"Universale Kirche" und Antisemitismus auch in Niedersachsen?

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Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 3184

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Kleine Anfrage mit Antwort

Wortlaut der Kleinen Anfrage
des Abg. Rolfes (CDU), eingegangen am 6. 5. 1997

Betr.: „Universale Kirche“ und Antisemitismus auch in Niedersachsen?

Die „Universale Kirche e. V.“ ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Böblingen unter der
Nr. 1085 eingetragen, in Deutschland vertreten durch Frau Monika Zell aus Herrenberg-
Haslach.

Die „Universale Kirche“ nennt sich auch „Bruderschaft der Menschheit“ und wird als Sekte
eingestuft. Sie fällt insbesondere durch extrem antisemitische Thesen auf.

Die Jüdische Kultusgemeinde in Münster hat gegen die „Universale Kirche“ bei der Staats-
anwaltschaft Münster Strafanzeige nach $ 131 StGB gestellt. Der Zentralrat der Juden in
Deutschland hat sich ebenfalls mit dieser Strafanzeige beschäftigt.

Der ehemalige Geschäftsführer der „Universalen Kirche“ in Europa, Einst-Reimer Peters,
ist vom Schweizer Obergericht des Kantons Appenzell-Ausserrhoden wegen Verstoßes
gegen die Antirassismus-Strafnorm zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten und einer
Geldbuße von 5000 Franken verurteilt worden. Gegen Hans-Ulrich Hertel, den Europaprä-
sidenten der UK-Nebenorganisation „Weltfundament für Natur-Wissenschaft“, gibt es eben-
falls eine schweizerische Anklageschrift. Der Oberbürgermeister der Stadt Lindau hat aus
diesem Grund einen bestehenden Mietvertrag mit dem „Welt-Fundament für Naturwissen-
schaft“ vom 10. bis 12. 10. 1997 für die Inselhalle der Stadt Lindau fristlos gekündigt.

In der Schweizer Gemeinde Brienz ist das Gemeinderatsmitglied Greiner aus dem Ge-
meinderat ausgeschlossen worden. Bei der Anhörung des Herten Gteiner im Gemeinderat
der Gemeinde Brienz wurde er mit folgenden Aussagen der „Universalen Kirche“ konfton-

— „Es sollen jene beleidigt werden, die der jüdischen Überzeugung angehören.“
— „Den Juden ist ein Beleidigungsmechanismus eingepflanzt worden.“

— „Der durchschnittliche Jude verbringt den größten Teil seines Lebens damit, nach beleidi-
genden Situationen zu suchen (für die Selbstgerechtigkeit).“

— „Ein typischer Jude verdreht die Wahrheit.“
— „Baron Rothschild habe Adolf Hitlers fehlgeschlagenes arisches Reich finanziert.“
— „Die leidenschaftlichen Zionisten versuchen, die christliche Welt zu zerstören.“

— „Die jüdische Gemeinde habe 1917 Lenin unterstützt.“ (Alle Punkte aus dem geheimen
Avatar 1. 7. 1995)

— „Die Juden sind ein Krebs im Körper der Menschheit.“ (Rundschreiben an die Mitglieder
vom 9. 1. 1994)
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— „Der große Her schrieb 1991, daß Istael der Sitz des Antichristen ist.“ (Rundschreiben an
die Mitglieder vom 9. 1. 1994)

— „Wir leben in einer Welt, in der die Protokolle von Zion im Geheimen alles, was Du und
ich für gut halten und ganz und wahr, an sich reißen und pervertieren. Wir leben in einer
antichzistlichen Welt, in der der arrogante Jude und die arrogante Jüdin der alten Tage
immer noch sich selbst als einer von Gottes einer und einziger „auserwählten Rasse“ be-
trachtet.“ (Dankesbrief für Spenden, 22. 9. 1994)

— „Wir warnen euch, daß von euch wie nie zuvor verlangt wird, zum Wort zu stehen, anson-
sten

a) ihr von der Meister-Schriftrolle gestrichen werdet,

b) keine Berechtigung für eine Konferenzteilnahme besteht.“ (Das innere Licht, Band XIV
vom 7.12.1994)

Quelle: Mir vorliegende Kopie eines Schreibens der Gemeinde Brienz (Schweiz) an Herm

Gemeinderat Greiner.

