Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung (VuKV)

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Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/1164

 

Antwort auf eine Große Anfrage
— Drucksache 13/1022 —

Wortlaut der Großen Anfrage der Fraktion der CDU vom 25. 4. 1995

Betr.: Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung (VuKV)

Im September 1994 hat das Innenministerium eine Reform.der Vermessungs- und Kata- -
sterverwaltung auf der Ortsebene angekündigt. Danach war eine Halbierung der Zahl der
Katasterämter beabsichtigt. Die aufzulösenden Ämter sollten zunächst als Nebenstellen
weiterarbeiten. Als Einsparungsziel wurden 200 Stellen bis 1998 genannt.

Zum Ende des Jahres 1994 wurde dann ein Rohkonzept des Innenministeriums vorge-
stellt, nach dem die 52 niedersächsischen Katasterämter mit ihren vier Außenstellen auf
19 Amtsbezirke verteilt werden. Nach dem Konzept weisen die Amtsbezirke ein zentrales
Katasteramt auf, die weiteren 33 bestehenden Katasterämter sollen als Nebenstellen er-
halten bleiben. Es wird die Absicht geäußert, die Leitungs-, Querschnitts- und bestimm-
te Fachaufgaben in den Hauptämtern zusammenzufassen.

Sowohl die Bediensteten der Katasterämter als auch die betroffenen Kommunen äußerten
daraufhin Kritik am Konzept des Innenministeriums. Einerseits wird der Landesregierung _
die mangelnde Beteiligung der Mitarbeiter der VuKV und die fehlende Einbeziehung de--
ren fachlicher Erfahrungen und Kenntnisse vorgeworfen. Andererseits seien regional- und
strukturpolitische Folgen außer acht gelassen worden. Erhebliche Zweifel wurden hin-.
sichtlich der seitens der Landesregierung zugesagten Dauerhaftigkeit der Nebenstellen
geäußert. Darüber hinaus wird der Landesregierung vorgeworfen, sie beabsichtige ledig-
lich kurzfristige Personaleinsparungen zu realisieren statt Einsparpotentiale im Rahmen
einer strukturellen Verwaltungsreform zu erschließen und zu realisieren. Bezweifelt wird
bereits, ob die veranschlagten Einsparungen in ihrer Höhe erreichbar sind. Die Bedien-
steten der Katasterämter haben ihre Einsicht in die Notwendigkeit von Kostenersparnis-
sen und Effektivitätssteigerungen sowie ihre konstruktive Bereitschaft zur Mitarbeit
mehrfach geäußert.

Bedauerlicherweise ist nunmehr aus diesem Bereich zu hören, daß die Reformbereitschaft
wegen der mangelnden Beteiligung gestört ist und rapide abgenommen hat.
Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum ist eine Analyse und Beurteilung der bisherigen Struktur der VuKV bisher
nicht durchgeführt worden?

2. Warum sind wichtige Richtungsentscheidungen, wie z. B. die Einrichtung von Amıs- -
bezirken mit Haupt- und Nebenstellen und deren Zuschnitt vom Innenministerium
vorweggenommen worden?

3.a) Wann sind erstmals Gespräche mit Amtsleitern und Personalräten über die Re-
form der VuKV geführt worden?

b) Wann sind diese Gespräche fortgesetzt worden?
1

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10.

11.

12.

13.

c) Welche Ergebnisse haben die Besprechungen jeweils gehabt?
d

wer

Welche Vorschläge aus den Katasterämtern wurden aufgegriffen?

.a) Wie viele Bedienstete sind derzeit im Bereich der VuKV, aufgeschlüsselt nach den

Verwaltungsebenen (Ministerium, Landesverwaltungsamt, Bezirksregierungen,
Katasterämter) und nach den einzelnen Katasterämtern, eingesetzt?

b

nr

Wie teilt sich das Personal in den einzelnen Verwaltungsebenen und den Ämtern
in die Besoldungsstufen und Tarifgruppen auf?

c) Wie ist die Altersstruktur der in den Katasterämtern Beschäftigten?
d

.

Wie viele Bedienstete sind auf Teilzeitarbeitsplätzen eingesetzt? Welcher Anteil
entfällt davon auf weibliche Bedienstete?

e) Welche Abteilungen werden in den Katasterämtern geführt, und wie verteilt sich
das Personal auf diese Abteilungen?

