Förderung der kulturellen Arbeit im ländlichen Raum
Niedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5299 \ Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 12/5015 - Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Wolter (CDU) - Drs 12/5015 Betr.: Förderung der kulturellen Arbeit im ländlichen Raum Im Landkreis Gifhorn stellen Kulturvereine die kulturelle Grundversorgung der Bevölke- rung mit einem abwechslungsreichen Programm sicher. Durch den Wegfall der Zonen- randförderung befürchten sie, daß die Förderung der kulturellen Arbeit im ländlichen Raum in den nächsten Jahren stark reduziert werden muß. Damit würde der Lebensqua- lität des ländlichen Raumes ein empfindlicher Schaden zugefügt werden. Die Betroffenen beklagen damit auch, daß der Stellenwert der Arbeit kleinerer Kulturvereine durch die Landesregierung nicht hinreichend gewürdigt wird. Der zuständige Regierungspräsident in Braunschweig hat in einem Schreiben vom 10. Mai 1993 mitgeteilt, „daß zukünftig nur Kulturträger und Veranstaltungen von überre- gionaler Bedeutung aus Landesmitteln gefördert werden können ... In der Maßnahme- gruppe Kulturvereinigungen liegen ... für eine Förderung aus dem kulturellen Zonen- randprogramm 24 Anträge vor, davon werden vier nach den Vorgaben des BMI aus dem kulturellen Zonenrandprogramm reduziert bezuschußt werden können. Für die verblei- benden Kulturvereine versuche ich derzeit aus Landesmitteln eine erheblich reduzierte Auffangfinanzierung mit MWK zu erreichen. Es handelt sich hierbei insbesondere um Kulturträger im ländlichen Raum, die z.T. als einzige Veranstalter vor Ort Kulturpro- gramme anbieten.“ Ich frage die Landesregierung: l. Welchen Stellenwert mißt sie der Kulturförderung im ländlichen Raum insbesondere im Hinblick auf die bewährte und fundierte Arbeit der Kulturvereine zu? 2. Wie drückt sich dies in Förderprogrammen und Landesmitteln aus, wie hoch ist der Anteil im Rahmen der allgemeinen Förderung der Kunst, Kultur- und Heimarpflege? 3. Haben die geschilderten Bemühungen zu konkreten Ergebnissen durch Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmirttel geführt? 4. Wenn ja, a) in welcher Höhe, b) wie viele und welche der 20 verbleibenden Anträge können dadurch bewilligt wer- den? 5. Wenn nein, warum verweigert die Landesregierung die Förderung von „Kulturträ- ger(n) im ländlichen Raum, die z.T. als einzige Veranstalter vor Ort Kulturprogramme anbieten“ und setzt allein auf Kulturträger und Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung?
