Kommunaler Finanzausgleich
Niedersächsischer Landtag − 14. Wahlperiode Drucksache 14/2418 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Eppers (CDU), eingegangen am 6. März 2001 Kommunaler Finanzausgleich Die finanzielle Situation der Kommunen ist stark angespannt. Dies ist vor allem auf den im Verfassungsstreit befindlichen kommunalen Finanzausgleich zurückzuführen. Deshalb frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch war der Stand der Kassenkredite der Kommunen jeweils zum 31.12. der Jahre 1990 bis 2000? 2. Warum hat das Innenministerium erst zum Ende des Jahres über Bedarfszuweisun- gen an große Städte und Landkreise entschieden? Wäre es nicht richtiger gewesen, wegen der dadurch bedingten Zinsersparnis bei den Kommunen schon zu einem frü- heren Zeitpunkt darüber zu entscheiden? 3. Wie war die Entscheidungspraxis vom zeitlichen Ablauf her in den Vorjahren? 4. Wie hoch waren die Ausgabereste beim Titel Bedarfszuweisungen zum 31.12.1997, 31.12.1998, 31.12.1999, 31.12.2000? 5. Wie hoch wären die Finanzausgleichsleistungen - bitte gegliedert nach den einzelnen Zuweisungsarten und nach Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken - gewesen, wenn die Finanzausgleichsmasse statt der im Haushaltsplan ausgewiesenen 5,296 Mrd. DM 6,465 Mrd. DM betragen hätte? (An die Staatskanzlei übersandt am 14. März 2001 – II/721 – 781) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Innenministerium Hannover, den 24. April 2001 – 33.1-10464 N 27 – Der Kommunale Finanzausgleich in Niedersachsen ist aufgrund des Urteils des Staatsge- richtshofs vom 27. November 1997 durch die Beschlüsse des Niedersächsischen Landta- ges vom 12. März 1999 zum Finanzausgleich- und Finanzverteilungsgesetz ab dem Haushaltsjahr 1999 grundlegend geändert worden. Dabei hat der Gesetzgeber das Urteil des Staatsgerichtshofs in seinem Wesensgehalt inhaltlich voll umgesetzt. In dem jetzt beim Staatsgerichtshof anhängigen Verfassungsstreitverfahren ist verdeut- licht und aufgezeigt worden, dass insbesondere die vom Staatsgerichtshof geforderte Verteilungssymmetrie, die eine gerechte Lastenverteilung zwischen Land und Kommu- nen verlangt, gewahrt wurde. 1
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2418 Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass nach der jüngsten Erhebung des Nds. Lan- desamtes für Statistik über die Kassenergebnisse der niedersächsischen Landkreise, Städte und Gemeinden im abgelaufenen Jahr 2000 ausweislich des positiven Finanzie- rungssaldos in Höhe von mehr als 200,0 Mio. DM bei einer Gesamtbetrachtung aller Verwaltungs- und Vermögenshaushalte die Kommunen nach 1998 und 1999 nunmehr auch im dritten Jahr hintereinander einen Einnahmeüberschuss erzielt haben. Das bedeu- tet allerdings nicht, dass es bei einigen insbesondere größeren Kommunen keine Proble- me mehr mit der Abdeckung von Sollfehlbeträgen aus Vorjahren gäbe. Überdies konnte die Verschuldung der niedersächsischen Kommunen entgegen ihren ei- genen Prognosen, die zu Beginn des Jahres 2000 noch von einem Zuwachs der Schulden in Höhe von rd. 