Tierversuchsfreies Studium in Niedersachsen

/ 16
PDF herunterladen
Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode                                                           Drucksache 16/4960 Universität Vechta Für Studierende mit Biologie A- oder B-Fach sind die Module BI33 und BI34 Pflichtveranstaltungen. Für Studierende mit Bezugsfach Biologie im Sachunterricht (B-Fach) sind die Module BI33 und BI34 Wahlveranstaltungen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 4 verwiesen. Universität Göttingen An der Biologischen Fakultät sind folgende Lehrveranstaltungen Voraussetzung für einen erfolgrei- chen Studienabschluss: –   Bachelor Biologie: Grundpraktikum Zoologie, –   Biologie für Humanmedizinerinnen und Humanmediziner (in diesem Modul ist die Teilnahme am Kursteil mit Laborratten jedoch nicht verpflichtend, es gibt einen Alternativkurs bzw. es darf ein Kursteil gefehlt werden (siehe auch Beantwortung zu Frage 6). Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) Hier wird auf die Beantwortung zu Frage 4 verwiesen. Alle Veranstaltungen sind Voraussetzung für einen erfolgreichen Studienabschluss. Zu 6: Technische Universität Braunschweig Hier wird auf die Beantwortung zu Frage 4 verwiesen. Medizinische Hochschule Hannover (MHH) Im Masterstudiengang Biomedizin ist der Erwerb der Sachkunde im Umgang mit Versuchstieren ein Wahlpflichtfach. Im Rahmen der Akkreditierung ist dieser Ausbildungsteil des Curriculums als wich- tiger Bestandteil der Ausbildung bewertet worden. Ohne aktive Teilnahme an diesen Veranstaltun- gen kann den Studierenden die Sachkunde (gemäß Tierschutzgesetz und Allgemeiner Verwal- tungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes) nicht bescheinigt werden. Studierende der Medizin müssen nicht an derartigen Veranstaltungen teilnehmen. Universität Oldenburg Bis auf die unter Frage 5 genannten Veranstaltungen sind alle anderen in der Anlage 1 genannten Lehrveranstaltungen Wahlpflicht-Veranstaltungen, bestimmte Module können daher gemieden werden und Alternativen stehen zur Verfügung. Universität Osnabrück Hier wird auf die Beantwortung zu Frage 4 verwiesen. Universität Vechta Durch die Arbeit in Zweier- oder Dreiergruppen ist es möglich, soweit gewünscht, die direkte Präpa- ration zu umgehen. Universität Göttingen Die Universität Göttingen hat dazu folgende Angaben gemacht: Biologische Fakultät: –   Bachelor Biologie: Das Grundpraktikum Zoologie ist für alle Studierenden verpflichtend, es gibt keine Ausweichmöglichkeit, –   Grundlagenmodule Tierphysiologie, Verhaltensbiologie, Entwicklungsbiologie: Andere Wahl- pflichtmodule können gewählt werden, –   Master: Neurobiologie. Entwicklungsbiologie, Verhaltensbiologie: Anderer Schwerpunkt oder anderer Masterstudiengang kann gewählt werden, 11
11

Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode                                                         Drucksache 16/4960 –   Biologie für Humanmedizinerinnen und Humanmediziner: Beim Einsatz einer Laborratte kann an dem betreffenden Kurstag gefehlt werden bzw. wahlweise an einem Alternativkurs mit Schweineherzpräparation teilgenommen werden. Beim Einsatz von Taufliegen und Fadenwür- mern gibt es keine Ausweichmöglichkeit. Fakultät für Agrarwissenschaften: Es sind andere Studienschwerpunkte wählbar. Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) Hier wird auf die Beantwortung zu Frage 4 verwiesen. Einige Übungen in der Physiologie können über Computersimulationen absolviert werden - je nach Wunsch der Studierenden. Zu 7: Technische Universität Braunschweig Die unter Frage 4 genannten Veranstaltungen werden von der Hochschule als essenziell für den entsprechenden Kompetenzerwerb angesehen. Diese Kompetenzen sind nicht auf einem anderen Wege z. B. durch Filme oder den Einsatz von Simulationssoftware zu vermitteln. Medizinische Hochschule Hannover (MHH) Es gibt zwar die Möglichkeit, bestimmte Techniken zuvor als Video anzusehen, diese ersetzen aber nicht den direkten Umgang mit Versuchstieren, der auch aus Gründen des angewandten Tierschut- zes erforderlich ist. Außer den Studierenden im Curriculum Master Biomedizin müssen keine Stu- dierenden diese Sachkunde erwerben, es sei denn, sie möchten vor dem Erwerb der Approbation als Ärztin oder Arzt an tierexperimentellen Projekten teilnehmen. Universität Oldenburg Bei allen Wahlpflicht-Angeboten bestehen alternative Wahlmöglichkeiten, sodass Veranstaltungen ohne Tiere oder Tierpräparate ohne jegliche Diskriminierung von Studierenden gewählt werden können. Die überwältigende Mehrheit aller Veranstaltungen sind Wahlpflichtveranstaltungen. Universität Osnabrück Die Universität Osnabrück hat dazu folgende Angaben gemacht: –   Tierphysiologie: Im Grundmodul werden zur Reduktion des Tierverbrauchs Computersimulationen durchgeführt (SimHeart, SimMuscle, Axovacs, angeschafft aus Studienbeiträgen). Der Einsatz der Software führt zu einer Tierverbrauchsreduktion von 75 %. –   Biologiedidaktik: In der Biologiedidaktik kommt es zum Einsatz von interaktiven Medien (Smartboard und geeig- neter Software, Internet etc.) zur Darstellung von Versuchen mit Tieren (z. B. Verhaltensbiolo- gie, Sezieren etc.). Diese Medien sind diskriminierungsfrei zugänglich. –   Neurobiologie: Das Lernen der Präparation von Primärkulturen erfordert die praktische Anfertigung von Pri- märkulturen. Diese zentrale Methode ist daher nicht durch eine Alternative zu ersetzen. Da die Studierenden wiederholt den Wunsch geäußert haben, diese Methode zu erlernen, ist sie in das Lehrprogramm aufgenommen worden. –   Zoologie: In der Zoologie ist keine geeignete Software verfügbar. Universität Vechta Im Mittelpunkt der Biologie an der Universität Vechta steht der lebende Organismus: Sein Bau (Anatomie und Morphologie), seine Funktionen (Physiologie), seine Wechselbeziehungen zur be- lebten und unbelebten Natur (Ökologie) sowie die Vielfalt der Arten (Taxonomie und Systematik). Aus diesem Grund ist es im Rahmen einer fundierten zoologischen Ausbildung unumgänglich, dass 12
12

Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode                                                          Drucksache 16/4960 die Studierenden auch Tiere präparieren müssen. Denn nur was die Studierenden selber gesehen und behandelt haben, können sie eindeutig auch besser begreifen. Wie von vielen Studierenden bestätigt wurde, lässt sich dieses Wissen und Verstehen ausschließlich auf Basis von Literatur und Simulationsprogrammen nicht erreichen. Zudem fördert ein gewissenhafter Umgang mit Organis- men auch deren Akzeptanz, sodass z. B. Tiere wie Würmer und Spinnen von den Studierenden durch die Befassung damit als interessant und schützenswert angesehen werden. Universität Göttingen Die Universität Göttingen hat dazu folgende Angaben gemacht: Biologische Fakultät: Biologie für Humanmedizinerinnen und Humanmediziner: Soweit der Einsatz einer Laborratte be- troffen ist, kann an diesem Kurstag gefehlt werden bzw. wahlweise ein Alternativkurs mit Schwei- neherzpräparation gewählt werden. Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) An den Kliniken werden Simulatoren zur Übung rektaler Untersuchungen, für Injektionsübungen, Blutentnahme, Op-Übungen, Intubationsübungen, Hufpflege und für Notfallmaßnahmen eingesetzt. E-Learning Programme unterstützen die Ausbildung bzw. dienen der Vorbereitung für Übungen am Tier. Zu 8: Landesweite Erhebungen werden vonseiten des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur zu dieser Fragestellung nicht durchgeführt. Wer Tierversuche nach § 7 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes an Wirbeltieren durchführt oder Wirbeltiere nach § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, § 10 oder § 10 a des Tierschutzgesetzes verwendet, ist nach § 1 der Versuchstiermeldeverordnung (VersTierMeldV) verpflichtet, der zuständigen Behörde Angaben über Art, Herkunft und Zahl der verwendeten Wir- beltiere sowie über den Zweck und die Art der Versuche oder der sonstigen wissenschaftlichen Verwendungen zu melden. Werden die Tierversuche oder sonstigen Verwendungen von Einrich- tungen durchgeführt, so ist der verantwortliche Leiter der Einrichtung zur Meldung verpflichtet. Die Meldungen sind für jedes Kalenderjahr bis zum 31. März des folgenden Jahres mit dem o. g. Inhalt nach einem vorgegebenen Muster zu erstatten. Die niedersächsischen Hochschulen kommen ihren gesetzlichen Pflichten durch Meldungen an die zuständigen Ämter nach. Alle in einem Land für ein Kalenderjahr erfolgten Meldungen sind nach § 2 VersTierMeldV in anonymisierter Form bis zum 31. Mai dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu übermitteln. Die Bundesregierung berichtet dem Deut- schen Bundestag auf Grundlage des Tierschutzgesetzes alle vier Jahre über den Stand der Ent- wicklung des Tierschutzes. Statistische Erhebungen können über die zu wissenschaftlichen Zwe- cken verwendeten Tiere dem aktuellen Tierschutzbericht entnommen werden, der über die Inter- netseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz abgerufen werden kann. Die Meldepflichten werden von der Landesregierung als ausreichend erachtet. Wei- tergehende Erhebungen sind nicht angezeigt. Prof. Dr. Johanna Wanka 13
13

Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/4960 Anlage 14
14

Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/4960 15
15

Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/4960 16 (Ausgegeben am 13.07.2012)
16