Dioxinbelastung von Nahrungsmitteln in Niedersachsen
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4513 I. [Un Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 11/4189 — Betr.: Dioxinbelastung von Nahrungsmitteln in Niedersachsen Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Langendorf (Grüne) vom 26. 7. 1989 Der holländischen Tagespresse vom 15. 7. 1989 ist zu entnehmen, daß die dortigen Be- hörden den menschlichen Verzehr von Milch und Milchprodukten sowie Innereien und Fett von Tieren aus einem Gebiet nördlich der Müllverbrennungsanlagen in Rijnmond und Amsterdam-Nord untersagt haben. Die Behörden haben dies veranlaßt, nachdem in Milchproben erhöhte Gehalte von für die Gesundheit des Menschen äußerst giftigen Stoffen — hauptsächlich Dioxinen und Chlorverbindungen — gefunden worden waren. Diese Stoffe wurden bei der Verbrennung von Abfall freigesetzt. Die einzige öffentliche Hausmüllverbrennungsanlage Niedersachsens steht in Hameln. Es ist zu befürchten, daß ähnliche Gifte auch an die Umgebung Hamelns abgegeben werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind ihr diese Vorkommnisse in den Niederlanden bekannt? 2. In welchem Umfang wird in Niedersachsen — zum Beispiel beim Milchmonito- ring — auf Dioxin und dioxinverwandte Stoffe untersucht? Wie hoch ist die Grund- belastung von Milch, Milchprodukten sowie Innereien und Fett von Tieren durch diese Stoffe? Wie oft wird beprobt? Nach welchem Verfahren wird gemessen? Was ist über festgestellte Werte bekannt? Welches sind die maximalen Werte? In wel- chen Regionen kommen sie vor? Wie schätzt die Landesregierung die Dioxinbela- stung ein? 3. Gibt es Untersuchungen auf Dioxin und dioxinverwandte Stoffe in der Umgebung der Müllverbrennungsanlage (MVA) Hameln (Weidegras, Futter, Milch, Milchpro- dukte, Innereien und Fett)? Wenn ja, von wann und mit welchen Ergebnissen? 4. Gibt es für den Müllverbrennungsstandort Hameln medizinische Untersuchungen über Dioxinanreicherungen im menschlichen Körper? Wenn ja, von wann und mit welchen Ergebnissen? 5. Ist es richtig, daß dioxinhaltige Filterstäube der MVA Hameln ohne Abdeckung unter offenem Himmel auf einer Deponie gelagert werden? Wenn ja, welchen Dioxingehalt (2,3,7,8-TCDD und Gesamt-Dioxin) haben die Stäube? 6. Ist es richtig, daß die Oberflächenabwässer aus dieser Deponie in die Kläranlage der Stadt Hameln geleitet werden? Werden die Oberflächenabwässer beprobt? Wenn ja, wie oft und mit welchen Ergebnissen? 7. Welches ist die Rechtsgrundlage für die Genehmigung der Filterstaub-Deponie? Wann wurde die Deponie von wem unter welchen Auflagen genehmigt? 8. Wie beurteilt die Landesregierung den Umgang mit Filterstäuben aus der MVA Ha- meln aus ökologischer, medizinischer und technischer Sicht? 9. Welche Konsequenen zieht sie aus den holländischen Vorkommnissen? Hält sie ein Verzehrverbot für Milch, Milchprodukte sowie Innereien und Fett von Tieren aus der Region Hameln für geboten, oder wird die Landesregierung aus Gründen der Vor- sorge eine Schließung der MVA Hameln als Sofortmaßnahme anordnen?