385,0 Mio. DM ausgegangen waren, bis zum Jahresende 2000 um knapp 200,0 Mio. DM gesenkt werden. Trotz dieser für die kommunale Ebene positiven Entwicklung muss aber festgestellt wer- den, dass - wie allgemein bekannt - die Finanzsituation aller öffentlicher Haushalte bei insgesamt wieder günstigeren gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiterhin kritisch zu betrachten ist. Dass - wie vom Fragesteller behauptet - die stark angespannte finanzielle Situation der niedersächsischen Kommunen vor allem auf den kommunalen Finanzausgleich zurückzu- führen sein soll, kann deshalb von der Landesregierung nicht nachvollzogen werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage namens der Landesregie- rung wie folgt: Zu 1: Der Stand der Kassenkredite der Kommunen ist aus beiliegender Aufstellung des Nieder- sächsischen Landesamtes für Statistik ersichtlich. Es handelt sich dabei um die Stichtags- angaben zum 31.12. der Jahre 1993 bis 2000 aus den Ergebnissen der Schuldenstatistik (Beträge in 1 000 DM). Angaben für noch weiter zurückliegende Jahre stehen in maschi- nell auswertbarer Form nicht zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kas- senkredite für die Beurteilung der finanziellen Situation einer Kommune nur eine einge- schränkte Aussagekraft besitzen können, da sie lediglich ausdrücken, in welchem Maße die bis zum Stichtag - kassenmäßig - eingegangenen Einnahmen nicht dem gegenwärti- gen Liquiditätsbedarf entsprechen, und keine Aussage über den Haushaltsausgleich in der Jahresrechnung bieten. Unerwähnt bleiben dabei die noch nicht aufgenommenen Investi- tionskredite und die Außenstände oder nicht in den Kassenbestand einbezogene Rückla- gen. Ebenso unerwähnt bleiben die noch anstehenden Ausgabeverpflichtungen. Daran wird deutlich, dass ein Kassenkredit durchaus hoch erscheinen kann, obwohl es der Ge- meinde möglicherweise gut geht. Umgekehrt kann der Kassenkredit niedrig ausfallen, obwohl die Gemeinde in Wirklichkeit große finanzwirtschaftliche Schwierigkeiten hat. Maßgeblich für die Beurteilung der Finanzlage einer Kommune ist deshalb ihre dauernde Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung noch nicht abgedeckter Sollfehlbeträge aus Vorjahren, verbunden mit einer Prognose über die tatsächlichen und zeitlichen Möglich- keiten zum Haushaltsausgleich durch Haushaltskonsolidierungs-Maßnahmen. Zu 2: Hinsichtlich der Entscheidungszuständigkeiten ist zunächst klarzustellen, dass das In- nenministerium die Entscheidung über Bedarfszuweisungsanträge von Landkreisen, kreisfreien und großen selbständigen Städten sowie der Stadt Göttingen trifft. Im Übrigen entscheiden die Bezirksregierungen im Rahmen der ihnen zugewiesenen Kontingente unter Berücksichtigung der vom Innenministerium vorgegebenen Bemessungskriterien. § 13 Abs. 1 NFAG und die Bedarfszuweisungsrichtlinien vom 15.08.1994 (Nds. MBl. S. 1338), geändert durch RdErl. d. MI v.13.02.1996 (Nds. MBl. S. 244), normieren die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung von Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage und wegen besonderer Aufgaben durch die zuständigen Bewil- ligungsbehörden. 2
