Kürzung der GVFG-Mittel für kommunalen Straßenbau - dramatische Verzögerung wichtiger Vorhaben in der Grafschaft
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6066 Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 12/5531 — Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Kethorn (CDU) — Drs 12/5531 Betr.: Kürzung der GVFG-Mittel für kommunalen Straßenbau — dramatische Ver- zögerung wichtiger Vorhaben in der Grafschaft Der Bund hat seine Gemeindeverkehrsfinanzierungsgeseiz-Mittel (GVFG-Mittel) an das Land Niedersachsen in den letzten Jahren in erheblichem Umfang aufgestockt. 1991 waten es 217 Mio. DM, 1992 wurden 348 Mio. DM überwiesen und 1993 erhöhte sich der Gesamtbetrag auf rund 420 Mio. DM. Dennoch kürzt das Land die Mittel für den kommunalen Straßenbau zugunsten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) von 210 Mio. DM in 1992 auf 139 Mio. DM in 1993. In der mittelfristigen Finanzplanung ist eine weitere Kürzung vorgesehen: 1994 = 135 Mio. DM; 1995 = 133 Mio. DM; 1996 = 65 Mio. DM. Diese dramatischen Kürzungen der Mittel für den kommunalen Straßenbau (Mittelab- fluß vom ländlichen Raum in die Ballungszentren), obwohl der Bund die Mittel in er- heblichem Umfang erhöht hat, haben weitreichende negative Konsequenzen für viele wichtige Vorhaben in der Grafschaft Bentheim. Der Landkreis hat 10 Vorhaben zur För- derung nach den GVFG mit einem Gesamtvolumen von 10,84 Mio. DM gemeldet, die zur Zeit „auf Eis liegen“. Die Fertigstellung des Radweges an der K 10 in Bad Bentheim (950000 DM) und des Radweges an der K 4 von Alte Piccardie nach Georgsdorf (450000 DM) ist durch die unverständliche Kürzung in diesem Jahr verhindert worden, obwohl die Bezirksregierung im Jahresbauprogramm 1992 diese Baumaßnahmen einge- plant hatte. Da nach den GVFG-Finanzierungstichtlinien für diese Baumaßnahmen ein 75 %iger Zuschuß gewährt werden kann, werden durch die Verlagerung der Mittel vom ländlı- chen Raum in die Ballungszentren nicht nur die Realisierung dieser für diese Region wichtigen Vorhaben verzögert, sondern auch dem Landkreis und den hiesigen Bauun- ternehmen Mittel in Höhe von 8,13 Mio. DM zunächst vorenthalten. Darüber hinaus haben die kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Grafschaft Bent- heim mehrere Vorhaben zur Förderung nach dem GVFG gemeldet. Ich frage die Landesregierung: 1. Beabsichtigt sie kurzfristig ihre GVFG-Politik gegen den ländlichen Raum zu kortt- . gleren? 2. Wenn ja, wie wird sie kurz- und mittelfristig die Aufteilung der vom Bund zugewie- senen GVFG-Mittel auf kommunalen Straßenbau/ÖPNV verändern? Wenn nein, welche Gründe sprechen für die Vernachlässigung des ländlichen Raumes?
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6066 3. Werden auch in Zukunft für alle Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus, des Radwegebaus und des ÖPNV-Ausbaus GVFG-Zuschüsse in Höhe von 75% ge- währt? Wenn nein, wie will die Landesregierung die Zuschußsätze für den kommu- nalen Straßenbau, den Radwegebau und den ÖPNV verändern? 4. Wann kann mit Verwirklichung der Vorhaben (Radweg an der K 10 in Bad Bent- heim und Radweg an der K 4 in Alte Piccardie/Geotgsdorf) gerechnet werden, für die der Landkreis einen Dringlichkeitsantrag gestellt hat? 5. Wann wird sie die Mittel für die vom Landkreis Grafschaft Bentheim angemeldeten Vorhaben — aufgeschlüsselt nach Höhe und Zeitpunkt der jeweiligen Maß- nahme — zur Verfügung stellen? 6. Wieviel Vorhaben nach GVFG und in welcher Höhe haben die in der Grafschaft kreisangehörigen Kommunen angemeldet? 7. Wann wird sie die Mittel für die von den kreisangehörigen Kommunen angemelde- ten Vorhaben — aufgeschlüsselt nach Höhe und Zeitpunkt der jeweiligen Maßnah- me — zur Verfügung stellen? Antwort der Landesregierung 7 Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 4. 2. 1994 für Wirtschaft, Technologie und Verkehr — 17 — 57.00 — Die durch den Bund für die Jahre 1993 und 1994 vorgenommenen Mittelkürzungen und die Notwendigkeit, eine Reihe von Sondermaßnahmen (u.a. Kreuzungsmaßnah- men der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit) ohne zusätzliche Mittel finanzieren zu müssen, haben zur Folge, daß in 1993 und in den folgenden Jahren die für den kom- munalen Straßenbau zur Verfügung stehenden Zuwendungsmittel fast ausschließlich benötigt werden, um laufende Maßnahmen zu Ende zu finanzieren und die oben ge- nannten Sondermaßnahmen mit Zuwendungen zu bedienen. Außerhalb dieser Maß- nahmen können nur noch Vorhaben gefördert werden, die unaufschiebbar sind. Zu den angesprochenen Radwegmaßnahmen im Zuge der K10 und K4 ist zu bemer- ken, daß beide Vorhaben bereits im Jahresbauprogramm 1992 enthalten waren. Weil aber die planungsrechtliche Sicherung (Planfeststellung) als Voraussetzung für die Er- teilung von Zuwendungsbescheiden nicht gegeben war, konnte mit dem Bau nicht be- gonnen werden. Nach Aussagen der Bewilligungsbehörde liegen die Voraussetzungen auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt immer noch nicht vor. Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet: Zu ti: Die Landesregierung betreibt keine GVFG-Politik gegen den ländlichen Raum. Von den in 1994 zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 413 Mio. DM fließen 282 Mio. DM in die sogenannte Fläche und 131 Mio. DM in die Region Hannover. In 1995 entfallen von 45} Mio. DM 290 Mio. DM auf die Fläche.
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6066 Zu 2: Die Landesregierung räumt den Vorhaben des ÖPNV Vorrang vor den Vorhaben des kommunalen Straßenbaues ein. Dabei wird die Fläche jedoch nicht vernachlässigt (siehe Antwort zu 1). Zu 3: GVFG-Zuwendungen können bis zu einer Höchstquote von 75 % gewährt werden. An- gesichts der Finanzierungsengpässe wird im kommunalen Straßenbau künftig eine För- derquote von 60 % zugrunde gelegt. Über höhere Quoten wird in jedem Einzelfall auf der Grundlage eines zu begründenden Antrags entschieden. Zu 4: Kurz- oder mittelfristig kann eine Förderung nicht erfolgen. Zu 5: Wie in den Vorbemerkungen dargelegt, können neue Vorhaben ohne besondere Ab- hängigkeiten von Dritten vorerst nicht gefördert werden. Zu 6: Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben 13 Vorhaben mit einem Zuwen- dungsvolumen von.rd. 14 Mio. DM (bei 60%) angemeldet. Zu 7: Es gelten die Ausführungen zur Frage 5. Dr. Fischer (Ausgegeben am 16. 2. 1994) 3