. Welche personellen Einsparungen werden durch die geplante Neuorganisation der

VuKV bis 1998 - verteilt auf die einzelnen Verwaltungsebenen - zu erreichen sein?
Wie viele Stellen können bei Aufrechterhaltung der Aufgabenerfüllung durch Abgän-
ge eingespart werden?

. Welche Kosten werden voraussichtlich für die Versetzung, Umsetzung, Abordnung

von Mitarbeitern anfallen (Trennungsgelder, Fahrtkosten, Umzugskosten)?

. Welche Kosten werden voraussichtlich für die Wahrnehmung der Querschnitts- und

Lenkungsaufgaben, die die zentralen Katasterämter für die Nebenstellen ausführen,
entstehen?

. Um wieviel erhöht sich voraussichtlich die Anzahl der Personalvertreter durch die

Einrichtung von Amtsbezirken mit Haupt- und Nebenstellen und die damit verbun-
dene Bildung von Gesamtpersonalräten in den Amtsbezirken? Welche Kosten entste-
hen hierdurch voraussichtlich?

.2) Welche Auswirkungen werden durch die Neuorganisation auf die Personalent-

wicklung erwartet? Ist mit einem — möglicherweise faktisch entstehenden — Beför-
derungs- und Einstellungsstopp zu rechnen?

b) Teilt die Landesregierung die Befürchtung einer Negativauslesc, daß heißt, daß
gerade die jüngeren und hochqualifizierten Kräfte in die Privatwirtschaft wech-
seln? Wenn nein, mit welchen Argumenten kann die Landesregierung diesen
geäußerten Befürchtungen entgegenwirken?

Welche (Zwischen-)Ergebnisse har die Kosten- und Leistungsuntersuchung für Kara-
sterämter (KOLEIKAT) bisher erbracht? Seit wann wird sie durchgeführt, und wann
ist mit einem Abschlußbericht zu rechnen? Welchen Auftrag und welche Ziele hat die
KOLEIKAT?

Welche Einnahmen haben die einzelnen Katasterämter in den letzten fünf Jahren er-
zielt?

Welche Erkenntnisse aus der KOLEIKAT oder aus anderen Untersuchungen und Er-
mittlungen hat die Landesregierung über die Wirtschaftlichkeit der Katasterämter?
Wie hoch sind in den einzelnen Katasterämtern die erwirtschafteten Einnahmen pro

Kopf? Welchen Einfluß haben Ämtergrößen, Bevölkerungsdichte und Topographie
auf die Wirtschaftlichkeit?

Arbeiten größere Karasterämter wirtschaftlicher und effektiver als kleinere oder ist die
umgekehrte Annahme gerechtfertigt? Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung
über die optimale Personalstärke eines Katasteramtes in welcher Struktur?

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14. Warum wurden vor der Reform der VuKV und der Entscheidung über ihre Neuord-
nung nicht zunächst die Ergebnisse der KOLEIKAT abgewartet?

Auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Behr (CDU) hat die Landesregierung bei
einer ähnlichen Frage am 31. März 1995 geantwortet: „Es ist davon auszugehen, daß
das Projekt KOLEIKAT Angaben darüber liefert, wie die Aufgaben zwischen Haupt-

_ amt und Dauer-Nebenstelle sinnvoll aufzuteilen sind. Aussagen zur Ämterabgren-
zung und zum Sitz des Hauptamtes sind allerdings nicht zu erwarten.“

a) Steht der Untersuchungsauftrag an die KOLEIKAT unter der Voraussetzung der
Aufteilung der bestehenden Katasterämter auf Haupt- und Nebenstellen oder soll
die KOLEIKAT ergebnisoffen ermitteln, ob eine solche Aufteilung sinnvoll ist?

b

m

Hat die KOLEIKAT auch andere Untersuchungsaufträge als Angaben darüber zu
erarbeiten, wie Aufgaben zwischen Haupt- und Nebenstellen sinnvoll aufzuteilen
sind, und wenn ja, welche?

c) Hält es die Landesregierung für denkbar, daß die KOLEIKAT zu Erkenntnissen
kommt, die dem Konzept der Landesregierung in der Form der Aufteilung auf
Haupt- und Nebenstellen widersprechen?

