Kläranlage in Heiligenstadt

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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3508

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Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/3259 —

Betr.: Kläranlage in Heiligenstadt
Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Dr. Stratmann (CDU) vom 14.4. 1992

Nach einer Mitteilung des Staatlichen Amtes für Wasser und Abfall in Göttingen ist
die Leine unterhalb von Nörten-Hardenberg (Landkreis Northeim) so „kritisch bela-
stet“, daß der Fluß um eine Güteklasse von zwei auf drei abgestuft werden mußte. Eine
deutliche Verbesserung der Leinewasserqualität werde die Inbetriebnahme einer neuen

Kläranlage in Heiligenstadt im Jahre 1993 mit sich bringen.

Die Kläranlage Heiligenstadt ist Bestandteil des zwischen dem Land Niedersachsen und
der ehemaligen DDR vereinbarten Umweltfonds. Nach den Erläuterungen des Haus-
haltsplanes für das Jahr 1992 sollen nach dem Beitritt der neuen Länder zur Bundeste-
publik Deutschland aus den Mitteln des Umweltfonds lediglich noch bereits begonnene
oder fest geplante Maßnahmen weiter gefördert werden. Dazu gehört auch der Bau ei-
ner mechanisch-biologischen Kläranlage in Heiligenstadt zur Verbesserung der Gewäs-
sergüte der Leine. Der Gesamtanteil des Landes sollte 8 Mio. DM betragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie weit ist die Kläranlage in Heiligenstadt fortgeschritten?

2. In welcher Höhe sind bisher Fördermittel aus Niedersachsen zur Realisierung des
Projektes eingesetzt worden?

3. Beabsichtigt die Landesregierung das Vorhaben wie geplant mit insgesamt 8 Mio.
DM zu fördern?

4. Kann davon ausgegangen werden, daß das Projekt im Interesse der Verbesserung der
Leinewasserqualität 1993 fertiggestellt und in Betrieb genommen wird?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 16. 7. 1992
— 604-01425/2/2—40 —

Zu I:

Die zur Verbesserung der Gewässergüte der Leine geplante mechanisch-biologische
Kläranlage in Heiligenstadt mit Nährstoffreduzierung und Klärschlammbehandlung ist
etwa zu 75 v.H. des Bauvolumens erstellt. Die Ermächtigung zum vorzeitigen Baube-
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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3508

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ginn hatte ich dem Maßßnahmeträger, der Nordthüringer Wasserversorgung und Abwas-

serbehandlung GmbH in Erfurt, mit Schreiben vom 5. 3. 1992 erteilt.

Zu 2:

Mein Haus hat in den Haushaltsjahren 1990 und 1991 die Planungskosten für das Bau-
vorhaben in Höhe von insgesamt 547 844,63 DM gezahlt.

Zu 3:

Die Höhe der notwendigen förderungsfähigen Ausgaben für den Bau der Kläranlage
(bau-, maschinen- und elektrotechnischer Teil der Abwasser- sowie der Schlammbe-
handlungsanlage zzgl. Nebenausgaben) beträgt rd. 23,0 Mio. DM. An diesen Gesamt-
ausgaben wird sich das Land Niedersachsen mit einer Zuwendung von 7,4 Mio. DM aus
Mitteln des sogenannten Umweltfonds beteiligen. Unter Einbeziehung der zu 2 ge-
nannten Planungskosten beträgt das Fördervolumen des Landes Niedersachsen td. 7,95
Mio. DM.

Zu &:
Ja.

In Vertretung des Staatssekretärs

Müller

2 (Ausgegeben am 30. 7. 1992)
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