Ortsumgehung B 443 Gestorf
Niedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5894 Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 12/5659 — Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Gansäuer (CDU) - Drs 12/5659 Betr.: Ortsumgehung B 443 Gestorf Auf Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die B443 - OrtsumgehungGestorf-— in den „vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplanes aufgenommen worden. Mit Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplanes durch den Bundestag besteht für die B 443 — Ortsumgehung Gestorf — ein uneingeschränkter Planungsauftrag, d.h. Linien- festlegung, Detailplanung, Planfeststellung und Bauvorbereitung können weitergeführt bzw. alsbald eingeleitet werden. Das Land Niedersachsen hat im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes die Planungsho- heit. Die Landesregierung ist verantwortlich für den zügigen Abschluß der Planungsmaß- nahmen. Wenn die Planungen nicht zügig eingeleitet und abgeschlossen werden, kann nicht gebaut werden. Nach vorliegenden Informationen sieht sich die Landesregierung nicht in der Lage, kurz- fristig die Planungen für die Ortsumgehung Gestorf einzuleiten. Damit gefährdet sie die ' zügige Herstellung der Planungs- und Baureife. Der Bau der Ortsumgehung Gestorf ist dringend geboten und wird von der Bevölkerung gefordert. Das Verkehrsaufkommen hat sich nach neuesten Verkehrszählungen verdop- pelt. Die Lärm- und Abgasbelastungen sind für die Anwohner nicht mehr hinnehmbar. Die weitere Hinauszögerung des Baues der Ortsumgehung Gestorf führt zu einer weite- ren starken Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Es entstehen nicht mehr verant- wortbare Verkehrsgefährdungen, vor allem für Kinder und ältere Menschen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie das anwachsende Verkehrsaufkommen auf der B 443 in Gestorf, sei- ne Auswirkungen auf die Anwohner und die davon ausgehenden Verkehrsbelastun- gen? 2. In welcher Höhe muß das Land Planungsmittel für die Ortsumgehung Gestorf zur Verfügung stellen? 3. Aus welchen Gründen sieht sich die Landesregierung nicht in der Lage, kurzfristig die notwendigen Planungen einzuleiten? 4. Bis wann will sie die Planungen für die Ortsumgehung Gestorf verbindlich einleiten?
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5894 UIID m nn Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 20. 12. 1993 für Wirtschaft, Technologie und Verkehr - 17 - 57.00 - Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Viertes Geserz zur Änderung des Fern- straßenausbaugesetzes) als Teil des Bundesverkehrswegeplanes ist am 15. 11.1993 als Ge- setz in Kraft getreten. Darin ist die Ortsumgehung Gestorf (B 443) nunmehr als „vor- dringlicher Bedarf“ ausgewiesen, nachdem der Bundesverkehrsminister sie in seinem Ent- wurf vom Juli 1992 zunächst nur als „weiterer Bedarf“ eingestuft harte. Die Aufstufung der OK Gestorf sowie rund 30 weiterer Projekte ist das Ergebnis gemein- samer Bemühungen von Landesregierung und anderen politischen Kräften. Ferner ist sie möglich geworden durch die vom Bundestag beschlossene Verlängerung des Bedarfs- plangültigkeitszeitraumes um zwei Jahre bis zum Jahre 2012 und der damit einhergehen- den nochmaligen Erweiterung des Planungs- und Finanzvolumens. Diese Aufstufung ist zunächst einmal Grundvoraussetzung für die Planungsaufnahme in- nerhalb des 20jährigen Planungsrahmens. Die Erweiterung des Planungsvolumens be- deutet aber auch, daß mit der Aufnahme in den „vordringlichen Bedarf“ nicht der An- spruch auf eine sofortige Realisierung verbunden sein kann und sich die mit der Erweite- rung des Planungsvolumens verbundenen Erwartungen hinsichtlich eines baldigen Pla- nungs- und Baubeginns nicht sämtlich erfüllen lassen. Dem Finanzbedarf im Bereich der Planung wird die Landesregierung wie bisher auch künftig entsprechen. Im Gegensatz dazu hat die Bundesregierung den für den Bau der Bedarfsplanmaßnahmen bis zum Jahre 2000 maßgebenden Finanzrahmen drastisch reduziert. Danach werden für die v.g. Maßnahmen in den nächsten Jahren vom Bund weniger als die Hälfte der bishe- rigen Mittel (rd. 400 Mio. DM/a) zur Verfügung gestellt werden. Als Konsequenz hieraus hat der Bundesverkehrsminister entschieden, daß im nächsten Jahr keine neuen Vorhaben in Bau gehen können und in den Folgejahren baureife und als dringend notwendig er- achtete Vorhaben zeitlich verschoben werden müssen. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, daß die jetzt über Jahre hinweg erkennbaren Verzögerungen bei der Umsetzung der Bauvorhaben nicht auf fehlende Planungsmittel des Landes, sondern allein auf die drastisch gekürzten Baumittel des Bundes zurückzuführen sind. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu i: Das Verkehrsaufkommen im Zuge der künftigen B 443 - jetzt K 216/L 460 - ist im lan- desweiten Vergleich eher unterdurchschnittlich. Die Verkehrsentwicklung und damit ein- hergehende Zunahme der Belastungen der Anwohner entspricht der allgemeinen Ver- kehrszunahme. Zu 2: Auf der Grundlage der bisherigen groben Baukostenschätzung und eines durchschnittli- chen Planungskostenanteils muß mit Planungskosten in Höhe von rd. 600000 DM ge- rechnet werden.
Niedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5894 Zu 3 und 4: Durch die Erweiterung des Planungsvolumens auf 20 Jahre sind zahlreiche neue Maß- nahmen im „vordringlichen Bedarf“ ausgewiesen. Unter anderem aufgrund der vom Bund vorgenommenen Kürzungen der Baumittel ist es weder zweckmäßig noch möglich, für alle neuen vordringlichen Maßnahmen bereits jetzt Planungsaufträge zu erteilen und Planungen „auf Halde“ zu produzieren, für die auf absehbare Zeit keine Realisierungs- perspektive besteht. Darüber hinaus muß damit gerechnet werden, daß diese Planungen dann durch neue rechtliche und/oder tatsächliche Entwicklungen bis zum Baubeginn überholt sind, so daß erneut Landesgelder in die Planung dieser Projekte investiert werden müßten. Ein derar- tiges Vorgehen entspräche nicht der Pflicht zum sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit Steuergeldern. Vor diesem Hintergrund hat die Straßenbauverwaltung zusammen mit den Bezirksregie- rungen festgelegt, daß „alte“ vordringliche, zum Teil weit fortgeschrittene Planungen Vorrang vor neuen bisher noch nicht begonnenen Planungen haben. Letztere werden nach und nach einen Planungsauftrag erhalten. Der Planungsauftrag für die Ortsumgehung Gestorf wird dementsprechend voraussicht- lich mittelfristig erteilt werden. Das Projekt könnte zur Zeit angegangen werden, indem sich die Stadt Springe dafür ent- scheidet, in eigener Regie in einem Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren eine Tras- se für die Ortsumgehung in ihre Bauleitplanung aufzunehmen. Die Federführung und Bearbeitung sowie der zeitliche Ablauf der einzelnen Verfahrensschritte obliegen dabei der Disposition der Stadt Springe als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Dies wird dort zur Zeit geprüft. Dr. Fischer ! (Ausgegeben am 19. 1. 1994) 3