Fehlende finanzielle Unterstützung für Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Niedersachsen aus Strukturhilfemitteln
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4948 Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 11/4757 — Betr.: Fehlende finanzielle Unterstützung für Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Niedersachsen aus Strukturhilfemitteln Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Aller, Biel, Mientus, Schurreit, Frau Tewes (SPD) vom 13. 12. 1989 Weder im Landeshaushalt 1989 noch im Landeshaushalt 1990 sind unter den Maßnah- men nach dem Strukturhilfegesetz Mittel zur Förderung des ÖPNV eingesetzt worden. Auch ein Antrag der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, den Titel Förde- rung des Öffentlichen Personennahverkehrs zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse‘‘ im Einzelplan 08 um 10 Millionen DM auf dann 10,2 Millionen DM aufzustocken, wurde nicht in den Haushalt übernommen. Von den 652 Millionen DM, die das Land Niedersachsen jährlich vom Bund zur Verbesserung der Strukturen z.B. in Wirtschaft, Umwelt und Verkehr erhält, fließt damit dem umwelt- und verkehrspolitisch wichtigen Bereich ÖPNV aus dem Landeshaushalt nichts zu. Da die Kommunen an den Struktur- hilfemitteln nicht hälftig, sondern mit einem geringen Anteil beteiligt werden, stehen auch ihnen aus diesem Topf wenig Mittel zur Förderung des ÖPNV zur Verfügung. Zudem hat das Niedersächsische Innenministerium in einem Schreiben an den Ver- kehrsclub der Bundesrepublik Deutschland/VCD-Landesverband Niedersachsen vom 25. Mai 1989 mitgeteilt, daß auch seiner Ansicht nach sich eine „Einflußnahme des Strukturprogramms auf die Entwicklung des ÖPNV ... mit Hilfe des kommunalen An- teils nicht verwirklichen‘ lasse. Nach der Maßgabe des Strukturhilfegesetzes gehört der Bereich ÖPNV zu den förde- rungsfähigen und förderungswürdigen Bereichen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Möglichkeiten der Förderung des ÖPNV und zur Einbeziehung des Ver- kehrswesens in ein Konzept zur ökologischen Modernisierung der Volkswirtschaft gibt es nach dem Strukturhilfegesetz des Bundes? 2. Warum hat die Landesregierung die Förderung des ÖPNV in Niedersachsen, insbe- sondere auch in der Fläche, nicht zu einem Schwerpunkt der Verwendung der Struk- turhilfemittel gemacht? 3. Wie verhalten sich monatelange und ergebnislose Bemühungen wie z. B. die der Re- gionalverkehr Hannover GmbH (RVH) um Aufklärung über Fördermöglichkeiten nach dem Strukturhilfegesetz mit Zusicherungen wie der des Ministerpräsidenten, „jeden Vorschlag von Bürgern und Gruppen“ zur Verwendung der Strukturhilfe- mittel „sorgfältig auf seine Verwirklichungschance zu prüfen‘‘ (Pressemitteilung der Landesregierung vorm 9. März 1989)? 4. Hält es die Landesregierung angesichts der zum Teil unzumutbaren Verhältnisse im ÖPNV in der Fläche für vertretbar, daß Anträge wie der der Verkehrsgemeinschaft
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4948 Landkreis Nienburg (VLN) zur Bezuschussung von ÖPNV-Anschaffungen zunächst bei der Aufstellung des Landeshaushalts nicht berücksichtigt worden sind und dann nach einer langen Bearbeitungszeit von fast einem halben Jahr abgelehnt werden müssen, weil für solche Projekte keine Haushaltsmittel veranschlagt worden sind? 5. Welche Berichte über die Entwicklung des ÖPNV in Niedersachsen gemäß Ziffer V. des Beschlusses des Niedersächsischen Landtages vom 3. Oktober 1985 (Drs 10/4942) hat die Landesregierung bisher dem Landtag „regelmäßig“ erstattet, und welche Schlußfolgerungen für die Förderung des ÖPNV hat sie daraus gezogen? Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 1. 2. 1990 für Wirtschaft, Technologie und Verkehr — Z1.2 — 57.00 — Nach dem Strukturhilfegesetz können Investitionen gefördert werden, wenn sie zu fol- genden vier Maßnahmen zählen: — Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur, — Maßnahmen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung im beruflichen Bereich, — Maßnahmen zur Förderung von Forschung und Technologie, — städtebauliche Maßnahmen. Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur sind insbesondere in den Bereichen — Entsorgung und bedeutsame Umweltschutzmaßnahmen, — Verkehr, — Versorgung mit Energie und Wasser, — Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen, — Fremdenverkehr, möglich. Voraussetzung für jede Förderung ist aber, daß es sich um Investitionen der Länder oder Gemeinden (Gemeindeverbände) handelt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt: Zu 1: Im Bereich des ÖPNV könnten folgende Investitionen gefördert werden, sofern sie von einer Gemeinde oder einem Landkreis durchgeführt werden: Bau- und Ausbau von Verkehrswegen für Straßen- und Stadtbahnen, Errichtung von zentralen Omnibusbahnhöfen, Umsteigeanlagen und Park- and Ride-Anla- gen, Ausbau behindertengerechter Haltestellen, Anschaffung von Stadıbahnwa- gen und Omnibussen. Betriebskostenzuschüsse können nach dem genannten Gesetz nicht geleistet werden. Ebensowenig Zuschüsse zur Busbeschaffung durch private Verkehrsunternehmen.