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2418 Danach können Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage, die der De- ckung von Fehlbeträgen im Verwaltungshaushalt dienen, finanzschwachen Gemeinden - die nicht Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind -, Samtgemeinden und Land- kreisen gewährt werden, die trotz sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung bei Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten nicht in der Lage sind, ihren Haushalt auf Dauer auszugleichen und denen ohne die Gewährung von Bedarfszuweisungen ein Kas- sennotstand drohen würde. Das Innenministerium achtet bei der Bewilligung einer Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage im Einzelfall regelmäßig auch darauf, dass die begünstigten Kommunen ihren eigenen Beitrag („sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung so- wie Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten“) zur Haushaltskonsolidierung auch tat- sächlich leisten. Aufgrund zum Teil negativer Erfahrungen in den letzten Jahren gibt sich das Innenministerium seit einiger Zeit nicht mehr mit „bloßen“ Absichtserklärungen der begünstigten Kommunen zufrieden, sondern verlangt - quasi als Gegenleistung - konkrete Rats- bzw. Kreistagsbeschlüsse und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen, die die nachhaltige und dauerhafte Spar- und Konsolidierungspolitik der begünstigten Kommu- nen zweifelsfrei belegen. Aufgrund der Antrags- und Berichtslage im Bewilligungsjahr 2000 war dem Innenmi- nisterium eine sachgerechte Entscheidung über die ihm vorliegenden Anträge auf Gewäh- rung einer Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage im Haushaltsjahr 2000 erst im Dezember 2000 möglich. Selbstverständlich ist das Innenministerium schon immer und auch in Zukunft bestrebt, im Interesse der antragstellenden Kommunen möglichst frühzeitig über deren Bedarfs- zuweisungsanträge zu entscheiden - allerdings keinesfalls zu Lasten seiner bisherigen sachgerechten und gerichtsfesten Entscheidungspraxis. Zu 3: In den Jahren 1997 bis 2000 hat das Innenministerium in der Regel zwischen September und Dezember des jeweiligen Bewilligungsjahres über die in seine Zuständigkeit fallen- den Anträge auf Gewährung einer Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage entschieden. Hinsichtlich der - den Entscheidungszeitpunkt beeinflussenden - Fak- toren, die auch in der Einflusssphäre der antragstellenden Kommunen liegen, nehme ich auf meine Ausführungen zu 2 Bezug. Zu 4: Die Entwicklung der „Ausgabereste“ bei den gegenseitig deckungsfähigen Titeln „Be- darfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage“ (Einzelplan 13, Kapitel 1312, Titel 613 73-4 bzw. - ab Haushaltsjahr 1999 - Titel 6 13 81-5) und „Bedarfszuweisungen aus Anlass besonderer Aufgaben“ (Einzelplan 13, Kapitel 1312, Titel 883 73-1 bzw. - ab Haushaltsjahr 1999 - Titel 883 81-2) insgesamt stellt sich in den Haushaltsjahren 1997 bis 2000 wie folgt dar: Stand Gesamtausgaberest Im Gesamtausgaberest enthaltene - bereits in Vorjahren bewilligte, bis zum Jahresende wegen des Standes des Baufortschrittes noch nicht aus- gezahlte - Bedarfszuweisungen wegen besonde- rer Aufgaben (BzB) 31.12.1997 11 742 614,23 DM 7 711 013 DM 31.12.1998 15 514 932,74 DM 4 496 713 DM 31.12.1999 11 395 719,74 DM 4 277 500 DM 31.12.2000 30 804 519,74 DM 2 286 300 DM 3
