Wohnungsbau

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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5237

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Antwort auf eine Große Anfrage
— Drucksache 12/5030 —

Betr.: Wohnungsbau

Wortlaut der Großen Anfrage der Fraktion der FDP vom 9. 6. 1993

Die dramatische Situation auf dem Wohnungsmarkt in Niedersachsen zeigt keine Ent-
spannung.

Ein Beleg dafür ist die Aussage der Staatssekretärin Gantz-Rathmann. .‚die Lage des So-
zialwohnungsbaues sei in Niedersachsen so schlecht wie in keinem anderen Land der
alten Bundesrepublik,‘ (Achimer Kreisblatt vom 12. 5. 1993).

Während zwar die Gesamıfertigstellungszahlen in den letzten fünf Jahren gestiegen
sind, zeichnet sich im mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungsbau ein gegen-
läufiger Trend ab. Bei der gegebenen Nachfrage und Angebotspolitik wird sich der
Fehlbestand allein in Niedersachsen auf 225000 Wohnungen erhöhen. Die Engpässe.
besonders in den Ballungsgebieten, werden sich erheblich verschärfen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie erklärt sie sich die rückläufigen Fertigstellungszahlen im Bereich der mit öf-
fentlichen Mitteln geförderten Wohnungen, obwohl die dem Land zur Verfügung
gestellten Bundesmittel bis einschließlich 1993 angestiegen sind?

2. Worauf führt sie die Tatsache zurück, daß sich die Baubeginne im öffentlich geför-

derten Wohnungsbau der Wohnungsbaugenossenschaften von 1991 auf 1992
mehr als halbiert haben?

3. a) Wie hoch waren die Rücklagen aus Darlehnsrückflüssen per anno 31. 12. 1992?

b) Hält es die Landesregierung vor dem oben angeführten Wohnungsmangel für
geboten, diese Mittel in den sozialen Wohnungsbau fließen zu lassen?

4. Wie beurteilt sie eine Reform der Fördersystematik, deren Kerngedanke die Orien-

tierung an der Marktmiete unter Gewährung von einkommensabhängigen Mietzu-
schüssen ist?

5. Teilt sie die Auffassung, daß mit einer derartigen Neukonzepuon:
— die Förderung flexibler gestaltet werden kann,
— sich die Förderung an der Belastbarkeit des Mieters orientieren läßt,
— die Förderung eine Fehlbelegung von Sozialwohnungen ausschließt,

— eine Flexibilisierung der Einkommensgrenzen erreicht wird und damit eine Er-
höhung der Einkommensgrenzen überflüssig wird,

— die Förderung für eine gute soziale Durchmischung in Baugebieten sorgt?
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18.

Wie steht die Landesregierung daher zu der Forderung. einen neuen Förderweg zu
schaffen. der aus einer Kombination von Objekt- und Subjektförderung besteht?

. Wie unterstützt sie die Aktivitäten einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund

und Ländern. in einem Planspiel Detailfragen eines neuen Förderkonzeptes zu te-
sten?

. Ist ihr bekannt, daß der Bund einen gewissen Anteil seiner Finanzierungshilfe an

die Länder für 1994 für diesen neuen Förderweg reservieren wıll?

. Ist die Landesregierung bereit, im Zuge der Erarbeitung der niedersächsischen

Wohnungsbaukonzeption für das Programmjahr 1994 einen 4. Förderweg ın das
Programmangebot aufzunehmen?

-_ Wie beurteilt sie die Finanzierungsform der Subjektförderung. wıe 2.B. nach dem

„„Fellbacher Modell"?

. Ist sie ggf. bereit, den Bau von Wohnungen nach diesem Modell im Rahmen cınes

Modell-Versuches zu fördern?

Hält sie es für notwendig, im Wohnungsbauprogramm für das Programmjahr 1994
ein familienbezogenes Sonderprogramm für junge Familien und Alleinerzichende
einzuführen?

Wenn ja, wird dieser Sonderprogrammteil auch eine gezielte Förderung der Eigen-
tumsbildung für diesen Personenkreis beinhalten?

. Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um ın den

kommenden Jahren ein ausreichendes und geeignetes Angebot für alters- und be-
hindertengerechtes Wohnen sicherzustellen?

._ Wird sie im Zuge vorbeugender Maßnahmen zur Verhinderung zunehmender Ob-

dachlosigkeit unternehmerische Konzepte für Obdachlosenquaruere entwickeln?