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4948 Zu 2: Da fast alle Maßnahmen, die mit Strukturhilfemitteln förderbar sind, auch nach dem Gemeindeverkehrsfinanzieningsgesetz (GVFG) gefördert werden können und dafür bisher hinreichend Mittel vom Bundesverkehrsministerium zur Verfügung gestellt wur- den, bestand für die Landesregierung kein Anlaß, gerade die Förderung des ÖPNV in der Fläche zu einem Schwerpunkt der Verwendung der Strukturhilfemittel zu machen. Zu 3: Monatelange Bemühungen der Regionalverkehr Hannover GmbH (RVH) um Aufklä- rung über die Fördermöglichkeiten nach dem Strukturhilfegesetz sind der Landesregie- rung nicht bekannt. Mit Schreiben vom 25. April 1989 beschwerte sich die RVH beim MW darüber, daß laut - Auskunft der Bezirksregierung die Anschaffung von Omnibussen durch die RVH nicht vom Land mit Strukturhilfemitteln gefördert wird. Im Mai 1989 wurde der RVH vom MW telefonisch erläutert, warum dies nach dem Strukturhilfegesetz nicht möglich ist. Die RVH wurde dann darauf hingewiesen, daß der Bund selbst Busbeschaffungen sei- ner regionalen Verkehrsunternehmen mit GVFG-Mitteln direkt fördert, und es wurde deshalb empfohlen, daß die RVH sich an den Bundesverkehrsminister wenden möge. Der Vorschlag der RVH wurde somit sorgfältig geprüft, wie es der Herr Ministerpräsi- dent zugesagt harte. Zu 4: In den Jahren 1988 und 1989 standen Mittel zur Förderung der Anschaffung von Fahr- scheindruckern nur zur Verfügung, soweit die Haushaltsmittel für die Erstellung von ÖPNV-Konzepten nicht ausgeschöpft wurden. Daher wurden alle Antragsteller darauf hingewiesen, daß über ihren Antrag erst nach dem Oktober des laufenden Jahres ent- schieden werden könne, wenn feststellbar sei, ob die Mittel für ÖPNV-Konzepte ver- braucht werden. So wurde auch die Verkehrsgemeinschaft Landkreis Nienburg (VLN) behandelt, deren Antrag Ende 1988 und 1989 mangels Haushaltsmittel nicht entspro- chen werden konnte. Diese unbefriedigende Haushaltssituation hat der Landtag dadurch geändert, daß er für das Jahr 1990 Haushaltsmittel bewilligte, die nicht primär für ÖPNV-Konzepte zu ver- wenden sind. Zu 5: In Anbetracht der Tatsache, daß sich die Situation des ÖPNV in Niedersachsen von Jahr zu Jahr nur wenig ändert, wird die Landesregierung ihren ÖPNV-Bericht in der Regel alle vier Jahre erstatten. Der letzte Bericht wurde 1987 dem Landtag zugeleitet; der nächste Bericht soll demnach 1991 erstattet werden. Hirche (Ausgegeben am 15. 2. 1990)