Justus Frantz und kein Ende
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4856 Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 11/4226 — Betr.: Justus Frantz und kein Ende Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Auerbach (SPD) vom 3. 8. 1989 Allen gegenteiligen Beteuerungen sowohl seitens der Landesregierung als auch von seı- ten Justus Frantz’ zum Trotz ist Justus Frantz in Niedersachsen weiterhin als Veranstal- ter landesgeförderter Konzerte aktiv. Am 12. 6. 1989 fand in Hannover ein Konzert der Deutsch-Sowjetischen Jungen Phil- harmonie statt. Deutscher Solist dieses Konzerts war der Professor an der Musikhoch- schule Hamburg, der Leiter für Musikproduktion und Klangkörper beim Bayerischen Rundfunk, der Intendant des Schleswig-Holstein-Musik-Festivals und nun auch Inten- dant der Deutsch-Sowjetischen Jungen Philharmonie, Justus Frantz. Dem Vernehmen nach wurde dieses Konzert mit 100000 DM aus Mitteln des Landes Niedersachsen ge- fördert. Im Rahmen des Schleswig-Holstein-Musik-Festivals fand am 30. 6. 1989 in Lüneburg ein Open-air-Konzert statt, für das aus Landesmitteln 130000 DM bereitgestellt worden sein sollen. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, daß Veranstalter in vielen niedersächsischen Oberzentren oft weni- ger öffentliche Gelder für ein ganzes Jahresprogramm zur Verfügung haben, als hier jeweils für nur eine einzige Veranstaltung bereitgestellt wurden? 2. Stimmt es, daß es sich bei der Zuwendung zum Konzert der Deutsch-Sowjetischen Jungen Philharmonie nicht um eine Fehlbetragsdeckung, sondern um ein Honorar handelte, so daß kein Verwendungsnachweis vorgelegt werden mußte? 3. Stimmt es, daß die Mitglieder der Deutsch-Sowjetischen Jungen Philharmonie je 1200 DM „Bewegungsgeld‘ erhielten? 4. Ist der Landesregierung bekannt, daß die jungen Musiker, die Mitglieder in Lan- desjugendorchestern, im Bundesjugendorchester, in der Jungen Deutschen Phil- harmonie, im Europäischen Jugendorchester oder gar im Welt-Jugend-Orchester sind, keinerlei wie auch immer bezeichnetes Honorar erhalten und daß z.B. im Niedersächsischen Jugendsymphonieorchester sogar Teilnehmerbeiträge entrichtet werden müssen? 5. Wie will sie verständlich machen, daß niedersächsische Jugendliche für die Teil- nahme an einem Jugendorchester zahlen müssen, während die Teilnehmer an der Deutsch-Sowjetischen Jungen Philharmonie bezahlt werden? 6. Stimmt sie der Einschätzung zu, daß die öffentliche Förderung noch eines weiteren Jugendensembles die anderen, älteren, ebenfalls mit öffentlichen Geldern geför- derten Jugendensembles in ihrem Bestand gefährden könnte, da die Anzahl der in Frage kommenden Jugendlichen begrenzt ist?
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4856 7. Stimmt sie der Einschätzung zu, daß Justus Frantz als Intendant der Deutsch-Sow- jetischen Jungen Philharmonie verantwortungslos mit der Zukunft der sich ihm an- vertrauenden Instrumentalisten umgeht, wenn er in einem Brief an die Kuratoren dieses Orchesters schreibt: „Aber auch das Engagement der jungen Deutschen ist einfach herrlich: Sie haben ihre Anmeldungen für den ARD-Wettbewerb, den Deutschen Musikwettbewerb, für Meisterkurse zurückgezogen, sie verzichten auf anderweitige Engagements und auf Konzertreisen, um in unserem Orchester mit- spielen zu können.‘ ? 8. Wird sie für die Zukunft Konsequenzen ziehen aus den Informationen, die das an den Ministerpräsidenten und die Kultusminister der Länder gerichtete Schreiben des Präsidenten des Deutschen Musikrates vom 30. 6. 1989 enthält, in dem er auf die negative Entwicklung zu einem Aktionisrnus im deutschen Musikleben auf- merksam macht? 9. Wie beurteilt sie die Tatsache, daß der Intendant der Deutsch-Sowjetischen Jungen Philharmonie sıch selbst als Solist engagiert, statt auch hier eine/n junge/n Nach- wuchsmusiker/in zu fördern? 