Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/3295
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Kleine Anfrage mit Antwort
Wortlaut der Kleinen Aufrage
des Abg. Rolfes (CDU), eingegangen am 6. 8, 1997
Betr.: $Sanierungsplan der JVA Lingen I durch das Staatshochbauamt
In der „Lingener Tagespost“ vom 19. Juli wird ausführlich über ein fertiges Sanierungskon-
zept der Staatshochbauverwaltung für die genannte Anstalt berichtet. Neben einer ausführ-
lichen Darstellung der völlig unzureichenden Belegungssituation heißt es wörtlich: „Doch
beim Beklagen will es die Anstaltsleitung nicht bewenden lassen. Gemeinsam mit dem
Staatshochbauamt in Lingen hat die Anstaltsleitung einen detaillierten Plan ausgearbeitet, in
welcher Weise das betagte Gebäude an der Kaiserstraße wieder in seinen Funktionen dem
Anspruch des Strafvollzuges gerecht werden kann.“ In einem Kommentar des Redakteurs
heißt es dann: „... Dabei ist deutlich geworden (gemeint sind die zehn veröffentlichten
Berichte aus der JVA), daß zwischen dem Auftrag des Strafvollzuges und der Realität hinter
Gittern Welten liegen. Während das Gesetz als hehres Vollzugsziel formuliert, den Ge-
fangenen zu befähigen, ‚künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen‘, geht es innerhalb der
Lingener JVA zunächst einmal um die Bewältigung des ganz ‚normalen Wahnsinns‘“. Und
weiter heißt es: „Nächste Woche könnte es schon losgehen, wenn Geld da wäre, denn der
Plan zum Umbau der JVA liegt fix und fertig in der Schublade. Seine schrittweise Um-
setzung würde die Vollzugsanstalt in die Lage versetzen, im Sinne des Gesetzes eine Vorbe-
reitung auf das Leben außerhalb der Gefängnismauern zu gewährleisten. Und den Bedien-
steten würde der Umbau endlich bessere Arbeitsbedingungen bescheren.“
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Sind ihr diese fix und fertigen Umbaupläne bekannt?
2. Wie teuer wird eine Realisierung dieser Pläne?
3. Sind die erforderlichen Mittel im Haushalt vorhanden, oder sind sie für den kurz- oder‘
mittelfristigen Investitionsplan angemeldet?
4. Liegen im MJ andere Pläne zur Sicherung und zum Umbau der Anstalt vor?
5. Was ist aus den Plänen und unverbindlichen Vorstellungen zum Umbau und zur besse-
ten Sicherung der Anstalt geworden, die nach dem letzten Massenausbruch angekündigt
wurden, oder soll es bei den bisher vorgenommenen kleineren Sanierungsarbeiten blei-
ben?
6. Hat der stellvertretende Anstaltsleiter, Roland Schauer, nicht nur grundsätzlich recht,
wenn er sagt, „nur zu meckern und zu stöhnen löst keine Probleme“, sondern auch auf
den konkreten Fall der JVA Lingen I bezogen, und wie stellt sich die Landesregierung die
Lösung dieser Probleme vor (Welche Planungen sollen wann verwirklicht werden und
wieviel Kosten entstehen? Bitte keine unverbindlichen Absichtserklärungen), oder soll die
vom Staatshochbauamt erstellte Planung lediglich einen Placebo-Effekt für die Bedien-
steten haben?
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode : Drucksache 13/3295
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7. Wie wäre es mit einer öffentlichen Belobigung der Anstaltsleitung und der Mitarbeiter,
weil sie in einer so schwierigen Situation eine solche Eigeninitiative entwickeln und so das
Nichthandeln der Landesregierung zu überwinden versuchen?
(An die Staatskanzlei übersandt am 15. 8. 1997 — II/721 - 954)
Antwort der Landesregierung
Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 22. 9. 1997
der Justiz und für Europaangelegenheiten
— 5310 (V) Lingen — 103.33 —
Das Sanierungsvorhaben Justizvollzugsanstalt Lingen I gliedert sich in Sofort-, Sicherungs-
und Umbaumaßnahmen.
Im einzelnen:
Zul:
Die fertigen Pläne für die Sofort- und Sicherungsmaßnahmen sowie das Umbaukonzept sind
der Landesregierung nicht nur bekannt, sie ‚sind im Auftwag der Landesregierung erstellt
worden.
Zu 2:
Für die Sofortmaßnahmen sind 450.000 DM veranschlagt.
Die Sicherungsmaßnahmen werden mit ca. 7,2 Mio. DM zu Buche schlagen.
Die Kosten für den Umbau sind unter Zugrundelegung des Umbaukonzeptes auf ca. 41 Mio.
DM geschätzt worden.
Diese wünschenswerte Sanierungsmaßinahme habe ich angesichts der Haushaltsiage des
Landes und vorrangiger Maßnahmen zurückgestellt. Daher liegen weder eine KVM-Bau
noch eine HU-Bau vor.
Zu 3:
Die Mittel Für die Sofortmaßnahmen sind im Haushalt veranschlagt und größtenteils bereits
abgeflossen.
Die Sicherungsmaßnahmen sind mit einem Kostenvolumen von ca. 7,2 Mio. DM in 1997 zur
Dringlichkeitsliste B der Mipla (Aufgabenfeld 20.1) angemeldet worden. Eine Realisierung
wäre damit 1999 möglich.
Zu 4
Nein.
Zu 5:
Die Sofortmaßnahmen sind nahezu abgeschlossen. Die Planungen für die Sicherungsmaß-
nahmen sind fertiggestellt und die Kosten zur Mipla angemeldet worden. Für die wün-
schenswerten - jedoch nicht ebenso dtingend notwendigen — Umbauarbeiten ist ein Grund-
konzept erstellt worden, das schrittweise umgesetzt werden soll.
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/3295
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Zu 6:
Die Kosten und der Zeitplan für die Umsetzung ergeben sich aus 2 und 5.
Zu:
Anstaltsleitung und Mitarbeiter haben keinen Anlaß zu versuchen, ein „Nichthandeln der
Landesregierung“ zu überwinden.
Alm-Merk
(Ausgegeben am 10. 10. 1997)