_—__ Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4513 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 13. 10. 1989 für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — 101.1 — 01425/21 — 411 — Die Gruppe der polychlorierten Dibenzodioxine und -furane umfaßt insgesamt 210 strukturverwandte Verbindungen, davon je nach Stellung und Anzahl der Chloratome im Molekül 75 isomere Dibenzodioxin- und 135 isomere Dibenzofuran-Strukturen. Polychlorierte Dibenzodioxine und -furane wurden großtechnisch niemals absichtlich hergestellt und besitzen keinen Anwendungszweck. Diese nutzlosen, aber teilweise hochgiftigen Verbindungen bildeten sich lange Zeit unbemerkt bei Prozessen der chemischen Großindustrie, insbesondere bei der Herstellung von Chlorphenolen und deren Umsetzung zu Folgeprodukten wie Herbiziden und anderen Bioziden. Sie entste- hen ebenfalls bei fast allen Verbrennungsprozessen. Aufgrund ihrer mannigfachen Bil- dungsmöglichkeiten sind Polychlordibenzodioxine und -furane in der Umwelt, insbe- sondere in Industrieländern, ubiquitär verbreitet und gelangen auch in die Nah- rungskette. Von den 210 möglichen Isomeren reichern sich nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nur 15 als schwerabbaubare fettlösliche Substanzen im biologischen Material an, 12 von ihnen wird ein besonders hohes toxikologisches Potential zugeschrieben. Um die auf polychlorierte Dibenzodioxine und -furane zurückzuführende Wirkung quantifizieren zu können, werden die Meßergebnisse aller Isomere nach einem Vor- schlag des Bundesgesundheitsamtes als 2, 3, 7, 8-Terrachlordibenzodioxine (TCDD)- Äquivalente zusammengefaßt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im einzelnen wie folgt: Zul: Die Vorkommnisse in den Niederlanden sind hier durch Presseberichte bekanntge- worden. Zu 2: Das Vorkommen von polychlotierten Dibenzodioxinen und -furanen in Lebensmitteln und Bioindikatoren hatte die Landesregierung bereits 1985 veranlaßt, beim Staatlichen Chemischen Untersuchungsamt Oldenburg eine Dioxinmeßstelle einzurichten. Nachdem zunächst Humanmilchproben untersucht wurden, hat die Meßstelle 1988 be- gonnen, Lebensmittel und Bioindikatoren aus dem Umfeld der Sonderabfall-Deponie Münchehagen auf polychlotierte Dibenzodioxine und -furane zu untersuchen. Die bis- herigen Untersuchungsergebnisse zeigen, daß in Lebensmitteln keine erhöhten Konta- minationen auftreten. Lediglich einzelne Bioindikatoren enthalten polychlorierte Di- benzodioxine und -furane, die sich mit der ubiquitären Verbreitung dieser Stoffe vor- aussichtlich nicht erklären lassen. Aufgrund der vorhandenen Meßkapazität konnten weitere Untersuchungen nur in Ein- zelfällen durchgeführt werden und lassen deshalb eine weitergehende Auswertung, ins- besondere unter Berücksichtigung der regionalen Herkunft der Proben, noch nicht zu. Die chemische Analyse der Proben erfolgt — nach säulenchromatographischer Aufbe- reitung — durch hochauflösende Massenfragmentographie.
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4513 Neben den Meßergebnissen aus dem Sonderprogramm Münchehagen, die im Münche- hagen-Ausschuß den Betroffenen und der Öffentlichkeit vorgestellt wurden und die aufgrund der besonderen Standortproblematik nicht als repräsentativ gewertet werden können, liegen weitere Ergebnisse von Schweineleber-, Rohmilch und Konsummilch- proben vor. Letztere wurden insbesondere unter dem Aspekt eines möglichen Über- gangs von polychlorierten Dibenzodioxinen und -furanen aus der Kartonverpackung in die Milch untersucht. Diese Untersuchungsergebnisse zeigen, daß Kartonverpackungen ungefähr zu einer Verdoppelung der in der Rohmilch enthaltenen TCDD-Äquivalente führen können, wenn in dem Verpackungsmaterial als Folge der Chlorbleiche beim Herstellungsprozeß des Papiers bzw. des Zeilstoffs erhöhte Mengen an polychlorierten