Kommunaler Finanzausgleich

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Niedersächsischer Landtag − 14. Wahlperiode                                                    Drucksache 14/2418 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Eppers (CDU), eingegangen am 6. März 2001 Kommunaler Finanzausgleich Die finanzielle Situation der Kommunen ist stark angespannt. Dies ist vor allem auf den im Verfassungsstreit befindlichen kommunalen Finanzausgleich zurückzuführen. Deshalb frage ich die Landesregierung: 1.   Wie hoch war der Stand der Kassenkredite der Kommunen jeweils zum 31.12. der Jahre 1990 bis 2000? 2.   Warum hat das Innenministerium erst zum Ende des Jahres über Bedarfszuweisun- gen an große Städte und Landkreise entschieden? Wäre es nicht richtiger gewesen, wegen der dadurch bedingten Zinsersparnis bei den Kommunen schon zu einem frü- heren Zeitpunkt darüber zu entscheiden? 3.   Wie war die Entscheidungspraxis vom zeitlichen Ablauf her in den Vorjahren? 4.   Wie hoch waren die Ausgabereste beim Titel Bedarfszuweisungen zum 31.12.1997, 31.12.1998, 31.12.1999, 31.12.2000? 5.   Wie hoch wären die Finanzausgleichsleistungen - bitte gegliedert nach den einzelnen Zuweisungsarten und nach Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken - gewesen, wenn die Finanzausgleichsmasse statt der im Haushaltsplan ausgewiesenen 5,296 Mrd. DM 6,465 Mrd. DM betragen hätte? (An die Staatskanzlei übersandt am 14. März 2001 – II/721 – 781) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Innenministerium                        Hannover, den 24. April 2001 – 33.1-10464 N 27 – Der Kommunale Finanzausgleich in Niedersachsen ist aufgrund des Urteils des Staatsge- richtshofs vom 27. November 1997 durch die Beschlüsse des Niedersächsischen Landta- ges vom 12. März 1999 zum Finanzausgleich- und Finanzverteilungsgesetz ab dem Haushaltsjahr 1999 grundlegend geändert worden. Dabei hat der Gesetzgeber das Urteil des Staatsgerichtshofs in seinem Wesensgehalt inhaltlich voll umgesetzt. In dem jetzt beim Staatsgerichtshof anhängigen Verfassungsstreitverfahren ist verdeut- licht und aufgezeigt worden, dass insbesondere die vom Staatsgerichtshof geforderte Verteilungssymmetrie, die eine gerechte Lastenverteilung zwischen Land und Kommu- nen verlangt, gewahrt wurde. 1
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                         Drucksache 14/2418 Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass nach der jüngsten Erhebung des Nds. Lan- desamtes für Statistik über die Kassenergebnisse der niedersächsischen Landkreise, Städte und Gemeinden im abgelaufenen Jahr 2000 ausweislich des positiven Finanzie- rungssaldos in Höhe von mehr als 200,0 Mio. DM bei einer Gesamtbetrachtung aller Verwaltungs- und Vermögenshaushalte die Kommunen nach 1998 und 1999 nunmehr auch im dritten Jahr hintereinander einen Einnahmeüberschuss erzielt haben. Das bedeu- tet allerdings nicht, dass es bei einigen insbesondere größeren Kommunen keine Proble- me mehr mit der Abdeckung von Sollfehlbeträgen aus Vorjahren gäbe. Überdies konnte die Verschuldung der niedersächsischen Kommunen entgegen ihren ei- genen Prognosen, die zu Beginn des Jahres 2000 noch von einem Zuwachs der Schulden in Höhe von rd. 385,0 Mio. DM ausgegangen waren, bis zum Jahresende 2000 um knapp 200,0 Mio. DM gesenkt werden. Trotz dieser für die kommunale Ebene positiven Entwicklung muss aber festgestellt wer- den, dass - wie allgemein bekannt - die Finanzsituation aller öffentlicher Haushalte bei insgesamt wieder günstigeren gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiterhin kritisch zu betrachten ist. Dass - wie vom Fragesteller behauptet - die stark angespannte finanzielle Situation der niedersächsischen Kommunen vor allem auf den kommunalen Finanzausgleich zurückzu- führen sein soll, kann deshalb von der Landesregierung nicht nachvollzogen werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage namens der Landesregie- rung wie folgt: Zu 1: Der Stand der Kassenkredite der Kommunen ist aus beiliegender Aufstellung des Nieder- sächsischen Landesamtes für Statistik ersichtlich. Es handelt sich dabei um die Stichtags- angaben zum 31.12. der Jahre 1993 bis 2000 aus den Ergebnissen der Schuldenstatistik (Beträge in 1 000 DM). Angaben für noch weiter zurückliegende Jahre stehen in maschi- nell auswertbarer Form nicht zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kas- senkredite für die Beurteilung der finanziellen Situation einer Kommune nur eine einge- schränkte Aussagekraft besitzen können, da sie lediglich ausdrücken, in welchem Maße die bis zum Stichtag - kassenmäßig - eingegangenen Einnahmen nicht dem gegenwärti- gen Liquiditätsbedarf entsprechen, und keine Aussage über den Haushaltsausgleich in der Jahresrechnung bieten. Unerwähnt bleiben dabei die noch nicht aufgenommenen Investi- tionskredite und die Außenstände oder nicht in den