitaus effizienter als die bisheri- gen Vorschläge der Bundesbauministerin für eine einkommensotientierte Sozialmiete. Zu 7: In der Bund-Länder- Arbeitsgruppe zur Durchführung eines Planspieles der neuen ein- kommensabhängigen Wohnungsbauförderung sind die Länder Baden-Württemberg. Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vertreten. Die Länder haben sich auf eine Konzentration bei der Mitwirkung geeinigt, um eine effekti- ve Arbeit zu ermöglichen. Niedersachsen und die übrigen Länder unterstützen die Arbeitsgruppe im Rahmen der Beratungen des Baufinanzierungsausschusses und der Fachkommissionen. Zu 8: In der Ministerkonferenz der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständi- gen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder (ARGE- BAU) am 17./18. Juni 1993 hat die Bundesbauministerin erklärt, daß von dem Betrag der Bundesfinanzhilfen 500 Mio. DM für das neue Modell einer einkommensabhängi- gen Förderung zweckbestimmt verteilt werden sollen. Die Ministerkonferenz hat diesen Planungen widersprochen. Sie hat deutlich gemacht. daß das Modell einer einkommensabhängigen Förderung zur Zeit noch nicht entschei- dungsreif ist und daß zweckbestimmte Dotationsauflagen von den Ländern nicht akzep- tiert werden können. Die Bundesbauministerin hat außerdem erklärt. daß — nach der Finanzplanung des Bundes dieser seine Finanzhilfen für die alten Bundes- länder 1994 im Allgemeinen Programm von 2,0 auf 1,76 Mrd. DM kürzt und — das Sonderprogramm zur Förderung des Wohnungsbaues in Regionen mit erhöh- ter Wohnungsnachfrage ab 1995 restlos wegfällt. Die Ministerkonferenz der ARGEBAU hat den Bund aufgefordert, seine Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau 1994 nicht zu kürzen und auch nach 1994 das Sonder- programm mindestens einige Jahre lang bis zu einer umfassenden Verbesserung der Wohnungsversorgungslage fortzusetzen.
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5237 Zu 9: Nein. Die Landesregierung hält die Einführung einer einkommensabhängigen Förderung nach den Vorstellungen der Bundesbauministerin angesichts der nach wie vor noch offe- nen rechtlichen und tatsächlichen Probleme für verfrüht. Im übrigen ist es verfehlt, in diesem Zusammenhang von einem ..4. Förderweg“ zu sprechen. da eine einkommensabhängige Förderung durch Veränderung der Modalitä- ten auch ım 3. Förderungsweg möglich ıst. Zu 10: Nach dem .Fellbacher Modell‘ errichten von der Kommune ausgewählte Bauträger Wohnungen mit privatem Kapital auf Grundstücken, die sie zum Verkehrswert ın der Regel von der Stadt erworben haben. Nach Fertigstellung mictet die Kommune die Wohnungen zu einem angemessenen Quadratmeterpreis an und läßt sich ein Bele- gungstecht von 10 bis 15 Jahren einräumen. Die Kommune ihrerseits vermietet die Neubauwohnungen auf der Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete an Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen und subventioniert die Miete durch Gewährung ein- kommensabhängiger Mietzuschüsse auf das Sozialmierniveau herunter. Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des .‚Fellbacher Modells‘ 50 Miet- wohnungen mit einem Betrag von bis zu 20000 DM pro Wohneinheit. Außer der Stadt Fellbach haben bisher keine anderen Städte und Gemeinden gegen- über dem Land Baden-Württemberg Interesse nach einer Förderung entsprechend dem „Fellbacher Modell" bekundet. Auf Nachfrage wurden mehrere Gründe für die Zu- rückhaltung genannt. Verwiesen wurde vor allem auf die hohe Mitfinanzierungspflicht der Kommunen, aber auch auf die laufende Ausforschung des Mieters hinsichtlich sei- ner Einkommensverhältnisse. Das Innenministerium hat dem Landtag von Baden-Württemberg mit Schreiben vom 9. April 1992 einen Erfahrungsbericht zum „Fellbacher Modell übermittelt. Danach handelt es sich bei der Verbilligung der Miete im Verhältnis der Kommune zu den End- mieterinnen und Endmietern wirtschaftlich um eine Spielart des kommunalen Wohn- gelds, wobei die angewandte Fördermethode die allgemeinen Vor- und Nachteile dieses wohnungspolitischen Instrumentes teilt. So greift beispielsweise der Schutz des Miet- höhegesetzes gegenüber der Anhebung des von Mieterinnen und Mietern zu zahlenden Entgelts infolge des Abbaus des kommunalen Zuschusses im Falle von