Die 6000 Windkraftanlagen der Umweltministerin

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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5803

 

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/5370 —

Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Grill, von Bredow (CDU) — Drs 12/5370

Betr.: Die 6000 Windkraftanlagen der Umweltministerin

Durch einen Bericht des Nachrichtenmagazins ‚Focus‘ sind die Pläne der Niedersächsi-
schen Umweltministerin Monika Griefahn, insgesamt 6000 Windkraftanlagen auf
Hochspannungsmasten zu installieren, bekanntgeworden.

Eine Sprecherin des Ministeriums hat nachfolgende Presseberichte mit dieser Meldung
am 16. August als „Unsinn“ abgetan. In einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom
31. August 1993 heißt es: „Der SPD-Landesvorsitzende Johann Bruns warf ihr auf dem
Bezirksparteitag Weser-Ems vor, sie habe sich schon mit dem — von Experten für un-
durchführbar erklärten — Vorschlag blamiert, auf die Strommasten Windräder zu set-
zen.“ Tatsächlich hat die Ministerin am 15. August im NDR II folgendes Interview im
Wortlaut gegeben:

Griefahn: Wir haben eine große Diskussion darüber, erstens aus der Atomenergie
auszusteigen, zweitens die CO,-Belastungen zu senken, d.h. Windkraft
und Sonnenenergie sind eigentlich die Energiearten der Zukunft. Wir ha-
ben auch bereits in Niedersachsen ein weitreichendes Ziel, nämlich 1000
Megawatt Wind mit normalen Windkraftanlagen bis zum Jahr 2000 zu er-
stellen. Da ıritt aber dann sehr schnell ein Problem auf: Daß die neuen
Windenergieanlagen mit den Naturschutzflächen oder überhaupt mit Flä-
chen konkurrieren, und da habe ich mir überlegt, es wäre doch sinnvoll,
da wo überhaupt schon etwas Gebautes steht, und Strommasten stehen da
schon, sie dann in einer Doppelfunktion zu nutzen. D.h. dann die Wind-
räder mittels Strommasten zu kombinieren, so daß man eben auch die Na-
turschutzprobleme nicht mehr hat ohne Flächen verbrauchen zu müssen.

NDR: Wie konkret sind diese Pläne, wann soll es umgesetzt werden?

Griefahn: Wir haben eine gemeinsame Studie mit der PreussenElektra erstellt, das
Deutsche Windenergie-Institut hat das für uns gemacht, hat geprüft, wie
das möglich ist und hat festgestellt, daß es eine Kostenersparnis von 6 Pro-
zent gibt, wenn man eben diese Dinge kombiniert und nicht getrennt auf-
baut. Deshalb machen wir derzeit mit der Energie-Versorgung Weser-Ems
ein Pilotprojekt, das bis Ende des Jahres stehen soll. Dann werden wir die-
ses praktisch austesten, ob vielleicht noch technische Probleme auftreten
können, was sonst noch zu beachten ist, und dann wollen wir eben dieses
Programm angehen nach dieser Pilotphase im nächsten, übernächsten Jahr.

NDR: Wie muß man sich das eigentlich bildlich vorstellen? Wie groß z.B. sollen
diese Rotoren sein?
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Griefahn: Die Rotoren werden etwa so eine mittlere Größe haben, so wie diese Wind-

krafträder, die wir heute bei Bauernhöfen in Ostfriesland kennen. Sie wer-
den 50 bis 150 kw Leistung haben, und die größten Anlagen, die momen-
tan freistehend betrieben werden, sind zwischen 350 und 500 kw.

Frage: Und richtig auf der Spitze des Strommastes?

Griefahn: Es gibt zwei Konstruktionsmöglichkeiten. Auf der Spitze einmal sozusagen

einen 50 Meter langen Mast und dann einmal auf der obersten Spitze das
Rad aufzusetzen und da drunter die Hochspannungsleitungen einfach an-
zusiedeln. Die andere Konstruktionsmöglichkeit ist, die Hochspannungs-
leitung eben zu verlängern, d.h. diesen Bügel, der oben drüber liegt, zu
verlängern und dann sozusagen als dritte Ebene das Rad anzusetzen.