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2418 Die am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres nicht verbrauchten Bedarfszuweisungsmittel sind gemäß § 13 Abs. 2 NFAG i.V.m. einem Haushaltsvermerk bei den vorgenannten Haushaltstiteln den Bedarfszuweisungsmitteln für das jeweilige nächste Haushaltsjahr zugewachsen. Der hohe „Ausgaberest“ des Haushaltsjahres 2000 in Höhe von 30 804 519,74 DM, der den Bedarfszuweisungen für das Haushaltsjahr 2001 zugewachsen ist, wurde im wesent- lichen dadurch verursacht, dass die begünstigten Kommunen die vom Land eingeforder- ten Konsolidierungs- bzw. Restrukturierungsmaßnahmen bis zum Ende des Haushaltsjah- res 2000 noch nicht vollständig erbracht haben; er liegt somit fast ausschließlich im Ver- antwortungsbereich der begünstigten Kommunen. Dieser „Ausgaberest“ des Haushaltsjahres 2000 ist demnach im Haushaltsjahr 2001 be- reits wie folgt verplant: (Von den BezRegen bereits in Vorjahren be- (2 286 300,00 DM) willigte, bis 31.12.2000 noch nicht ausgezahlte BzB-Auszahlung nach Baufortschritt im HHJahr 2001) (Von BezReg Lüneburg im HHJahr 2000 der (2 800 000,00 DM) SG Clenze und der SG Dannenberg in Aussicht gestellte BzA - Auszahlung nach Konsolidie- rungsfortschritt im HHJahr 2001) (Vom MI im HHJahr 2000 der Stadt Cuxhaven (10 000 000,00 DM) u. dem LK Lüchow-Dannenberg in Aussicht gestellte BzA - Auszahlung nach Konsolidie- rungs-fortschritt im HHJahr 2001) (Von MI im HHJahr 2000 im Rahmen der (15 000 000,00 DM) Strukturkonferenz Harz den Oberharzer Frem- denverkehrsgemeinden in Aussicht gestellte BzA - Auszahlung nach Restrukturierungsfort- schritt im HHJahr 2001) (MI Reservemittel 2000, die im HHJahr 2001 (718 219,74 DM) „frei verfügbar“ sind) Zu 5: Im Haushaltsplan 2001 ist eine Zuweisungsmasse in Höhe von 5 300 196 700 DM veran- schlagt. Hierin enthalten ist die Finanzausgleichsumlage mit 50,0 Mio. DM. Unter Be- rücksichtigung der sich aufgrund der Steuerverbundabrechnung 2000 ergebenden Nach- zahlung in Höhe von 163 675 101 DM beträgt die Zuweisungsmasse 2001 5 413 871 801 DM. Hierbei ist die Finanzausgleichsumlage, welche in diesem Jahr 48 555 808 DM ausmacht, noch nicht berücksichtigt. Die in der Kleinen Anfrage genannte Finanzausgleichsmasse in Höhe von 5,296 Mrd. DM ist nicht nachvollziehbar. Dasselbe gilt für den mit 6,465 Mrd. DM bezifferten Be- trag. Berechnungen aufgund fiktiver Daten sind - auch im Hinblick auf den damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwand - wenig sinnvoll und nicht vertretbar. Sie wären auch nur möglich, wenn genaue Vorgaben über die Höhe der der Berechnung zugrunde zu le- genden Masse für Bedarfszuweisungen und insbesondere über die Höhe der Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis erfolgten. B ar tl i n g 4