In einer weiteren Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage, in der der Abge-

ordnete Behr (CDU) gefragt hat: „Kann sich die Landesregierung vorstellen, daß

auch über andere Maßnahmen als die geplante Neuorganisation der geplante Per-

sonal- und Kostenabbau zu realisieren ist?“, hat die Landesregierung geantwortet:

„Die Neuorganisation soll die Voraussetzung schaffen, um weitere Reformansätze

im Bereich der Vermessungs- und Katasterverwaltung, wie z. B. Deregulierung,

Überprüfung der Aufgabenwahrnehmung, Einführung der Kosten- und Lei-

stungsrechnung, Umwandlung in andere Betriebsformen, prüfen und gegebenen-

Alls realisieren zu können. Sie soll des weiteren auch dazu beitragen, die vom Ka- :
binett beschlossenen Stelleneinsparungen aufzufangen.“

d

er

Bezieht sich die KOLEIKAT zumindest teilweise auch auf die in der Antwort ge-
nannten Aspekte, und wenn ja, auf welche?

e) Kann es sich die Landesregierung vorstellen, daß es vor diesem Hintergrund sinn-
voller gewesen wäre, vor Festlegung ihrer Reformkonzepte die Ergebnisse der KO-
LEIKAT abzuwarten, um Erkenntnisse zu Optimälgrößen, Aufgabenbestand,
Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung und Umwandlung in andere Be-
triebsformen optimal und unvoreingenommen umsetzen zu können?

15. Wie stellt sich die Konkurrenzsituation der Katasterämter zu den öffentlich bestellten
Vermessungsingenieuren dar? Wie verteilt sich das Auftragsvolumen bisher? Welche
Auswirkungen werden durch die Neuorganisation erwartet? Sind Kompetenzverluste
der Nebenstellen(-leiter) wegen der Verlagerung der Leitungs-, Querschnitts- und
Fachaufgaben auf die Hauptämter und damit Einnahmeverluste zu erwarten?

16. Welche Überlegungen werden seitens der Landesregierung angestellt, durch eine Ver-
besserung der inneren Struktur der Katasterämter deren Leistungsfähigkeit zu stei-
gern? ”

17. Welche Reformen sind hinsichtlich der Optimierung von Arbeitsabläufen vorgese-
hen?

18. Ist eine stärkere Selbstverwaltung der Katasterämter mit eigenständiger Fach- und
Ressourcenverantwottung und einer Budgetierung mit Zielformulierungen nach lan-
desweiten Kriterien vorgesehen? Wenn ja, welche Überlegungen und Ansätze beste-
hen hier konkret?
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19. Welche Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung besteht derzeit in der VuKV bezo-
gen auf die einzelnen Verwaltungsebenen? Sind hier Veränderungen vorgesehen,
wenn ja, welche? Welche Einsparungen sind hierdurch realisierbar?

20. Beabsichtigt die Landesregierung, eine Reform der Geschäftsordnung für die Kara-
sterämter (GOKA) durchzuführen? Wenn ja, welche Veränderungen sind konkrer be-
absichtigt?

21. Welche wirtschaftlichen Ergebnisse werden von der Landesregierung bei der Reform
der VuKV

a) hinsichtlich der Personaleinsparungen,
b) hinsichtlich der Pro-Kopf-Einnahmen pro Bedienstetem

erwartet?

22. Welche Argumente rechtfertigen darüber hinaus die Zusammenlegung von Kata-
sterämtern zu Amtsbezirken — auch über die Kreisgrenzen hinweg?

23. Nach der Neuorganisation der VuKV soll pro Amtsbezirk ein Hauptamt eingerichter
werden. Die weiteren im Bezirk gelegenen Katasterämter werden zu Nebenstellen.

a) Nach welchem Verfahren und nach welchen Auswahlkriterien wird der Behör-
denleiter eines Hauptamtes ausgewählt?

b) Welche Konsequenz hat dies für die Behördenleiter der Katasterämter, die nun-
mehr zu Nebenstellen werden? Werden diese zu Abteilungsleitern zurückgestuft?
Wenn ja, welche Folgen hat dies für die derzeitigen Abteilungsleiter?

c) Ist vorgesehen, derartige Entwicklungen durch Versetzungen zu vermeiden?
Wenn ja, wie viele Verserzungen werden landesweit hierdurch erforderlich?