NDR: Und wie viele Menschen könnte man mit Strom versorgen?

Griefahn: In etwa ein Viertel der Menschen in Niedersachsen können wir mit Strom

versorgen, wenn man alle Strommasten ersetzen würde. Wir haben eine
Studie des Deutschen Windenergie-Institutes, die besagt, wir haben po-
tentielle Flächen für 12000 bis 15000 Megawatt aus Windstrom insgesamt
ın Niedersachsen, das aber nur natürlich, wenn wır sämtliche Flächen, die
überhaupt Wind haben, mit Strommasten besetzen.“

Wir fragen die Landesregierung:

1.

Teilt se die Darlegungen von Frau Griefahn aus dem Magazin „Focus‘‘ bzw. dem
NDR-Interview, und teilt sie die Beurteilung der Pressesprecherin von Frau Griefahn
oder die des SPD-Landesvorsitzenden Johann Bruns?

. Hat die Umweltministerin einen Auftrag der Landesregierung für solche Pläne?

. Sınd ihr die Ergebnisse der Studie der PreussenElektra und des Windenergie-Institu-

tes bekannt?

. Wenn ja, wie lauten die wesentlichen Ergebnisse?

. Wenn nein, was ergibt sich aus einer eigenen Einschätzung für die Durchführung

im Hinblick auf:

a) Investitionskosten,
b) staatliche Zuschüsse,
c) Strompreise,

d) zu gewinnende Strommenge?

. Welche Gesamtberriebskosten je Einheit erzeugten Stromes errechnen sich ohne An-

rechnung eventueller Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln und bei Berücksichtigung
normaler kaufmännischer Abschreibungen und marktüblicher Zinsen für das Anla-
gevermögen? Wie hoch sind demgegenüber die Herstellkosten der Stromeinheit in
einer modernen Kraftwerksanlage auf Basis von Atomkraft, Importkohle oder Erd-
gas?

. Wer soll nach Auffassung der Landesregierung die voraussichtlichen Mehrkosten des

Stromes aus einer derartigen Windkraftanlage tragen?
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Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 30. 11. 1993
— 109 — 01425/7/0 — 44 —

Die Idee, Windkraftanlagen und Stromfreileitungen miteinander zu kombinieren, ba-
siert auf den Vorteilen der Doppelnutzung eines Standortes und hat eine verringerte
Beanspruchung von Landschaft und Narurhaushalt zur Folge. Auf dieser Basis wurden
intensive Gespräche mit der PreußenElektra geführt. Sie griff diese Idee auf und beauf-
tragte das Deutsche Windenergie-Institut (DEWI) mit der Durchführung einer Mach-
barkeitsstudie zur Kombination von 110-kV-Hochspannungs-Freileitungsmasten mit
Windkraftanlagen.

In dieser Studie wird die technische Machbarkeit der Kombination von Windenergiean-
lagen und Hochspannungsleitungen insgesamt festgestellt. Dies gilt allerdings nicht für
die bereits bestehenden Gittermasten, sondern nur dort, wo bereits vorhandene Gitter-
masten ausgetauscht bzw. wo Freileitungen neu errichtet werden müssen und ein aus-
teichendes Windangebot vorliegt. Außerdem sollte die Leistung der Windkraftanlage
(WKA) aus wirtschaftlichen Gründen zwischen 200 und 500 kW liegen. Der bei Strom-
freileitungen sonst übliche Stahlgittermast wäre bei der Kombianlage durch den bei
WKA üblichen Turm zu ersetzen. An dem Turm der WKA ließen sich dann die Lei-
tungstravetsen unterhalb des Rotorkreises aufhängen. Hierzu sind aber noch einige Fra-
gen offen.

Die PreußenElektra hat zwischenzeitlich die geplante 110-kV-Neubauleitung von Em-
den nach Rysum und Manslagt für ein Pilotprojekt angeboten. Diese Leitung soll künf-
tig den Strom von in diesen Räumen geplanten Windparks aufnehmen.

