Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3159
— ses ul jjsjsjäzıäy en yhyhlen,.:.: 3], En
Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 11/2816 —
Betr.: Cadmium im Grundwasser
Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Reckmann, Groth, Schack (SPD) vom
27. 7. 1988 “
Das Grundwasser in der Nähe der ehemaligen Müllkippe und heutigen Altdeponie
Metjensande zwischen Schwanewede und Meyenburg weist erhöhte Cadmiumwerte auf.
Untersuchungen des Landkreises und des Wasserwirtschaftsamtes Hildesheim ergaben
0,04 mg je Kilogramm. Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung beträgt 0,005 mg
Cadmium je Kilogramm. Der Landkreis hat den Bewohnern einer nahegelegenen Sied-
lung davon abgeraten, das Wasser weiterhin zum Gartensprengen zu benutzen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Stoffe sind in der Altdeponie gelagert?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefährdung des Grundwassers durch diese
Deponie?
3. Wie oft und mit welchen Ergebnissen wurde das Grundwasser in der Nähe der Alt-
deponie seit der Schließung untersucht?
4. Welche Maßnahmen wurden nach Bekanntwerden der erhöhten Cadmiumwerte ge-
troffen?
5. Reicht eine Empfehlung aus bzw. müßte die Nutzung des Wassers zum Garten-
sprengen generell verboten werden?
6. Sind die Grundwasserströme bekannt bzw. ist das Trinkwasser der Trinkwasserge-
winnungsanlagen Meyenburg, Vorbruck und Beckedorf durch das Cadmium
bedroht?
7. Sind Sanierungsmaßnahmen für die Deponie notwendig bzw. wie soll verhindert
werden, daß langfristig Trinkwasser durch die Deponie verseucht wird?
8. War es rechtmäßig, innerhalb bzw. am Rande des Wasserschutzgebietes/ Wasserein-
zugsgebietes eine nicht abgedichtete Deponie zu betreiben?
Antwort der Landesregierung
Der Niedersächsische Umweltminister Hannover, den 31. 10. 1988
— Z4 — 01425/11 — 83 —
Bei der Deponie Metjensande handelt es sich um eine Altablagerung, die bereits 1978
stillgelegt worden ist und der Überwachung durch die zuständigen abfallrechtlichen Be-
hörden unterliegt.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:
Zu 1:
Abgelagert wurden Haus- und Sperrmüll sowie hausmüllähnlicher Gewerbe- und Indu-
striemüll. Erkenntnisse über weitere Abfälle liegen bisher nicht vor.
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode
Zu 2:
Eine genaue Gefährdungsabschätzung ist erst nach Vorlage eines entsprechenden Gut-
achtens möglich.
Zu 3:
Bislang wurden aus drei Beobachtungsbrunnen jährliche Proben entnommen und un-
tersucht. Während frühere Proben keine auffälligen Werte aufwiesen, war im August
1988 besonders der Zink- und Cadmiumgehalt mit 14 mg/l bzw. 13 mg/l wesentlich
erhöht.
Zu 4:
Es wurden weitere Grundwasseruntersuchungen im weiteren Umfeld der Deponie vor-
genommen. Auch dabei wurde Cadmium nachgewiesen.
Zu 5:
Ein generelles Verbot zur Nutzung der Brunnen für Brauchwasserzwecke ist weder nach
der Trinkwasserverordnung noch nach dem Wasserhaushaltsgesetz und Nieders. Was-
sergesetz möglich. Die Empfehlung, das Wasser nicht zu nutzen, wurde aus vorsorgli-
chen Gründen ausgesprochen.
Die Brunnenbesitzer im Umkreis der Deponie wurden darauf aufmerksam gemacht,
daß das Wasser bei Bewässerung eine Anreicherung des Bodens mit Cadmium verursa-
chen kann. Darüber hinaus ist eine weitergehende Gefährdungsabschätzung durch ein
Ingenieurbüro vorgesehen; weitere Beobachtungsbrunnen sollen erstellt werden.
Zu 6:
Die Grundwasserverhältnisse im Bereich der Deponie sind bekannt; eine akute Gefähr-
dung der Trinkwasserversorgung ist nach heutiger Erkenntnis nicht zu besorgen.
Zu 7:
Das vorgeschene Gutachten zur Gefährdungsabschätzung wird Aussagen über weiterge-
hende Maßnahmen enthalten.
Zu 8:
Die Deponie Metjensande ist seinerzeit rechtmäßig betrieben worden.
Dr. Remmers
(Ausgegeben am 10. 11. 1988)
Drucksache 11/3159