24. Die Landesregierung har mehrfach erklärt, die einzurichtenden Nebenstellen seien
dauerhaft gesichert.

a) Vor welchem Zeithorizont gilt diese Zusage?

b) Wird an der Einrichtung einzelner Nebenstellen auch festgehalten, wenn die
zukünftige Entwicklung die Unwirtschaftlichkeit einzelner Nebenstellen ergeben
sollte?

c) In welchen Verwaltungsbereichen sind in der Vergangenheit bei Verwaltungsre-
formen Neben- bzw. Außenstellen eingerichtet worden? Wie viele davon sind im

Laufe der Zeit aufgelöst worden?

25. Wie wird die Landesregierung die Bediensteten in den bei den Nebenstellen einge-
sparten Leitungsebenen einsetzen? Ist eine neue/höhere Dotierung der Stellen in den
Hauptämtern zu erwarten? Kann sich die Erforderlichkeit zusätzlicher Sachgebietslei-
terebenen in den Hauptämtern ergeben?

26. Wie soll in den Hauptämtern der weiteren Zerteilung von Arbeitsabläufen mit dem
einhergehenden Motivationsverlust durch mangelnde Identifikation zur erbrachten
Dienstleistung entgegengewirkt werden?

27. a) Welche Gründe haben im einzelnen zu der Abgrenzung der Amtsbezirke im Roh-
konzept vom 8. Dezember 1994 geführt?

b) Aufgrund welcher Überlegungen und Argumente ist der Zuschnitt der Amtsbe-
zirke — übermittelt durch die Presseinformation des Innenministeriums vom
24. März 1995 (80/95) - verändert bzw. festgesetzt worden?
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c) Welche Aspekte waren — bezogen auf die einzelnen Katasterämter - für die Be-
stimmung als Haupt- und Nebenstelle ausschlaggebend?

d) Welche Vorschläge sind im Zuge der Stellungnahmen zum Rohkonzept von den
Bezirksregierungen und den Fachdezernaten genannt worden? Inwieweit sind die-
se berücksichtigt worden?

28. In den Nebenstellen soll zukünftig kein Beamter des höheren Dienstes tätig sein. Wie
ist dann eine sachgerechte Erledigung von Auftragsarbeiten zu gewährleisten, wenn zu
deren Bearbeitung die Mitwirkung eines solchen Beamten notwendig ist, z. B. als
Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte bei der Erstattung von
Wertgutachten? Sind durch die organisatorische Aufteilung in den Amtsbezirken
Verzögerungen in der Bearbeitungszeit von Vorgängen zu erwarten?

29. Wie viele Arbeitsplätze werden an den einzelnen Standorten für Katasterämter verlo-
rengehen? Inwieweit betrifft dies Teilzeitarbeitsplätze? Inwieweit werden Ausbil-
dungsplätze wegfallen?

30. Welcher zusätzliche Raumbedarf wird sich bei den Hauptämtern nach dem derzeiti-
gen Stand ergeben?

31. Wie ist die VuKV in anderen Bundesländern organisiert? Welche Reformbestrebun-
gen bzw. -ergebnisse und -erfahrungen gibt es dort?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Innenministerium Hannover, den 6. 6. 1995
- 65 - 01425/1 —-

Für die Vermessungs- und Katasterverwaltung (VuKV) gibt es ein Gesamtreformkonzept
mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit zu steigern. Die Neuorganisation der Ortsebene ist
der erste Schritt dieser Gesamtreform und schafft die Voraussetzungen, um die meisten
weiteren Reformmaßnahmen realisieren zu können. Die Vorgabe der Landesregierung,
bis 1998 224 Stellen in der VuKV einzusparen, wird durch die Gesamtreform erfüllt, oh-
ne die fachlichen Leistungen dieser Verwaltung abbauen zu müssen.

Zur Zusammenlegung der Katasterämter hat das Innenministerium im September 1994
erste Vorstellungen veröffentlicht, die auch die Vor- und Nachteile aufzeigen. Es ist ge-
schätzt worden, daß durch eine Zusammenlegung ca. 200 Stellen eingespart werden kön-
nen, wenn die Katasteramter erwa auf die Hälfte verringert werden und wenn die auf-
zulösenden Katasterämter nur übergangsweise als Nebenstellen bestehen bleiben. Die Er-
gebnisse haben eine lebhafte Diskussion bei den Bediensteten der Vermessungs- und Ka-
tasterverwaltung und im kommunalen Bereich ausgelöst.

