Mangelhafte Unterrichtsversorgung an der Grundschule Borsum

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Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode . Drucksache 13 / 2796

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Kleine Anfrage mit Antwort

Wortlaut der Kleinen Anfrage
des Abg. Biermann (CDU), eingegangen am 31. 1. 1997

Betr.: Mangelhafte Unterrichtsversorgung an der Grundschule Borsum

Der Schulelternrat der Grundschule Borsum, Landkreis Hildesheim, verweist auf die man-
gelhafte Unterrichtsversorgung an dieser Schule. Diese hat sich nach mehreren Erkrankun-
gen von Lehrkräften wiederholt verschlechtert. Eine zwischenzeitlich eingestellte Feuer-
wehrlehterin soll trotz Protest der Eltern wieder abgezogen werden. Dazu schreibt die um
Stellungnahme gebetene Bezirksregierung lapidar: „Ich empfehle Ihnen, sich mit dem
Schulaufsichtsamt Hildesheim in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, daß künftig wie
von Ihnen beschrieben, für die Schüler nachteilige Provisorien unterbleiben.“ Zum Schul-
halbjahreswechsel am 1. 2. 1997 ergibt sich durch Fortfall von 23 Lehrerstunden eine Unter-
tichtsversorgung von nur noch 87 %. Eine weitere Verschlechterung wird sich zum Schul-
jahresbeginn 1997/98 ergeben, wenn dutch ein Ansteigen der Schülerzahl eine zusätzliche
erste Klasse eingerichtet werden muß und weitere Lehrerstunden verlorengehen. Nach
Angaben der Schulleitung kann die Schule dadurch bis zu einer Unterrichtsversorgung von
59 % zurückfallen.

Die Eltern machen deutlich: „Wir haben in Borsum Ausfälle beim regulären Unterricht. Von
Dingen wie Arbeitsgemeinschaften, Freiarbeit oder Förderunterricht können wir seit Jahren
nur träumen. ... Die Versorgung der Schulen in der Stadt Hildesheim ist aus uns unbekannten
Gründen weitaus besser. ... Mehrfach hat der Schulelternrat bei der Schulaufsicht interve-
niert. Und die Antwort erhalten: Wir haben einfach keine Lehrer.“

In einer Presseerklärung zum Schuljahresbeginn 1996/97 erklärte Kultusminister Wernstedt
(SPD), daß in Niedersachsen „die Schulen weiterhin über die Stundentafeln hinaus zusätzli-
chen Förderunterricht und die in den Grundsatzerlassen vorgesehene Differenzierung“
leisten können. Die Ausführungen des Schulelternrates der Grundschule Borsum machen
deutlich, daß diese Versprechungen für ihre Kinder nicht zutreffen.

Ich frage die Landesregierung:

i. Wie läßt sich die bestehende und die sich abzeichnende Unterrichtsversorgung an der
Grundschule Borsum mit den zitierten Versprechungen des Niedersächsischen Kultus-
ministers Wernstedt vereinbaren?

2. Warum hat die Landesregierung keine rechtzeitigen Maßnahmen ergriffen, um ein Ab-
sinken der Unterrichtsversorgung zum Schulhalbjahreswechsel am 1. 2. 1997 auf nur
noch 87 % zu verhindern?

3. Warum können nach Angaben des Schulelternrates an dieser Schule seit Jahren weder
Arbeitsgemeinschaften noch Förderunterricht angeboten werden?

4. Warum hat es die Landesregierung zugelassen, daß nach Angaben des Schulelternrates
die Unterrichtsversorgung an den Schulen der Stadt Hildesheim weitaus besser ist?
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5. Wie will sie so der notwendigen Chancengleichheit zwischen Schulen in der Stadt und auf
dem Land Rechnung tragen?

6. Wird die eingestellte Feuerwehrlehrerin die Grundschule Borsum wieder verlassen?

7. Wenn ja,

a) warum verhindert die Landestegierung so die im Sinne der Schülerinnen und Schüler
notwendige pädagogische Kontinuität,

b) wie soll die damit verbundene weitere Verschlechterung der Unterrichtsversorgung
aufgefangen werden?