. a) Über wie viele Sozialwohnungen verfügt das Land Niedersachsen derzeit?

b) Wie schlüsseln sich in diesem vorhandenen Bestand die Belegungsbindungen
im einzelnen auf?

c) Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, auch bei den aus der Sozial-
bindung herausfallenden Wohnungen für die Kommunen Betegungstechte zu
sichern?

. Teilt sie die Auffassung. daß sich die Belegungsdauer an dem Zeitraum der öffent-

lichen Förderung zu orientieren hat?

- Laut Berichten des vdw-Niedersachsen ist der vorhandene Wohnungsbestand viel-

fach unterbelegt.

a) Teilt die Landesregierung die Auffassung, daß die Erprobung von Umzugsma-
nagement und Umzugsprämien neue Möglichkeiten aufzeigt?

b) Wie beurteilt sie die Einrichtung von Wohnungsbörsen, ın denen auf kommu-
naler Ebene Angebot und Nachfrage zusammengeführt werden?

Teilt sie die Auffassung, daß der Werkswohnungsbau einen Beitrag zur Behebung
des Wohnraummangels leisten kann?

Wenn ja. ist sie bereit, vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen des Landes
Nordrhein-Westfalen, Fördermittel. insbesondere für mittelständische Unterneh-
men und ihre Mitarbeiter, zur Verfügung zu stellen?

. Welche Möglichkeiten sicht sie, die zur Abschwächung des Nachfragedrucks ın

Ballungsgebieten führen?
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20.

21.

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27.

Teılt sie die Meinung. daß echte Mengeneffekte durch eine verstärkte Aktivierung
der Eigentumsbildung — auch in Ballungsgebieten — erzielt werden können?

Wie steht sie zu den ım Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz ge-
wroffenen Regelungen im Baubereich?

a) Teilt sie die Auffassung, den Wohnungsbau nicht durch zusätzliche Barrieren
im Naturschutzrecht zu erschweren und zu gefährden?

b) Wird sie den Wohnungsbau in Baulücken dadurch weiter verteuern, daß sic
vorschlagen wird, von der Ermächtigung in $ 8 b Abs. 2 BNatSchG Gebrauch
zu machen, bei solchen Vorhaben Geldzahlungen für naturschurzrechtliche Er-
satzmaßnahmen vorzuschen?

c) Teilt die Landesregierung die Auffassung, daß bei Umnutzung aufgegebener.
ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu Wohnzwecken neben der
Wohnung des Landwirtes drei zusätzliche Wohnungen errichtet werden dürfen.
wenn die Erschließung gesichert ist?

d) Wie beurteilt sie die Möglichkeit, daß künftig Flächen am Ortstand (Außenbe-
reichsflächen) zu Bauflächen für Wohnzwecke gemacht werden können. wenn
die cinbezogenen Flächen durch eine überwiegende Wohnnutzung des angren-
zenden Bereichs geprägt sind und eine geordnete städtebauliche Entwicklung
gewahrt bleibt?

—

e) Aus welchen Gründen werden die Modifizierungen zum Raumordnungsgesctz
(Umweltverträglichkeitsprüfung, Grundsatz der raumordnerischen Bedeutung
des dringenden Wohnbedarfs, Abweichungsverfahren von den Zielen der

Raumordnung und Landesplanung) in Niedersachsen nicht umgesetzt?

f} Wird die Landesregierung von der Ermächtigung in $ 36 Abs. I Satz 3 BauGB
Gebrauch machen, bei sonstigen und begünstigten Vorhaben im Außenbereich
eine Doppelprüfung durch Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde cin-
zuführen oder wird sie es bei der im Gesetz vorgesehenen einmaligen Prüfung
durch die Baugenehmigungsbehörde belassen?

Hält sie es vor dem Hintergrund der aktuellen Probleme für angezeigt. die Auswei-
sung von Gewerbeflächen an die Ausweisung von Wohn- und Bauland zu kop-
peln?

Welche Möglichkeiten sieht sie, die deutschen Baustandards zu lockern und wird
sie ggf. Maßnahmen hierzu einleiten?

Teilt sie die Auffassung, daß hinsichtlich der Baunormen mehr Flexibilität anzu-
streben ist?

Wenn ja, in welcher Weise gedenkt sie diese zu tealisieren?

