Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung (VuKV)

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Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 15/1164

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steht ein Zwang zu sofortigem Handeln. Zu diesem Zweck verwertbare Ergebnisse von
KOLEIKAT werden landesweit - also für alle Katasterämter — erst nach 1996 vorliegen.

Zu 14a:

Im Rahmen der Neuorganisation ist vorgesehen, daß in der Ortsebene Vermessungs- und
Katasterbehörden gebildet werden, die aus einem oder mehreren Katasterämtern beste-
hen. Es ist nicht Untersuchungsauftrag von KOLEIKAT zu ermitteln, ob eine Neuorga-
nisation in der beabsichtigten Form sinnvoll ist, sondern allenfalls wie die Aufgaben (mit
Ausnahme der Querschnittsaufgaben) zwischen den einzelnen Katasterämtern innerhalb
der Vermessungs- und Katasterbehörde aufgeteilt werden können.

Zu 14b:

Ziel und Untersuchungsauftrag von KOLEIKAT sind in der Antwort zu Frage 10 enthal-
‚ten.

Zu läc:
Nein.

Zu 14d:

Das Projekt KOLEIKAT liefert u. a. Angaben zur mengenmäßigen Beanspruchung von
Ressourcen personeller sowie sächlicher Art und trägt darüber hinaus zur Analyse der Ar-
beitsabläufe bei. KOLEIKAT liefert damit Vorgabegrößen, die als Instrument einer Stär-
ke-Schwächen-Diagnose benutzt werden können. In diesem Zusammenhang ist KOLEI-
KAT auch geeignet, Material für die Entscheidung der in der Antwort angeführten Aspek-
te zu liefern. .

Zu 14e:
Nein.

Zu 15:

Ein Teil der Dienstleistungen Dritter können sowohl von Katasterämtern als auch von
ÖbVI erledigt werden. 1994 hatten die ÖbVI einen Anteil von etwa 45 % an diesen Auf-
gaben. Durch die Neuorganisation sind keine Auswirkungen zu erwarten, die diesen An-
teil verschieben, weil alle Katasterämter bestehen bleiben. Da auch in den Katasterämtern,
die nicht Sitz der Behördenleitung werden, alle dort anfallenden Aufgaben abschließend
bearbeitet werden können, sind Kompetenz- und damit Einnahmeverluste als Folge der
Neuorganisation nicht zu erwarten.

Zu 16:
. Zur inneren Struktur der Vermessungs- und Katasterbehörden sollen unter Mitwirkung

einer Arbeitsgruppe vom Innenministerium im erforderlichen Umfang Rahmenvorgaben
erarbeitet werden. Im übrigen verweise ich auf die Vorbemerkungen.

Zu 17: .

In der Reformphase sollen die jeweiligen Vermessungs- und Katasterbehörden eine Opti-
mierung der Arbeitsabläufe entwickeln.

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Zu 18:

Es ist beabsichtigt, im Rahmen einer dezentralen Budgetverantwortung Globalhaushalte
in Verbindung mit Kosten- und Leistungsrechnung und Verwaltungs-Controlling einzu-
führen. Zunächst wird es darum gehen, die Ergebnisse von Modellprojekten abzuwarten,
ehe nach landesweiten Kriterien generelle Vorgaben hierfür erstellt werden.

Ein Modellprojekt in diesem Zusammenhang ist für das Karasteramt Osnabrück vorgese-
hen. .

Zu 19:

Die Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung der einzelnen Verwaltungsebenen in der
VuRV ist im Erlaß über die „Organisation und Zuständigkeiten der Vermessungs- und
Katasterbehörden vom 8. 6. 1987 — Nds. MBl. S. 665 —“ geregelt. Das Konzept der Neu-
organisation sieht vor, zu überprüfen, welche Aufgaben der Dezernate 207 der Bezirksre-
gierungen und der Abteilung Landesvermessung des NLVwA den künftigen örtlichen
Vermessungs- und Karasterbehörden übertragen werden können. Hierzu wird in Kürze
eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die entsprechende Vorschläge erarbeiten und da-
bei auch mögliche Einsparungen aus dieser Aufgabenverlagerung ermitteln soll.

