Neues Dezernat für Lehrerfort- und -weiterbildung an Gesamtschulen

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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5837

 

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/5493 —

Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Pörtner (CDU) - Drs 12/5493

Betr.: Neues Dezernat für Lehrerfort- und -weiterbildung an Gesamtschulen

Dem Schulverwaltungsblatt 9/93 ist die Ausschreibung einer Stelle beim Niedersächsi-
schen Landesinstitut für Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildung und Unterrichtsfor-
schung (NLI) in bezug auf eine Dezernentenstelle der Besoldungsgruppe A 15 im Dezer-
nat 7 (Gesamtschulangelegenheiten) zu entnehmen. Zu den Aufgaben gehört insbeson-
dere die Planung und Durchführung der Lehrerfort- und -weiterbildungsmaßnahmen für
Integrierte und Kooperative Gesamtschulen. Vorausgesetzt werden neben den notwendi-
gen Kenntnissen in der Erwachsenenbildung Unterrichtserfahrungen in der Gesamt-
schule.

Ich frage die Landesregierung:
1. Seit wann existiert beim NLI ein Referat „Gesamtschulangelegenheiten“?
2. Wann und wo ist diese Stelle im Landeshaushalt bereitgestellt worden?

3. Hält es die Landesregierung für angemessen, für gut 40 Gesamtschulen in Niedersach-
sen eine nach A 15 besoldete Referentenstelle des höheren Dienstes bzw. sogar ein
ganzes Dezernat vorzuhalten?

4. Wie viele Dezernenten welcher Besoldungsgruppen stehen für die Lehrerfort- und
-weiterbildung der übrigen nahezu 3 400 allgemeinbildenden Schulen in Niedersach-
sen beim NLI zur Verfügung?

5. Gibt es für die übrigen Schulformen im allgemeinen Schulwesen ebenfalls eigene De-
zernate beim NLI?

6. Wenn nein, warum nicht?

Anwort der Landesregierung

Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 6. 12. 1993
- 01-01 420/5 - 12/5493 -

Insgesamt bestehen beim Niedersächsischen Landesinstitut für Lehrerfortbildung, Leh-
rerweiterbildung und Unterrichtsforschung (NLI) 8 Dezernate, von denen 5 sowohl für
schulformübergreifende Schwerpunkte als auch für die Lehrerfort- und -weiterbildung in
bestimmten Schulformen zuständig sind. Diese organisatorische Gliederung wurde durch
Erlaß des Kultusministeriums vom 3. 3.1993 geregelt und im Schulverwaltungsblatt für
Niedersachsen (SVBl), Heft 4/1993, $. 109, veröffentlicht.

Der im Vorspann der Kleinen Anfrage genannten Stellenausschreibung im SVBI ist zu
entnehmen, daß zu den übergreifenden Angelegenheiten des Dezernats 7 z.B. die Berei-
che Ganztagsschulen, Verkehrserziehung, Medienerziehung und Neue Technologien
gehören. Insofern erfaßt die Kurzformel „Gesamtschulangelegenheiten“ nur den schul-
formbezogenen Teil der Arbeitsbereiche des Dezernats.
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Niedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5837

 

Entsprechendes gilt für die übrigen 4 Dezernate, die in einem ihrer Arbeitsbereiche für die
schulformbezogene Lehrerfort- und -weiterbildung zuständig sind, sowie für das Dezernat

8 (Sport).
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zul:
Das Dezernat 7 beim NLI ist durch den oben angesprochenen Erlaß vom 3.3.1993

errichtet worden.

Zu 2:

Im Landeshaushalt ist hierfür keine zusätzliche Stelle bereitgestellt worden.

Zu 3:

Der genannten Stellenausschreibung sowie der Vorbemerkung ist zu entnehmen, daß die
Annahme des Fragestellers, die ausgeschriebene Stelle im Dezernat 7 sei nur „für gut 40
Gesamtschulen“ vorgesehen, nicht zutrifft.

Die Landesregierung hält es für angemessen, für die in der Stellenausschreibung ausführ-
lich dargestellten Aufgabenbereiche eine nach A 15 bewertete Stelle vorzusehen.

Dem Dezernat 7 stehen darüber hinaus allein für den Arbeitsbereich Neue Technologien
folgende Stellen und Lehrkräfte zur Verfügung:

-A1l51
-A14:2
— abgeordnete Lehrkräfte: 6.

Zu 4:

Die in der Antwort zu 3. genannten 9 Lehrkräfte bzw, Stellen für den Bereich Neue Tech-
nologien sowie die Dezernentinnen und Dezernenten im Dezernat 8 (Sport) stehen für
alle Schulen zur Verfügung.

Darüber hinaus stehen für die Lehrerfort- und -weiterbildung sowie die schulformüber-
greifenden Aufgaben für die übrigen allgemeinbildenden Schulen folgende Stellen für

Dezernentinnen und Dezernenten beim NLI zur Verfügung:

-A16:2
-A 15:5
-A 14:5
-A13:5.

Zu 5:

Hinsichtlich der Frage der Zuordnung der Dezernate zu bestimmten Schulformen wird
auf die Vorbemerkung verwiesen. Neben den übergreifenden Aufgaben nehmen folgende
Dezernate schulformbezogene Lehrerfort- und -weiterbildung für allgemeinbildende
Schulen wahr:

Dezernat 3: Grundschule und Sonderschule
Dezernat 4: Orientierungsstufe, Hauptschule und Realschule
Dezernat 5: Gymnasium.

Zu 6:
Enrfällt.

Wernstedt
2 (Ausgegeben am 22. }2. 1993)
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