8. Wird im Sinne des zitierten Schreibens der Bezirksregierung Hannover das Schulauf-
sichtsamt Hildesheim — als zukünftige Außenstelle der Bezirksregierung — sicherstellen,
„daß künftig... für die Schüler nachteilige Provisorien unterbleiben“?

a) Wenn ja, in welcher konkteten Art und Weise?

b) Wenn nein, warum entgegen den zitierten Äußerungen der Bezirksregierung nicht?

9. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Landestegierung reagieren auf die sich
abzeichnende weitere Verschlechterung der Unterrichtsversorgung an der Grundschule
Borsum zum Schuljahresbeginn 1997/98 durch steigende Schülerzahlen, die zu einer zu-
sätzlichen ersten Klasse führen werden, und durch den Verlust weiterer Lehrerstunden,
die zu einer Unterrichtsversorgung von nur noch 59 % führen können?

(An die Staatskanzlei übersandt am 5. 2. 1997 - II/721 - 744)

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Kultusministertum Hannover, den 17. 3. 1997
— 01 - 01 420/5 - II/721 - 744 -

Zum Schuljahresbeginn 1996/97 war die in der Kleinen Anfrage genannte Grundschule
Borsum rechnerisch zu 99,8 % (232,0 Lehrer-Soll-Stunden; 231,5 Lehrer-Ist-Stunden) ver-
sorgt. Sie lag damit im Durchschnitt der Schulen des sehr gut versorgten Bereichs des ehe-
maligen Schulaufsichtsamtes Hildesheim. Zur Erteilung des Unterrichts gemäß der Stun-
dentafel benötigt die Schule 220 Lehrer-Ist-Stunden, es standen ihr jedoch 231,5 Lehrer-Ist-
Stunden zur Verfügung. Insofern traf die in der Kleinen Anfrage zitierte Aussage des Nie-
dersächsischen Kultusministers auch auf diese Schule zu.

Aufgrund der Beendigung des eigenverantwortlichen Unterrichts einer Lehramtsanwärterin
(10,0 Stunden) und der Pensionierung einer Lehrkraft (13,0 Stunden) hat sich die Unter-
richtsversorgung an der Grundschule Borsum zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres ver-
schlechtert. Die vom ehemaligen Schulaufsichtsamt beabsichtigte Zuweisung einer neuen
Lehramtsanwärterin wurde von der Schule mit der Begründung, die Fächer entsprächen
nicht dem benötigten Bedarf, abgelehnt.

Zum Stichtag der statistischen Erhebung am 3. 2. 1997 war die Schule daher nur noch zu
88,4 % versorgt. Durch zusätzliche Abordnungen im Umfang von 20,0 Lehrerstunden wird
sich die Versorgung jedoch im Laufe des Monats März wieder auf 96,6 % (232,0 Lehrer-Soll-
Stunden; 225,0 Lehrer-Ist-Stunden) erhöhen.
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Nach der Aufgabenverteilung innerhalb der Niedersächsischen Landesverwaltung treffen die
Bezitksregierungen die Personalentscheidungen und die konkreten Regelungen für die Un-
terrichtsversorgung der einzelnen Schulen im Rahmen allgemeiner Vorgaben in eigener
Verantwortung. Das Niedersächsische Kultusministerrum kann und will sich daher in der
Regel nicht in die Angelegenheiten der Unterrichtsversorgung der über 3300 einzelnen
Schulen einmischen, da es nicht ständig in die Kompetenzen der Bezirksregierungen eingrei-
fen will. Die Schulbehörde vor Ort ist mit den standortspezifischen Gegebenheiten am be-
sten vertraut. Es ist ihre Aufgabe, an den ihnen unmittelbar unterstellten Schulen eine
gleichmäßige Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Der Ausgleich ist von den Bezirksregie-
rungen (bzw. bis zum 31. 1. 1997 durch die Schulaufsichtsämter) für die ihnen unterstellten
Schulen insbesondere durch Abordnungen und Versetzungen vorzunehmen. Dies ist bei der
Grundschule Borsum nicht rechtzeitig geschehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1:

Bei einer rechnerischen Unterrichtsversorgung mit 225,0 Lehter-Ist-Stunden läßt sich die
Situation an der Grundschule Borsum durchaus mit den Aussagen des Niedersächsischen
Kultusministers vereinbaren. (Vgl. dazu die Vorbemerkung)

Zu 2:

Die Bezirksregierung Hannover (bzw. bis zum 1. 2. 1997 das Schulaufsichtsamt Hildesheim)
ist ihrer Ausgleichspflicht nicht rechtzeitig nachgekommen. Mittlerweile ist dies jedoch durch
die Zuweisung von 20,0 Stunden an die Grundschule Borsum geschehen.