Hält sie es für notwendig, die gesetzlichen Voraussetzungen für Alternativen zum
Standard des sozialen Wohnungsbaues zu schaffen?

Unterstützt sie Bemühungen, zwingende Bindungen der VOB aufzulösen?

Welche Möglichkeiten sieht sie, der fortdauernden Komplizierung des Bauens
durch extrem wachsende Regelungsdichte der DIN-Normen für das Bauwesen ent-
gegenzuwirken?
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E11 erteilen

Ancwort der Landesregierung

Niedersächsisches Sozialministerium Hannover. den 10. 8. 1993
— Z'!ı1. — 01 425/00 —

Vorrangiges Ziel der Landesregierung ist es, den Wohnungsbau ınsgesamt zu steigern
und dabei insbesondere den Bestand an sozial gebundenen Mietwohnungen aufzubau-
en und zu erweitern. Die Landesregierung hat daher der Förderung des Mietwohnungs-
baues in ihren Wohnungsbauprogrammen Prioritäten eingeräumt. Die erzielten Förde-
rungsergebnisse bestätigen die erfolgreiche Wohnungspolitik der Landesregierung. So
konnten im Jahre

19% 17059 Wohnungen,
1991 18906 Wohnungen,
1992 14178 Wohnungen.

insgesamt 50143 Wohnungen

gefördert werden.

Die Bilanz der Wohnungsbauförderung in Niedersachsen hat sich damit auf dem vorge-
sehenen hohen Niveau stabilisiert.

Erfreulich ist auch das Ergebnis bei den fertiggestellten Wohnungen. Mit 45686 Woh-
nungen wurden 1992 mehr als doppelt so viele Wohnungen wie 1988 fertiggestellt. Für
1993 ist sogar mit einer weiteren Steigerung der Fertigstellungen auf über 50000 Woh-
nungen zu rechnen, wenn der Anstieg der Baugenehmigungen um mehr als 20 Prozent
im vergangenen Jahr zugrunde gelegt wird.

Vor diesem Hintergrund kann von einer rückläufigen Tendenz im Wohnungsbau keine
Rede sein. Die jetzige Landesregierung hat demgegenüber bei ihrem Regierungsantritt
im Bereich des Wohnungswesens einen völlig desolaten Zustand vorgefunden.

In Niedersachsen sind nur noch rd. 107000 Wohnungen mit Belegungs- und Mietpreis-
bindungen vorhanden; das sind knapp 3 % des gesamten Wohnungsbestandes. In an-
deren Bundesländern sind es 10% bis 20%. Darauf bezieht sich die ın der Anfrage
zitierte Erklärung von Frau Staatssekretärin Gantz-Rachmann.

Die Ursachen für den geringen Bestand an Sozialmierwohnungen sınd
— das Auslaufen alter Bindungen,

— die Prämierung vorzeitiger Rückzahlungen durch die alte Landesregierung in den
Jahren 1981/1982 und damit eine Verkürzung der Bindungsfristen: etwa 18800
Wohnungen sind vorzeitig aus der Sozialbindung entfallen.

— der erhebliche Rückgang der öffentlichen Förderung in den 80er Jahren: im Jahre
1988 waren es nur noch 2119 Wohnungen.

Der geringe Sozialmietwohnungsbestand ist von der früheren Landesregierung zu ver-
treten.
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Dies vorausgeschickt. beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu I:

Seit 1990 sınd folgende Fertigstellungen zu verzeichnen:

Jahr Fertigstellungen davon im
Wohnungsbau geförderten Wohnungsbau
insgesamt

1990 33731 9193

1991 41339 13217

1992 45686 14433

Die Fertigstellungen im geförderten Wohnungsbau sind seit 1990 kontinuierlich ange-
stiegen. Von einem Rückgang. wie in der Fragestellung behauptet wird. kann keine
Rede sein. Angesichts des kräftigen Anstiegs bei den Baugenehmigungen (1992 57 "56
Wohnungen + 21,4%) dürfte für 1993 das Baufertigstellungsergebnis sogar auf über
50000 Wohnungen gesteigert werden können.

