Radweg an der L 461 zwischen Alferde und Stadt Eldagsen

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Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 3356

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Kleine Anfrage mit Antwort

Wortlaut der Kleinen Anfrage
des Abg. Haselbacher (CDU), eingegangen am 26. 9. 1997

Betr.: Radweg an der L 461 zwischen Alferde und Stadt Eldagsen

Seit mehr als 25 Jahren fordern die Bürger der Stadtteile Alferde und Stadt Eldagsen sowie
die Ortsteile Adensen und Hallerburg der Gemeinde Nordstemmen einen Radweg an der
stark befahrenen Landesstraße 461 zwischen dem Stadtteil Alferde und dem Stadtteil Stadt
Eldagsen der Stadt Springe. Trotz breiter Unterstützung aller Bürger, des Einzelhandels, der
Organisationen und der Kommunalpolitiker aller Parteien haben die Anträge und Anfragen
kein Gehör bei der Landesregierung gefunden.

Der Großraumverband hat am 30. Oktober 1996 ein Regionales Raumordnungsprogramm
beschlossen. In der zeichnerischen Darstellung dieses Programms ist die L 461 eine
„Hauptverkehrsstraße von regionaler Bedeutung“. Mit dem Bau des dtei Kilometer langen
Radweges wird für den Radfahrer eine sichere Verbindung zum Mittelzentrum Springe sowie
zu den zentralörtlichen Funktionen in dem Stadtteil Eldagsen geschaffen.

Die Stadt Springe hat in diesem Jahr erneut beim Straßenbauamt Hannover einen Antrag auf
Bau eines Radweges gestellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchem Grunde hat sie bisher alle Anträge und Anfragen zum Bau eines Radweges
an der L 461 zwischen Alferde und Stadt Eldagsen nicht berücksichtigt?

2. In welcher Höhe müssen für den Bau dieses Radweges Landesmittel zur Verfügung
gestellt werden?

3. Bis wann kann die Landesregierung verbindlich den Baubeginn für diesen Radweg zu-
sichern?

4. Wenn nein, aus welchen Gründen ist sie nicht in der Lage, den Bau dieses dringend not-
wendigen Radweges zu finanzieren?

(An die Staatskanzlei übersandt am 1. 10. 1997 — 11/721 — 990)

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 23. 10. 1997
für Wirtschaft, Technologie und Verkehr
— 17 - 57.00 (410.1 — 01425) —

Ich beziehe mich auf die Antworten zu den zum gleichen Radweg gestellten Kleinen Anfra-
gen des Abg. Mientus (SPD) vom 27. 6. 1989 — Dis 11/4125 — und des Abg. Gansäuer
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(CDU) vom 30. 5. 1991 — Drs 12/1531 —. In beiden Fällen wurde erläutert, daß der Bau
dieses Radweges nach dem Radwegebedarfsplan des Landes keine Priorität hat. In der zwei-
ten Antwort ist auf die Möglichkeit der Durchführung eines sog. Modellvorhabens hingewie-
sen worden; d.h. die Stadt Springe müßte planen, bauen und 50% der Kosten übernehmen.
Die Stadt Springe hat am 29. 5. 1997 beim Straßenbauamt Hannover emeut den Bau des
Radweges beantragt. Das Straßenbauamt hat am 9. 6. 1997 geantwortet und in diesem
Schreiben nochmals auf die Möglichkeit der Durchführung eines sog. Modellvorhabens
hingewiesen. Die Stadt Springe hat daraufhin bislang nicht reagiert.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zul:

Die Stadt Springe ist bislang auf das Angebot, ein Modellvorhaben durchzuführen, nicht
eingegangen.

Zu 2:

Bei Durchführung eines Modellvorhabens ist mit einem Landesanteil in Höhe von td.
200 000 DM zu rechnen.

Zu 3 und 4:

Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

Dr. Fischer

2 (Ausgegeben am 4. 11. 1997)
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