10. Stimmt es, daß für das Konzert der Deutsch-Sowjetischen Jungen Philharmonie in Hannover nur durch die Vergabe von Hunderten von Karten gegen eine Anerken- nungsgebühr (oder sogar kostenlos) ein einigermaßen besetzter Zuhörerraum ge- währleistet werden konnte? 11. Stimmen Fernsehberichte, nach denen das Open-air-Konzert in Lüneburg nur 5000 zahlende Besucher hatte (Zaungäste in den Anliegerwohnungen des Markt- platzes nicht mitgezählt)? 12. Hält die Landesregierung dann einen Zuschuß von 26,—— DM pro Person für ge- rechtfertigt angesichts der Tatsache, daß der teure ‚Star nur ein Werk dirigierte und die Dirigate der anderen Werke unbekannten Nachwuchsdirigenten überließ? 13. Wie rechtfertigt sich eine Landeszuwendung von 130000 DM, wenn der Intendant des Schleswig-Holstein-Musik-Festivals, Justus Frantz, im Anschluß an das Konzert dem Kinderhilfswerk von McDonald’s (!) it. Lüneburger Landeszeitung eine Spen- de über 10000 DM aus dem Erlös des Konzertes überreichen kann? 14. Wie rechtfertigt die Landesregierung eine Zuwendung von 130000 DM für eine einzige Veranstaltung in Lüneburg, wenn die lediglich 250000 DM Landesanteil an den erhöhten Zuwendungen, die notwendig wären, um in Lüneburg eine ganz- jährige Spielzeit des Theaters — mit sicherlich'mehr als 300 Spielterminen — sowie eine ganzjährige Anstellung des Ensembles zu gewährleisten, It. „Lüneburger Lan- deszeitung‘“ lediglich „in Aussicht gestellt‘, nicht aber zugesichert werden können? 15. Wie beurteilt sie die Wirkung solcher aus Landesmitteln hochbezuschußter Veran- staltungen mit Starkünstlern a) auf die Entwicklung der Anspruchshaltung des Konzertpublikums, b) auf die Entwicklung der Honorarforderungen der Künsder, c) auf die Probleme örtlicher Veranstalter bei ihrer Preisgestaltung und damit auf das ganzjährige Konzertleben im ganzen Land Niedersachsen?
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4856 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 14. 1. 1990 für Wissenschaft und Kunst — 401 — 01 420/5 — Die Landesregierung läßt sich bei der Beurteilung von Veranstaltungen grundsätzlich von deren kulturpolitischer Bedeutung und nicht von der Person des Veranstalters leiten. Dem Konzert der Deutsch-Sowjetischen Jungen Philharmonie kam aus gesamteuropäi- scher Sicht eine hohe Bedeutung zu. Es wurde je zur Hälfte aus Mitteln der Staatskanz- lei (Kapitel 13 02 Titelgruppe 64/66, Internationale Beziehungen und Entwicklungshil- fe) und aus Mitteln der Niedersächsischen Fußball-Toto GmbH /Niedersächsischen Zah- lenlotto-GmbH finanziert. Für das im Rahmen des Schleswig-Holstein Musikfestivals am 30. 6. 1989 in Lüneburg veranstaltete Open-air-Konzert wurden Landesmittel in Höhe von 132000 DM bereit- gestellt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich nachstehend die einzelnen Fragen: Zu 1: Sonderveranstaltungen der hier zur Diskussion stehenden Art sind mit ganzjährig aus- gerichteten Konzertreihen privater oder kommunaler Träger nicht vergleichbar. Das Land ist auf die Vielfalt der Angebote bedacht. Zu 2: Die Zuwendungen des Landes sind zu sehen als Anteil an Reisekosten, Verpflegung, Unterkunft und einem Anerkennungshonorar, der von sowjetischer und deutscher Seite gemeinsam getragen werden soll. Zu 3: Für Honorare und teilweise auch Verpflegung wurden den 94 Musikern (ohne Solisten), 4 Begleitpersonen aus der UdSSR sowie 2 Dolmetschern für 11 Tage insgesamt 96 100 DM gezahlt. Zu 4: Ja. Zu 5: Die Deutsch-Sowjetische Junge Philharmonie dient der Belebung der deutsch-sowjeti- schen Beziehungen. Demgegenüber verfolgen Landes- und Bundesjugendorchester vor- rangig das Ziel der Nachwuchsförderung. Wegen der unterschiedlichen Zielsetzung ist die Deutsch-Sowjetische Philharmonie hinsichtlich der Finanzierung nicht mit dem Landes- und dem Bundesjugendorchester vergleichbar. Zu 6: Nein.
