Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/622
Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/314 —
Betr.: Verschiffung von Atommüll über den Hafen in Emden
Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Stoll, Grill (CDU) vom 8. 10. 1990
Die Umweltorganisation Greenpeace, Kontaktgruppe Ostfriesland, geht davon aus, daß
die Landesregierung aus Furcht vor großen Protest-Aktionen in Zukunft keine Verschif-
fung von Atommüll über den Hafen in Emden mehr zulassen und eine Verschiffung
künftig über „DDR-Häfen“ erfolgen wird. Dabei vertraut Greenpeace auf die Unter-
stützung durch den Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Nds. Landtag, Johann Bruns,
„daß in Emden nie wieder Atommüll verschifft wird“.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Trifft die Annahme von Greenpeace zu?
2. Ist die Landesregierung der Auffassung, daß sich das mit der Verschiffung von
Atommüll verbundene Risiko im Falle der Nutzung von „DDR-Häfen“ geringer
darstellt als in Emden und — wenn ja — aus welchen Gründen?
3. Was hat sie — sofern sie die Frage zu 2 bejaht — bisher unternommen, um eine
Verschiffung von Atommüll über „DDR-Häfen“ zu bewerkstelligen?
4. Ist sie — sofern sie die Frage zu 2 verneint — bereit, ihr diesbezüglich künftiges
Handeln an gesetzlichen und anderen einschlägigen Bestimmungen sowie am Ge-
meinwohl auszurichten, oder wird sie sich in ihren Entscheidungen von vorhande-
nen Protest-Potentialen leiten lassen?
5. Hat das von Greenpeace in den Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion des Nds.
Landtages gesetzte Vertrauen einen konkreten Hintergrund — z.B. in Form einer
von der Landesregierung erteilten Zusage o.ä. —, oder muß Greenpeace möglicher-
weise dieselben Erfahrungen machen wie jene, die früher auf Zusagen des Fraktions-
vorsitzenden Bruns (und der SPD Emden) in Sachen Müllverbrennung vertraut
haben?
Antwort der Landesregierung
Niedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 14. 12. 1990
— 604 — 01425 /14 — 5 —
Zu l:
Der Sechafen Emden ist ein schleusenabhängiger Hafen, dessen Hafenbecken sehr eng
sind. In diesem Hafen dürfen grundsätzlich keine gefährlichen Güter umgeschlagen
werden, es sei denn, diese sind ausdrücklich zugelassen. So ist das nach Einholung eines
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/622
Gutachtens der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung am Nordkai in
Emden für bestimmte Munitionsmengen und im Ölhafen für bestimmte verflüssigte
Gase geschehen. Die besondere Hafenordnung Ostfriesland hat nach den negativen Er-
fahrungen den Hafen Emden ausdrücklich für eine Verschiffung von Atommüll ausge-
nommen. Für diese Maßnahme waren ausschließlich Sicherheitsfragen und Fragen der
Hafenpolizei maßgebend.
Zu 2:
Die Frage nach den hafenspezifischen Risiken einer Verschiffung von Atommüll aus
Häfen der ehemaligen DDR liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Nieders. Landesre-
gierung.
Zu 3:
Entfällt.
Zu 4:
Wie bei all ihren Handlungen wird die Landesregierung selbstverständlich nach Recht
und Gesetz und am Gemeinwohl orientiert vorgehen.
Zu 5:
Hierzu wird auf die Antwort zu 1 verwiesen.
In Vertretung
Bulle
2 (Ausgegeben am 4. 1. 1991)