Unterrichtsversorgung an der Theodor-Heuss-Realschule Uelzen

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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode . Drucksache 12/6091

 

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/5868 — :

Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Goldmann (FDP) — Drs 12/5868

Betr.: Unterrichtsversorgung an der Theodor-Heuss-Realschule Uelzen

Die Unterrichtsversorgung der Theodor-Heuss-Realschule in Uelzen liegt nach Darstel-
lung des Elternratsvorstandes bei 96 %. Die inzwischen durch Erkrankungen, Abord-
nungen usw. eingetretenen Unterrichtskürzungen werden dabeı nicht berücksichtigt.

Obwohl die Theodor-Heuss-Realschule selbst Kürzungen auf Grund von Krankheiten,
Weiterbildung etc. hinnehmen mußte, muß sie Abordnungen — diesmal an die Orien-
tierungsstufe Bad Bevensen — vornehmen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen wurde die KGS Bad Bevensen, die eine bessere Unterrichts-
versorgung vorweisen kann und mit der OS „unter einem Dach angesiedelt‘“ ist,
nicht zur Abordnung herangezogen werden?

2. Warum werden Anträge auf Beurlaubung ohne Bezüge positiv entschieden, ohne
der jeweils betroffenen Schule direkt einen Ersatz zu stellen?

3. Wie viele „Springer“ stehen dem Schulaufsichtsamt Uelzen zur Verfügung?

4. Warum werden dem Schulaufsichtsamt Uelzen im Vergleich zu anderen Schulauf-
sichtsämtern so wenig Planstellen zugewiesen?

5. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung kurzfristig die dramatisch zuge-
spitzte Unterrichtsversorgung im Schulaufsichtsamt Uelzen abbauen?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 8. 2. 1994
— 01 — Ol 420/5 — 12/5868 —

Der vom Fragesteller in der Vorbemerkung wiedergegebene Sachverhalt zur Unter-
tichtsversorgung der Theodor-Heuss-Realschule in Uelzen ist nicht zutreffend.

Die rechnerische Unterrichtsversorgung der Schule ist zum 1. 9. 1993 mit 100,6% um
4,7 Prozentpunkte oder umgerechnet 27 Lehrerstunden über der durchschnittlichen
Unterrichtsversorgung der Schulen (ohne Sonderschulen) im Schulaufsichtsamt Uelzen
festgestellt worden.
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Niedersächsischer Landrag — Zwölfte Wahlperiode : Drucksache 12/6091

Ab September bzw. Oktober 1993 verringerten sich die Lehrerstunden der Schule um
19,5 auf 552 Lehrerstunden, was eine Unterrichtsversorgung von 97,2% bedeutet. Dies
war Folge der befristeten Herabsetzung der Regelstundenzahl einer Lehrkraft wegen
vorübergehend herabgeminderter Dienstfähigkeit gemäß $ 7 ArbZVO und einer Teil-
abordnung. Damit war die Schule um rund 7 Lehrerstunden bessergestellt als der
Durchschnitt der Schulen ım Schulaufsichtsamt Uelzen.

Der Fragesteller unterstellt, daß eine Abordnung von der Theodor-Heuss-Realschule
vorgenommen wurde. Nach Auskunft der Bezirksregierung Lüneburg brauchte diese
Möglichkeit auf Grund der personellen Entwicklung im Bereich des Schulaufsichtsamts
Uelzen nicht weiter verfolgt zu werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu l:

Im Schuljahr 1993/94 sind 9 Lehrkräfte mit insgesamt 50 Lehrerstunden von der KGS$
Bad Bevensen an die benachbarte Orientierungsstufe abgeordnet. Zum Ausgleich uner-
warteter Ausfälle wurden zeitweilig weitere drei Lehrerstunden an die Orientierungs-
stufe abgegeben.

Zu 2:

Beamte, damit auch beamtete Lehrkräfte, haben nach Vorlage bestimmter Vorausset-
zungen einen Rechtsanspruch auf Beurlaubung oder Ermäßigung der Arbeitszeit aus
familiären Gründen nach 8 87 a NBG.

Seit 1990 werden sämtliche Stellenreste, die durch Beurlaubungen oder Teilzeitbeschäf-
tigungen anfallen, für die Einstellung zusätzlicher beamteter Lehrkräfte verwandt. Frei-
werdende Stellen bzw. Stellenreste werden jedoch nicht in jedem Fall für die jeweilige
Schule, an der die beurlaubte oder teilzeitbeschäftigte Lehrkraft beschäftigt ist, vorge-
sehen. Maßgabe für die Zuweisung von Lehrkräften ist der Ausgleich der Unterrichtsver-
sorgung innerhalb des Regierungsbezirks bzw. im jeweiligen Schulaufsichtsamt.