Daraufhin ist auf Beschluß der Landesregierung bis Dezember. 1994 ein von diesen Vor-
stellungen abweichendes Rohkonzept zur Neuorganisation der Ortsebene der Vermes-
sungs- und Katasterverwaltung (VuKV) erarbeitet worden. Die Ergebnisse der bis dahin
geführten Diskussion sind eingeflossen. Nach diesem Rohkonzept sollten 19 Katasteräm-
ter gebildet werden und an allen bisherigen Standorten, einschließlich der Außenstellen
Einbeck, Lingen und Papenburg nun auf Dauer eine Dienststelle erhalten bleiben; orga-
nisatorisch wären insoweit Hauptämter mit Nebenstellen einzurichten gewesen. Len-
kungs- und Leitungsfunktionen sowie die Querschnittsaufgaben und ein geringer Teil der
Fachaufgaben sollten bei den Hauptämtern konzentriert werden. Das Rohkonzept enthält
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einen Vorschlag, für die gebietliche Zuständigkeit der künftigen 19 Katasterämter; über
, den Sitz der Hauptämter sollte unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren, wie
z.B.:

strukturelle Situation der möglichen Standortgemeinden,
— Personalsituation,

— Lage innerhalb des Amtsbezirks,

— Verkehrsverhältnisse und

— Unterbringungsmöglichkeiten

entschieden werden.
Dieses Rohkonzept ist

— den nachgeordneten Behörden,

— den Landkreisen, kreisfreien Städten,

— den Standortgemeinden der Katasterämter,

— den Kommunalen Spitzenverbänden,

— dem Hauptpersonalrat,

— der Frauenbeauftragten des Landes,

— der Schwerbehindertenvertretung des Landes,

— den Gewerkschaften

mit der Möglichkeit zugesandt worden, zu seinen Grundzügen, insbesondere zur vorge-
schlagenen Neuabgrenzung der Amtsbezirke, Stellung zu nehmen und sich zum Sitz der
Hauptamter zu äußern.

Insgesamt sind dazu rd. 170 Stellungnahmen eingegangen.

Die Durchführung einer Reform in der VuKV und die Notwendigkeit von Einsparungen
wird anerkannt und in fast allen Stellungnahmen ausdrücklich begrüßt. In einigen Stel-
lungnahmen werden anstelle der vorgesehenen Neuorganisation andere Vorschläge ge-
macht, mit denen die Personaleinsparung in der VuKV aufzufangen sei. Dabei wird je-
doch übersehen, daß diese vorgeschlagenen Maßnahmen im Zuge der Neuorganisation
ohnehin durchgeführt oder unabhängig von der Neuorganisation bereits geprüft oder rea-
lisiert werden; sie können die Neuorganisation daher nicht ersetzen, sondern sind ergän-
zend notwendig.

Anregungen und Vorschläge aus den Stellungnahmen sind in das jetzige Konzept zur
Neuorganisation der Ortsebene der VuKV übernommen worden, soweit sie mit den Zie-
len der Neuorganisation vereinbar sind.

Dieses Konzept, zu dem z. Z. das Benehmen mit der Personalvertretung hergestellt wird,
weicht erkennbar vom Rohkonzept ab. Es sieht vor, in der Ortsebene 23 Vermessungs-
und Katasterbehörden zu bilden, die aus einem oder mehreren Katasterämtern bestehen.
Alle derzeitigen Katasterämter sowie die Außenstellen Einbeck, Lingen und Papenburg,
die zu Katasterämtern werden, bleiben auf Dauer erhalten; in der VuKV bestehen somit
weiterhin 55 örtliche Dienststellen. Die Querschnittsaufgaben in den Bereichen Organi-
sation, Personal und Haushalt werden innerhalb der neuen Amtsbereiche bei dem Kara-
steramt, das auch Sitz der Behördenleitung wird, konzentriert. Die Anzahl der Behörden
und der Zuschnitt der Amtsbereiche weichen vom Rohkonzept ab.