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2418 Anlage zu Frage1 Kassenkredite der Gemeinden und Gemeindeverbände Niedersachsens - Stand jeweils am 31.12. - Beträge in 1 000 DM Ergebnisse der Schuldenstatistik 6FKO1U .UHLVIUHLH6WDGW /DQGNUHLV(LQKHLWVJHPHLQGH 6DPWJHPHLQGHEH UHLFK 6*% /DQGNUHLVH HLQVFKO*HP 5HJLH UXQJVEH]LUN %UDXQVFKZHLJ6WDGW 6DO]JLWWHU6WDGW /DQGNUHLV*LIKRUQ *LIKRUQ6WDGW 6DVVHQEXUJ +DQNHQVEWWHO6*% 0HLQHUVHQ6*% :HVHQGRUI6*% 151 Gifhorn - - - 28.000 9.500 15.000 25.132 6.629 /DQGNUHLV*|WWLQJHQ 'XGHUVWDGW6WDGW )ULHGODQG *OHLFKHQ *|WWLQJHQ6WDGW +DQQ0QGHQ6WDGW 6WDXIHQEHUJ 152 Göttingen 450 26.229 6.691 10.883 117.327 238.481 313.867 355.647 /DQGNUHLV*RVODU %DG+DU]EXUJ6WDGW %UDXQODJH6WDGW *RVODU6WDGW 6W$QGUHDVEHUJ%HUJVWDGW 2EHUKDU]6*% 153 Goslar 2.685 7.610 3.666 26.362 61.684 99.098 115.826 140.589 /DQGNUHLV+HOPVWHGW %GGHQVWHGW .|QLJVOXWWHUDP(OP *UDVOHEHQ6*% 154 Helmstedt - - - 5.270 10.511 19.055 29.189 22.843 /DQGNUHLV1RUWKHLP %DG*DQGHUVKHLP6WDGW %RGHQIHOGH)OHFNHQ 'DVVHO6WDGW (LQEHFN6WDGW +DUGHJVHQ6WDGW .DOHIHOG 5
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2418 6FKO1U .UHLVIUHLH6WDGW /DQGNUHLV(LQKHLWVJHPHLQGH 6DPWJHPHLQGHEH UHLFK 6*% /DQGNUHLVH HLQVFKO*HP 5HJLH UXQJVEH]LUN .UHLHQVHQ 1RUWKHLP6WDGW 8VODU6WDGW 155 Northeim - - - 45.500 8.300 102.200 111.250 127.600 %DG/DXWHUEHUJLP+DU] %DG6DFKVD6WDGW 2VWHURGHDP+DU]6WDGW %DG*UXQG +DU] 6*% +DWWRUIDP+DU]6*% :DONHQULHG6*% 156 Osterode am Harz 1.540 4.022 6.401 16.075 23.324 30.380 30.174 39.901 /DQGNUHLV3HLQH ,OVHGH 9HFKHOGH :HQGHEXUJ 157 Peine - - - 12.057 27.650 48.820 42.456 49.271 /DQGNUHLV:ROIHQEWWHO $VVH6*% 6FKODGHQ6*% 6FK|SSHQVWHGW6*% 158 Wolfenbüttel - - 3.800 8.000 10.649 8.516 27.833 45.964 1 5HJ%H]%UDXQVFKZHLJ 39.743 106.789 168.909 389.746 611.937 869.533 1.032.811 1.143.124 +DQQRYHU /DQGHVKDXSWVWDGW /DQGNUHLV'LHSKRO] :DJHQIHOG :H\KH 251 Diepholz - - 450 - - - 2.543 4.029 /DQGNUHLV+DPHOQ3\UPRQW %DG0QGHUDP'HLV WHU6WDGW &RSSHQEUJJH)OHFNHQ 6DO]KHPPHQGRUI)OHFNHQ 252 Hameln-Pyrmont - - 10.500 7.739 28.986 14.636 18.692 12.398 %DUVLQJKDXVHQ6WDGW *DUEVHQ6WDGW 6
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2418 6FKO1U .UHLVIUHLH6WDGW /DQGNUHLV(LQKHLWVJHPHLQGH 6DPWJHPHLQGHEH UHLFK 6*% /DQGNUHLVH HLQVFKO*HP 5HJLH UXQJVEH]LUN /HKUWH6WDGW 1HXVWDGWDP5EHQEHUJH 5RQQHQEHUJ6WDGW 6HHO]H6WDGW 8HW]H 253 Hannover - 4.000 8.500 250 15.000 15.200 24.750 42.200 /DQGNUHLV+LOGHVKHLP $OIHOG /HLQH 6WDGW %DG6DO]GHWIXUWK6WDGW (O]H6WDGW +LOGHVKHLP6WDGW 1RUGVWHPPHQ )UHGHQ /HLQH 6*% *URQDX /HLQH 6*% 'XLQJHQ6*% 254 Hildesheim 2.250 19.852 13.377 49.783 99.021 108.698 131.715 195.976 /DQGNUHLV+RO]PLQGHQ +RO]PLQGHQ6WDGW %RGHQZHUGHU6*% %RII]HQ6*% (VFKHUVKDXVHQ6*% 6WDGWROGHQGRUI6*% 255 Holzminden - - 2.043 12.500 16.023 28.200 37.110 1.990 /DQGNUHLV1LHQEXUJ :HVHU 5HKEXUJ/RFFXP6WDGW /LHEHQDX6*% 256 Nienburg (Weser) - 302 1.275 16.182 31.404 40.760 27.971 22.558 /DQGNUHLV6FKDXPEXUJ 2EHUQNLUFKHQ6WDGW 5LQWHOQ6WDGW 257 Schaumburg - - - - 2.500 4.250 15.000 7.142 5HJ%H]+DQQRYHU /DQGNUHLV&HOOH &HOOH6WDGW )DEHUJ +HUPDQQVEXUJ 8QWHUO :LHW]H :LQVHQ $OOHU (VFKHGH6*% 7