Einkommensver- besserungen nicht durch. Zum andern geht von diesem Fördermodell — im Gegensatz zur herkömmlichen För- derung des sozialen Mietwohnungsbaus — keine allgemeine mietpreisdämpfende Wir- kung aus, wenn eine Ausgangsmiete in der Nähe der oberen Mietspiegelwerte für Neu- bauwohnungen seitens der Kommune zu zahlen ist. Weiter ist zu berücksichtigen. daß der Einsatz von Bundesmitteln sowie von Landesmitteln, die zur Komplementierung der Bundesmittel benötigt werden, für dieses Modell ausscheider. da nach Artikel 104 a Abs. 4 GG Bundesfinanzhilfen nur für Investitionen eingesetzt werden dürfen. Nach der derzeitigen Verfassungslage kann daher dieses Modell im Rahmen der Mischfinan- zierung nicht angewandt werden. (LT von B.-W., 11. Wahlperiode, Drucksache 111243). Es ist kaum zu erwarten, daß sich in Niedersachsen eine derart finanzstarke Kommune finden läßt, die bereit ist entsprechend dem „Fellbacher Modell‘ mitzufördern und „kommunales Wohngeld‘ zu zahlen. Auch aus anderen Bundesländern sind keine Maßnahmen nach dem „Fellbacher Modell" bekannt geworden.
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5237 Aus Sicht der Landesregierung besteht ein entscheidender Nachteil des Modells auch darin, daß die Höhe der erforderlichen Zusatzförderung der Kommune s’ch nach der Einkommenssituauion und „Sozialprognose” der einzelnen Mieterinnen und Mieter richtet. Die Kommune wird daher bestrebt sein, die Wohnungen nur mit Mieterinnen und Mietern zu belegen. deren Einkommenssituation einigermaßen akzeptabel ıst und weitere Besserung verspricht. Die sozial Schwächsten werden bei diesem Modell nicht berücksichtigt. Bei der derzeitigen Förderung in Niedersachsen können sich die Kommunen durch eine einmalige oder laufende Mitfinanzierung von Bauvorhaben ein langfristigeres Belec- gungsrecht sichern und auf die Höhe der Miete Einfluß nehmen. Zu Il: Nach Auswertung der Erfahrungen mit dem „‚Fellbacher Modell‘ aus Baden-Württem- berg sicht die Landesregierung keinen Anlaß, ihrerseits einen .„.Modell-Versuch“ durch- zuführen. Dies gilt auch deshalb, weil Bundesmittel im Rahmen der laufenden Woh- nungsbauprogramme dafür nicht eingesetzt werden dürfen. Zu 12: Nein. Die Zugangsvoraussetzungen für die geförderten Wohnungen sind für alle Wohnungs- suchenden gleich. Dabei ıst es ein besonderes Anliegen der Landesregierung. gezielt und dauerhaft denjenigen zu helfen. die am allgemeinen Wohnungsmarkt keine Chan- cen haben, eine preisgünstige Wohnung zu bekommen. Hierzu gehören auch Angehö- rige der in der Anfrage genannten Personengruppen, wenn eine soziale Dringlichkeit nachgewiesen wird. Im übrigen ist in & 26 Abs. 2 Ziff.2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes bereits fesıge- legt. daß der Wohnungsbau für junge Ehepaare und alleinstehende Elternteile mit Kın- dern vordringlich gefördert wird. Bei der Auswahl der zu fördernden Vorhaben wird entsprechend dieser Regelung verfahren. Zu 13: Es ist Ziel der Landesregierung, auch für ältere und behinderte Bürgerinnen und Bürger Wohnraumangebote zu schaffen, die den Bedürfnissen dieses Personenkreises in geeig- neter Weise entsprechen. Der Bau von alten- und behindertengerechten Wohnungen ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der jährlichen Wohnungsbauprogramme des Lan- des. Sowohl im laufenden Wohnungsbauprogramm des Jahres 1993 als auch in der mıt- telfristigen Planung bis 1997 ist eine Förderung von 1000 Altenwohnungen jährlich vorgesehen. Die Förderung von behindertengerechten Wohnungen erfolgt in Anlch- nung an die Förderung ım allgemeinen Mietwohnungsbau, wobei für die nach Art und Grad der Behinderung erforderlichen baulichen Mehraufwendungen auf Antrag zusätz- liche Förderungsbeträge gewährt werden können. Mit der Form des „Betreuten Wohnens“ ist es möglich, den älteren und behinderten Menschen einerseits die gewünschte selbständige und eigenverantwortliche Lebensfüh- rung zu erhalten, andererseits aber bei Bedarf für die Verrichtungen des täglichen Le- bens bis hin zur Krankenpflege geeignete Hilfeleistungen anzubieten. Die Landesregierung hat durch Vereinbarungen mit den Investoren erreicht, daß die für die Bewohnerinnen und Bewohner anfallenden Betreuungskosten auf ein sozialverträg- liches Maß reduziert werden.