Im Hinblick auf die Aussagen in der Fragestellung ist darauf hinzuweisen. daß der
Bund seine Finanzhilfen 1994 von 2,0 Mrd. DM auf 1."6 Mrd. DM reduzieren wırd
und auch nicht bereit ist. das Sonderprogramm zur Förderung des Wohnungsbaues in
Regionen mit erhöhter Wohnungsnachfrage über das Jahr 1994 hinaus fortzuführen.
Die Kürzung der Bundesfinanzhilfen bedeutet für Niedersachsen einen Verlust an Bun-
desmitteln in Höhe von rd. 28 Mio. DM im Jahr: mit dem Fortfall des Sonderpro-
gramms entfallen weitere Bundesmittel in Höhe von rd. 58 Mio. DM jährlich.

Zu 2:

Die Gründe für eine Zurückhaltung der Wohnungsbaugenossenschaften im geförder-
ten Wohnungsbau sind nach Beobachtung der Landesregierung folgende:

Die Mitglieder der Wohnungsbaugenossenschaften sind häufig mit ihren Einkommen
aus den Grenzen des $ 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Il. WoBauG) herausge-
wachsen: zu einem Teil liegen ihre Einkommen bereits über den Grenzen des $ 88 a
Ziff. 1 Buchst. b II. WoBauG, das sind 60 % über den Grenzen nach & 25. Es besteht
daher für einen großen Teil der Genossenschaften kein Anreiz, Wohnungen für dıe Be-
zieherinnen und Bezieher niedriger Einkommen zu errichten.

Ein weiteres Problem der Genossenschaften ergibt sich aus der Tatsache, daß die Kom-
munen ihre Mitförderung von der Einräumung von Belegungsrechten abhängig ma-
chen. Das widerspricht dem Wunsch der Genossenschaften, vorrangig ihre Mitglieder
mit Wohnungen zu versorgen.

Soweit die Zurückhaltung von Wohnungsbaugenossenschaften im geförderten Woh-
nungsbau auf fehlendes Eigenkapital zurückgeführt wird, ist darauf zu verweisen. daß
die Landesregierung durch die Aufhebung der Verordnung zur Begrenzung des Mict-
preisanstiegs bei ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen die Möglichkeit von
Mieterhöhungen in begrenztem Umfange geschaffen und damit die Grundlage für cine
Bildung von Eigenkapital für den Neubau gelegt hat.

Zu 3 a:
Der Bestand der Wohnungsbaurücklage betrug am 31. 12. 1992 109184903.°4 DM.
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Zu 3 b:

Die Mittel der Wohnungsbaurücklage werden ihrer Zweckbesuummung entsprechend ın
voller Höhe zur Bedienung der in der Abwicklung befindlichen Wohnungsbaupro-
gramme eingesetzt.

Zu 4:

Das Modell einer neuen einkommensabhängigen Wohnungsbauförderung ım sozialen
Wohnungsbau steht vor:

— eine feste Grundförderung, die eine Netrokaltmiete am „unteren Ende der ortsüb-
lichen Vergleichsmiete,, erzielt,

— eine in ihrer Höhe veränderliche Zusatzförderung, die sicherstellen soll, daß die
Wohnkostenbelastung auch für einkommensschwächere Mieterinnen und Mieter
soztalverträglich bleibt.

Die Länder unterstützen grundsärzlich die Idee einer einkommensabhängigen Förde-
rung im sozialen Wohnungsbau. Das vom Bund vorgeschlagene Modell ıst jedoch nur
eines von mehreren. So hatte bereits 1984 das Bundesland Hessen erstmalig eine eın-
kommensorientierte Förderung im öffentlichen Wohnungsbau ın die Wege geleitet.
Um die Vorschläge der Bundesbauministerin abschließend bewerten zu können, muß
erst die konkrete Ausgestaltung vorliegen. Das Modell ist daher noch nicht entschei-
dungsreif. Rechtliche und finanzielle sowie Probleme des Verwaltungsvollzuges müssen
noch gelöst werden.

Ginge es nach den Vorstellungen der Bundesbauministerin, müßten die Mieterinnen
und Mieter alle zwei Jahre den Vermieterinnen und Vermictern ihr Einkommen offen-
baren. Die Behörden wären darüber hinaus gezwungen, alle zwei Jahre den „unteren
Rand der ortsüblichen Vergleichsmiete‘ administrativ festzulegen. Die Vorschläge des
BMBau sind im Hinblick auf Artikel 104 a GG verfassungstechtlich bedenklich, aus
Gründen des Datenschutzes für die Betroffenen unzumutbar und im Verwaltungsvoll-
zug nicht praktikabel. Das finanzielle Risiko insbesondere der Zusatzförderung wird
einseitig den Ländern aufgebürdet.

