Giftmülleinlagerung in Salzkavernen und Salzbergwerke
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4103 Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 11/3756 — Betr.: Giftmülleinlagerung in Salzkavernen und Salzbergwerke Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Mönninghoff (Grüne) vom 5. 4. 1989 In einem Entwurf für einen Finanzierungsantrag beim Bundesforschungsministerium hielt die landeseigene Niedersächsische Gesellschaft für Sonderabfälle (NGS) 1987 bis zu 1,1 Millionen Tonnen Giftmüll pro Jahr für geeignet, in Salzkavernen eingelagert zu werden. Inzwischen reduzierte die NGS diese Schätzung um ca. 200000 Tonnen wiederaufarbeitungsfähige Salzschlacke. Die Grünen leiteten hiervon in einer Presseer- klärung die Annahme ab, daß z.Z. in der Bundesrepublik für ca. 900000 Tonnen Gift- müll pro Jahr Kavernenkapazität gesucht wird und die Gefahr besteht, daß diese Menge im vorgesehenen Kavernenprojekt Jemgum bei Leer in Ostfriesland eingelagert werden soll. Als Erwiderung hierauf sagte in einem Zeitungsinterview der Geschäftsführer der NGS, Herr Gerhardy, der „Ostfriesen-Zeitung‘‘ am 15. 3. 1989 wörtlich: „Dies bedeutet nicht, daß diese Abfälle nur in die Salzkavernen von Jemgum eingelagert werden sollen. Auch die anderen Bundesländer, z.B. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen, haben konkrete Planungen anlaufen bw. Vorhaben bereits umsetzen lassen, salzhaltige Sonderabfälle in Salzbergwerken oder Salzkavernen endabzulagern.‘ Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Planungen an welchen Standorten laufen bzw. welche Vorhaben wurden bereits umgesetzt, um in Nordrhein-Westfalen salzhaltige Sonderabfälle in Salzbergwerken oder Salzkavernen endabzulagern? Welche Mengen können dort jährlich „entsorgt‘‘ werden? 2.. Welche konkreten Planungen an welchen Standorten laufen bzw. welche Vorhaben wurden bereits umgesetzt, um in Baden- Württemberg salzhaltige Sonderabfälle in Salzbergwerken oder Salzkavernen endabzulagern? Welche Mengen können dort jährlich „‚entsorgt‘‘ werden? 6677 . Welche konkreten Planungen an welchen Standorten laufen bzw. welche Vorhaben wurden bereits umgesetzt, um in Hessen salzhaltige Sonderabfälle in Salzbergwer- ken oder Salzkavernen endabzulagern? Welche Mengen können dort jährlich „ent- sorgt‘‘ werden? 4. Welche konkreten Planungen an welchen Standorten laufen bzw. welche Vorhaben wurden bereits umgesetzt, um in anderen Bundesländern (welche und mit welchen Jahresmengen) salzhaltige Sonderabfälle in Salzbergwerken oder Salzkavernen end- abzulagern? Welche Mengen können dort jährlich „‚entsorgt‘‘ werden? 5. Wenn aus den Antworten auf die Fragen 1 bis 4 nicht geschlossen werden kann, daß in absehbarer Zeit in anderen Bundesländern jährlich 800000 Tonnen Giftmüll in Salzkavernen oder Salzbergwerken eingelagert werden können (zusätzlich zu der Jemgumer Einlagerungsmenge von 100000 Jahrestonnen):
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4103 5.1 Wohin soll die Differenzmenge verbracht werden? 5.2 Wieviel kann möglicherwweise in den Rammelsberg im Harz als Alternative zur Kaverneneinlagerung kommen? 5.3 Kann ausgeschlossen werden, daß die in Jemgum geplante Einlagerungsmenge über ca. 100000 Tonnen hinaus erhöht wird? 5.4 Wenn nein, wieviel soll maximal nach Jemgum? 6. Kann ausgeschlossen werden, daß sich die Kavernen-Einlagerungsmenge noch er- höht, weil Giftmüll aus dem EG- Ausland in deutsche Salzkavernen soll. Wenn nein, wieviel kann jährlich aus den Niederlanden nach Jemgum kommen? Antwort der Landesregierung. Niedersächsisches Umweltministerium , Hannover, den 28. 6. 