Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5936
Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/5696 —
Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. von Bredow (CDU) — Dis 12/5696
Betr.: Höhere Besoldung niedersächsischer Verwaltungschefs
Nach Presseberichten plant die niedersächsische Landesregierung eine deutliche Ge-
haltserhöhung für leitende Kommunalbeamte ab 1994. Regierungssprecher Heye be-
gründet dies damit, daß es Schwierigkeiten gäbe, für bestimmte Positionen qualifizierte
Stellenbewerber zu finden. Durch die Änderung der Kommunalbesoldungsordnung
werden die Gehälter auf das nordrhein-westfälische Niveau gehoben, das heißt, die
Monatseinkommen werden um durchschnittlich 1000 Mark ansteigen. Vor dem Hinter-
grund der desolaten Finanzlage der öffentlichen Hand in Niedersachsen, die zu Ein-
sparungen im sozialen Bereich zwingt, stößt diese Entscheidung bei vielen Bürgern auf
Unverständnis.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Welcher Personenkreis wird von dieser Gehaltserhöhung betroffen?
2. Wie ist die heutige Regelung in den anderen Bundesländern außer Nordrhein-West-
falen?
3. Auf welche Höhe werden sich voraussichtlich die Kosten belaufen, die durch die vor-
gesehene Änderung der Besoldungsverordnung auf die Kommunen, Gebietskörper-
schaften und das Land zukommen?
4. Wie beurteilt die Landesregierung dies vor dem Hintergrund der aktuellen finanziel-
len Probleme der öffentlichen Hand in Niedersachsen?
5. Die Landesregierung ist angetreten mit dem Anspruch, die Situation der sozial
schwachen Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Diese müssen angesichts der schwie-
rigen Finanzlage jedoch schmerzhafte Einsparungen hinnehmen. Wie wird sie ihre
Entscheidung gegenüber diesem Personenkreis begründen?
Antwort der Landesregierung
Niedersächsisches Innenministerium Hannover, den 4. 1. 1994
— 31.2 — 10120 — 6 —
Es ist derzeit nicht beabsichtigt, die Niedersächsische Kommunalbesoldungsverordnung
zu ändern.
Glogowski
(Ausgegeben am 21. 1. 1994)