Wasserrechtliche Genehmigungen für industrielle Einleitungen in niedersächsische Gewässer

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Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/3166

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Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 10/1517 —

Betr.: Wasserrechtliche Genehmigungen für industrielle Einleitungen in niedersächsi-
sche Gewässer

Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Bartels, Bruns (Reinhausen), Frau Heinlein,
Hoch, Kreuzer, Thölke (SPD) vom 29. 8. 1983

Die Verschmutzung der Deutschen Bucht beruht im wesentlichen auf den über die
Flüsse eingebrachten Schadstofffrachten. Eine wirksame Verringerung der Belastung
kann daher nur über die Verbesserung der Gewässergüte der Flüsse erreicht werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche industriellen Einleitungen sind von niedersächsischen Behörden mit wel-
chen Werten in Aller, Elbe, Ems, Fulda, Hase, Innerste, Leine, Oker, Weser und
Werra genehmigt worden?

2. Welche dieser Genehmigungen sind in den letzten fünf Jahren unter dem Aspekt
der Verringerung der Werte überprüft und verändert worden?

Antwort der Landesregierung

Der Niedersächsische Minister Hannover, den 10. 9. 1984
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— 101.1 — 01425/16 — 336 —

Zul.

Die erfragten Daten sind unter erheblichem Verwaltungsaufwand von der Landesregie-
rung ermittelt worden. Es handelt sich um 67 industrielle Direkteinleiter in die genann-
ten Gewässer.

Die Landesregierung sieht sich aber nicht in der Lage, Einzeldaten weiterzugeben, weil
sie nach $ 30 Verwaltungsverfahrensgesetz dem Schutz des Betriebs- und Geschäftsge-
heimnisses unterliegen und daher nicht veröffentlicht werden dürfen.

Zu 2.

Von den 67 industriellen Direkteinleitern sind die wasserrechtlichen Genehmigungen
von 40 Einleitern in den letzten 5 Jahren überarbeitet worden. Dabei wurden neben der
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häufig notwendigen Anpassung an die Erfordernisse des Abwasserabgabengesetzes die
Möglichkeiten für eine Verringerung der Einleitungswerte überprüft. Ein Teil der Ge-
nehmigungen wird z. Z. bearbeitet, bei einem anderen Teil besteht kein Änderungsbe-
dürfnis.

Auf die Flußgebiete verteilt sich der Stand der Überarbeitung der Genehmigungen wie

 

folgt:
geändert in Bearbeitung nicht geändert

Weser 14 2 12

Elbe 4 2 i

Ems 10 —_ —_
Leine 5 2 2
Aller, Oker,

Innerste und Hase 7 — 6
Summe 40 6 21

Glup

2 (Ausgegeben am 20. 9. 1984)
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