Kassenbestand einbezogene Rückla- gen. Ebenso unerwähnt bleiben die noch anstehenden Ausgabeverpflichtungen. Daran wird deutlich, dass ein Kassenkredit durchaus hoch erscheinen kann, obwohl es der Ge- meinde möglicherweise gut geht. Umgekehrt kann der Kassenkredit niedrig ausfallen, obwohl die Gemeinde in Wirklichkeit große finanzwirtschaftliche Schwierigkeiten hat. Maßgeblich für die Beurteilung der Finanzlage einer Kommune ist deshalb ihre dauernde Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung noch nicht abgedeckter Sollfehlbeträge aus Vorjahren, verbunden mit einer Prognose über die tatsächlichen und zeitlichen Möglich- keiten zum Haushaltsausgleich durch Haushaltskonsolidierungs-Maßnahmen. Zu 2: Hinsichtlich der Entscheidungszuständigkeiten ist zunächst klarzustellen, dass das In- nenministerium die Entscheidung über Bedarfszuweisungsanträge von Landkreisen, kreisfreien und großen selbständigen Städten sowie der Stadt Göttingen trifft. Im Übrigen entscheiden die Bezirksregierungen im Rahmen der ihnen zugewiesenen Kontingente unter Berücksichtigung der vom Innenministerium vorgegebenen Bemessungskriterien. § 13 Abs. 1 NFAG und die Bedarfszuweisungsrichtlinien vom 15.08.1994 (Nds. MBl. S. 1338), geändert durch RdErl. d. MI v.13.02.1996 (Nds. MBl. S. 244), normieren die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung von Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage und wegen besonderer Aufgaben durch die zuständigen Bewil- ligungsbehörden. 2
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                         Drucksache 14/2418 Danach können Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage, die der De- ckung von Fehlbeträgen im Verwaltungshaushalt dienen, finanzschwachen Gemeinden - die nicht Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind -, Samtgemeinden und Land- kreisen gewährt werden, die trotz sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung bei Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten nicht in der Lage sind, ihren Haushalt auf Dauer auszugleichen und denen ohne die Gewährung von Bedarfszuweisungen ein Kas- sennotstand drohen würde. Das Innenministerium achtet bei der Bewilligung einer Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage im Einzelfall regelmäßig auch darauf, dass die begünstigten Kommunen ihren eigenen Beitrag („sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung so- wie Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten“) zur Haushaltskonsolidierung auch tat- sächlich leisten. Aufgrund zum Teil negativer Erfahrungen in den letzten Jahren gibt sich das Innenministerium seit einiger Zeit nicht mehr mit „bloßen“ Absichtserklärungen der begünstigten Kommunen zufrieden, sondern verlangt - quasi als Gegenleistung - konkrete Rats- bzw. Kreistagsbeschlüsse und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen, die die nachhaltige und dauerhafte Spar- und Konsolidierungspolitik der begünstigten Kommu- nen zweifelsfrei belegen. Aufgrund der Antrags- und Berichtslage im Bewilligungsjahr 2000 war dem Innenmi- nisterium eine sachgerechte Entscheidung über die ihm vorliegenden Anträge auf Gewäh- rung einer Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage im Haushaltsjahr 2000 erst im Dezember 2000 möglich. Selbstverständlich ist das Innenministerium schon immer und auch in Zukunft bestrebt, im Interesse der antragstellenden Kommunen möglichst frühzeitig über deren Bedarfs- zuweisungsanträge zu entscheiden - allerdings keinesfalls zu Lasten seiner bisherigen sachgerechten und gerichtsfesten Entscheidungspraxis. Zu 3: In den Jahren 1997 bis 2000 hat das Innenministerium in der Regel zwischen September und Dezember des jeweiligen Bewilligungsjahres über die in seine Zuständigkeit fallen- den Anträge auf Gewährung einer Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage entschieden. Hinsichtlich der - den Entscheidungszeitpunkt beeinflussenden - Fak- toren, die auch in der Einflusssphäre der antragstellenden Kommunen liegen, nehme ich auf meine Ausführungen zu 2 Bezug. Zu 4: Die Entwicklung der „Ausgabereste“ bei den gegenseitig deckungsfähigen Titeln „Be- darfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage“ (Einzelplan 13, Kapitel 1312, Titel 613 73-4 bzw. - ab Haushaltsjahr 1999 - Titel 6 13 81-5) und „Bedarfszuweisungen aus Anlass besonderer Aufgaben“ (Einzelplan 13, Kapitel 1312, Titel 883 73-1 bzw. - ab Haushaltsjahr 1999 - Titel 883 81-2) insgesamt stellt sich in den Haushaltsjahren 1997 bis 2000 wie folgt dar: Stand        Gesamtausgaberest   Im Gesamtausgaberest enthaltene - bereits in Vorjahren bewilligte, bis zum Jahresende wegen des Standes des Baufortschrittes noch nicht aus- gezahlte - Bedarfszuweisungen wegen besonde- rer Aufgaben (BzB) 31.12.1997       11 742 614,23 DM                      7 711 013 DM 31.12.1998       15 514 932,74 DM                      4 496 713 DM 31.12.1999       11 395 719,74 DM                      4 277 500 DM 31.12.2000       30 804 519,74 DM                      2 286 300 DM 3