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5299 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 26. 8. 1993 für Wissenschaft und Kultur - 401 - 01 420/5 - 12/5015 — Die Kulturvereine im ehemaligen Zonenrandgebiet sind seit vielen Jahren neben der För- derung durch das Land regelmäßig aus Bundesmitteln im Rahmen des Kulturellen Zo- nenrandprogramms unterstützt worden. Nachdem die Teilung Deutschlands überwun- den ist, hat der Bund die Mittel für dieses Programm drastisch gekürzt. Während sie 1992 noch 14,9 Mio. DM betrugen, belaufen sie sich 1993 lediglich auf 4 Mio. DM. Diese Mittel können nur noch für größere kulturelle Projekte oder für die Beendigung von In- vestitionsmaßnahmen eingesetzt werden. Vorhaben von Kulturvereinigungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Insoweit ist die frühere Mitteilung der Bezirksregie- rung Braunschweig, daß noch vier Projekte von Kulturvereinen mit Bundeszuschüssen fi- nanziert werden können, durch Vorgaben des Bundes überholt. Dies vorausgeschickt, werden die einzelnen Fragen wie folgt beantwortet: Zul: Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der Fraktion der FDP - Drs 12/5024 - u.a. ausgeführt: „Es ist Ziel der Niedersächsischen Landesregierung, wertgleiche, d.h. in der Wertigkeit vergleichbare, Lebensverhältnisse im ganzen Land herzustellen. Sie schenkt dabei den Entwicklungschancen und Strukturproblemen in den mehr ländlich geprägten Räumen ebenso ihre Aufmerksamkeit wie in den stärker verdichteten, städtischen Räumen. Ent- sprechend der unterschiedlichen Struktur der einzelnen Landesteite verfolgt sie eine den jeweiligen Erfordernissen angepaßte differenzierte Raumordnungs- und Strukturpolitik.“ Ferner hat sie herausgestellt: — „Der Landesregierung sind die Probleme und Schwächen der ländlichen Räume - die sich insbesondere aus dem Strukturwandel der Landwirtschaft, aus der strukturellen und konjunkturellen Arbeitsmarktentwicklung sowie aus der spezifischen Bevölke- rungsentwicklung ergeben — ebenso bekannt wie die Vorzüge, Stärken und besonderen Entwicklungspotentiale. Sie ist sich in vollem Maße der Verantwortung für die ländli- chen Räume bewußt, in denen auf fast dreiviertel der Landesfläche knapp die Hälfte der Einwohner des Landes wohnen und überwiegend auch arbeiten. Sie ist der Auffas- sung, daß die Entwicklung der ländlichen Räume ganz entscheidend von der Siche- rung und vom Ausbau der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Funktion ihrer Städte und Dörfer abhängt und daß leistungsstarke Gemeinden und Landkreise Ga- ranten für die Erhaltung und Weiterentwicklung dieses attraktiven Lebensraumens sind.“ — „Um die kulturelle Infrastruktur in den einzelnen ländlichen Regionen zu verbessern, hat die Landesregierung in einigen Regionen Modellversuche eingerichtet. Schwer- . punktmäßig fließen diesen Räumen verstärkt Mittel in der gesamten Breite kultureller Förderung zu. Diese Regionalprogramme zielen darauf ab, zwischen der Kulturarbeit in ländlich ge- prägten und städtischen Räumen Disparitäten abzubauen. Mit den Programmen ist die Zusammenarbeit der lokalen Kulturträger erheblich verbessert und das Bewußtsein
Niedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5299 der eigenen kulturellen Traditionen in der einheimischen Bevölkerung gestärkt wor- den. Im Kultur- und Freizeitbereich ist die Angebotspalette für Frauen durch eine Rei- he von Frauenprojekten in den Regionen des ländlichen Raumes erheblich erweitert worden.