Zu 20:

Ja.

Die beabsichtigten Änderungen, die insbesondere die Aufbau- und die Ablauforganisati-
on betreffen, werden von einer Arbeitsgruppe in Form von Rahmenvorgaben erarbeitet.
Der Arbeitsgruppe werden Bedienstete aller Ebenen der VuKV, die Personalvertretung,
die Frauenbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung angehören.

Zu 21:

Ich verweise auf die Antworten zu 5 und 12.

Zu 22:

Das Ziel der Neuorganisation ist in den Vorbemerkungen dargelegt.

Zu 23a:

Alle Dienstposten der künftigen Führungsebene - also nicht nur die der Behördenleitung-
sollen landesweit in der VuKV ausgeschrieben werden. Die anschließende Personalaus-
wahl erfolgt entsprechend $ 8 des Niedersächsischen Beamtengesetzes nach Eignung, Be-
fähigung und fachlicher Leistung.

Zu 23b:

Eines der Ziele der Neuorganisation, verstärkt Personal der Führungsebene einzusparen,
wird wegen der Altersstruktur der Bediensteten bis 1998 möglicherweise nicht vollständig
erreicht. Dabei bleibt abzuwarten, ob und welche bundesgesetzlichen Regelungen (z. B.
zum Vorruhestand) in Anspruch genommen werden können. Es wird insofern einzelfall-
angepaßte und situationsbezogene Lösungen geben müssen.

Zu 23c:

Im Zusammenhang mit der Antwort zu 23 a) sind Versetzungen denkbar. In welchem
Umfang Bedienstete zu versetzen sind, ist noch nicht abzusehen.

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Zu 24a:

Die Landesregierung bestätigt, daß die Bildung der 23 Vermessungs- und Katasterbehör-
den, die aus 55 Katasterämtern bestehen werden, eine Dauer- und keine Übergangslösung
ist. Dies müß allerdings vor dem Hintergrund gesehen werden, daß eine Organisations-
form grundsätzlich keinen „Ewigkeitswert“ haben kann.

Zu 24b:

Die Landesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, daß über den Erhalt von Dienst-
stellen, die ihre Aufgaben nicht wirtschaftlich erledigen können, nachzudenken ist. Aus
heutiger Sicht ist nicht zu erwarten, daß Katasterämter unwirtschaftlich arbeiten werden.

Zu 24c:

Zur Beantwortung dieser Frage wären umfangreiche Erhebungen in der gesamten Lan-
desverwaltung erforderlich gewesen, die zu einer unangemessenen Verzögerung der Be-
antwortung der gesamten Großen Anfrage geführt hätten. Innerhalb der VuKV sind vor
‚über 20 Jahren die Außenstellen Bad Gandersheim, Einbeck, Lingen, Papenburg und
Wildeshausen eingerichtet worden. Wildeshausen ist zwischenzeitlich Katasteramt gewor-
den, die übrigen Außenstellen bestehen noch.

"Zu 25:

Die Bediensteten der Führungsebene der künftigen Katasterämter werden im Rahmen der

Ausschreibung und Auswahl (siehe Antwort zu Frage 23 a) berücksichtigt.

Alle künftigen Dienstposten der Führungsebene - auch die der Katasterämter — sind neu
zu beschreiben und zu bewerten. Dies erfolgt schrittweise, sobald die neuen Organisati-
onseinheiten in den Behörden und Ämtern gebildet worden sind. Über die Bewertung der
einzelnen Dienstposten ist daher z. Z. noch. keine Aussage möglich.

Zusätzliche Sachgebietsleitungsebenen sind aus.derzeitiger Sicht nicht erforderlich. Sie
würden auch einer Verschlankung der Verwaltung zuwiderlaufen.