Die ursprünglichen Ziele der Neuorganisation, die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerle-
digung zu verbessern, zur Realisierung der norwendigen Stelleneinsparungen beizutragen
und die Voraussetzungen zu schaffen, um weitere Reformansätze prüfen und realisieren
zu können, bleiben erhalten.

Nach dem Konzept sollen zum 1. Januar 1996 neben der Bildung der neuen örtlichen
Vermessungs- und Katasterbehörden und der Übertragung der neuen Leitungsfunktionen
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lediglich die Querschnittsaufgaben in den Bereichen Organisation, Personal und Haus-
halt bei den Katasteräintern am Siez der Behördenleitung zusammengeführt werden. Die
übrigen Aufgaben sollen zunächst bei allen Katasterämtern verbleiben. Änderungen kön-

nen sich allerdings in der danach beginnenden Reformphase ergeben. Für diese Reform-
phase sieht das Konzept vor:

„Die Leitungskräfte der neuen Behörden haben künftig neben fachlichen Führungsaufga-
ben wesentlich ausgeprägter als bisher Managementfunktionen wahrzunehmen. Sie müs-
sen sich vorrangig der Herausforderung stellen, Lösungen für die Umsetzung der Re-
formziele im Sinne eines ständigen Prozesses der Organisationsentwicklung, d. h. als ‚Re-
form von unten‘ unter weitgehender Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
und der Personalvertrerungen sowie der Interessen der Nutzerinnen und Nutzer der
Dienstleistungen der VuKV zu entwickeln. Oberstes Ziel ist dabei, die Wirtschaftlichkeit
der Aufgabenerledigung nachhaltig zu verbessern.“

Die von den Bediensteten der VuKV erklärte Bereitschaft zur konstruktiven Mitarbeit an
Reformen ist zur Realisierung des Konzeptes zwingend erforderlich. Es überläßt den künf-
tigen örtlichen Vermessungs- und Katasterbehörden im Rahmen grober Vorgaben, die
sich nur im erforderlichen Umfang auf’ die Aufbau- und Ablauforganisation der Dienst-
stellen beziehen, ein großes Maß an Flexibilität. Den örtlichen Behörden obliegt es, je-
weils kostengünstige Lösungen zu entwickeln. Durch den verstärkten Abbau von Personal
in der Führungsebene wird die Entscheidungs- und Verantwortungskompetenz konse-
quent auf die Bearbeitungsebene delegiert, die Führungsorganisation wird schlanker.

Die Neuorganisation erfordert vorübergehend zusätzliche Ausgaben für Trennungsent-
schädigung, Umzugskosten, Reisekosten, Unterbringung und Personalratsarbeit. Mit
dem Konzept ist eine Lösung gefunden worden, die diese Mehrausgaben so gering hält,
daß sie im Verhältnis zu den Einsparungen für diese Reform nicht relevant sind. Die
Höhe ist in allen Fällen von ausstehenden Entscheidungen abhängig und läßt sich daher
noch nicht quantifizieren. -

Soweit sich Fragen auf die künftige Entwicklung beziehen, aber noch auf das Rohkonzept
abgestellt sind, wird auf der Grundlage des jetzigen Konzepts geantwortet.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen im einzelnen wie folgt:

Zul:

In einem Tätigkeitsbericht erfassen alle Katasteramter einmal jährlich nach einem ein-
heitlichen System alle erledigten Arbeiten. Aufgrund dieser Statistik wird in Verbindung
mit Personaldaten die Struktur und die aktuelle Arbeitssituation der VuKV vom Innen-
ministerium ständig analysiert und beurteilt. Die Erkenntnisse daraus sind in den Ent-
scheidungsprozeß zur Neuorganisation eingeflossen.

Zu 2:

Eine Richtungsentscheidung zur Neuorganisation mit dem Ziel, größere Amtsbereiche zu
schaffen, war erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung zu verbes-
sern. u

Zu 3a:

Eine Dienstbesprechung zur Neuorganisation mit allen Behördenleiterinnen und Behör-
denleitern der Katasterämter hat am 21. November 1994 stattgefunden.

Im September sind dem Hauptpersonalrat die ersten Vorstellungen erläutert worden. Der
Hauprpersonalrat des Innenministeriums hat die Personalräte aller Katasterämter zu ei-
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nem Treffen am 23. November 1994 eingeladen, an dem Vertreter des Innenministeri-
ums die Vorstellungen zur Neuorganisation erläutert haben.

