Leukämiefälle in der Umgebung von Kernenergieanlagen

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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3133

 

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/2885 —

Betr.: Leukämiefälle in der Umgebung von Kernenergieanlagen

Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Grill (CDU) vom 3. 3. 1992

Im Zuge der Beantwortung der Dringlichen Anfrage der Fraktion der SPD „Neue Un-
tersuchungsergebnisse zu der Häufung von Leukämiefällen in der Samtgemeinde EIb-
marsch“ im Niedersächsischen Landtag am 23. Januar 1992 ist u.a. ausdrücklich die
Freisetzung von Jod 131 aus dem Forschungsteaktor der GKSS Geesthacht und das
Kernkraftwerk Würgassen angesprochen worden. Hinsichtlich der Jodfreisetzung als
mögliche Ursache ist keine Wertung vorgenommen worden. Bezüglich des Kernkraft-
werkes Würgassen ist mitgeteilt worden, daß die nordrhein-westfälische Landesregie-
rung um Beteiligung an der Durchführung von Untersuchungen gebeten werden soll
und in diesem Zusammenhang vorgesehen sei, eine Einbeziehung des Kasseler Arztes
Demuth vorzuschlagen.

Wie zwischenzeitlich bekanntgeworden ist, soll sich im Januar 1991 der Sozialminister
des Landes Schleswig-Holstein zu der Jodfreisetzung im Sozialausschuß des schleswig-
holsteinischen Landtages geäußert haben. Auch hat nunmehr inzwischen Professor
Prindull von der Universitätskinderklinik Göttingen eine Studie zur Frage von Krebser-
krankungen in der Nähe des Kernkraftwerkes Würgassen vorgelegt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche wesentlichen Feststellungen hat der Sozialminister des Landes Schleswig-
Holstein in der Sitzung des Sozialausschusses des schleswig-holsteinischen Landtages
am Mittwoch, dem 15. Januar 1992, getroffen im Hinblick auf die derzeit vorliegen-
den Erkenntnisse über mögliche Ursachenzusammenhänge zwischen Strahlenemis-
sionen nuklearer Anlagen und Leukämieerkrankungen?

2. Ist der Sozialminister des Landes Schleswig-Holstein im Zuge seiner Darlegungen
auch auf die Jodfreisetzung im Jahre 1983 eingegangen, und welche Feststellungen
und Schlußfolgerungen hat er in bezug auf die Frage eines möglichen Ursachenzu-
sammenhanges mit Leukämieerkrankungen in der Elbmarsch gezogen im Zusam-
menhang mit der Ausbreitungsrichtung?

3. Trifft es zu, daß die Studie von Professor Prindull zu dem Ergebnis kommt, daß Kin-
der, die in der Nähe des Kernkraftwerkes Würgassen an der Oberweser leben, nicht
häufiger an Krebs erkranken als gleichaltrige Kinder im Bundesdurchschnitt?

4. Teilt die Landesregierung die Meinung von Professor Prindull, daß der Kinderarzt
Demuch in seiner 1988 vorgelegten Studie, wonach Kinder in der Region um Wür-
gassen ein 60% erhöhtes Leukämierisiko haben, von falschen Voraussetzungen aus-
gegangen ist, weiler die Bevölkerungsstruktur nicht ausreichend in Betracht gezogen
hat?
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5. War ihr bekannt, daß der Göttinger Krebsspezialist Professor Prindull an der jetzt
von ihm vorgelegten Studie arbeitete, und seit wann ist ihr das Ergebnis dieser Stu-
die bekannt?

6. Hätte sie die Möglichkeit gehabt, in ihrer Meinungsbildung zum weiteren Vorgehen
bei den von ihr zu veranlassenden Untersuchungen auch das Ergebnis der Studie von
Professor Prindull einzubeziehen?