Zu 3:

Nach Mitteilung der Bezirksregierung trifft die Aussage des Schulelternrates so nicht zu.
Förderunterricht wurde und wird erteilt, außerdem bestehen zwei Arbeitsgemeinschaften. Im
übrigen obliegt die Verteilung der verfügbaren Lehrer-Ist-Stunden der Schulleitung und der
Gesamtkonferenz.

Zu 4:

Zu Schuljahresbeginn lag die Grundschule Borsum im Rahmen der durchschnittlichen Ver-
sorgung des ehemaligen Schulaufsichtsamtes Hildesheim. Es bestand daher kein Handlungs-
bedarf. (Vgl. auch die Vorbemerkung und die Antwort auf Frage 2)

Zu 5:

Die rechnerische Unterrichtsversorgung an den Schulen der Stadt Hildesheim liegt zur Zeit
im Durchschnitt bei 100,0 %; in der ländlichen Region liegt die rechnerische Unterrichtsver-
sorgung zum Stichtag der Statistik am 3. 2. 1997 bei einem Durchschnittswert von 98,4 %.
Der Unterschied zwischen beiden Gebieten hat sich seit Schüljahresanfang um 0,9 Prozent-
punkte verringert. Obwohl der Unterschied von 1,6 Prozentpunkten nicht sehr groß ist, wird
es Aufgabe der Schulbehörde sein, hier noch für eine stärkere Angleichung zu sorgen. Insge-
samt kann von einer „weitaus besseren Versorgung“ der Schulen in der Stadt Hildesheim
nicht gesprochen werden. Festzustellen ist allerdings, daß der Bereich Hildesheim bei det
rechnerischen Unterrichtsversorgung mit 98,9 % (ohne Sonderschulen, Gesamtschulen und
Gymnasien) insgesamt an der Spitze der niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte
liegt.

Es ist einsichtig, daß es nicht immer vollkommen gelingen kann, den Ausgleich der Unter-
tichtsversorgung so vorzunehmen, daß alle Schulen gleich versorgt sind; dies liegt unter
anderem an den unterschiedlichen Gegebenheiten und Voraussetzungen der einzelnen
Schulen.
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Zu 6:

Verträge für „Feuerwehr-Lehrkräfte“ können grundsätzlich nur für die Dauer des Ausfalls
einer „regulären” Lehrkraft abgeschlossen werden. Die Beschäftigung der „Feuerwehr-
Lehrkraft“ ist in diesem Fall an den krankheitsbedingten Ausfall einer Lehrkraft gebunden.
Diese Lehrkraft fällt voraussichtlich bis Ende März aus; sollte sie dann ihren Dienst wieder-
aufnehmen, endet der Vertrag der „Feuerwehr-Lehrkraft“, anderenfalls wird er verlängert
werden.

Zu 7:

a) Vgl. die Antwort zu Frage 6. Im übrigen wird die Untereichtskontinuität durch den Lin-
satz von „Feuerwehr-Lehrkräften“ unterbrochen, nicht umgekehrt. Daß es, wenn länger-
fristig erkrankte Lehrkräfte durch „Feuerwehr-Lehtkräfte“ ersetzt werden, zu einem Leh-
rerwechsel kommt, ist nicht vermeidbar, ebensowenig wie die Tatsache, daß Lehrkräfte
längerfristig erkranken.

b) Wenn die erkrankte Lehrkraft zurückkehrt, steht sie mit ihren Stunden der Schule wieder
zur Verfügung, so daß sich im Vergleich zur jetzigen Situation keine Verschlechterung
ergibt.