Zu 3b:
Auf Regierungsbezirksebene sind innerhalb der VuKV häufig Gespräche geführt worden.

Außerdem hat es im Innenministerium mehrfach Dienstbesprechungen mit den Dezer-
natsleitern „Vermessungs- und Katasterangelegenheiten“ der Bezirksregierungen und dem
Leiter der Abteilung Landesvermessung des NLVwA gegeben. Ein weiteres Treffen der
Personalräte aller Katasterämter hat am 16. März 1995 stattgefunden, an dem wiederum
Vertreter des Innenministeriums teilgenommen haben. Daneben ist die Angelegenheit
mit dem Hauptpersonalrat verschiedentlich erörtert worden.

Zu3c

Die Neuorganisation der VuKV ist teilweise kontrovers diskutiert worden; die Diskussi-
onsergebnisse sind in die weiteren Überlegungen eingeflossen.

Zu 3d:

Vorschläge der Karasterämter sind aufgegriffen worden, soweit sie mit den Zielen der
Neuorganisation vereinbar waren. Aus den in den Vorbemerkungen dargelegten Unter-
schieden zwischen den ersten Vorstellungen, dem Rohkonzept und dem jetzigen Konzept
wird deutlich, in welchem Umfang die Vorschläge berücksichtigt worden sind.

Zu 4a:

Das Personal in der VuKV (ohne Personal in Ausbildung) setzt sich in den einzelnen Ver-
waltungsebenen folgendermaßen zusammen: _

Innenministerium 17 Bedienstete
Abt. Landesvermessung des NLVwA 424 Bedienstete
Dez. 207 der Bezirksregierungen 233 Bedienstete
Katasterämter nn 2869 Bedienstete
Insgesamt: - 3543 Bedienstete
Zu 4b:

In den Referaten 65, 66 und 67 des Niedersächsischen Innenministeriums sind die Be-
diensteten in folgenden Besoldungsgruppen (Vermessungs- und Katasterwesen):

BesGr.B3. . 1 Bediensteter
BesGr.B2 2 Bedienstete
BesGr. A 16 3 Bedienstete
BeGr. A13Z 2 Bedienstete
BesGr. A 13 7 Bedienstete
BesGr. A 12 1 Bedienstete
BesGr.A9IZ . 1 Bediensteter.

Die Verteilung der Bediensteten der übrigen Verwaltungsebenen auf die einzelnen Besol-
dungs- und Tarifgruppen ergibt sich aus Anlage 1.

Zu4a

Die Altersstruktur der Bediensteten bei den Karasterämtern ergibt sich aus Anlage 2.

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Zu 4d:

Bei den Katasterämtern sind insgesamt 447 Bedienstete teilzeitbeschäftigt, davon sind
378 weiblich. -

Zu 4e:

Bei den Katasterämtern sind drei Abteilungen eingerichtet. Die Bediensteten verteilen
sich auf die Abteilungen wie folgt: '

Abteilung 1 oo ca. 1200 Bedienstete
Abteilung 2 ca. 700 Bedienstete
Abteilung 3 . ca. 900 Bedienstete
Zu 5:

Es wird erwartet, daß im Bereich der Führungsebene und bei den Querschnittsaufgaben
bei den Katasterämtern 130 bis 150 Stellen eingespart werden können. In Verbindung
mit weiteren Reformansätzen soll die beschlossene Stelleneinsparung ohne Leistungsab-
bau erbracht werden.

Zu 6:

Auf die Vorbemerkungen zu den Kosten wird verwiesen. Zu Beginn der Reformphase
werden sich Versetzungen oder Umsetzungen auf die Führungsebene beschränken.

Zu 7:

Die Kosten für Querschnitts- und Lenkungsaufgaben bei den künftigen 23 örtlichen Ver-
messungs- und Katasterbehörden werden geringer sein als bei’den jetzigen 52 Kataster-
aämtern.

Zu 8:

Ob und um wieviel sich die Anzahl der Personalratsmitglieder erhöht, ist noch nicht zu
übersehen, da dies davon abhängt, in welchem Umfang die Bediensteten der Karasteräm-
ter nach $ 6 Abs. 3 PersVG beschließen, selbständige Dienststelle zu werden. Keinesfalls
sind volle Freistellungen nach $ 39 Abs. 3 PersVG durch die Neuorganisation zu erwar-
ten. Ob und welche Kosten entstehen, läßt sich daher insoweit noch nicht ermitteln.

