Berücksichtigung des Schwerpunktes Umweltschutz bei der Ehrung von ehrenamtlich Tätigen durch den Ministerpräsidenten

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Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/6010

 

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 10/5735 —

Betr.: Berücksichtigung des Schwerpunktes Umweltschutz bei der Ehrung von ehren-
amtlich Tätigen durch den Ministerpräsidenten

Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Schuran-Simmert (Grüne) vom 10. 3. 1986

Am 1. 3. 1986 bedankte sich der Ministerpräsident in Bad Gandersheim bei den ehren-
amtlich Tätigen des Bezirks Braunschweig mit einem Empfang für ihre Arbeit für das
Gemeinwohl und den Dienst am nächsten. Entsprechend dem Wähler/ innenstimmen-
anteil machten die Parteien zu den fünf Schwerpunkten Soziale Dienste, Katastrophen-
und Brandschutz, Sport/Behindertensport und Jugend, Kulturleben, Umweltschutz
Vorschläge an die Bezirksregierung Braunschweig. In der Stadt Braunschweig wurde
von den Grünen eine Person aus dem Bereich Soziales und eine Person aus dem Bereich
Umweltschutz vorgeschlagen. Die Person aus dem Bereich Umweltschutz wurde ersatz-
los gestrichen, obwohl dadurch von den 23 Vorschlägen nur noch eine Person den Be-
reich Umweltschutz repräsentierte. Als Grund wurde angegeben, daß die ehrenamtli-
che Tätigkeit nicht mindestens fünf Jahre betragen würde, was im ersten Anschreiben
der Bezirksregierung noch nicht als Vorbedingung genannt worden war. Die aus dem
Bereich Soziales von den Grünen vorgeschlagene Person erfüllte auch nicht die Voraus-
setzung, mindestens fünf Jahre lang ehrenamtlich tätig gewesen zu sein, was aber nicht
beanstandet wurde. Der vorgeschlagene ehrenamtlich Tätige aus dem Bereich Umwelt-
schutz hat zudem mit dem Beginn des Monats März auch die Voraussetzung einer fünf-
jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit erreicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hält sie bei einer Person aus dem Bereich Umweltschutz von 23 ehrenamtlichen Tä-
tigen aus der Stadt Braunschweig das Ziel des repräsentativen Querschnitts für er-
reicht?

2. Warum wurde der Maßstab einer mindestens fünfjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit
nicht bei allen vorgeschlagenen Personen angewandt?

3. Inwieweit hängt die Streichung des einen Vorschlags der Braunschweiger Grünen da-
mit zusammen, daß der Betroffene sich im Schwerpunktbereich Umweltschutz ins-
besondere mit den Gefahren durch die Atommüllkippen Schacht Konrad und
Asse II beschäftigt?

Antwort der Landesregierung

Der Niedersächsische Minister Hartnover, den 28. 4. 1986
für Bundesangelegenheiten
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Mit den Empfängen für ehrenamtlich tätige Bürger in den 4 Regierungsbezirken hat die
Niedersächsische Landesregierung ihren Dank und ihre Anerkennung zum Ausdruck
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Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/6010

gebracht. Im Hinblick auf die sehr große Zahl der ehrenamtlich tätigen Bürger in Nie-
dersachsen konnte bisher nur ein kleiner Teil der für eine solche Auszeichnung in Be-
tracht kommenden Bürger erreicht werden. Bei den Vorschlägen, für die die Landkreise
bzw. Städte selbst verantwortlich waren, sollten gewisse Schwerpunktbereiche beson-
ders berücksichtigt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregie-
rung wie folgt:

Zu 1:

Ja. Der „Umweltschutz“ gehörte im Rahmen der ersten 4 Empfänge nicht zu den
Schwerpunktbereichen. Diese lagen vielmehr bei den sozialen Diensten, dem Kata-
strophen- und Brandschutz, dem Sport/Behindertensport und der Jugendarbeit.

Zu 2:

Eine Sjährige ehrenamtliche Tätigkeit war im Hinblick auf die hohe Anzahl der lang-
jährig Tätigen (mehr als 20 Jahre) grundsätzlich nicht ausreichend. Ausnahmen boten
sich an aufgrund eines besonderen persönlichen Schicksals des Vorgeschlagenen, oder
wenn dessen hohes Lebensalter dies rechtfertigte.

Zu 3:

Die Streichung eines Votschlags der Stadt Braunschweig beruhte auf der Anwendung
der o.a. Kriterien.

Hasselmann

(Ausgegeben am 29. 5. 1986)
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