Zu 5 und 6:

Ziel der Wohnungsbaupolitik in Niedersachsen ist es, durch einen wirtschaftlichen Ein-
satz der öffentlichen Mittel eine möglichst effektive Förderung des sozialen Mietwoh-
nungsbaues zu erreichen. Entscheidend ıst, daß mit den verfügbaren Mitteln möglichst
viele Investoren für den sozialen Mietwohnungsbau gewonnen werden. Dies serzt eine
flexible und differenzierte Förderung voraus.

Aus diesem Grund werden die Förderungsmittel für Mietwohnungen in Niedersachsen
seit 1989 ausschließlich im 3. Förderungsweg vergeben. Das Land Niedersachsen ist —
wie auch vom Bund anerkannt wird — hier Vorreiter der Entwicklung; es verfügt inzwi-
schen über die größten Erfahrungen bei der Anwendung des 3. Förderungsweges.

Der dritte Förderungsweg ist im Jahre 1989 durch Einfügung des neuen 8 88 d in das
II. WoBauG eröffnet worden. Mit seiner Einführung sollen die Schwächen der bisheri-
gen Förderung im ersten Förderungsweg überwunden werden. Für den dritten Förde-
rungsweg sind Förderbedingungen gesetzlich nicht vorgesehen. Ihre Festlegung bleibt
vielmehr einer Vereinbarung zwischen der Förderungsstelle und dem Bauherrn überlas-
sen.

Bei der Bernessung der Förderung sind steuerliche Vorteile der Bauherren einkalkuliert,
ebenso Wertsteigerungen.
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m nn en

Bei der Bemessung der höchstzulässigen Miete orientiert sich Niedersachsen an der
Höhe der wohngeldfähigen Miete. Insofern ist die vereinbarte Förderung auch für unte-
re Einkommensgruppen tragbar. Die Heranführung der zulässigen Mieten an die wohn-
geldfähigen Mieten begrenzt den Förderungsaufwand. Zugleich wird das Fehlbele-
gungsproblem entschärft. Der Abstand zu den marktüblichen Vergleichsmieten wird in
Grenzen gehalten. Große Verzerrungen ım allgemeinen Mietniveau werden vermieden.

Mit der Gewährung und Bemessung der degressiv gestalteten Zusatzförderung prakuı-
ziert Niedersachsen bereits jetzt eine zielgruppenorientierte Förderung. Die Reduzic-
rung der Zusatzförderung vom 6. Förderjahr an führt zu Mierpreissteigerungen, die bei
den Beziehern kleiner Einkommen durch Wohngeld oder Härteausgleich abgefangen
werden. Wer inzwischen über den Einkommensgrenzen liegt, muß insoweit die Miet-
erhöhung selbst tragen.

Im übrigen wird durch die Förderpraxis seit dem Wohnungsbauprogramm 1992 mit der
Möglichkeit einer mittelbaren Belegung eine gute soziale Durchmischung von Wohn-
quartieren erreicht.

Das in Niedersachsen praktizierte Verfahren ist daher weitaus effizienter als die bisheri-
gen Vorschläge der Bundesbauministerin für eine einkommensotientierte Sozialmiete.

Zu 7:

In der Bund-Länder- Arbeitsgruppe zur Durchführung eines Planspieles der neuen ein-
kommensabhängigen Wohnungsbauförderung sind die Länder Baden-Württemberg.
Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vertreten. Die
Länder haben sich auf eine Konzentration bei der Mitwirkung geeinigt, um eine effekti-
ve Arbeit zu ermöglichen.

Niedersachsen und die übrigen Länder unterstützen die Arbeitsgruppe im Rahmen der
Beratungen des Baufinanzierungsausschusses und der Fachkommissionen.

Zu 8:

In der Ministerkonferenz der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständi-
gen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder (ARGE-
BAU) am 17./18. Juni 1993 hat die Bundesbauministerin erklärt, daß von dem Betrag
der Bundesfinanzhilfen 500 Mio. DM für das neue Modell einer einkommensabhängi-
gen Förderung zweckbestimmt verteilt werden sollen.