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlpenode Drucksache 12/523” a rrrrrn—— Durch die im kommenden Wohnungsbauprogramm des Jahres 1994 angestrebte vor- rangige Förderung von alten- und behindertengerechten Wohnungen ın gemischten Wohngebieten und -objekten wird zudem eine weitere Integration der älteren und be- hinderten Menschen in die Gesellschaft ermöglicht, das Zusammenleben gefördert und auf diese Weise einer Ausgrenzung wirksam begegnet. Hierbei wird gleichzeitig ange- strebt, ein bedarfsorientiertes und flächendeckendes Angebot an entsprechendem Wohnraum zu schaffen. Zu 14: Für die Landesregierung ist die Frage der Unterbringung von Obdachlosen von großer Bedeutung. Sie hat daher ein Programm zu Modernisierung von Schlichtwohnungen aufgelegt. Das Land gewährt hiernach Zuwendungen für die Modernisierung und In- standsetzung von Wohnungen in besonderen Problemgebieten (Schlicht-und Ein- fachstwohnungen). Die Maßnahmen sollen darauf abzielen, insbesondere den baulı- chen Zustand der Wohnungen zu verbessern, um auf diese Weise ein den aktuellen Wohnbedürfnissen breiter Schichten der Bevölkerung entsprechendes Niveau zu errei- chen. Formen der Wohnungsmodernisierung durch Mieterinnen und Mieter sowie an- dere Selbsthilfeformen werden hierbei vorrangig berücksichtigt. Förderungsfähig sind auch Maßnahmen, die mit geförderten Maßnahmen der Modernisierung und Instand- setzung einhergehen, wenn hierdurch eine Verbesserung der sozialen und kulturellen Infrastruktur oder die Herrichtung der notwendigen Freiflächen erreicht werden soll. Auch begleitende ökologisch sinnvolle Maßnahmen können in die Förderung einbe- zogen werden. In den Programmjahren 1991 und 1992 sind bisher 28 Vorhaben an 18 Standorten gefördert worden. Die Erstellung von Obdachlosenquartieren ist eine Aufgabe des eigenen Wirkungskrei- ses der Kommunen. Die Erstellung unternchmerischer Konzepte seitens der Landesre- gierung und dementsprechende Vorgaben an die Gemeinden würde daher verfassungs- rechtliche Bedenken aufwerfen. Die Niedersächsische Landesregierung hat jedoch ın dem gemeinsamen Runderlaß des MS, MI und MK vom 18. 2. 1995 — zur Unterstützung von Personen ohne oder ohne ausreichende Unterkunft, — für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialen Schwierigkeiten sowie -— zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr umfangreiche Hinweise und Empfehlungen gegeben. Es obliegt den Kommunen, diese Hilfestellungen entsprechend umzusetzen. Die Erfah- rungen bei der Aktualisierung des o.g. Obdachlosenerlasses haben darüber hinaus ge- zeigt, daß Eingriffe des Landes in die eigenen Angelegenheiten der Kommunen strikt abgelehnt werden. Daneben werden die Belange von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit Bedrohten bei der Vergabe von Wohnungsbauförderungsmitteln im Rahmen der Prüfung nach so- zialer Dringlichkeit berücksichtigt. Außerdem können die Kommunen durch Erwerb von Belegungstechten Wohnraum für den genannten Personenkreis vorhalten und durch entsprechende Mitförderungsanreize auch schaffen. Für die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen hat die Landesregierung ein res- sortübergreifendes Konzept zur Schaffung von dauerhaftem Wohnraum erarbeitet. um eine sinnvolle und wirtschaftliche Verknüpfung von Haushaltsmitteln zu erreichen. Im Rahmen eines Zwei-Stufen-Modells erfolgt in der ersten Phase (ca. 5 Jahre) in einfach und zweckmäßig errichteten Objekten die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern etc.; in einer zweiten Phase werden die Unterkünfte zu Sozialwohnun- gen umgebaut und an Berechtigte im Sozialen Wohnungsbau vermietet.