7. Beabsichtigt sie nach wie vor, den Kinderarzt Demuth in die Beratungen einzube-
ziehen, und ist sie — wenn ja, in welcher Form — auch bereit, Herrn Professor Prin-
dull um Mitarbeit zu bitten?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Sozialministerium Hannover, den 28. 4. 1992
— Z/1 — 01 425/01 —

Das im Zusammenhang mit der Beantwortung der Dringlichen Anfrage der Fraktion
der SPD zum Thema „Neue Untersuchungsergebnisse zur Häufigkeit von Leukämiefäl-
len in der Samtgemeinde Elbmarsch“ in der Landtagssitzung am 23. 1. 1992 angespro-
chene Kernkraftwerk Würgassen liegt auf nordrhein-westfälischem Gebiet unmittelbar
an der niedersächsischen Landesgrenze. Daher könnten Einwohner Niedersachsens von
dessen Emissionen betroffen werden.

Grundsätzlich werden alle zu einer bestimmten Kernkraftanlage gehörenden Über-
wachungseinrichtungen von dem Bundesland bereitgestellt und betrieben, auf dessen
Territorium die Anlage steht. Deshalb stehen den Standort Würgassen betreffende
Meßwerte zunächst nur der Überwachungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen zur
Verfügung. An einer Prüfung der Frage, ob die von dem Kasseler Kinderarzt Dr. De-
muth im Jahre 1988 festgestellte erhöhte Leukämierate im Umkreis des Kernkraftwerkes
Würgassen etwas mit dessen Betrieb zu tun haben könnte, muß somit die nordrhein-
westfälische Landesregierung beteiligt werden.

Auch die Heranziehung der von Dr. Demuth in seinen Untersuchungen ermittelten
Daten hält die Landesregierung für sinnvoll. Diese Daten hat im übrigen auch Prof.
Prindull von der Universität Göttingen seiner Studie zugrunde gelegt.

Seit der Ankündigung einer Untersuchung durch Ministerpräsident Schröder am 23. 1.
1992 sind zwei wichtige Ereignisse eingetreten, die eine Neubewertung der Ausgangs-
situation erforderlich machen:

1. Am 13. 2. 1992 hat Prof. Dr. Michaelis vom Kinderkrebsregister Mainz eine kern-
kraftwerksbezogene Kinderleukämiestudie vorgestellt; für den Standort Würgassen
ist darin keine Erhöhung der Leukämierate verzeichnet.

2. Dr. Demuth hat auf dem Kongreß „Neue Bewertung des Strahlentisikos“, der vom
28. 2. bis 1. 3. 1992 in Kiel stattfand, berichtet, daß er seine Kinderkrebsstudie im
Umkreis des Kernkraftwerks Würgassen fortgesetzt habe. In den letzten Jahren sei
keine Erhöhung der Leukämierate mehr festzustellen, statt dessen jedoch eine leicht
erhöhte Hirntumorrate.

Auf Grund dieser Entwicklung prüft die Landesregierung, ob die ursprüngliche Frage-
stellung der beabsichtigten Studie abgeändert werden muß.
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Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1:

Nachweislich des Protokolls der Sitzung des Sozialausschusses des schleswig-holsteini-
schen Landtages vom 15. 1. 1992 hat sich der Vertreter des dortigen Sozialministeriums
nicht in allgemeiner Form zu möglichen Ursachenzusammenhängen zwischen Strahlen-
emissionen nuklearer Anlagen und Leukämieerkrankungen geäußert. Er hat lediglich
ausgeführt, daß sich aus dem bis jetzt von der niedersächsisch / schleswig-holsteinischen
Fachbeamtenkommission zusammengetragenen Datenmaterial kein Anhaltspunkt für
eine erhöhte radioaktive Belastung der Umgebung der Nuklearanlagen von Geesthacht
ergäbe und daß somit ein Zusammenhang mit den Kinderleukämiefällen in der Samt-
gemeinde Elbmarsch fraglich sei.