Die Ministerkonferenz hat diesen Planungen widersprochen. Sie hat deutlich gemacht.
daß das Modell einer einkommensabhängigen Förderung zur Zeit noch nicht entschei-
dungsreif ist und daß zweckbestimmte Dotationsauflagen von den Ländern nicht akzep-
tiert werden können.

Die Bundesbauministerin hat außerdem erklärt. daß

— nach der Finanzplanung des Bundes dieser seine Finanzhilfen für die alten Bundes-
länder 1994 im Allgemeinen Programm von 2,0 auf 1,76 Mrd. DM kürzt und

— das Sonderprogramm zur Förderung des Wohnungsbaues in Regionen mit erhöh-
ter Wohnungsnachfrage ab 1995 restlos wegfällt.

Die Ministerkonferenz der ARGEBAU hat den Bund aufgefordert, seine Finanzhilfen
für den sozialen Wohnungsbau 1994 nicht zu kürzen und auch nach 1994 das Sonder-
programm mindestens einige Jahre lang bis zu einer umfassenden Verbesserung der
Wohnungsversorgungslage fortzusetzen.
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Zu 9:
Nein.

Die Landesregierung hält die Einführung einer einkommensabhängigen Förderung
nach den Vorstellungen der Bundesbauministerin angesichts der nach wie vor noch offe-
nen rechtlichen und tatsächlichen Probleme für verfrüht.

Im übrigen ist es verfehlt, in diesem Zusammenhang von einem ..4. Förderweg“ zu
sprechen. da eine einkommensabhängige Förderung durch Veränderung der Modalitä-
ten auch ım 3. Förderungsweg möglich ıst.

Zu 10:

Nach dem .Fellbacher Modell‘ errichten von der Kommune ausgewählte Bauträger
Wohnungen mit privatem Kapital auf Grundstücken, die sie zum Verkehrswert ın der
Regel von der Stadt erworben haben. Nach Fertigstellung mictet die Kommune die
Wohnungen zu einem angemessenen Quadratmeterpreis an und läßt sich ein Bele-
gungstecht von 10 bis 15 Jahren einräumen. Die Kommune ihrerseits vermietet die
Neubauwohnungen auf der Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete an Mieterinnen und
Mieter mit geringem Einkommen und subventioniert die Miete durch Gewährung ein-
kommensabhängiger Mietzuschüsse auf das Sozialmierniveau herunter.

Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des .‚Fellbacher Modells‘ 50 Miet-
wohnungen mit einem Betrag von bis zu 20000 DM pro Wohneinheit.

Außer der Stadt Fellbach haben bisher keine anderen Städte und Gemeinden gegen-
über dem Land Baden-Württemberg Interesse nach einer Förderung entsprechend dem
„Fellbacher Modell" bekundet. Auf Nachfrage wurden mehrere Gründe für die Zu-
rückhaltung genannt. Verwiesen wurde vor allem auf die hohe Mitfinanzierungspflicht
der Kommunen, aber auch auf die laufende Ausforschung des Mieters hinsichtlich sei-
ner Einkommensverhältnisse.

Das Innenministerium hat dem Landtag von Baden-Württemberg mit Schreiben vom
9. April 1992 einen Erfahrungsbericht zum „Fellbacher Modell übermittelt. Danach
handelt es sich bei der Verbilligung der Miete im Verhältnis der Kommune zu den End-
mieterinnen und Endmietern wirtschaftlich um eine Spielart des kommunalen Wohn-
gelds, wobei die angewandte Fördermethode die allgemeinen Vor- und Nachteile dieses
wohnungspolitischen Instrumentes teilt. So greift beispielsweise der Schutz des Miet-
höhegesetzes gegenüber der Anhebung des von Mieterinnen und Mietern zu zahlenden
Entgelts infolge des Abbaus des kommunalen Zuschusses im Falle von Einkommensver-
besserungen nicht durch.

Zum andern geht von diesem Fördermodell — im Gegensatz zur herkömmlichen För-
derung des sozialen Mietwohnungsbaus — keine allgemeine mietpreisdämpfende Wir-
kung aus, wenn eine Ausgangsmiete in der Nähe der oberen Mietspiegelwerte für Neu-
bauwohnungen seitens der Kommune zu zahlen ist. Weiter ist zu berücksichtigen. daß
der Einsatz von Bundesmitteln sowie von Landesmitteln, die zur Komplementierung
der Bundesmittel benötigt werden, für dieses Modell ausscheider. da nach Artikel 104 a
Abs. 4 GG Bundesfinanzhilfen nur für Investitionen eingesetzt werden dürfen. Nach
der derzeitigen Verfassungslage kann daher dieses Modell im Rahmen der Mischfinan-
zierung nicht angewandt werden. (LT von B.-W., 11. Wahlperiode, Drucksache
111243).