Als Pilotprojekt kommt der Bau nur einer Kombianlage (500 kW) in der vorgenannten
Neubauleitung in Betracht. Das Projekt würde vom DEWI begleitend untersucht und
ausgewertet werden.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu |:

Die Landesregierung prüft die Durchführung eines Pilotprojekts.

Zu 2:

Die niedersächsische Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Einsatz regenerati-
ver Energien sowie verstärkt Forschungsvorhaben auf diesem Gebiet zu fördern.

Zu 3:
Ja.

Zu 4:

Es wird auf das Vorwort verwiesen.
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Zu 5:
Enrfällt.

Zu 6:

Die Wirtschaftlichkeitsrechnung des Deutschen Windenergie-Instituts für eine Anlage
weist Investitionskosten von 1,256 Mio. DM (beı 300 kW) bzw. 1,380 Mio. DM (bei
500 kW) und jährliche Betriebskosten von 23500 DM bzw. 27500 DM aus. Die Mehr-
kosten für eine Kombianlage gegenüber einer normalen Windkraftanlage (d.h. ohne
Kombination) betragen 115000 DM (bei 300 kW) bzw. 25000 DM (bei 500 kW), die
ersparten Kosten des Gitrermastes liegen bei rd. 75000 DM, d.h. bei 500 kW ergibt
sich eine Ersparnis von 50000 DM.

Die Nebenkosten wurden entsprechend heutigen durchschnittlichen Nebenkosten be-
zogen auf die Investiuonssumme der Windkraftanlage angenommen. Hierbei handelt
es sich vor allem um Netzanbindungs-, Geländeerschließungs- und Planungskosten.
Auch bei den Betriebskosten wurde auf Durchschnittswerte zurückgegriffen und die
kalkulatorische Nutzungsdauer mit 20 Jahren festgelegt. Dies ist die angenommene Le-
bensdauer der Windkraftanlagen. Berücksichtigt wurden ferner kaufmännische Ab-
schreibungen, marktübliche Zinsen und zu erwartende Betriebskosten. Des weiteren
wurde der Substanzverlust der Windkraftanlagen während des Betrachtungszeitraumes
und die Rückbaukosten nach Ablauf der Nutzungsdauer in die Kalkulation mit einbe-
zogen.

Für das Pilotprojekt steht die Neubauleitung von Emden nach Rysum in Rede. Diese
Freileitung wird küstennah in einem relativ guten Windgebiet verlaufen, das mit etwa
5,2 m/s in 10 m Höhe zu klassifizieren ist. Für diesen Fall ergeben sich dann für die
Kombinationsanlage (2500 Jahresbenutzungsstunden) folgende Werte:

WKA 300 kW: 0,195 DM/kWh,
WKA 500 kW: 0,132 DM/kWh.

Für eine normale Windkraftanlage (d.h. ohne Kombination) ergibt sich:

WKA 300 kW: 0,180 DM/kWh,
WKA 500 kW: 0,121 DM/kWh.

Hierzu ist anzumerken, daß die Energieerzeugungskosten von Windkraftanlagen
von der Güte der Windgeschwindigkeit am jeweiligen Standort abhängig sind. Die
Vergütung von Windkraftstrom beträgt nach dem Stromeinspeisungsgesetz derzeit
0,166 DM/kWh.

Im Vergleich zu den o.g. Werten fallen für konventionelle Kraftwerke im Grundlastbe-
reich (1290 MWel, 6500 Jahresbenutzungsstunden, 20 Jahre Nutzungsdauer) die fol-
genden Stromerzeugungskosten an (Quelle: „Temporäre Analyse der Stromerzeu-
gungskosten aus Kohle- und Kernenergie“, Renorga, Gutachten im Auftrage des Mini-
steriums für Soziales, Gesundheit und Energie des Landes Schleswig-Holstein v. Mai

1989):
Kernenergie: 0,103 DM/kWh,
100% -Importsteinkohle: 0,090 DM/kWh.

Vergleichbare Zahlen für Erdgas liegen nicht vor.

Zu 7:

Die Landesregierung wird bei Realisierung eines Pilotprojekts eine Förderung aus dem
Ökologiefonds prüfen.

Griefahn

4 (Ausgegeben am 17. 12. 1993)
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