Beschulung von ausländischen Schulkindern ohne ausreichende Deutschkenntnisse
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2893 es. ee en nn mn Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 12/2659 — Betr.: Beschulung von ausländischen Schulkindern ohne ausreichende Deutsch- kenntnisse Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Vockert (CDU) vom 14. 1. 1992 Eltern, Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und Schulträger haben wiederholt darauf hin- gewiesen, daß in verstärktem Maße an niedersächsischen Schulen ausländische Kinder im schulpflichtigen Alter ohne oder nur mit rudimentären Deutschkenntnissen be- schult und in die Klassenverbände integriert werden müssen. Bei der Lösung dieses Pro- blems erwarten sie von der Landesregierung, die Niedersachsen als Einwanderungsland sieht, konkrete Hilfestellungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele ausländische Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkennt- nisse sind seit dem Schuljahresbeginn 1990/91, getrennt nach Schulhalbjahren und Regierungsbezirken, an niedersächsischen Schulen beschult worden? 2. Wie wird sich nach Einschätzung der Landesregierung die Zahl der ausländischen Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse angesichts des wei- teren Zustroms von Asylbewerbern, Aus- und Übersiediern kurz- und mittelfristig weiterentwickeln? 3. Welche konkreten Maßnahmen hat sie bisher ergriffen, welche wird sie zukünftig ergreifen, um ausländischen Schulkindern umgehend die notwendigen Deutsch- kenntnisse zu vermitteln, so daß sie baldmöglichst in den Unterrichtsalltag ihrer Klassenverbände integriert werden können? 4. Welche Hilfen hat sie den kommunalen Schulträgern bei der Bewältigung dieses Problems bisher zukommen lassen, und wie wird sie sich diesbezüglich zukünftig verhalten? Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 3. 3. 1992 — 01 — 01 420/5 — 12/2659 — Im Schuljahr 1990/91 besuchten 50579 ausländische Kinder und Jugendliche die nie- dersächsischen Schulen. Das sind 2029 Schülerinnen und Schüler mehr als im Schuljahr
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2893 1989/90. Daten über das Schuljahr 1991/92 werden seitens des Statistischen Landesam- tes voraussichtlich erst im März 1992 vorliegen. Viele der ausländischen Schülerinnen und Schüler sind in Niedersachsen geboren und aufgewachsen und haben keinerlei Schwierigkeien mehr mit der deutschen Sprache. Bei Kindern von Asylbewerbern und von Aussiedlern, die neu nach Niedersachsen einrei- sen, kann davon ausgegangen werden, daß keine Deutschkenntnisse vorliegen. Für die- se Schülerinnen und Schüler und für diejenigen, die noch einer besonderen Förderung in der deutschen Sprache bedürfen, besteht eine Reihe spezifischer Angebote, die von den Schulen auch in Anspruch genommen werden. Diese besonderen Fördermaßnah- men erleichtern den ausländischen und ausgesiedelten Kindern die Teilnahme am Un- terricht im Klassenverband und kommen so allen Schülerinnen und Schülern zugute. Damit unterstützt die Landesregierung die Schulen und Schulträger in der notwendigen Integrationsarbeit und sieht in der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen unter- schiedlicher sprachlicher und kultureller Herkunft in den niedersächsischen Schulen auch einen positiven Faktor im Hinblick auf die Erziehung aller Schülerinnen und Schüler. " Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt: Zu 1: Eine Statistik über die Anzahl der ausländischen Schülerinnen und Schüler ohne ausrei- chende Deutschkenntnisse liegt nicht vor. Rückschlüsse sind nur anhand der Angaben über die Zahl der ausländischen Schülerinnen und Schüler möglich, die an besonderen Fördermaßnahmen teilnehmen. Am Stichtag 30. 9. 1990 betnug diese Zahl insgesamt 17062. Die Teilnehmerzahl ändert sich jedoch laufend je nach den erzielten Lernfort- schritten und dem erreichten Kenntnisstand. Zu 2: Wie viele Asylbewerber und Aussiedler kurz- und mittelfristig nach Niedersachsen kommen werden, kann nicht vorausgesagt werden. Hinsichtlich der Asylbewerber ist dem Land Niedersachsen eine Aufnahmequote von 9,28% zugewiesen. Die Zahl der Neuzugänge hängt demnach von der Gesamtzahl auf Bundesebene ab. Nach den bishe- tigen Erfahrungen kann davon ausgegangen werden, daß 18 bis 20% aller Asylbewer- ber und Aussiedler Kinder im schulpflichtigen Alter sind. Die Bezeichnung „Übersied- ler“ wurde bisher für Bürgerinnen und Bürger aus der ehemaligen DDR verwendet, die in die Bundesrepublik einreisten. Sollten hiermit Schülerinnen und Schüler aus den neuen Bundesländern gemeint sein, so geht die Landesregierung davon aus, daß diese der deutschen Sprache mächtig sind. Ein vergleichbarer Bedarf an Sprachförderung wie bei ausländischen und ausgesiedelten Kindern besteht für diese Schülerinnen und Schüler insofern nicht. Zu 3: Ausländischen Kindern werden, wie eingangs erwähnt, in besonderen Fördermaßnah- men die notwendigen Deutschkenntnisse vermittelt. Die Fördermaßnahmen umfassen Vorbereitungsklassen bzw. Förderklassen, Intensivkurse parallel zum Regelunterricht, zusätzlichen Förderunterricht in Deutsch und in den Fremdsprachen, bis hin zur Einzel- förderung in begründeten Fällen, so z.B. wenn Alphabetisierungsmaßnahmen erfor- derlich sind. Diese Fördermaßnahmen, die im einzelnen durch Erlasse geregelt sind, ha- ben sich bewährt. Sie werden in Zukunft fortgeführt und erweitert.
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2893 Eine Sondersituation kann an einzelnen Orten in Übergangswohnheimen für Asylbe- werber oder für Aussiedler entstehen, wenn kurzfristig in größerer Anzahl Neuzuwei- sungen erfolgen. Hier kann erforderlich werden, daß zusätzliche Maßnahmen — z.B. intensive Sprachlehrgänge in den Unterkünften selbst — ergriffen werden. Das ge- schieht jeweils unverzüglich. Beispiele hierfür sind die beiden Übergangswohnheime in Hessisch Oldendorf und in Osnabrück. Zu &: Die vielfältigen schulischen Eingliederungshilfen — einschließlich der erwähnten Son- dermaßnahmen an einzelnen Orten — unterstützen die Kommunen unmittelbar in ih- ren Integrationsbemühungen. Die Landesregierung entlastet die Kommunen, die nach wie vor für die Betreuung der Asylbewerber zuständig sind, durch eine Reihe weiterer Maßnahmen. Ein Beispiel dafür ist das Programm „Flüchtlingssozialarbeit‘‘ des Mini- steriums für Bundes- und Europaangelegenheiten, das inzwischen voll angelaufen ist. 75 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind zur Betreuung der dezentral unterge- brachten Flüchtlinge neu eingestellt worden. Zu ihren Aufgaben gehört -—- neben Ein- zelfallberatung und sozialer Gruppenberatung — auch die Betreuung der Kinder und Jugendlichen, insbesondere der unbegleiteten Minderjährigen. Wernstedt (Ausgegeben am 18. 3. 1992) 3