Wohin fließen die Mittel für Hauptschulschülerinnen und -schüler?

/ 3
PDF herunterladen
Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode                                                     Drucksache 15/3681 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Swantje Hartmann (SPD), eingegangen am 12.02.2007 Wohin fließen die Mittel für Hauptschulschülerinnen und -schüler? Im rundblick vom 26. Januar 2007 wurde darauf hingewiesen, dass die Agentur für Arbeit, Regio- naldirektion Niedersachsen-Bremen, gemeinsam mit dem Land Niedersachsen Fördermittel bereit- stellt, um die Quote von Schulabbrechern an Hauptschulen zu verringern. Laut Bericht im rundblick werden 2,5 Mio. Euro für insgesamt 500 Schülerinnen und Schüler an Haupt- und Förderschulen bereitgestellt. Die Mittel sollen für Personalkosten für sogenannte Bil- dungsbegleiter in den Schulklassen und für zusätzliche sozialpädagogische Fachkräfte zur Verfü- gung gestellt werden. Eine wissenschaftliche Begleitung soll ebenfalls erfolgen. Das Modellprojekt ist für den Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Juli 2008 angesetzt. Schülerin- nen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, sollen an 24 Standorten, jeweils sechs in den Regionen Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Weser-Ems, in das Modellprojekt eingebunden werden. Insgesamt sollen laut Bericht 92 Schulen am Projekt teilnehmen. Ich frage die Landesregierung: 1.     Welche Bildungseinrichtungen in der Region Weser-Ems werden in das Projekt eingebunden? 2.     Wie hoch sind die Mittel, die in der Region im Rahmen dieses Projekts aufgewendet werden? 3.     Welche Schulen in der Stadt Delmenhorst werden am Modellprojekt teilnehmen? 4.     Wie sieht die genaue Förderung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen dieses Modellpro- jekts aus? 5.     Nach welchen Kriterien wurden die teilnehmenden Schulen ausgewählt? (An die Staatskanzlei übersandt am 20.02.2007 - II/721 - 657) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium                                       Hannover, den 19.03.2007 - 01-01 420/5-II/721-657 - Ein vorrangiges Ziel der Niedersächsischen Landesregierung ist die Senkung der Zahl der Schu- labgängerinnen und Schulabgänger, die die allgemein bildenden Schulen ohne Schulabschluss verlassen. Hierzu wurden im Rahmen der Schulstrukturreform und der inneren Schulreform ver- schiedene Maßnahmen eingeleitet und bereits umgesetzt, mit denen das Profil der einzelnen Schulformen geschärft wird. Es ist erfreulich, dass die Quote der Schulabgängerinnen und Schul- abgänger ohne Hauptschulabschluss in dieser Legislaturperiode kontinuierlich von 10,5 % auf nunmehr 8,9 % (davon 4,0 % Hauptschülerinnen und -schüler) gesunken ist. Einen Erfolg versprechenden Ansatz zur weiteren Reduzierung des Anteils der Schülerinnen und Schüler, welche die Schule ohne Abschluss verlassen und nicht berufausbildungsfähig sind, bietet das Projekt „Abschlussquote erhöhen, Berufsfähigkeit steigern“. Dieses von der Niedersächsischen Landesregierung und der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen, 1
1

Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                        Drucksache 15/3681 gemeinsam initiierte Modellprojekt begann am 01.02.2007, ist bis zum 31.07.2008 befristet und wird 500 Schülerinnen und Schülern der 8. und zukünftigen 9. Klassen der Hauptschule und der Förderschule eine zusätzliche Chance bieten, durch individuelle Qualifizierungs- und Praxisbetreu- ungsbausteine den Schulabschluss und den beruflichen Einstieg zu erreichen. In den vier Abteilungen der Landesschulbehörde wurden flächendeckend 24 Standorte eingerichtet. Das Projekt wird sowohl an städtischen als auch an ländlich strukturierten Standorten umgesetzt; beteiligt sind insgesamt 92 Schulen. Die wissenschaftliche Begleitung des Projekts durch das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gewährleistet die fachliche Beratung der Akteure, die Vernetzung der Modellversuche, die Auswertung der Prozesse und Ergebnisse sowie den Transfer von Erfahrungen, Ergebnissen und Materialien. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt für die Dauer des Projekts die Personalkosten (Bildungs- begleiter und sozialpädagogische Fachkraft), die Kosten für die Durchführung des Kompetenzfest- stellungsverfahrens und die Kosten für die wissenschaftliche Begleitung in Höhe von insgesamt 2,4 Mio. Euro. Zur Sicherstellung des Fachunterrichts für die genannten Schülerinnen und Schüler stellt das Land Niedersachsen insgesamt 22 zusätzliche Vollzeitlehrerstellen (2,525 Mio. Euro) zur Verfügung. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Beteiligte Schulen der Landesschulbehörde, Abteilung Osnabrück Standortschulen                   Schulen im Verbund HRS Moormerland, HRS „Kloster-Barthe” Hesel, FöS LE Wies- HS Sandhorst Aurich moor HRS Wiefelstede, HRS Edewecht, HRS Robert-Dannemann- HS Bad Zwischenahn Schule Westerstede, HRS Augustfehn HS Emlichheim, HS Frensdorfer Schule Nordhorn, HS Elisabeth HS Deegfeld                       Nordhorn, HS im Schulzentrum Wietmarschen-Lohne, HS Neu- enhaus, GHS Bad Bentheim, GHS Gildehaus Bad Bentheim HS Schortens                      HRS Hohenkirchen, HRS Sande, HRS Bockhorn HRS Leharstraße Cloppenburg GHS Lindenschule Buer Melle GHS Wilhelm-Busch Bohmte, HRS Belm, HRS Bad Essen, HS Bohmte                         HRS L. Windthorst Ostercappeln, FÖS LE Astrid-Lindgren- Schule Bohmte Zu 2: Die aufgewendeten Mittel zur Finanzierung des Projekts werden auf alle 24 Standorte gleichmäßig verteilt. Zu 3: Aus der Stadt Delmenhorst haben sich keine Schulen für die Teilnahme am Projekt bei der Lan- desschulbehörde angemeldet. 2
2

Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                       Drucksache 15/3681 Zu 4: Das Projekt begann mit einem Kompetenzfeststellungsverfahren, das für jede Schülerin und jeden Schüler an drei Tagen durchgeführt wurde. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt im Bereich der be- rufsfeldbezogenen Übungen und der Schlüsselkompetenzen. Das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft (BNW) stellt im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit für jede Projektklasse einen externen Bildungsbegleiter und Stundenanteile einer sozialpä- dagogischen Fachkraft zur Verfügung. Dieser Personenkreis übernimmt u. a. die Verantwortung für die teilnehmerbezogene Koordination der einzelnen Phasen und der betrieblichen Einsätze. Er un- terstützt die Lehrkräfte bei der Erstellung und Koordinierung individueller Lehrpläne mit hohem Realitäts- und Arbeitsweltbezug. Zu 5: Das Projekt wurde ab Mai 2006 durch die Fachberatung „Berufsorientierung“ der Landesschul- behörde allen niedersächsischen Hauptschulen vorgestellt. Dem Arbeitskreis Kultusministeri- um/Wirtschaft/Kommunale Spitzenverbände wurde im Kultusministerium das Modellprojekt aus- führlich vorgestellt. Die Schulen konnten sich unter Berücksichtigung u. a. folgender Kriterien für die Teilnahme am Projekt bewerben: –   eine ausreichende Anzahl „geeigneter“ Schülerinnen und Schüler (mindestens 25) musste am Standort bzw. im Verbund mit anderen Schulen der Region vorhanden sein, –   mit dem Schulträger mussten die organisatorischen Rahmenbedingungen geklärt sein, –   mit dem Träger der Schülerbeförderung musste Einvernehmen hergestellt sein. Die Generaliendezerneten „Berufsorientierung“ der jeweiligen Abteilung der Landesschulbehörde benannten im Oktober 2006 je Abteilung 5 bis 7 Schulstandorte. In Vertretung Hartmut Saager (Ausgegeben am 11.04.2007)                                                                              3
3