Zu 26:

Eine Zerteilung von Arbeitsabläufen ist nicht Ziel oder zwangsläufige Folge der Neuorga-
nisation. Vielmehr sollen die Vermessungs- und Katasterbehörden in der Reformphase
eine optimale Organisation der Arbeitsabläufe selbst entwickeln (vgl. auch Antwort zu
Frage 20). Durch die Verlagerung der Entscheidungs- und Verantwortungskompetenz
auf die Bearbeitungsebene wird eine Motivationssteigerung erwartet.

Zu 27 abisd:

Die wesentlichen Antworten auf diese Fragen ergeben sich aus den Vorbemerkungen. Bei

der Abgrenzung der Amtsbezirke irn Rohkonzept vom 8. 12. 1994 hat es sich lediglich um

einen Diskussionsvorschlag gehandelt, wie eine mögliche Lösung der Neuorganisation
denkbar wäre. Den Vorschlägen der Bezirksregierungen zur Abgrenzung der Amtsberei-
che ist weitgehend, den Vorschlägen zum Sitz der Behördenleitung bis auf eine Ausnah-

me, gefolgt worden. Die Bezirksregierungen hatten die Katasterämter zu beteiligen. Zu-

sätzlich sind bei den Bezirksregierungen Projektgruppen eingerichtet worden, die Vor-
schläge zu den Standorten der Hauptämter erarbeitet haben. Ferner.haben die Bezirksre-
gierungen ihre Vorschläge vorab mit den Standortgemeinden und den Landkreisen erör-
tert. Soweit diese Vorschläge Alternativen aufweisen, ist unter Berücksichtigung der wei-
teren Stellungnahmen eine Entscheidung getroffen worden, um die Ziele der Neuorgani-
sation möglichst weitgehend zu erreichen. Die Ergebnisse sind in der Presseinformation
des Innenministeriums vom 24. 3. 1995 (80/95) veröffentlicht worden. Für die Festle-

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gung der Katasterämter, bei denen die Behördenleitung ihren Sitz hat, sind die gleichen

Aspekte berücksichtigt worden, die auch das Rohkonzept zur Festlegung der Hauptämter
enthält.

Zu 28:

Die künftigen Katasterämter können von Beamtinnen und Beamten des höheren oder ge-
hobenen Dienstes geleitet werden. In beiden Fällen hat dies keine Auswirkungen auf die
sachgerechte Erledigung der Arbeiten vor Ort. Verzögerungen in der Bearbeitungszeit von
Vorgängen sind nicht zu erwarten. Vielmehr sollen die Arbeiten künftig beschleunigt er-
ledigt werden.

Zu 29:

Bis 1998 sollen in der VuKV insgesamt 224 Stellen eingespart werden, davon werden et-
wa 130 bis 150 Stellen durch die Neuorganisation aufgefangen. In welchem Umfang sich
dies auf die einzelnen Katasterämter auswirkt, ist nicht absehbar. Teilzeitarbeitsplätze sind
nicht besonders betroffen. Die Ausbildungsplätze sollen im bisherigen Umfang erhalten

bleiben.
Zu 30:

Der zusätzliche Raumbedarf, der sich durch die Konzentration von Leitungs- und Quer-
schnittsaufgaben bei den 23 Vermessungs- und Katasterbehörden z. T. ergibt, wird fast

immer durch freiwerdende Räumlichkeiten wegen Personaleinsparungen kompensiert.

Zu 31:

Die Vermessungs- und Katasterverwaltungen in den anderen Bundesländern sind in der
Regel dreistufig (in den Stadtstaaten zweistufig) organisiert. In der Mittelstufe bestehen
bei den Flächenländern Landesvermessungsämter und teilweise Vermessungsdezernate
bei den Bezirksregierungen. In der Ortsebene sind Vermessungs-/Katasterämter angesie-

delt.

Reformbestrebungen unterschiedlicher Art laufen z. Z. in allen Bundesländern. Um den
aktuellen Stand zu erfahren, bedarf es einer Umfrage bei den Ländern, die aus Zeitgrün-
den nicht durchgeführt worden ist.

In Vertretung

Schapper

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' Altersstruktur bei den Katasterämtern Anlage 2

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16 (Ausgegeben am 26. 6. 1995)
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