Zu 8 und 9:

Die in der Kleinen Anfrage genannten Zahlen zur Situation der Grundschule Borsum zum
1. 8. 1997 können keine Voraussagen zur rechnerischen Unterrichtsversorgung im Schuljahr
1997/98 darstellen. Vielmehr handelt es sich wahrscheinlich um interne Planungsdaten, die
von den Schulbehörden frühzeitig erhoben werden, um an allen allgemeinbildenden Schulen
des Landes eine möglichst gleichmäßige Unterrichtsversorgung im folgenden Schuljahr zu
gewährleisten.

Die Schulen machen in diesen Erhebungen, die „Vorausschau“ genannt werden, u. a. Anga-
ben über die vermutlich zum folgenden Schuljahr benötigten Lehrer-Soll-Stunden. Gleich-
zeitig rechnen sie aber von den aktuellen Lehter-Ist-Stunden der Schule diejenigen ab, die
z.B. wegen Pensionierung im folgenden Schuljahr nicht zur Verfügung stehen. Zugänge
werden dagegen nicht erfaßt. Folge davon kann sein, daß zu diesem frühen Zeitpunkt der
Personalplanung bisweilen hohe Defizite in der „Unterrichtsversorgung“ von Schulen aus-
gewiesen werden.

Eine „Vorausschau“ dient ausschließlich der Personalplanung der Schulbehörden für das
kommende Schuljahr und ermöglicht noch keine Aussage zur voraussichtlichen Unterrichts-
versorgung. Einerseits ist die von den Schulen abgegebene Prognose der Schülerzahlen im
Landesdurchschnitt um ca. 1 Prozent überhöht, andererseits erfolgen noch Abordnungen,
Versetzungen und Neueinstellungen von Lehrkräften.

Die Zahl der zum Beginn des neuen Schuljahres tatsächlich zur Verfügung stehenden Leh-
rer-Ist-Stunden steht erst nach Abschluß der Personalplanungen fest. Dies ist in der Regel
zum Unterrichtsende des laufenden Schuljahres, spätestens aber zum Beginn des neuen
Schuljahres der Fall.

Die Schulbehörden sind immer wieder darauf hingewiesen worden, daß vor Abschluß der
Personalplanung keine Aussagen zur voraussichtlichen Untetrichtsversorgung möglich und
damit zulässig sind. Mit dieser jährlich wiederholten Regelung soll vermieden werden, daß
anhand der zu einem sehr frühen Zeitpunkt im Februar ermittelten Vorausschau der Schü-
lerzahlen und Lehrer-Soll-Stunden und den um die voraussichtlichen Abgänge verminderten
Lehrer-Ist-Stunden hohe Defizite mitgeteilt werden, die sich daraus ergeben, daß die Perso-
nalzugänge noch nicht gegengerechnet worden sind. Damit soll auch ein unnötiger Arbeits-
aufwand für die Schulbehörden und auch für die Landtagsabgeordneten vermieden werden,
der bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen und Eingaben entsteht, die auf solchen
vorläufigen Daten beruhen.
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Die Personalplanung für das nächste Schuljahr erfolgt in den Monaten März bis Mai 1997
unter Berücksichtigung aller Personalveränderungen wie Versetzungen, Abordnungen, Stun-
denreduzierungen, Beurlaubungen und Pensionierungen, sowie der möglichen Neueinstel-
lungen. Bei den zu treffenden Personalentscheidungen wird die für die Unterrichtsversot-
gung der Grundschule Borsum zuständige Bezirksregierung Hannover auch die in der Klei-
nen Anfrage angesprochene Entwicklung angemessen berücksichtigen und die Unterrichts-
versorgung der Schule sicherstellen. Die Bezirkstegierung berichtet jedoch bereits jetzt, daß
Versetzungsmaßnahmen an die Grundschule Borsum vorgesehen sind. Dies wird dann die
jetzigen „Provisorien” beseitigen. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, daß es,
wenn wieder längerfristige Erkrankungen von Lehrkräften auftreten, wieder zum zeitlich
befristeten Einsatz von „Peuerwehr-Lehrkräften” kommt (vgl. dazu die Antwort zu Frage 7).

Wernstedt

(Ausgegeben am 10. 4. 1997) 5
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