“ Diesen Aussagen ist nur noch hinzuzufügen, daß — auch die Kulturvereine in diesem Kontext eine wichtige Aufgabe vor Ort leisten. Die Arbeit der Kulturvereine hat im ländlichen Raum für ein vielseitiges, interessantes, lo- kalbezogenes kulturelles Angebot gesorgt. Gerade in kleinen Gemeinden sind die Kul- turvereine zum Teil der einzige Kulturträger. Zu 2: Das Land hat als besonderes Programm zur Förderung der kulturellen Infrastruktur im ländlich geprägten Raum Regionalprogramme aufgelegt, in die seit 1975 fast 48 Mio. DM geflossen sind, davon 1992 2355000 DM und 1993 2430000 DM. Zu den geför- derten Regionen gehören gegenwärtig Ostfriesland, das Emsland, der Oberweserraum, das Elbe-Weser-Dreieck und die Stadt Salzgitter mit ihren zum Teil ebenfalls ländlichen Strukturen. Zu einem weiteren Schwerpunkt der Belebung der Kultur im ländlichen Raum gehört die institutionelle Förderung von elf Landschaften und Landschaftsverbän- den, für die das Land 1993 2819300 DM aufwender. Sie decken im wesentlichen das ge- samte Gebiet Niedersachsens ab und dienen insbesondere der Pflege und Förderung des kulturellen Lebens in der Region. Daneben sorgt der Niedersächsische Heimatbund - der Landesverband für die in der Heimatpflege wirkenden Vereine und Verbände - für die Erhaltung und Weiterentwicklung niedersächsischer Kultur unter Betonung der ge- schichtlich gewachsenen Regionen in ihrer natürlichen und historisch bedingten Eigenart. Diesen Verband fördert das Land institutionell durch Zuschüsse, in diesem Jahr mit 400000 DM. Auch die vielen Kulturvereine tragen zu einer angemessenen kulturellen Versorgung der Bevölkerung gerade im ländlichen Raum bei. Deshalb unterstützt das Land deren Aktivitäten regelmäßig durch Zuschüsse. Der Anteil der für die Förderung der Kunst, Kultur und Heimatpflege allgemein im Ka- pitel 06 75 des Einzelplans 06 veranschlagten Mittel, der auf den ländlichen Raum ent- fällt, läßt sich nicht beziffern. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß ein erhebli- cher Teil der in diesem Jahr in Höhe von fast 41 Mio. DM zur Verfügung stehenden Mit- tel den ländlich strukturierten Räumen zugute kommt. Zu 3: Ja. Zu4a: Das Land hat zum teilweisen Ausgleich der ausgefallenen Bundesmittel bislang 65 000 DM Landesmittel zusätzlich für die Kulturvereine bereitstellen können, so daß den Ver- einen in diesem Jahr mindestens 595 000 DM insgesamt zur Verfügung stehen werden. Zu4b: Bei der Bezirksregierung Braunschweig haben in diesem Jahr 25 Kulturvereinigungen Zu- schußanträge gestellt. Die Zuwendungen sind noch nicht in allen Fällen bewilligt worden, voraussichtlich werden aber sämtliche — im folgenden aufgeführte — Vereine gefördert werden können: Kulturring Peine Kukturring der Stadt Bad Gandersheim
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5299 re rer ne Hm 7 Kulturverein Gifhorn Kulturring der Stadt Einbeck Kulturverein Wittingen Kulturkreis Bad Lauterberg Kulturbund Braunlage Kulturkreis Salzgitter Forum Kultur, Wolfenbüttel Kulturverein Samtgemeinde Wesendorf Kulturverein Hankensbüttel Theater- und Konzertvereinigung Duderstadt Goslarer Kulturvereinigung Kulturverein Königslutter Kulturverein der Stadt Schöningen Musik- und Kulturkreis Markoldendorf Neue Konzertgesellschaft Braunschweig Mündener Kulturring . Arbeitskreis Salzgitter AG Kulturring in der Gemeinde Friedland Verein der Freunde und Förderer des Erich-Weniger-Hauses, Steinhorst Galerie KK im Fisch, Braunschweig Kulturvereinigung Helmstedt Gemeinnützige Gesellschaft Albertinum, Göttingen Kulturkreis Stadt Herzberg am Harz Im Landkreis Gifhorn haben folgende Vereine Zuschüsse beantragt, die in der angegebe- nen Höhe voraussichtlich bewilligt werden, wobei die Zuschüsse infolge der ausgefallenen Bundesmittel wie aufgezeigt erhöht werden: Antragsteller Landeszuschuß davon Erhöhung DM infolge ausgefallenen -Bundeszuschusses Kulturverein Gifhorn 52500 4550 Kulturverein Wittingen 14 500 1250 Kulturverein Samtgemeinde Wesendosf 11000 950 Kulturverein Hankensbütrrtel 7000 600 Verein der Freunde und Förderer : des Erich-Weniger-Hauses, Steinhorst 2500 250 In Vertretung Dr. Reinhardt 4 (Ausgegeben am 13. 9. 1993)