Unter der Überschrift „Antisemitismus als Glaubenskonzept“ berichten die „Westfälischen
Nachrichten“ über die Aktivitäten der Sekte im Sauerland und Münsterland. Aktivitäten
dieser Sekte soll es sowohl in Münster als auch in Osnabrück gegeben haben.

Ich frage die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung der Verein „Universale Kirche“ oder „Bruderschaft der
Menschheit“ oder „Weltfundament für Naturwissenschaft“ bekannt?

2. Gibt es in Niedersachsen Aktivitäten der unter 1, genannten Organisationen?

3. Wenn die Frage 2 positiv beantwortet wird, wo befinden sich dann die Stützpunkte oder
Aktivitäten der Sekte in Niedersachsen?

4. Wie beurteilt die Landesregierung die strafrechtliche Relevanz der in der Einleitung ge-
nannten Aussagen, und würde sie Strafanzeige erstatten, wenn solche Aussagen in Nie-
dersachsen verteilt und gegenüber den Mitgliedern dieser „Universalen Kirche“ vertreten
werden?

5. Wie beurteilt sie unter verfassungsmäßigen Gesichtspunkten eine solche Organisation?

6. Ist die Gemeinnützigkeit einer dieser Organisationen in Niedersachsen anerkannt?

7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, eine Ausbreitung solcher Organisatio-
nen in Niedersachsen zu verhindem?

8. Ist sie bereit, sich auf den zuständigen Länderministerkonferenzen oder über den Bun-
desrat für ein Verbot einer solchen Sekte einzusetzen?

(An die Staatskanzlei übersandt am 16. 5.1997 — 11/722 — 834)

Antwort der Laudesregierung

Niedersächsisches Frauenministerium Hannover, den 30. 7. 1997
- 23.1 - 51672/1 - 18/3 —

Die „Universale Kirche e. V.“ tritt unter verschiedenen Bezeichnungen auf. Sie nennt sich in
ihren Selbstdarstellungen auch „Bruderschaft der Menschheit“, „Weltfundament für Natur-
wissenschaft“ oder „Fundament für Höheres Geistiges Lemmen“. Die angesprochene Grup-
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pierung wird in der veröffentlichten Literatur den okkulten Weltdeutungssystemen zugeord-
net.

Zul:

Aktivitäten des Vereins „Universale Kirche“ in Niedersachsen sind der Landesregierung
nicht bekannt.

Zu 2:

Nein.
Zu 3:
Entfällt.

Zu 4:

Aktivitäten des Vereins „Universale Kirche“ oder „Bruderschaft der Menschheit“ oder
„Welt-Fundament für Naturwissenschaft“ in Osnabrück sind der Staatsanwaltschaft Osna-
brück nicht bekanntgeworden. Die Landesregierung sieht daher keine Veranlassung, zu der .
hypothetischen Frage Stellung zu nehmen, wie zu verfahren wäre, wenn die in der Anfrage
wiedergegebenen Aussagen in Niedersachsen verteilt und gegenüber den Mitgliedern der
„Universalen Kirche“ vertreten würden. Sie weist jedoch allgemein darauf hin, daß die
Staatsanwaltschaften gem. $ 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung verpflichtet sind, wegen aller
verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür

vorliegen.

Zu 5:

Die Landesregierung sieht keine Veranlassung, zu der Frage Stellung zu nehmen, zumal in
Niedersachsen keine Aktivitäten des o.g, Vereins feststellbar sind.

Zu 6:

Die Tatsache, ob eine Körperschaft wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder
kirchlicher Zwecke steuerbegünstigt ist oder nicht, unterliegt dem Steuergeheimnis, $ 30
Abgabenordnung. Die Landesregierung kann deshalb hierzu nicht Stellung nehmen. Die
Verletzung des Steuergeheimnisses ist nach $ 355 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren bedroht.

Zu 7 und 8:

Siehe Ausführungen zu 5.

Bührmann

(Ausgegeben am 18. 8. 1997) 3
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