Ergeben sich durch Beurlaubungen oder Inanspruchnahme von Teilzeitarbeit von Lehr-
kräften kurzfristig Abweichungen in den Planungsdaten, die die Schulbehörden zum
Ausgleich der Unterrichtsversorgung verwenden, so können zur vorübergehenden Über-
brückung Abordnungen erfolgen oder bei besonders schwerwiegenden Ausfällen Ver-
tretungslehrkräfte eingesetzt werden.

Das Schulaufsichtsamt Uelzen hat Anträgen auf Beurlaubung bzw. Ermäßigung der
Arbeitszeit von Lehrkräften der Theodor-Heuss-Realschule bereits vor Beginn des Schul-
jahres 1993/94 zugestimmt, weil abzusehen war, daß die Unterrichtsversorgung der
Schule nach Abzug der Lehrersiunden zum Stichtag der Erhebung am 1. 9. 1993 über
der durchschnittlichen Unterrichtsversorgung im Schulaufsichtsamt liegen würde.

An der Theodor-Heuss-Realschule nehmen Lehrkräfte die Möglichkeit, nach 8 87 a
NBG beurlaubt zu werden oder Teilzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen, im Um-
fang von 140,5 Lehrerstunden wahr. Diese Stellen bzw. Stellenreste sind mit Neuein-
stellungen wiederbesetzt worden, jedoch an anderen Schulen mit einem entsprechen-
den Bedarf in der Unterrichtsversorgung. Wären hierfür an der Theodor-Heuss-Real-
schule Ersatzeinstellungen erfolgt, wäre die rechnerische Unterrichtsversorgung der
Schule zum 1. 9. 1993 mit 125,4% festgestellt worden. Andere Schulen hätten auf
Grund einer derart krassen Besserstellung zum selben Zeitpunkt entsprechende Defizite
ausgewiesen,
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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6091

 

Zu 3: ”

Zu Beginn eines Schuljahres ist grundsätzlich der gesamte Unterrichtsbedarf mit den
vorhandenen, auf Dauer beschäftigten Lehrkräften abzudecken. Damit sollen die insge-
samt 400 „Springer-Lehrkräfte‘ und die in begrenztem Umfang für „Feuerwehr-Lehr-
kräfte‘“ zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel wieder frei werden für neue im Laufe
des Schuljahres zu erwartende Ausfälle von Lehrkräften. Über die Dringlichkeit des Ein-
satzes von Vertretungslehrkräften entscheidet die jeweilige Bezirksregierung.

Bei den Schulaufsichtsämtern stehen landesweit insgesamt 372 „Springer-Lehrkräfte“
bereit, in unvorhergesehenen Fällen Vertretungsunterricht zu erteilen; bei der Bezirks-
regierung Lüneburg sind dies 80 „Springer-Lehrkräfte“. Das Schulaufsichtsamt Uelzen
verfügt im Schuljahr 1993/94 über 4 „‚Springer-Lehrkäfte‘, was in etwa seinem Anteil
am Lehrerbedarf im Regierungsbezirk Lüneburg entspricht.

Zu 4:

Es ist Aufgabe der Bezirksregierungen, die ihnen unterstellten Schulaufsichtsämter so
mit Lehrerstunden zu versorgen, daß diese untereinander eine möglichst gleichmäßige
Unterrichtsversorgung aufweisen. Dies geschieht unter Berücksichtigung aller bekann-
ten Personalmaßnahmen wie Pensionierungen, Beurlaubungen, Versetzungen oder
Neueinstellungen.

Zu 5:

Die der Frage zugrundeliegende Einschätzung zur Unterrichtsversorgung der Schulen
im Schulaufsichtsamt Uelzen ist nicht zutreffend.

Für das Schulaufsichtsamt war zum 1. 9. 1993 eine durchschnittliche rechnerische
Unterrichtsversorgung festgestellt worden, die um 0,3 Prozentpunkte über der durch-
schnittlichen Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen im Regierungsbe-
zirk Lüneburg lag. Um die durchschnittliche Unterrichtsversorgung der Schulen im
Schulaufsichtsamt Uelzen weiter an den durchschnittlichen Versorgungsstand im Regie-
rungsbezirk anzugleichen, wurden dem Schulaufsichtsamt zum 1. 2. 1994 sechs von
insgesamt 163 im Regierungsbezirk Lüneburg neu eingestellten Lehrkräften zugewie-
sen.

Wernstedt

(Ausgegeben am 21. 2. 1994) 3
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