Zu 2:

Ja. Der Vertreter des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Energie des Landes
Schleswig-Holstein hat darauf hingewiesen, daß die 1983 freigesetzte radioaktive Wolke
nach Nord-Ost in Richtung Geesthacht/OT Grünhof abgezogen sei und die Samtge-
meinde Elbmarsch nicht berührt habe. Auch von der Dosis her scheide ein Zusammen-
hang mit den Leukämiefällen in der Samtgemeinde Elbmarsch aus.

Zu 3:

Ja. Der Vergleich der Kinderkrebsrate eines ländlichen Gebietes mit dem Bundesdurch-
schnitt ist aber insofern problematisch, als in den Bundesdurchschnitt auch Belastungs-
gebiete eingehen. Deshalb wird die Vorgehensweise von Prof. Dr. Michaelis begrüßt,
die Kinderkrebsrate in der Umgebung von Kernkraftstandorten auch mit der Kinder-
krebsrate in speziell ausgesuchten Referenzgebieten zu vergleichen, die mit dem jewei-
ligen Kernkraftwerksstandort in möglichst vielen Merkmalen wie Bevölkerungsdichte,
Siedlungsstruktur, Wirtschaftskraft usw. übereinstimmen.

Zu 4:

Die Bedenken der Landesregierung gegen die Ergebnisse der Demuth-Studie von 1988
richten sich nicht gegen den Befund einer erhöhten Leukämierate bei Kindern, sondern
gegen den Umstand, daß die meisten Fälle im Umkreis von 15 bis 20 km aufgetreten
sind. Die Umgebungsbelastung mit Radionukliden ist aber im Nahbereich der Anlage
am höchsten. Wenn dort keine erhöhte Zahl von leukämiekranken Kindern beobachtet
wurde, kann dies im Prinzip daran liegen, daß im 5-km-Radius nur wenige Menschen
leben. Die Erhöhung der Häufigkeit einer relativ seltenen Krankheit kann grundsätz-
lich nur in großen Populationen mit statistischer Sicherheit nachgewiesen werden. Die
Demuth-Studie läßt aber ebenso die Deutung zu, daß die Emissionen des Kernkraft-
werks Würgassen nicht oder nur unerheblich zum Leukämierisiko beitragen und daß
die erhöhte Leukämierate im Fernbereich der Anlage andere Ursachen hat oder rein zu
zufälliger Natur ist.

Zu 5:

Prof. Prindull ist am 3. 8. 1989 mit einem Schreiben an das Niedersächsische Sozialmi-
nisterium herangetreten, in dem er ausführte, daß er den Befund einer erhöhten Leukä-
mierate in der Umgebung des Kernkraftwerkes Würgassen nicht bestätigen könne, aber
eine erhöhte Gehirntumorrate entdeckt habe. In seiner am 2. 11. 1989 zugesandten
Studie hat Prof. Prindull seine Aussage relativiert, indem er die im Vergleich zum Bun-
desdurchschnitt erhöhte Hirntumorrate im Umkreis des Kernkraftwerkes Würgassen ei-
ner Untererfassung der Hirntumore durch das Mainzer Kinderkrebsregister, das den
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Vergleichswert für die Bundesrepublik ermittelt hatte, zuschrieb. Eine neue Studie gibt
es — soweit bekannt — nicht. Allerdings hat Prof. Prindull zusammen mit einem
Team, dem auch Dr. Demuth angehört, die damaligen Untersuchungen weitergeführt
und aus gegebener Veranlassung in den Medien über den aktuellen Stand referiert.

Zu 6:

Die Ergebnisse der von Prof. Prindull unter Mitarbeit von Dr. Demuth 1989 angefertig-
ten Studie waren der Landesregierung bekannt. Von daher hat sie die Möglichkeit, das
Ergebnis der Studie in ihre Überlegungen mit einzubeziehen.

Zu 7:

Da sich Prof. Prindull und Dr. Demuth gemeinsam der Untersuchung der Kinderkrebs-
fälle im Umfeld des Kernkraftwerkes Würgassen widmen, beabsichtigt die Landesregie-
rung, beide an dem Untersuchungsverfahren zu beteiligen.

Hiller

4 (Ausgegeben am 11. 5. 1992)
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