Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2817 Antwort der Landesregierung vom 7. 4. 1997 Die Landesregierung wird der Anregung des LRH, bei allen IuK-Verfahren Erfolgskon- trollen einzuführen, folgen. Die „Richtlinien für die Durchführung von Projekten (Projektrichtlinien)“, die Anlage der IuK-Grundsätze vom 15. 6. 1990 sind und in Ziffer 11 die Prüfung der Wirtschaftlichkeit vorsehen, werden entsprechend ergänzt. Die Er- gänzung wird zusammen mit der Neufassung der IuK-Grundsätze nach der bevorste- henden Errichtung eines Landesbettiebes „Informatikzentrum Niedersachsen — IZN“ vorgenommen. 20. Erwerb von weiteren Geschäftsanteilen der Niedersächsischen Sonderabfallde- ponie Hoheneggelsen GmbH durch die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH und das Land (Nr. 47 der Anlage zur Ds 13/2286) Das Land ließ die landeseigene Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH zu dem von ihr schon gehaltenen Mehrheitsanteil den restlichen Geschäftsanteil der Sonderabfallde- ponie Hoheneggelsen GmbH erwerben. Auch eine in der Sonderabfallentsorgung für er- forderlich gehaltene Neugestaltung von Rahmenbedingungen kann stets nur im Einklang mit geltendem Haushaltsrecht verwirklicht werden. Dazu zählt das Gebot, wirtschaftlich und sparsam zu handeln. Von daher teilt der Ausschuß für Haushalt und Finanzen die Ansicht des Landesrech- nungshofs, daß die Sonderabfalldeponie auch ohne den restlichen Geschäftsanteil an der Deponiegesellschaft zu führen gewesen wäre, den die Hannoversche Beteiligungsgesell- schaft für 16,5 Millionen DM nach Grundsatzentscheidungen der Landesregierung er- worben hat. Der Ausschuß bittet die Landesregierung, bis zum 31. 3. 1997 über die wirtschaftliche Entwicklung der Deponiegesellschaft und des Landesbetriebes zu berichten. Antwort der Landesregierung vom 7. 4. 1997 Wirtschaftliche Entwicklung der Deponiegesellschaft Das Geschäftsjahr 1996 war gekennzeichnet durch einen längeren Stillstand des Einlage- rungsbetriebes. Ursache dafür war die witterungsbedingt verzögerte Inbetriebnahme des neuen Westpolders erst am 2. 7. 1996, obgleich die Ostpolder bereits am 15. 2. 1996 ver- füllt waren. Dies hat im wesentlichen dazu geführt, daß statt der in der Unternehmens- planung für 1996 prognostizierten 13000 Tonnen nur rund 5000 Tonnen eingelagert werden konnten. Weiter wirkte sich auf das Jahresergebnis negativ auch die zum 1. 7. 1996 zwingend erforderlich gewordene Herabsetzung des Einlagerungspreises zwecks Anpassung an die Preissituation auf dem Abfallmarkt aus. Das Geschäftsjahr 1996 schließt mit einem Fehlbetrag von rund 2,4 Mio. DM ab. Das Eigenkapital zum 31. 12. 1996 beläuft sich auf rund 3,3 Mio. DM bei einem Stammkapital von 3 Mio. DM. Die Deponiegesellschaft hat in den vergangenen Jahren die Betriebs- und Personalko- sten erheblich reduziert. Der Personalbestand wurde um rund 1/3 abgebaut; die wö- chentliche Arbeitszeit wurde auf 35 Stunden ohne vollen Lohnausgleich herabgesetzt. Für 1997 wird in der Unternehmensplanung von einer Einlagerungsmenge von 20000 Tonnen ausgegangen. Diese Einschätzung basiert auf der sich stabilisierenden Grund- mengenanlieferung von rund 6000 Tonnen pro Jahr und den Vereinbarungen mit nam- haften niedersächsischen Entsorgungsunternehmen über die Anlieferung größerer Ab- fallkontingente. Die Einlagerung in den ersten beiden Monaten 1997 legt im prognosti- zierten Mengenkortidot. Gleichwohl bergen der weiterhin ruinöse Wettbewerb auf dem Abfallmarkt sowie die Lagerung und Verwertung von Abfällen in Bergwerken nicht un- erhebliche Risiken. Die Gesellschaft erwartet für das Geschäftsjahr einen Überschuß von 0,6 Mio. DM. 31
NWiedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode IX. Beschluß vom 4. 9. 1996 - Drs 13/2210 - Fall-Kontroli-Studie Leukämie in der Elbmarsch 1. Der Landtag hält die Durchführung einer Fall-Kontroll-Studie zur Ursachenklärung für das Leukämiecluster in der Elbmatsch weiterhin für dringend notwendig. 2. Der Landtag begrüßt, daß die Landesregierung mittlerweile mit dem Land Schleswig- Holstein über die konkrete Auftragserteilung der Studie verhandelt und zu einer ent- sprechenden Mitfinanzierung bereit ist. Die Landesregierung wird aufgefordert, für einen schnellstmöglichen Beginn der Stu- die Sorge zu tragen. 3. Der Landtag fordert die Landestegierung auf, in Verhandlungen sowohl mit dem Betreiber des AKW Krümmel als auch mit dem Hamburger Senat eine finanzielle Beteiligung an der von der Landesregierung vorfinanzierten Studie zu erreichen. Antwort der Landesregierung vom 7. 4. 1997 Zu den Ziffern 1 und 2: Am 19. 11. 1996 wurde vom Niedersächsischen Sozialminister Dr. Wolf Weber und dem Schleswig-Holsteinischen Umweltminister Rainder Steenblock der Vertrag zur Durchführung der „Fall-Kontroll-Studie zu Risikofaktoren für Leukämie und Non- Hodgkin-Lymphomen in Norddeutschland“ unterzeichnet. Auftragnehmer ist Professor Dr. Eberhard Greiser vom Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin. Die Studie wurde sofort begonnen und hat eine Laufzeit bis April 2000. Zu Ziffer 3: Mit Schreiben vom 20. 6. 1996 wurde an die Betreiberfirma PreußenElektra die Bitte um eine Mitfinanzierung der Fall-Kontroll-Studie Norddeutschland herangetragen. Eine Beteiligung wurde durch die PreußenElektra insbesondere mit der Begründung abge- lehnt, man schließe sich dem Votum der Wissenschaftler an, die zur Beratung der Bun- desregierung im Januar 1996 zu einem Workshop in Heidelberg zusammengekommen waren. Die Wissenschaftler hatten sich gegen die Durchführung der Studie u.a. mit der Begründung ausgesprochen, daß sich Aufbau, Umfang und Ablauf der Studie im !Iin- blick auf ein belastbares Ergebnis zur Ursachenfindung nicht eigneten. Auf eine weitere Anfrage anläßlich eines im Juli 1996 bekanntgewordenen Erkrankungs- falles hat die Firma PreußenElektra nicht reagtert. Die Hamburgischen Elektrizitätswerke haben ihre Beteiligung abhängig gemacht vom Ergebnis einer Inzidenzstudie, die von der Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales durchgeführt wird. Das Ergebnis, das im Dezember 1996 vorgelegt werden sollte, legt bisher nicht vor. Beschluß vom 15. 11. 1996 - Dıs 13/2427 - Bonner Spargesetz AFRG — Weiterer Abbruch in der Arbeitsförderung Die Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik hat 1996 mit knapp 4 Mio. Arbeitslosen Re- kordhöhen erreicht, mit einer nachhaltigen Entspannung auf dem Arbeitsmarkt ist in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Vor diesem Hintergrund wird mit dem AFRG (Arbeitsförderungsreformgesetz) ein Gesetzentwurf eingebracht, in dem sich die Bun- desregierung und die Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP ausdrücklich von dem Ziel eines hohen Beschäftigungsstandes auch programmatisch verabschieden. Die Ar- beitsförderung soll künftig nur noch den Ärbeitsmarktausgleich unterstützen, Drucksache 13/2817
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2817 Tl mm sss,;,;,;,jsqs le III Durch den AFRG-Entwurf will die Bundesregierung insgesamt 35 Mrd. DM bis zum Jahre 2000 einsparen. Ein derartig hoher finanzieller Eingriff ist bislang ohne Beispiel. Es ist mit drastischen Einschränkungen bei den Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarkt- politik zu rechnen. Im Bereich des Leistungsrechts werden bei den Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfeempfängern Kürzungen vorgenommen, die arbeits- und sozialpoli- tisch nicht hinzunehmen sind. Die Landesregierung wird aufgefordert, den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vorgelegten Fassung im Bundesrat aus folgenden Gründen abzulehnen: 1. Der Bonner Gesetzentwurf sieht wesentliche Einschnitte in das Förderungs- und Lei- stungsrecht vor: Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen bei der Aufnahme einer Arbeit, durch die Fachkräfte in un- und angelernte Tätigkeiten abgedrängt und gering Qualifi- zierte einem staatlich verordneten Verdrängungsprozeß ausgesetzt werden. Anhebung der Altersstufen für den verlängerten Bezug von Arbeitslosengeld mit der Konsequenz, daß Länder und Kommunen daraus weitere Folgelasten über- nehmen müssen. Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld und damit Beschränkung des Instrumentariums für einen sozialverträglichen Personalabbau. Streichung der originären Arbeitslosenhilfe und somit Verdrängung vor allem jüngerer Arbeitsloser in die Sozialhilfe. Einschnitte bei der Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch weite- re Absenkung in untertarifliche Bezahlung. Einführung eines Eingliederungsvertrages als ein „Sonderarbeitsverhältnis“, der zugleich Arbeitnehmerschutzrechte abbaut. Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch Einräumung befristeter Arbeitsverträge und Abbau arbeitstechtlicher Sicherungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. . Verschlechterung der Leistungsansprüche für Frauen bei der Berücksichtigung von Erziehungs- und Pflegezeiten sowie Beibehaltung der unverbindlichen Soll- Vorschrift für die Frauenförderung. Ausbleiben einer grundlegenden Finanzierungsreform der Bundesanstalt für Ar- beit. Entwertung und Abbau der Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit. 2. Das AFRG in der vorgelegten Fassung gefährdet Arbeitsmarkt und Wirtschaftskraft in Niedersachsen: Durch die vorgesehenen Rechtsänderungen sowie die finanziellen Einschnitte (bis zum Jahre 2000 sollen insgesamt rd. 35 Milliarden DM eingespart werden) ist 1997 in Niedersachsen mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit um ca. 10000 Ar- beitslose zu rechnen. Aufgrund der beabsichtigten Absenkung der Bemessungsgrenze bei ABM von 90 auf 80 % ist zu erwarten, daß sich die Zahl der geförderten ABM-Beschäftigten um ca. 2000 reduzieren wird. Nach dem AFRG-Entwurf sollen durch Änderung des Arbeitnehmerüberlas- sungsgesetzes zukünftig Verleihagenturen die Arbeitsverträge mit Leih- arbeitskräften beim erstmaligen Verleih befristen können. Des weiteren wird das sog. Synchronisationsverbot aufgehoben, wonach eine Weiterbeschäftigungszeit von mindestens 25 % der Verleihzeit eingehalten werden müßte. 33
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2817 - Diese Änderungen tangieren unmittelbar das Konzept von ZAN, da sie im Wi- derspruch zur sozialverträglichen Zeitarbeit stehen und aus Kostengesichtspunk- ten zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber den kommerziellen Verleihbetrieben führen. 3. Die Umsetzung des AFRG bringt erhebliche Kostenverschiebungen in die Sozialhilfe in Niedersachsen mit sich: —- Durch die vorgesehene Streichung der originären Arbeitslosenhilfe sowie durch weitere Rechtsänderungen im Bereich der Lohnersatzleistungen ist in Niedersach- sen mit zusätzlichen Kosten bei der Sozialhilfe in Höhe von rd. 75 Mio. DM jähr- lich zu rechnen. Antwort der Landesregierung vom 7. 4. 1997 Der auf Vorlage der Bundesregierung basierende erste Gesetzesbeschluß des Deut- schen Bundestages über ein Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) ist aufgrund der Ablehnung im Bundesrat am 29. 11. 1996 gescheitert. Daraufhin ist der von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP zeitgleich eingebrachte Gesetzentwurf eines AFRG vor der erneuten Beschlußfassung des Bundestages zu einem Einspruchsge- setz umgearbeitet worden. Zu diesem zweiten Gesetzesbeschluß, der in seinen we- sentlichen Inhalten dem gescheiterten ersten Gesetzesbeschluß entspricht, ist vom Bundesrat mit der Stimme des Landes Niedersachsen erneut der Vermittlungsaus- schuß angerufen worden. Die mit dem zuletzt beschlossenen AFRG gegenüber dem ersten AFRG-Beschluß vorgenommenen Änderungen von fachlichem und politischem Gewicht sind - die Beibehaltung der originären Arbeitslosenhilfe, — die Beibehaltung des geltenden Rechts im Bereich der Selbstverwaltung und der Organisation der Landesarbeitsämter und — die Verbesserung der Förderkonditionen sowie die Reduzierung des Einsparziels bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den neuen Bundesländern. Von seiten des Bundesrates wird eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzent- wurfs gefordert. Vor allem soll die Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik auf eine so- lide finanzielle Basis gestellt werden. Nach Auffassung des Bundesrates liefert das Gesetz keinen Beitrag zum Ziel „Halbierung der Arbeitslosigkeit“, da die aktive Ar- beitsmarktpolitik nicht entsprechend gefördert wird. Der Vermittlungsausschuß hat am 12. 3. 1997 die Aufhebung des Gesetzesbeschlus- ses empfohlen; der Bundestag hat daraufhin am 20. 3. 1997 seinen Gesetzesbeschluß bestätigt. 34 (Ausgegeben am 28. 4. 1997)