Magnet-Schwebebahn von Hannover nach Berlin

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Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/3147

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Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 10/2904 —

Betr.: Magnet-Schwebebahn von Hannover nach Berlin
Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Aller, Senff (SPD) vom 25. 6. 1984

Pressemeldungen zufolge wollen sich „die Regierungschefs von Niedersachsen und Ber-
lin“ (Braunschweiger Zeitung vom 9. März 1984) gemeinsam dafür einsetzen, daß das
Projekt einer Magnet-Schwebebahn zwischen Hannover und Berlin „von allen Aspek-
ten zügig geprüft“ wird.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Unter welchen Bedingungen hält sie das Magnetbahnprojekt Hannover-Berlin für
realisierbar?

2. Welche Zusammenhänge und negativen Auswirkungen sieht sie zwischen dem Pro-
jekt Magnet-Schwebebahn und dem aktuellen Bemühen aller Fraktionen, das
Streckennetz der Bundesbahn gerade im Zonenrand zu erhalten und ein attraktives
Intercity- Angebot Hannover-Braunschweig-Berlin durchzusetzen?

3, Welche verkehrspolitische Gesamtkonzeption liegt der gemeinsamen Erklärung der
Regierungschefs Albrecht und Diepgen zugrunde, falls die Magnet-Schwebebahn
ernsthaft in Erwägung gezogen wird?

4. Ist sie bereit, anstehende Planungen und Investitionen zu stoppen, um gegebenen-
falls Doppel- oder Fehlinvestitionen für den Personen- und u.E. auch Güterverkehr
zwischen Hannover und Berlin im Hinblick auf Investitions- und Folgekosten der
Magnetbahn. zu vermeiden?

5. Welche konkreten Maßnahmen sind seit Anfang März auf das gemeinsame Drängen
der Regierungschefs Albrecht und Diepgen eingeleitet worden, um die in allen
Aspekten zügige Prüfung des Projekts schnell zum Abschluß zu bringen?

6. Wann rechnet sie damit, den Gremien des Landtages und den Fraktionen ein
Prüfungsergebnis vorlegen zu können?

Antwort der Landesregierung

Der Niedersächsische Minister Hannover, den 16. 8. 1984
für Wirtschaft und Verkehr
— 01.2 — 57.00 —

Zul.

Die Entscheidung über das Magnetschwebebahn-Projekt Hannover-Berlin liegt bei der
Bundesregierung, die z. Z. die verkehrlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraus-
serzungen prüft.
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Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/3147

Nach Auffassung der Landesregierung kommt eine Realisierung dieses Projektes erst
dann in Betracht, wenn

a) die Finanzierung gesichert und die Wirtschaftlichkeit des Projektes geprüft worden
ist,

b) die mit dem Projekt zusammenhängenden Rechtsfragen insbesondere mit den Alli-
ierten und der DDR geklärt sind und

c) die Magnet-Schwebebahn sich in ein verkehrspolitisch sinnvolles Gesamtkonzept für
die Anbindung Berlins an das Bundesgebiet einfügt.

Zu 2.

Bei den im Zonenrand evtl. drohenden Einschränkungen im Schienenverkehr der Deut-
schen Bundesbahn handelt es sich ausschließlich um schwachbelastete Nebenstrecken,
die mit der Planung einer Fernverkehrsstrecke für Magnetschwebetechnik in keinem
Sachzusarnmenhang stehen.

Die bestehende Anbindung von Braunschweig an den Intercityverkehr der DB in Han-
nover durch IC-Züge und D-Züge wird durch die Planung einer Magnet-Schwebebahn
Hannover---Berlin nicht beeinträchtigt.

Ob sich eines Tages eine Anbindung von Berlin an den Intercityverkehr im Bundesge-
biet realisieren läßt, ist gegenwärtig noch nicht abzusehen. Die Möglichkeit einer sol-
chen Anbindung ist jedoch bei den Überlegungen zum verkehrspolitischen Gesamt-
konzept zu berücksichtigen.

Zu 3.

Herr Ministerpräsident Dr. Albrecht hat erklärt, daß alle mit dem Projekt einer Magnet-
Schwebebahn Hannover—Berlin zusammenhängenden Fragen geprüft werden sollen.
Dazu gehört auch die Frage, wie sich dieses Projekt in ein verkehrspolitisches Gesamt-
konzept einfügen würde.

Zu 4.

Planungs- und ggf. Bauträger des Projektes ist die Bundesregierung bzw. eine von ihr
beauftragte Stelle, die auch die Gefahr einer evtl. Fehlinvestition zu prüfen hat. Dabei
ist anzumerken, daß die Magnet-Schwebebahn Hannover— Berlin neben ihrer rein ver-
kehrlichen Bedeutung auch die Funktion als Referenzstrecke für die neue Technik erfül-
len soll.

Zu 5.

Auf Anregung der Landesregierung hat die Bundesregierung die Trasse Hanno-
ver—Berlin in ihre Überlegungen für die Planung einer Referenzstrecke für die Magnet-
schwebetechnik einbezogen und die nähere Prüfung dieser Trasse eingeleitet.

Zu 6.

Die Landesregierung kann z. Z. noch nicht erkennen, wann die Prüfung der Bundesre-
gierung abgeschlossen sein wird. Sie wird die zuständigen Ausschüsse des Landtages zu
gegebener Zeit über das Ergebnis der Prüfung unterrichten.

Breuel

2 (Ausgegeben am 18. 9. 1984)
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