Dibenzodioxinen und -furanen enthalten sind. Die Untersuchung von Rohmilchproben erbrachte Rückstandsgehalte zwischen 0,5 und 1,4 pg TCDD-Äquivalente/g Milchfett. In Schweineleberproben wurden Gehalte zwi- schen 0,1 und 1,2 pg TCDD-Äquivalente/g nachgewiesen. Diese Ergebnisse lassen eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung der Verbraucher nicht erwarten. Dennoch ist es Ziel der Landesregierung, den Eintrag an polychlorierten Dibenzodioxinen und -fura- nen in die Umwelt und über die Nahrungskette auch zu Menschen spürbar zu ver- tingern. Zu 3: Untersuchungen von Rohmilchproben aus dem Gebiet, in dem mit Immissionen der Müllverbrennungsanlage Hameln zu rechnen ist, sind veranlaßt. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Die Untersuchung von zwei Rohmilchproben aus einem landwirtschaftlichen Betrieb, der in der Abluftfahne der Müllverbrennungsanlage Bremen liegt, erbrachte keine über die ubiquitäre Verbreitung dieser Stoffe hinausgehende Belastung. Zu 4: Aufschluß über die Dioxinanreicherung im menschlichen Körper gibt insbesondere die Untersuchung von Humanmilch. Hierzu hat die Landesregierung 1986 ein Mutter- milchuntersuchungsprogramm durchgeführt, das über einen Zeitraum von 8 Monaten die Untersuchung von über 400 Proben umfaßte. Dabei wurden 35 Proben auf 15 ver- schiedene Dioxin- und Furan-Isomere untersucht. Die Ergebnisse des Untersuchungs- programms sind im Februar 1988 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Folgeuntersuchungen erbrachten Ergebnisse in der gleichen Größenordnung. Eine Auswertung der Ergebnisse unter regionalen Gesichtspunkten lieferte keine ver- wertbaren Erkenntnisse. Laut Auskunft des Gesundheitsamts Hameln vom 16. 8. 1989 sind dort bis dato keine Dioxinbestimmungen in menschlichen Gewebe vorgenommen worden. Dies gilt auch für die Beschäftigten der HMVA Hameln, die der betriebsärztlichen Überwachung un- terliegen. Zu 5: Ja. Bisherige Untersuchungen des Flugstaubes aus der Müllverbrennungsanlage haben einen Gehalt des Dioxines 2, 3, 7, 8-TCDD von 0,028 — 0,1 ug/kg ergeben. Bezogen auf die Gesamtmenge von 6000 t Flugstaub pro Jahr fielen damit zwischen 0,168 und 0,6 g Dioxin an.
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4513 Zu 6: Das Oberflächenwasser wird gesammelt und der Kläranlage der Stadt Hameln zuge- führt. Vor jedem Abtransport zur Kläranlage wird es daraufhin untersucht, ob eine Be- handlung in der Kläranlage der Stadt Hameln möglich ist. Die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen haben keine Einwände gegen eine Be- handlung in der Kläranlage ergeben. Zu 7: Die Deponie wurde am 13. 9. 1983 von der Bezirksregierung auf der Grundlage der 88 7 und 8 des damals gültigen Abfallbeseitigungsgesetzes (AbfG) planfestgestellt. Mit der 1. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 1. 7. 1985 wurde für die Ab- lagerung von flugstaubhaltigen Abfällen u.a. die Erstellung einer Basisabdichrung und einer Sickerwasserfassung angeordnet. Zu 8: Der Monopolder für Flugstäube aus der Müllverbrennungsanlage Hameln wird entspre- chend den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben. Durch das Dichtungs- system sowie die Sickerwasserfassung und -entsorgung sind Gefährdungen für Boden und Grundwasser nicht zu erwarten. Der Flugstaub wird in feuchtem Zustand angeliefert und auf der Deponie beregnet, so daß auch hierdurch keine Beeinträchtigungen der Umgebung oder gesundheitliche Risi- ken für Menschen zu befürchten sind. Nach Aussage eines vorliegenden Gutachtens zur Risikoabschätzung für das Betriebs- personal bei Einlagerung des Flugstaubes ist die Dioxinbelastung, bezogen auf das hochtoxische 2, 3, 7, 8-TCDD, als gering einzustufen. Über weitere Maßnahmen kann erst nach Vorliegen der entsprechenden Untersuchungs- ergebnisse entschieden werden. Dr. Ritz 4 (Ausgegeben am 3. 11. 1989)