Es ist kaum zu erwarten, daß sich in Niedersachsen eine derart finanzstarke Kommune
finden läßt, die bereit ist entsprechend dem „Fellbacher Modell‘ mitzufördern und
„kommunales Wohngeld‘ zu zahlen. Auch aus anderen Bundesländern sind keine
Maßnahmen nach dem „Fellbacher Modell" bekannt geworden.
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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5237

Aus Sicht der Landesregierung besteht ein entscheidender Nachteil des Modells auch
darin, daß die Höhe der erforderlichen Zusatzförderung der Kommune s’ch nach der
Einkommenssituauion und „Sozialprognose” der einzelnen Mieterinnen und Mieter
richtet. Die Kommune wird daher bestrebt sein, die Wohnungen nur mit Mieterinnen
und Mietern zu belegen. deren Einkommenssituation einigermaßen akzeptabel ıst und
weitere Besserung verspricht. Die sozial Schwächsten werden bei diesem Modell nicht
berücksichtigt.

Bei der derzeitigen Förderung in Niedersachsen können sich die Kommunen durch eine
einmalige oder laufende Mitfinanzierung von Bauvorhaben ein langfristigeres Belec-
gungsrecht sichern und auf die Höhe der Miete Einfluß nehmen.

Zu Il:

Nach Auswertung der Erfahrungen mit dem „‚Fellbacher Modell‘ aus Baden-Württem-
berg sicht die Landesregierung keinen Anlaß, ihrerseits einen .„.Modell-Versuch“ durch-
zuführen. Dies gilt auch deshalb, weil Bundesmittel im Rahmen der laufenden Woh-
nungsbauprogramme dafür nicht eingesetzt werden dürfen.

Zu 12:
Nein.

Die Zugangsvoraussetzungen für die geförderten Wohnungen sind für alle Wohnungs-
suchenden gleich. Dabei ıst es ein besonderes Anliegen der Landesregierung. gezielt
und dauerhaft denjenigen zu helfen. die am allgemeinen Wohnungsmarkt keine Chan-
cen haben, eine preisgünstige Wohnung zu bekommen. Hierzu gehören auch Angehö-
rige der in der Anfrage genannten Personengruppen, wenn eine soziale Dringlichkeit
nachgewiesen wird.

Im übrigen ist in & 26 Abs. 2 Ziff.2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes bereits fesıge-
legt. daß der Wohnungsbau für junge Ehepaare und alleinstehende Elternteile mit Kın-
dern vordringlich gefördert wird. Bei der Auswahl der zu fördernden Vorhaben wird
entsprechend dieser Regelung verfahren.

Zu 13:

Es ist Ziel der Landesregierung, auch für ältere und behinderte Bürgerinnen und Bürger
Wohnraumangebote zu schaffen, die den Bedürfnissen dieses Personenkreises in geeig-
neter Weise entsprechen. Der Bau von alten- und behindertengerechten Wohnungen
ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der jährlichen Wohnungsbauprogramme des Lan-
des. Sowohl im laufenden Wohnungsbauprogramm des Jahres 1993 als auch in der mıt-
telfristigen Planung bis 1997 ist eine Förderung von 1000 Altenwohnungen jährlich
vorgesehen. Die Förderung von behindertengerechten Wohnungen erfolgt in Anlch-
nung an die Förderung ım allgemeinen Mietwohnungsbau, wobei für die nach Art und
Grad der Behinderung erforderlichen baulichen Mehraufwendungen auf Antrag zusätz-
liche Förderungsbeträge gewährt werden können.

Mit der Form des „Betreuten Wohnens“ ist es möglich, den älteren und behinderten
Menschen einerseits die gewünschte selbständige und eigenverantwortliche Lebensfüh-
rung zu erhalten, andererseits aber bei Bedarf für die Verrichtungen des täglichen Le-
bens bis hin zur Krankenpflege geeignete Hilfeleistungen anzubieten.