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4856 Zu 7: Nein. Die Landesregierung ist der Ansicht, daß Musikstudenten selbständig und unter Abwägung der Argumente zwischen mehreren Möglichkeiten entscheiden können, ihre künstlerische Entwicklung zu fördern. Zu 8: Die Landesregierung hält die Sorge des Präsidenten des Deutschen Musikrates im Grundsatz für richtig. Das von der Landesregierung 1989 ins Leben gerufene musikali- sche Förderprogramm verfolgt die Intention, Musik zu den Menschen außerhalb der Ballungszentren zu bringen, und zwar nicht in dem Sinne eines „‚musikalischen Aktio- nismus‘“‘, sondern mit einer Konzeption, die auf eine langfristig fördernde Wirkung ausgerichtet ist. Mit dem Programm sollen sowohl bestehende örtliche Aktivitäten und Festspiele, die musikalische Breitenarbeit als auch die Durchführung einer sommerli- chen Konzertreihe mit namhaften Orchestern und Solisten gefördert werden. Zu 9: Ein Auftritt des Pianisten Justus Frantz erscheint geeignet, einem Ensemble wie der Deutsch-Sowjetischen Jungen Philharmonie die ihm gebührende öffentliche Aufmerk- sarnkeit zu verschaffen. Zu 10: Für das Konzert der Deutsch-Sowjetischen Jungen Philharmonie wurden insgesamt ca.600 Karten verkauft. Für interessierte Schüler an Schulen in Hannover und umliegenden Orten sind Freikar- ten zur Verfügung gestellt worden. Den Schülern sollte so die Möglichkeit gegeben wer- den, das Konzert der Deutsch-Sowjetischen Jungen Philharmonie zu besuchen und da- bei zu erleben, wie junge Menschen aus der Sowjetunion mit jungen Musikern aus der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich zusammenwirken. Zu 11 und 12: Da der Veranstalter des Open-air-Konzertes in Lüneburg, die Berliner Firma city-con- cept Veranstaltungsorganisation GmbH, der Bewilligungsbehörde in Lüneburg bisher keine Abrechnung für das Konzert vorgelegt hat, sind keine gesicherten Angaben über die Zahl der verkauften Karten möglich. Grundsätzlich ist es begrüßenswert, wenn im Rahmen eines Konzertes neben den „Stars“ unbekannte Nachwuchskünstler die Chan- ce eines Auftritts erhalten. Zu 13: Der Veranstalter hat auf Anfrage gegenüber der Bewilligungsbehörde angegeben, daß die Spenden von den Musikern und nicht von ihm gegeben worden sind. Zu 14: Das Stadttheater Lüneburg steht in der Trägerschaft von Stadt und Landkreis Lüneburg, die Gesellschafter der Theater Lüneburg GmbH sind. Aufgrund der mit den Trägern abgeschlossenen Förderungsvereinbarung gewährt das Land eine jährlich steigende Zu- wendung zur teilweisen Finanzierung der Personalausgaben für das künstlerische und künstlerisch-technische Personal. Daneben erhält das Theater regelmäßig Zuwendun- gen aus Mitteln des Bundes zur Förderung kultureller Maßnahmen im Zonentandge- bier. Mit den vorhandenen Mitteln konnte die Spielzeit bislang nur über 10 Monate finanziert werden. Der Aufsichtsrat der Theater Lüneburg GmbH hat beschlossen, die
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4856 nn Spielzeit ab 1989/90 zunächst um einen Monat, also auf 11 Monate, zu verlängern. Be- absichtigt ist die Einführung der ganzjährigen Spielzeit. Die Verlängerung der Spielzeit auf 12 Monate verursacht Mehrkosten in Höhe von min- destens 800000 DM. Zur Erreichung dieses Zieles hat die Landestegierung ab Haus- haltsjahr 1990 neben dem laufend gewährten Landeszuschuß 250000 DM zuzüglich den Tarifsteigerungen in die mittelfristige Finanzplanung vorgeschen. Voraussetzung ist, daß auch die Träger ihren Beitrag hierzu leisten. Ein entsprechender Beschluß des Aufsichtsrates der Theater Lüneburg GmbH steht noch aus. Die beabsichtigte Erhö- hung des Landeszuschusses ab 1990 ist im Haushalt 1990 bei Kapitel 06 74 Titelgruppe 61 bis 63 und in der vom Landesministerium am 4. 7. 1989 beschlossenen mittelfristi- gen Finanzplanung berücksichtigt. Zu 15: Die in der Frage unterstellten Auswirkungen könnten nur spekulativ beantwortet wer- den. Die Landesregierung hegt solche Befürchtungen jedoch nicht. In Vertretung Dr. Schreiber (Ausgegeben am 29. 1. 1990)