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                          Drucksache 14/2418 Die am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres nicht verbrauchten Bedarfszuweisungsmittel sind gemäß § 13 Abs. 2 NFAG i.V.m. einem Haushaltsvermerk bei den vorgenannten Haushaltstiteln den Bedarfszuweisungsmitteln für das jeweilige nächste Haushaltsjahr zugewachsen. Der hohe „Ausgaberest“ des Haushaltsjahres 2000 in Höhe von 30 804 519,74 DM, der den Bedarfszuweisungen für das Haushaltsjahr 2001 zugewachsen ist, wurde im wesent- lichen dadurch verursacht, dass die begünstigten Kommunen die vom Land eingeforder- ten Konsolidierungs- bzw. Restrukturierungsmaßnahmen bis zum Ende des Haushaltsjah- res 2000 noch nicht vollständig erbracht haben; er liegt somit fast ausschließlich im Ver- antwortungsbereich der begünstigten Kommunen. Dieser „Ausgaberest“ des Haushaltsjahres 2000 ist demnach im Haushaltsjahr 2001 be- reits wie folgt verplant: (Von den BezRegen bereits in Vorjahren be-               (2 286 300,00 DM) willigte, bis 31.12.2000 noch nicht ausgezahlte BzB-Auszahlung nach Baufortschritt im HHJahr 2001) (Von BezReg Lüneburg im HHJahr 2000 der                  (2 800 000,00 DM) SG Clenze und der SG Dannenberg in Aussicht gestellte BzA - Auszahlung nach Konsolidie- rungsfortschritt im HHJahr 2001) (Vom MI im HHJahr 2000 der Stadt Cuxhaven               (10 000 000,00 DM) u. dem LK Lüchow-Dannenberg in Aussicht gestellte BzA - Auszahlung nach Konsolidie- rungs-fortschritt im HHJahr 2001) (Von MI im HHJahr 2000 im Rahmen der                    (15 000 000,00 DM) Strukturkonferenz Harz den Oberharzer Frem- denverkehrsgemeinden in Aussicht gestellte BzA - Auszahlung nach Restrukturierungsfort- schritt im HHJahr 2001) (MI Reservemittel 2000, die im HHJahr 2001                  (718 219,74 DM) „frei verfügbar“ sind) Zu 5: Im Haushaltsplan 2001 ist eine Zuweisungsmasse in Höhe von 5 300 196 700 DM veran- schlagt. Hierin enthalten ist die Finanzausgleichsumlage mit 50,0 Mio. DM. Unter Be- rücksichtigung der sich aufgrund der Steuerverbundabrechnung 2000 ergebenden Nach- zahlung in Höhe von 163 675 101 DM beträgt die Zuweisungsmasse 2001 5 413 871 801 DM. Hierbei ist die Finanzausgleichsumlage, welche in diesem Jahr 48 555 808 DM ausmacht, noch nicht berücksichtigt. Die in der Kleinen Anfrage genannte Finanzausgleichsmasse in Höhe von 5,296 Mrd. DM ist nicht nachvollziehbar. Dasselbe gilt für den mit 6,465 Mrd. DM bezifferten Be- trag. Berechnungen aufgund fiktiver Daten sind - auch im Hinblick auf den damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwand - wenig sinnvoll und nicht vertretbar. Sie wären auch nur möglich, wenn genaue Vorgaben über die Höhe der der Berechnung zugrunde zu le- genden Masse für Bedarfszuweisungen und insbesondere über die Höhe der Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis erfolgten. B ar tl i n g 4
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                                     Drucksache 14/2418 Anlage zu Frage1 Kassenkredite der Gemeinden und Gemeindeverbände Niedersachsens - Stand jeweils am 31.12. - Beträge in 1 000 DM Ergebnisse der Schuldenstatistik 6FKO1U .UHLVIUHLH6WDGW                                                           /DQGNUHLV(LQKHLWVJHPHLQGH 6DPWJHPHLQGHEH UHLFK 6*% /DQGNUHLVH HLQVFKO*HP 5HJLH UXQJVEH]LUN     %UDXQVFKZHLJ6WDGW                                                                  6DO]JLWWHU6WDGW                                                           /DQGNUHLV*LIKRUQ                                                                                  *LIKRUQ6WDGW                                                                                               6DVVHQEXUJ                                                                                                      +DQNHQVEWWHO6*%                                                                                               0HLQHUVHQ6*%                                                                                            :HVHQGRUI6*%                                                                                           151        Gifhorn                                  -          -         -      28.000      9.500     15.000      25.132    6.629     /DQGNUHLV*|WWLQJHQ                                                                        'XGHUVWDGW6WDGW                                                                           )ULHGODQG                                                                                                     *OHLFKHQ                                                                                                *|WWLQJHQ6WDGW                                                                         +DQQ0QGHQ6WDGW                                                                   6WDXIHQEHUJ                                                                                152       Göttingen                            450       26.229      6.691      10.883   117.327    238.481      313.867  355.647     /DQGNUHLV*RVODU                                                                        %DG+DU]EXUJ6WDGW                                                                                              %UDXQODJH6WDGW                                                                           *RVODU6WDGW                                                                                             6W$QGUHDVEHUJ%HUJVWDGW                                                             2EHUKDU]6*%                                                                 153       Goslar                             2.685        7.610      3.666      26.362     61.684     99.098     115.826  140.589     /DQGNUHLV+HOPVWHGW                                                                              %GGHQVWHGW                                                                                                     .|QLJVOXWWHUDP(OP                                                                            *UDVOHEHQ6*%                                                                                                   154       Helmstedt                                 -          -         -       5.270     10.511     19.055      29.189   22.843     /DQGNUHLV1RUWKHLP                                                                              %DG*DQGHUVKHLP6WDGW                                                                   %RGHQIHOGH)OHFNHQ                                                                                          'DVVHO6WDGW                                                                                            (LQEHFN6WDGW                                                                                          +DUGHJVHQ6WDGW                                                                                                 .DOHIHOG                                                                                                5
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                   Drucksache 14/2418 6FKO1U .UHLVIUHLH6WDGW                                                            /DQGNUHLV(LQKHLWVJHPHLQGH 6DPWJHPHLQGHEH UHLFK 6*% /DQGNUHLVH HLQVFKO*HP 5HJLH UXQJVEH]LUN     .UHLHQVHQ                                                                                      1RUWKHLP6WDGW                                                                     8VODU6WDGW                                                              155       Northeim                               -       -       -   45.500   8.300 102.200   111.250   127.600     %DG/DXWHUEHUJLP+DU]                                                   %DG6DFKVD6WDGW                                                                               2VWHURGHDP+DU]6WDGW                                                                        %DG*UXQG +DU] 6*%                                            +DWWRUIDP+DU]6*%                                                  :DONHQULHG6*%                                                            156       Osterode am Harz               1.540       4.022   6.401   16.075  23.324  30.380    30.174    39.901     /DQGNUHLV3HLQH                                                             ,OVHGH                                                                                    9HFKHOGH                                                                      :HQGHEXUJ                                                                                 157       Peine                                  -       -       -   12.057  27.650  48.820    42.456    49.271     /DQGNUHLV:ROIHQEWWHO                                                                $VVH6*%                                                                       6FKODGHQ6*%                                                                          6FK|SSHQVWHGW6*%                                                                 158       Wolfenbüttel                           -       -   3.800    8.000  10.649   8.516    27.833    45.964 1         5HJ%H]%UDXQVFKZHLJ       39.743      106.789 168.909  389.746 611.937 869.533 1.032.811 1.143.124     +DQQRYHU                                                                                /DQGHVKDXSWVWDGW     /DQGNUHLV'LHSKRO]                                                                            :DJHQIHOG                                                                                       :H\KH                                                                                      251       Diepholz                               -       -     450        -       -       -     2.543     4.029     /DQGNUHLV+DPHOQ3\UPRQW                                                             %DG0QGHUDP'HLV                                        WHU6WDGW                                                                         &RSSHQEUJJH)OHFNHQ     6DO]KHPPHQGRUI)OHFNHQ                                                                      252       Hameln-Pyrmont                         -       -  10.500    7.739  28.986  14.636    18.692    12.398     %DUVLQJKDXVHQ6WDGW                                                                  *DUEVHQ6WDGW                                                                             6