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2418 6FKO1U .UHLVIUHLH6WDGW /DQGNUHLV(LQKHLWVJHPHLQGH 6DPWJHPHLQGHEH UHLFK 6*% /DQGNUHLVH HLQVFKO*HP 5HJLH UXQJVEH]LUN /DFKHQGRUI6*% :DWKOLQJHQ6*% 351 Celle - 1.300 4.776 6.184 13.950 16.724 52.860 49.488 /DQGNUHLV&X[KDYHQ &X[KDYHQ6WDGW /DQJHQ6WDGW 1RUGKRO] 6FKLIIGRUI $P'REURFN6*% %HGHUNHVD6*% %HYHUVWHGW6*% %RHUGH/DPVWHGW6*% +DJHQ6*% +HPPRRU6*% /DQG:XUVWHQ6*% 6LHWODQG6*% 352 Cuxhaven 4.615 3.700 20.111 92.074 151.362 230.720 287.958 328.345 +ROOHQVWHGW6*% 7RVWHGW6*% 353 Harburg - - - - - 507 - 552 /DQGNUHLV/FKRZ 'DQQHQEHUJ &OHQ]H6*% 'DQQHQEHUJ (OEH 6*% *DUWRZ6*% +LW]DFNHU6*% /FKRZ6*% 354 Lüchow-Dannenberg - - 110 2.023 30.664 91.371 113.616 142.688 /DQGNUHLV/QHEXUJ /QHEXUJ6WDGW $PW1HXKDXV 355 Lüneburg - - 30.000 33.000 11.000 74.804 93.821 110.538 /DQGNUHLV2VWHUKRO] *UDVEHUJ /LOLHQWKDO 2VWHUKRO] 6FKDUPEHFN6WDGW 5LWWHUKXGH 6FKZDQHZHGH :RUSVZHGH 356 Osterholz 3.500 6.000 7.000 12.500 37.412 43.050 38.177 29.895 /DQGNUHLV5RWHQEXUJ :PPH 8
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2418 6FKO1U .UHLVIUHLH6WDGW /DQGNUHLV(LQKHLWVJHPHLQGH 6DPWJHPHLQGHEH UHLFK 6*% /DQGNUHLVH HLQVFKO*HP 5HJLH UXQJVEH]LUN 9LVVHOK|YHGH6WDGW )LQWHO6*% 6RWWUXP6*% 357 Rotenburg (Wümme) 60 693 676 19.608 14.304 20.837 21.677 20.756 /DQGNUHLV6ROWDX )DOOLQJERVWHO %LVSLQJHQ %RPOLW] 1HXHQNLUFKHQ 6ROWDX6WDGW :LHW]HQGRUI 5HWKHP$OOHU6*% 358 Soltau-Fallingbostel 118 1.978 1.996 17.328 28.483 27.097 16.106 15.077 /DQGNUHLV6WDGH -RUN $SHQVHQ6*% +RUQHEXUJ6*% 2OGHQGRUI6*% 359 Stade 7.000 300 16.030 12.765 20.965 3.844 6.598 7.329 /DQGNUHLV8HO]HQ 8HO]HQ6WDGW %RGHQWHLFK6*% 5RVFKH6*% :UHVWHGW6*% 360 Uelzen 1.339 791 11.500 45.868 54.071 69.749 84.599 71.369 /DQGNUHLV9HUGHQ $FKLP6WDGW '|UYHUGHQ 9HUGHQ $OOHU 6WDGW 361 Verden - - 13.257 18.000 28.000 26.990 12.759 8.163 5HJ%H]/QHEXUJ (PGHQ6WDGW 2OGHQEXUJ 2OGHQ EXUJ 6WDGW 2VQDEUFN6WDGW :LOKHOPVKDYHQ6WDGW :HVWHUVWHGH6WDGW :LHIHOVWHGH 451 Ammerland 594 - 590 4.590 5.590 6.645 3.591 2.591 9
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2418 6FKO1U .UHLVIUHLH6WDGW /DQGNUHLV(LQKHLWVJHPHLQGH 6DPWJHPHLQGHEH UHLFK 6*% /DQGNUHLVH HLQVFKO*HP 5HJLH UXQJVEH]LUN /DQGNUHLV$XULFK %DOWUXP *URHIHKQ *URKHLGH +LQWH ,KORZ -XLVW,QVHOJHPHLQGH 1RUGHQ6WDGW 1RUGHUQH\6WDGW 6GEURRNPHUODQG 'RUQXP6*% 452 Aurich 1.414 2.575 26.568 53.619 73.357 109.809 103.372 106.685 /DQGNUHLV&ORSSHQEXUJ %DUVVHO &DSSHOQ 2OGHQEXUJ &ORSSHQEXUJ6WDGW )ULHVR\WKH6WDGW /LQGHUQ 2OGHQEXUJ 453 Cloppenburg 3.883 7.787 28.234 29.236 20.728 10.873 2.992 3.224 +DUHQ (PV 6WDGW /LQJHQ (PV 6WDGW 0HSSHQ6WDGW 6DO]EHUJHQ '|USHQ6*% +HU]ODNH6*% /DWKHQ6*% 454 Emsland 5.940 4.180 7.098 3.934 9.920 3.324 8.202 6.221 /DQGNUHLV)ULHVODQG -HYHU6WDGW :DQJHUODQG :DQJHURRJH1RUGVHHEDG 9DUHO6WDGW 455 Friesland - - - 500 6.226 3.726 16.201 5.714 %DG%HQWKHLP6WDGW :LHWPDUVFKHQ 1HXHQKDXV6*% 8HOVHQ6*% 456 Grafsch. Bentheim - 1.500 3.000 - - 1.500 3.800 23.976 /DQGNUHLV/HHU -HPJXP 2VWUKDXGHUIHKQ -PPH6*% 457 Leer 623 9.954 34.493 45.349 60.647 80.202 69.020 54.627 10