1989 — Z4 — 01 425/12 — 69 — Für stark auslaugbare (salzhaltige) Sonderabfälle, vornehmlich Rückstände aus der Rauchgasteinigung von Hausmüll- und Sonderabfallverbrennungsanlagen, sind um- weltfreundliche Entsorgungsmöglichkeiten zu schaffen. Nach der vom Bundesumwelt- minister im Entwurf vorgelegten Technischen Anleitung Abfall ist für diese Abfallar- ten, die mit dem notwendigen Ausbau der thermischen Abfallbehandlung in Zukunft erheblich ansteigen werden, vorrangig die Endablagerung in Untertagedeponien vorge- sehen. Niedersachsen hat aufgrund seiner günstigen geologischen Standortbedingun- .gen frühzeitig Erkundungen für die Einrichtung einer solchen Untertagedeponie im Salzgestein (Salzkaverne) eingeleitet und auf der Grundlage eines umfangreichen Un- tersuchungsprogramms entschieden, am Standort Jemgum ein Kavernenfeld für salz- haltige Sonderabfälle einzurichten. Träger dieses Vorhabens ist die Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS). Die NGS$S hat beim Bundesminister für Forschung und Technologie am 22. 10. 1987 einen Antrag auf Förderung des Projektes als F + E-Vorhaben gestellt. In dem Antrag wird davon ausgegangen, daß bundesweit 900000 bis 1100000 t/Jahr stark salzhaltige Sonderabfälle zu erwarten sind, die für eine Untertagedeponierung in Frage kommen könnten. Es trifft nicht zu, daß diese Menge insgesamt im Salzstock Jemgum endabgelagert wer- den soll, zumal \ — die bundesweite Mengenprognose von insgesamt 62 Abfallarten ausging, die nach Vorgabe des Entwurfs zur TA-Abfall untertage zu entsorgen sind, während sich das F+E-Vorhaben der NGS$ nur auf eine enge Auswahl von fünf bis sieben Abfallarten erstrecken wird, — bedingt durch Vermeidungs- und Verwertungsbemühungen — auch unter Berück- sichtigung des weiteren Ausbaus der thermischen Abfallbehandlung — in Zukunft geringere Mengen tatsächlich endabzulagern sein werden, wie sich z.B. aus dem Bei- spiel Salzschlacke ergibt, — die Kapazität der geplanten Kavernen in Jemgum nach wie vor mit 100000 t/Jahr veranschlagt ist. # Die aus technischen und gebirgsmechanischen Gründen vorzuhaltende Kapazität von -100000 t/Jahr soll vorwiegend durch niedersächsische Abfälle belegt werden.
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4103 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt: Zu 1: Soweit der Landesregierung bekannt ist, läßt auch Nordrhein-Westfalen derzeit Mög- lichkeiten untersuchen, Sonderabfälle im tiefergelegenen Schichtensalz am Niederrhein zu deponieren. Zu 2: Seit 1987 werden in Baden-Württemberg in einem Steinsalzbergwerk bei Heilbronn salzhaltige Sonderabfälle endabgelagert. Die Anlagenkapazität liegt bei 30000 t/Jahr, begrenzt durch den Bergwerksschacht, der gleichzeitig zur Salzförderung genutzt wird. Zu 3: In Hessen werden seit rd. 20 Jahren Sonderabfälle im Kalisalzbergwerk Herfa-Neurode deponiert; der Anteil an salzhaltigen Sonderabfällen beträgt dabei rd. 30000 t/Jahr. das Deponievermögen ist z.Z. durch den Bergwerksschacht begrenzt (110000 t pro Jahr). Eine Erweiterung mit Auffahren eines neuen Schachtes ist geplant. Zu &: Weitere Planungen in anderen Bundesländern sind nicht bekannt. Zu 5: Bestandteil des F+ E-Vorhabens der NGS ist eine detaillierte Mengenerhebung über ausgewählte Sonderabfälle, die für die Endablagerung in Salzkavernen geeignet erschei- nen. Diese Erhebung ist noch nicht abgeschlossen. Die in der Anfrage genannten 900000 t sind und waren niemals Ausgangspunkt für die Entsorgung in niedersächsi- schen Untertagedeponien. Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, sind die Planungen der NGS vorwiegend auf die Erfordernisse Niedersachsens und der benachbarten Länder ausgerichtet; diesen liegt ein jährlicher Deponiebedarf von 100000 t zugrunde. Die Endablagerung von Sonderabfällen im Festgestein ist keine Alternative zur Salzka- vernendeponie. Im vorliegenden Entwurf zur TA Abfall wird im Teil „untertägige Ab- lagerung“ ausschließlich die Endablagerung im Salzgestein behandelt. Entsprechend beziehen sich die Zuordnungen des Sonderabfallkatalogs der TA Abfall auch nur auf diesen Deponietyp (Salzbergwerk oder Salzkaverne). Planungen der Preussag zur Er- richtung einer Festgesteinsdeponie im Rammelsberg werden nach Kenntnis der Landes- regierung nicht mehr verfolgt. Zu 6: Es ist nicht auszuschließen, daß langfristig auch aus dem EG-Ausland Entsorgungswün- sche an die NGS herangetragen werden. Zu gegebener Zeit ist daher im Planfeststel- lungsverfahren für das Kavernenprojekt zu entscheiden, ob bzw. inwieweit Sonderab- fälle aus dem EG-Ausland ausgegrenzt werden sollten. Dr. Remmers (Ausgegeben am 12. 7. 1989) 3