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                              Drucksache 14/2418 6FKO1U .UHLVIUHLH6WDGW                                                       /DQGNUHLV(LQKHLWVJHPHLQGH 6DPWJHPHLQGHEH UHLFK 6*% /DQGNUHLVH HLQVFKO*HP 5HJLH UXQJVEH]LUN     /HKUWH6WDGW                                                                    1HXVWDGWDP5EHQEHUJH                                                        5RQQHQEHUJ6WDGW                                                   6HHO]H6WDGW                                                                    8HW]H                                                                       253       Hannover                             -  4.000   8.500      250  15.000  15.200  24.750   42.200     /DQGNUHLV+LOGHVKHLP                                               $OIHOG /HLQH 6WDGW                                                %DG6DO]GHWIXUWK6WDGW                                                    (O]H6WDGW                                                                      +LOGHVKHLP6WDGW                                         1RUGVWHPPHQ                                                                            )UHGHQ /HLQH 6*%                                            *URQDX /HLQH 6*%                                                                      'XLQJHQ6*%                                                               254       Hildesheim                   2.250     19.852  13.377   49.783  99.021 108.698 131.715  195.976     /DQGNUHLV+RO]PLQGHQ                                                       +RO]PLQGHQ6WDGW                                                            %RGHQZHUGHU6*%                                                                            %RII]HQ6*%                                                                     (VFKHUVKDXVHQ6*%                                                                          6WDGWROGHQGRUI6*%                                                                     255       Holzminden                           -      -   2.043   12.500  16.023  28.200  37.110    1.990     /DQGNUHLV1LHQEXUJ :HVHU                                          5HKEXUJ/RFFXP6WDGW                                                          /LHEHQDX6*%                                                             256       Nienburg (Weser)                     -    302   1.275   16.182  31.404  40.760  27.971   22.558     /DQGNUHLV6FKDXPEXUJ                                                                   2EHUQNLUFKHQ6WDGW                                                              5LQWHOQ6WDGW                                                                       257       Schaumburg                           -      -       -        -   2.500   4.250  15.000    7.142          5HJ%H]+DQQRYHU                                 /DQGNUHLV&HOOH                                                                    &HOOH6WDGW                                                                   )D‰EHUJ                                                                     +HUPDQQVEXUJ                                                                            8QWHUO‰                                                        :LHW]H                                                                  :LQVHQ $OOHU                                                       (VFKHGH6*%                                                             7
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                            Drucksache 14/2418 6FKO1U .UHLVIUHLH6WDGW                                                    /DQGNUHLV(LQKHLWVJHPHLQGH 6DPWJHPHLQGHEH UHLFK 6*% /DQGNUHLVH HLQVFKO*HP 5HJLH UXQJVEH]LUN     /DFKHQGRUI6*%                                                                        :DWKOLQJHQ6*%                                                                    351       Celle                            -  1.300   4.776    6.184  13.950  16.724   52.860    49.488     /DQGNUHLV&X[KDYHQ                                     &X[KDYHQ6WDGW                                                 /DQJHQ6WDGW                                                              1RUGKRO]                                                        