Förderung des Jugendwohnens im Land Niedersachsen
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/3213 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Litfin (GRÜNE), eingegangen am 6. 6. 1997 Betr.: Förderung des Jugendwohnens im Land Niedersachsen Bis 1996 erhielten Jugendwohnheime freier Träger in Niedersachsen aus dem Haushalt des Kultusministeriums eine Personalkostenförderung. Im Jahre 1997 ist diese Förderung aus- gelaufen. Betroffen ist hiervon unter anderem das Haus Eilentiede in Hannover. In diesem Haus wohnen zur Zeit 46 Mädchen und junge Frauen im Alter von 16 bis 26 Jahren. 16 der Be- wohnerinnen sind minderjähtrig. Alle Bewohnerinnen haben an ihrem Heimatort keinen Ausbildungsplatz gefunden und haben den Ausbildungsplatz in Hannover nur erhalten, weil es ihnen gelungen ist, im Haus Eilenriede ein Zimmer zu bezichen. Die jungen Frauen gehö- ren ausnahmslos zu dem in $ 13 SGB VIII charaktetisierten Personenkreis der benachteilig- ten jungen Menschen. Gerade in Anbetracht des hohen Ausbildungsplatzmangels wird von den Jugendlichen zur Zeit eine hohe Mobilität verlangt, wenn in der Nähe ihres Heimatortes keine geeigneten Ausbildungsplätze in ausreichender Zahl vorhanden sind. Ausbildungsplätze an anderen Orten können sie jedoch nur bekommen, wenn sie dort einen Wohnsitz nachweisen können. Nach Auffassung des Landesrechnungshofes gehört das Jugendwohnen in den Aufgabenbe- reich der kommunalen Jugendämter. Weil das Haus Eilenriede jedoch niedersachsenweit und darüber hinaus aus Sachsen-Anhalt belegt wird, ist auch das Jugendamt der Stadt Hannover für die Kostenübernahme nicht zuständig. Der Träger dieses Hauses kann die Kosten alleine nicht tragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Jugendwohnheime mit überregionaler Belegung gibt es in Niedersachsen? 2. Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene wohnen insgesamt in diesen Jugendwohn- heimen? 3. Welche Bedeutung haben nach Auffassung der Landesregierung diese Jugendwohnheime in der gegenwärtigen Situation, um Jugendlichen außerhalb ihres Heimatortes die An- nahme eines Ausbildungsplatzes zu ermöglichen? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landestegierung, diesen Jugendwohnheimen eine austei- chende Finanzierung zu sichern? 5. In welchem Umfang werden die Jugendwohnheime in anderen Bundesländern durch die dortigen Landesregierungen gefördert? 6. Teilt die Landesregierung die Auffassung, daß auch für Niedersachsen ein neues Landes- Förderungsprogramm aufgelegt werden sollte? (An die Staatskanzlei übersandt am 11. 6. 1997 — 1I/721 — 894)
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/3213 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 30. 8. 1997 - 01 - 01 420/5 - 11/721 — 894 — Seit 1994 stehen zur Förderung des „Sozialpädagogisch betreuten Jugendwohnens“ jährlich Landesmittel in Höhe von jeweils 275000 DM zur Verfügung. Daraus wurden auch wenige Jugendwohnheime mit überregionaler Belegung gefördert. Das Niedersächsische Landesjugendamt (NLJA) hat eine aufgabenkritische Bestandsauf- nahme durchgeführt und Grundlagen für entsprechende Förderrichtlinien entwickelt, die sich z. Z. im Anhörungsverfahren befinden. Nach diesen Richtlinien ist es gemäß $ 85 KJHG möglich, insbesondere Modelivorhaben, aber auch — wie bisher — Einrichtungen, die den örtlichen Bedarf übersteigen, zu fördern. Die Förderentscheidung dazu liegt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmit- tel allein beim NLJA. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt: Zul: In Niedersachsen gibt es nach einer Erhebung des Niedersächsischen Landesjugendamts 19 Jugendwohnheime mit überregionaler Belegung. Zu 2: In diesen Jugendwohnheimen wohnen insgesamt 2 111 junge Menschen. Zu 3: Angesichts der von der Landesregierung den Jugendwohnheimen zugemessenen Bedeutung ist eine Förderung entsprechender Angebote auch in den neuen Richtlinien ausdrücklich vorgesehen. Zu 4 Eine über den Haushaltsansatz hinausgehende Bereitstellung weiterer Landesmittel ist der- zeit nicht möglich. Zu 5: Eine telefonische Umfrage bei 6 Bundesländern, die im Bereich der Jugendsozialarbeit enga- giert sind, hat zu dem Ergebnis geführt, daß die Länder Bayern, Brandenburg, Saarland und Sachsen-Anhalt Jugendwohnheime nicht bzw. nicht mehr fördern. Im Haushaltsjahr 1997 erhalten in Nordrhein-Westfalen 85 Jugendwohnheime Landeszu- wendungen von insgesamt 14 Mio. DM, während in Baden-Württemberg eine Investitions- kosten-Förderung zur Sanierung der Jugendwohnheime von 1,4 Mio. DM gewährt wird. Zu 6: Die Neufassung des bisherigen Förderprogramms soll insbesondere die zuständigen öffent- lichen Träger der Jugendhilfe anregen und in die Lage versetzen, innovative Formen, die auch kostengünstig sind, zu entwickeln. Dies macht ein zusätzliches Landesprogramm entbehrlich. Wernstedt 2 (Ausgegeben am 17. 9. 1997)