Zu 9a:

Durch die Neuorganisation wird verstärkt Personal des höheren und des gehobenen
Dienstes eingespart. Über den bereits landesweit bestehenden Beförderungsstopp (von
BesGr. A 13 BBesO an aufwärts) hinaus sind aufgrund der Neuorganisation keine weite-
ren Regelungen vorgesehen. Eine Wiederbesetzungssperre ist unabhängig von der Neuor-
ganisation wegen der Altersstruktur des Personals in der VuKV zur Erreichung der bis
1998 vorgesehenen 8%igen Stellen- und Personalkosteneinsparungen angeordnet wor-
den.

Zu 9b:

Nein. In der Vergangenheit ist nur in Einzelfällen Personal wegen Organisationsänderun-
gen oder Stelleneinsparungen in die Privatwirtschaft gewechselt. Ausschlaggebend für ei-
nen derartigen Wechsel ist häufig die dort bessere Bezahlung.
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Zu 10:

Der „Modellversuch zur Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung in der Ver-
messungs- und Katasterverwaltung (KOLEIKAT)“ wird z. Z. beim Katasteramt Osna-
brück durchgeführt. Dieses Projekt ist im November 1993 begonnen worden; mit dem
Abschlußbericht ist im Juli 1995 zu rechnen.

Das allgemeine Ziel von KOLEIKAT besteht darin, Selbstkostenklarheit zu erreichen, um
eine Wirtschaftlichkeitskontrolle durchzuführen und die Ausführungsstellen zu lenken.
Im besonderen wird erwartet, daß auf der Grundlage von KOLEIKAT Erkenntnisse hin-
sichtlich

Kostendeckung gebührenpflichtiger Aufgaben,

Kosten der Aufgaben „von Amts wegen“,
— Kennzahlen einzelner Aufgaben und Aufgabenteile sowie
— Personal- und Sachmittelbedarf

gewonnen werden.

Zu ll:

Die Einnahmen der Katasterämter betrugen in Mio. DM

1990 = 672

1991 = 766

1992 = 858 .

1993 = 1025.

1994 = 125,3
Zu 12:

Landesweite Erkenntnisse gewinnt die VuKV aus den Auswertungen der jährlichen Tätig-
keitsberichte der Katasterämter (vgl. Antwort zu 1). Die Gebühreneinnahmen der Kata-
sterämter lassen keine Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit zu, da diese von den unter-
schiedlichen, fachlich erforderlichen Arbeitsschwerpunkten (gebührenpflichtig/gebühren-
frei), von der Anzahl der im Amtsbezirk tätigen ÖbVI und nicht zuletzt vom Stadt-Land-
Gefälle abhängt. Bevölkerungsdichte und Topographie haben Einfluß auf die Wirtschaft-
lichkeit, wegen der Ämtergröße verweise ich auf Antwort zu Frage 13. Aus KOLEIKAT
lassen sich z. Z. noch keine landesweiten Erkenntnisse ziehen.

Zu 13:

Ob kleinere oder größere Katasterämter bei der Erledigung der Fachaufgaben wirtschaft-
licher arbeiten, wird zu beurteilen sein, wenn Kosten- und Leistungsrechnung bei allen
Katasterämtern eingeführt ist und somit ein betriebswirtschaftlicher Vergleich durchge-
führt werden kann. Langjährige Erfahrungen zeigen allerdings, daß größere Katasteräm-
ter eher in der Lage sind, Personalausfälle vorübergehend auszugleichen, auftretende Ar-
beitsspitzen aufzufangen und zusätzliche Aufgaben zeitweilig zu übernehmen.

Unbestritten ist jedoch die Erkenntnis, daß — bei gleichbleibender Leistung — eine „Ver-
schlankung“ der Leitungsebene und die Konzentration der Querschnittsaufgaben in den
Bereichen Organisation, Personal und Haushalt zu Einsparungen führt.

Zu 14:

Die Neuorganisation der Ortsebene der VuKV soll u. a. die vom ‚Kabinett beschlossene
Stelleneinsparung (8 % in den Jahren 1995 bis 1998) größtenteils auffangen. Damit be-

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