6FKLIIGRUI                                                                    $P'REURFN6*%                                                                 %HGHUNHVD6*%                                                        %HYHUVWHGW6*%                                                                %RHUGH/DPVWHGW6*%                                                                   +DJHQ6*%                                                         +HPPRRU6*%                                                                       /DQG:XUVWHQ6*%                                    6LHWODQG6*%                                                    352       Cuxhaven                     4.615  3.700  20.111   92.074 151.362 230.720  287.958   328.345     +ROOHQVWHGW6*%                                                                       7RVWHGW6*%                                                                          353       Harburg                          -      -       -        -       -     507        -       552     /DQGNUHLV/FKRZ                                                  'DQQHQEHUJ     &OHQ]H6*%                                                                    'DQQHQEHUJ (OEH 6*%                                                       *DUWRZ6*%                                                             +LW]DFNHU6*%                                                         /FKRZ6*%                                                             354       Lüchow-Dannenberg                -      -     110    2.023  30.664  91.371  113.616   142.688             /DQGNUHLV/QHEXUJ                                                         /QHEXUJ6WDGW                                                      $PW1HXKDXV                                                                  355       Lüneburg                         -      -  30.000   33.000  11.000  74.804   93.821   110.538     /DQGNUHLV2VWHUKRO]                                                    *UDVEHUJ                                                                                /LOLHQWKDO                                                                        2VWHUKRO]                                            6FKDUPEHFN6WDGW     5LWWHUKXGH                                                                         6FKZDQHZHGH                                                              :RUSVZHGH                                                                     356       Osterholz                    3.500  6.000   7.000   12.500  37.412  43.050   38.177    29.895     /DQGNUHLV5RWHQEXUJ                                         :PPH 8
8

Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                               Drucksache 14/2418 6FKO1U .UHLVIUHLH6WDGW                                                        /DQGNUHLV(LQKHLWVJHPHLQGH 6DPWJHPHLQGHEH UHLFK 6*% /DQGNUHLVH HLQVFKO*HP 5HJLH UXQJVEH]LUN     9LVVHOK|YHGH6WDGW                                                                     )LQWHO6*%                                                               6RWWUXP6*%                                                                            357       Rotenburg (Wümme)                  60      693     676   19.608  14.304  20.837  21.677   20.756     /DQGNUHLV6ROWDX                                       )DOOLQJERVWHO     %LVSLQJHQ                                                              %RPOLW]                                                                              1HXHQNLUFKHQ                                                                 6ROWDX6WDGW                                                                             :LHW]HQGRUI                                                              5HWKHP$OOHU6*%                                                   358       Soltau-Fallingbostel             118     1.978   1.996   17.328  28.483  27.097  16.106   15.077      /DQGNUHLV6WDGH                                                             -RUN                                                                            $SHQVHQ6*%                                                                           +RUQHEXUJ6*%                                                          2OGHQGRUI6*%                                                                     359       Stade                         7.000        300  16.030   12.765  20.965   3.844   6.598    7.329     /DQGNUHLV8HO]HQ                                               8HO]HQ6WDGW                                                       %RGHQWHLFK6*%                                                                           5RVFKH6*%                                                      :UHVWHGW6*%                                                     360       Uelzen                        1.339        791  11.500   45.868  54.071  69.749  84.599   71.369     /DQGNUHLV9HUGHQ                                                 $FKLP6WDGW                                                                          '|UYHUGHQ                                                                                9HUGHQ $OOHU 6WDGW                                                         361       Verden                                -      -  13.257   18.000  28.000  26.990  12.759    8.163          5HJ%H]/QHEXUJ                                (PGHQ6WDGW                                                         2OGHQEXUJ 2OGHQ                                           EXUJ 6WDGW     2VQDEUFN6WDGW                                                                  :LOKHOPVKDYHQ6WDGW                               :HVWHUVWHGH6WDGW                                                           :LHIHOVWHGH                                                                          451       Ammerland                        594         -     590    4.590   5.590   6.645   3.591    2.591 9
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                Drucksache 14/2418 6FKO1U .UHLVIUHLH6WDGW                                                        /DQGNUHLV(LQKHLWVJHPHLQGH 6DPWJHPHLQGHEH UHLFK 6*% /DQGNUHLVH HLQVFKO*HP 5HJLH UXQJVEH]LUN     /DQGNUHLV$XULFK                                                    %DOWUXP                                                                                   *UR‰HIHKQ                                                                       *UR‰KHLGH                                                                         +LQWH                                                                       ,KORZ                                                                         -XLVW,QVHOJHPHLQGH                                                     1RUGHQ6WDGW                                                        1RUGHUQH\6WDGW                                                                 6GEURRNPHUODQG                                                               'RUQXP6*%                                                                452       Aurich                       1.414      2.575  26.568   53.619  73.357 109.809  103.372   106.685     /DQGNUHLV&ORSSHQEXUJ                                            %DUVVHO                                                                                     &DSSHOQ 2OGHQEXUJ                                                                  &ORSSHQEXUJ6WDGW                                                                         )ULHVR\WKH6WDGW                                                                /LQGHUQ 2OGHQEXUJ                                                          453       Cloppenburg                  3.883      7.787  28.234   29.236  20.728  10.873    2.992     3.224     +DUHQ (PV 6WDGW                                                  /LQJHQ (PV 6WDGW                                                                    0HSSHQ6WDGW                                                                              6DO]EHUJHQ                                                                                '|USHQ6*%                                                          +HU]ODNH6*%                                                                      /DWKHQ6*%                                                                              454       Emsland                      5.940      4.180   7.098    3.934   9.920   3.324    8.202     6.221     /DQGNUHLV)ULHVODQG                                                               -HYHU6WDGW                                                                           :DQJHUODQG                                                                                :DQJHURRJH1RUGVHHEDG                                                                       9DUHO6WDGW                                                                           455       Friesland                            -      -       -      500   6.226   3.726   16.201     5.714     %DG%HQWKHLP6WDGW                                                        :LHWPDUVFKHQ                                                                              1HXHQKDXV6*%                                                                         8HOVHQ6*%                                                                              456       Grafsch. Bentheim                    -  1.500   3.000        -       -   1.500    3.800    23.976     /DQGNUHLV/HHU                                               -HPJXP                                                                                    2VWUKDXGHUIHKQ                                                               -PPH6*%                                                                         457       Leer                            623     9.954  34.493   45.349  60.647  80.202   69.020    54.627 10
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