Die Landesregierung hat durch Vereinbarungen mit den Investoren erreicht, daß die für
die Bewohnerinnen und Bewohner anfallenden Betreuungskosten auf ein sozialverträg-
liches Maß reduziert werden.
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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlpenode Drucksache 12/523”

a rrrrrn——

Durch die im kommenden Wohnungsbauprogramm des Jahres 1994 angestrebte vor-
rangige Förderung von alten- und behindertengerechten Wohnungen ın gemischten
Wohngebieten und -objekten wird zudem eine weitere Integration der älteren und be-
hinderten Menschen in die Gesellschaft ermöglicht, das Zusammenleben gefördert und
auf diese Weise einer Ausgrenzung wirksam begegnet. Hierbei wird gleichzeitig ange-
strebt, ein bedarfsorientiertes und flächendeckendes Angebot an entsprechendem
Wohnraum zu schaffen.

Zu 14:

Für die Landesregierung ist die Frage der Unterbringung von Obdachlosen von großer
Bedeutung. Sie hat daher ein Programm zu Modernisierung von Schlichtwohnungen
aufgelegt. Das Land gewährt hiernach Zuwendungen für die Modernisierung und In-
standsetzung von Wohnungen in besonderen Problemgebieten (Schlicht-und Ein-
fachstwohnungen). Die Maßnahmen sollen darauf abzielen, insbesondere den baulı-
chen Zustand der Wohnungen zu verbessern, um auf diese Weise ein den aktuellen
Wohnbedürfnissen breiter Schichten der Bevölkerung entsprechendes Niveau zu errei-
chen. Formen der Wohnungsmodernisierung durch Mieterinnen und Mieter sowie an-
dere Selbsthilfeformen werden hierbei vorrangig berücksichtigt. Förderungsfähig sind
auch Maßnahmen, die mit geförderten Maßnahmen der Modernisierung und Instand-
setzung einhergehen, wenn hierdurch eine Verbesserung der sozialen und kulturellen
Infrastruktur oder die Herrichtung der notwendigen Freiflächen erreicht werden soll.
Auch begleitende ökologisch sinnvolle Maßnahmen können in die Förderung einbe-
zogen werden. In den Programmjahren 1991 und 1992 sind bisher 28 Vorhaben an
18 Standorten gefördert worden.

Die Erstellung von Obdachlosenquartieren ist eine Aufgabe des eigenen Wirkungskrei-
ses der Kommunen. Die Erstellung unternchmerischer Konzepte seitens der Landesre-
gierung und dementsprechende Vorgaben an die Gemeinden würde daher verfassungs-
rechtliche Bedenken aufwerfen. Die Niedersächsische Landesregierung hat jedoch ın
dem gemeinsamen Runderlaß des MS, MI und MK vom 18. 2. 1995

— zur Unterstützung von Personen ohne oder ohne ausreichende Unterkunft,
— für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialen Schwierigkeiten sowie

-— zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr

umfangreiche Hinweise und Empfehlungen gegeben.

Es obliegt den Kommunen, diese Hilfestellungen entsprechend umzusetzen. Die Erfah-
rungen bei der Aktualisierung des o.g. Obdachlosenerlasses haben darüber hinaus ge-
zeigt, daß Eingriffe des Landes in die eigenen Angelegenheiten der Kommunen strikt
abgelehnt werden.

Daneben werden die Belange von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit Bedrohten
bei der Vergabe von Wohnungsbauförderungsmitteln im Rahmen der Prüfung nach so-
zialer Dringlichkeit berücksichtigt. Außerdem können die Kommunen durch Erwerb
von Belegungstechten Wohnraum für den genannten Personenkreis vorhalten und
durch entsprechende Mitförderungsanreize auch schaffen.

Für die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen hat die Landesregierung ein res-
sortübergreifendes Konzept zur Schaffung von dauerhaftem Wohnraum erarbeitet. um
eine sinnvolle und wirtschaftliche Verknüpfung von Haushaltsmitteln zu erreichen. Im
Rahmen eines Zwei-Stufen-Modells erfolgt in der ersten Phase (ca. 5 Jahre) in einfach
und zweckmäßig errichteten Objekten die Unterbringung von Asylbewerberinnen und
Asylbewerbern etc.; in einer zweiten Phase werden die Unterkünfte zu Sozialwohnun-
gen umgebaut und an Berechtigte im Sozialen Wohnungsbau vermietet.
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