Übersiedler aus der DDR
Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/3067 Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 10/2780 — Betr.: Übersiedler aus der DDR Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Radloff (SPD) vom 23. 5. 1984 Im Grenzdurchgangslager Friedland haben auch Übersiedler aus der DDR für eine Überbrückungszeit Unterkunft gefunden. Die Bundesregierung hat am 30.12.1983 er- klären lassen, daß Bund und Länder bei der Eingliederung der Übersiedler jede mögli- che Hilfe gewähren wollen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Hilfen leisten der Bund und das Land Niedersachsen bei der Eingliederung von Übersiedlern aus der DDR im einzelnen? 2. Welche Maßnahmen beabsichtigt sie kurzfristig durchzuführen, um den Übersied- lern möglichst schnell Wohnungen und Arbeitsplätze zu beschaffen? 3. Ist sie bereit — wie es in anderen Bundesländern der Fall sein soll —, für Kinder von Übersiedlern aus der DDR den oft notwendigen schulbegleitenden Nachhilfeunter- richt finanziell zu fördern? Antwort der Landesregierung Der Niedersächsische Minister Hannover, den 27. 7. 1984 für Bundesangelegenheiten — 12 — 01425 — Zul. Der Bund und die Länder haben für die Eingliederung der seit jeher eintreffenden Zu- wanderer aus der DDR und Berlin (Ost) umfangreiche Hilfen entwickelt. Die Schwerpunkte der Eingliederungshilfen des Bundes sind folgende: — Begrüßungsgabe der Bundesregierung von 150 DM für Erwachsene und 75 DM für Minderjährige bei Eintreffen im Notaufnahmelager — Erste Beratung und Betreuung im Notaufnahmelager — Zinsverbilligte Einrichtungsdarlehen zur Ausstattung der Wohnung bis zum Höchstbetrag von 10000 DM. Diese Darlehen können auch für die Kosten des Transports von Umzugsgut aus der DDR verwendet werden, wenn es nicht möglich ist, den Umzug in Mark der DDR zu zahlen. — Zuschüsse des Bundes zum sozialen Wohnungsbau im Rahmen der Zielgruppenför- derung
Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/3067 — Anhebung des maßgeblichen Jahreseinkommens zum Erhalt des Wohnungsberech- tigungsscheins nach $ 25 2. Wohnungsbaugesetz bis zum Ablauf des 5. Kalender- jahres nach Eintreffen im Bundesgebiet — Besondere Freibeträge zum Bezug von Wohngeld ($16 Wohngeldgesetz) für die Dauer von 4 Jahren, längstens jedoch bis zum Ablauf von 10 Jahren nach Verlegung des Wohnsitzes oder des persönlichen Aufenthalts in die Bundesrepublik Deutsch- land oder nach Berlin (West) — Zinsgünstige Darlehen zur Errichtung landwirtschaftlicher Nebenerwerbstellen — Anerkennung von in der DDR oder Berlin (Ost) abgelegten Prüfungen und erworbe- nen Befähigungsnachweisen gemäß 892 BVFG — Beihilfen aus dem sog. Garantiefonds für junge Zuwanderer bis zum 35. Lebensjahr zur schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung, ggf. in Ergän- zung zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz — Krankenhilfe nach der gesetzlichen Krankenversicherung für die ersten drei Monate nach Eintreffen im Bundesgebiet ohne vorherige Beitragsleistung — Berücksichtigung von in der DDR oder Berlin (Ost) zurückgelegten Beitragszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung — Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der DDR oder Berlin (Ost) bei der Ar- beitslosenversicherung — Leistungen nach der gesetzlichen Unfallversicherung auch bei Arbeitsunfall in der DDR oder Berlin (Ost) — Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz und dem Heimkehrergesetz — Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz und dem Flüchtlingshilfegesetz — Steuerliche Vergünstigungen für Flüchtlinge ($ 3 BVFG) nach $ 52 Abs. 24 Einkom- mensteuergesetz sowie nach $$ 7e,-10a Einkommensteuergesetz. Berücksichtigung von Wiederbeschaffungskosten von Hausrat und Kleidung gemäß $ 33 Einkommen- steuergesetz auch ohne Anerkennung als Flüchtling nach $ 3 BVFG — Bevorzugung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ($ 74 BVFG) sowie vereinfachte Zulassung zur Kassenpraxis ($ 70 BVFG) für Flüchtlinge nach $3 BVFG — Erleichterte Eintragung in die Handwerksrolle (8 71 BVFG) — Darlehen zur Gründung selbständiger Existenzen unter erleichterten Bedingungen nach dem ERP-Existenzgründungsprogramm und einem besonderen Ergänzungs- programm der Lastenausgleichsbank — Unterstützungsleistungen durch die „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge“ für diesen Personenkreis — Zuschüsse des Bundes für die Betreuung der Zuwanderer durch die Organisationen der Vertriebenen und Flüchtlinge, die Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie die Kirchen Die Schwerpunkte der Eingliederungshilfen des Landes Niedersachsen liegen in folgen- den Bereichen: — Unterkunft und Sachleistungen im Grenzdurchgangslager Friedland, sofern und so- lange diese Einrichtung für Zuwanderer aus der DDR als Zwischenaufenthalt ge- nutzt wird — Betreuung und Beratung durch die zuständigen Verwaltungsbehörden. Bezuschus- sung der Betreuungsarbeit der Vertriebenen- und Flüchtlingsverbände — Unterbringung und endgültige Wohnraumversorgung durch die Kommunen — Förderunterricht an allgemeinbildenen und berufsbildenden Schulen zum Abbau des Fremdsprachendefizits jugendlicher Zuwanderer
Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/3067 TEE Zu 2. a) Wohnraumversorgung Das Land Niedersachsen hat den Wohnungsbau zugunsten von Aussiediern und Zu- wanderern bereits seit 1972 in den allgemeinen Wohnungsbau integriert. im Rahmen des Wohnungsbauprogramms 1984 ist daher — wie auch in den Vorjah- ten —- bestimmt, daß Aussiedler sowie Flüchtlinge und Übersiedler aus der DDR, die noch über keine familiengerechte Wohnung verfügen, bevorzugt mit angemes- senem Wohnraum zu versorgen sind. Sie erhalten im übrigen auch bevorzugt Förde- rungsmittel zum Bau von Eigenheimen oder Kleinsiedlungen oder zum Erwerb von Eigentumswohnungen. Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung der vorgenannten Personenkreise sind bisher im allgemeinen nicht aufgetreten. b) Arbeitsvermittlung Das Landesarbeitsamt Niedersachsen-Bremen hat mir dazu folgendes mitgeteilt: Im Landesarbeitsamtsbezirk Niedersachsen-Bremen haben sich in den vergangenen Monaten über 1000 Zuwanderer aus der DDR und Berlin (Ost) arbeitslos gemeldet. Die äußerst ungünstige Arbeitsmarktlage im hiesigen Landesarbeitsamtsbezirk er- schwert die berufliche Eingliederung der Zuwanderer. Ende Juni 1984 entfielen auf eine offene Stelle 31 Arbeitslose. Durch Einleitung sofortiger Vermittlungsbemühungen konnten in Einzelfällen er- folgreiche Vermittlungen — vor allem im Bereich der Facharbeiter — durchgeführt werden. Das zur Verfügung stehende Instrumentarium der individuellen Förderung der be- ruflichen Fortbildung und Umschulung wird in verstärktem Maße eingesetzt, um ei- ne dauerhafte berufliche Eingliederung und somit eine schnellere gesellschaftliche Integration der Zuwanderer zu erreichen. Zu 3. Ein schulbegleitender „Nachhilfeunterricht“ ist nach dem niedersächsischen Konzept der schulischen Eingliederungshilfen für Kinder von Übersiedlern aus der DDR nicht notwendig und wird infolgedessen finanziell nicht gefördert. Alle schulpflichtigen Zuwanderer haben bei Bedarf Anspruch auf staatlich finanzierten Förderunterricht entweder zur Aufarbeitung von Defiziten in den hier üblichen Pflicht- fremdsprachen oder zur Weiterführung des Fachs Russisch bis zum schulischen Ab- schluß. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Pressemitteilung des Niedersäch- sischen Kultusministers vom 9. Mai 1984 — 50/84 —. Förderunterricht wird überdies auch Schülern mit Kenntnislücken in Deutsch, Mathe- matik oder den Sachfächern erteilt, wenn diese im normalen Unterricht nicht geschlos- sen werden können. In Vertretung Haaßengier (Ausgegeben am 16. 8. 1984) 3