Schließung des Bundeswehrstandortes Dörverden
Niedersächsischer Landtag − 14. Wahlperiode Drucksache 14/4092 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Hogrefe (CDU), eingegangen am 3. Dezember 2002 Schließung des Bundeswehrstandortes Dörverden Nach dem Ministerkonzept der Bundesregierung soll die Niedersachsenkaserne in Dör- verden aufgegeben werden. Ein Nachnutzungskonzept gibt es bisher nicht. Für die strukturschwache Gemeinde und auch für das Land Niedersachsen wird die Schließung erhebliche Nachteile haben. Die Kaserne in Dörverden ist völlig intakt und wurde laufend saniert. Vor kurzer Zeit wurden große Flächen der Parkettböden geschliffen und versiegelt. Sämtliche Versor- gungseinrichtungen sind auf den neuesten Stand gebracht worden. Die Kaserne ist auch für die Ausbildung von Soldatinnen hergerichtet worden. Zum Standort gehört auch ein Soldatenheim mit umfangreichem Betreuungsangebot. Diese Einrichtung wird auch in- tensiv von der Zivilbevölkerung genutzt, da in dieser strukturschwachen Region Alterna- tiven nicht vorhanden sind. Die Kaserne ist ein Mietobjekt, deren Grundstückseigentümerin die IVG ist. Die jährliche Miete beträgt zurzeit 142 000 Euro. Da ein Teil der Kaserne seit Jahren nicht mehr ge- nutzt wird, ist nach meiner Erkenntnis die IVG auch mit einer Teilvermietung unter ge- wissen Voraussetzungen einverstanden. Hier bietet sich also in Zeiten geringer Haus- haltsmittel eine kostengünstige Lösung an, zumal der Bund bei Aufgabe des gesamten Standortes erhebliche Kosten für den Rückbau aufwenden müsste. Man spricht von ei- nem Betrag in zweistelliger Millionenhöhe. Es handelt sich um über 80 Gebäude auf ei- ner Fläche von 179 ha. Der Bundeswehrstandort Dörverden ist ein idealer und intakter Pionierstandort im nord- deutschen Raum. Er ist prädestiniert für die Ausbildung von Soldaten, weil die wichtigen Ausbildungseinrichtungen (Kaserne, Schießanlagen, Truppenübungsplatz, Wasser- übungsplatz an der Weser) zu Fuß zu erreichen sind. Vor dem Hintergrund dieser hervorragenden und intakten Einrichtungen in Dörverden und den neuen Herausforderungen des Katastrophenschutzes nach den Erfahrungen des Elbehochwassers stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, diesen Standort aufzugeben. Es ist auch darauf zu verweisen, dass die Bundesschule des Technischen Hilfswerks in Hoya in unmittelbarer Nachbarschaft beheimatet ist. Somit hätten wir im Katastrophen- fall in Niedersachsen wirksame und durch andere Kräfte nicht zu ersetzende Unterstüt- zung. Mit der Aufgabe des Standortes gehen in der strukturschwachen Region auch über 100 Arbeitsplätze verloren. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung. 1. Wie beurteilt sie die Situation des Katastrophenschutzes in Niedersachsen angesichts des Abzugs der Bundeswehreinheiten aus dem Pionierstandort Dörverden? 2. Was hat sie unternommen, um den Standort Dörverden als Alternative zu Nienburg zu erhalten? 1
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/4092 3. Welche Unterstützung vonseiten des Landes erhalten bisherige Standortgemeinden bei der Konversion über die Bereitstellung von Fördermitteln hinaus? (An die Staatskanzlei übersandt am 11.12.2002 - II/721 - 1089) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Innenministerium Hannover, den 17. Januar 2003 - 34 -01340-56/4 - Durch die Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung vom 16.02.2001 über die Feinausplanung und Stationierung der Bundeswehr der Zukunft wird es in Niedersachsen zu insgesamt 7 Standortauflösungen und 9 Standortreduzierungen kommen. Diese Ent- scheidung ist noch nicht in vollem Umfang umgesetzt worden, da sich die Maßnahmen voraussichtlich noch mindestens bis in das Jahr 2006 hinziehen werden. Bereits mit Beginn der Entscheidungen über die Auflösung bzw. Reduzierung hat sich die Niedersächsische Landesregierung intensiv für alle betroffenen niedersächsischen Standorte eingesetzt. Hinsichtlich der Bedeutung der Bundeswehr im Rahmen des Katastrophenschutzes ist darauf hinzuweisen, dass die Beteiligung der Bundeswehr bei Katastropheneinsätzen, wie z. B. beim Zugunglück in Eschede oder beim Hochwasser an der Elbe im August 2002 in der Vergangenheit grundsätzlich reibungslos verlaufen ist. Die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr ist insbesondere wegen der regelmäßigen Kontakte auf allen Ebenen als sehr gut zu bezeichnen. Gleichwohl wird die Auflösung bzw. Reduzierung von Bundeswehrstandorten im Hin- blick auf die Unterstützung der Bundeswehr bei Katastrophen mit Sorge betrachtet. Eine Beeinträchtigung der Katastrophenbekämpfung insgesamt wird jedoch nicht erwartet. Den Katastrophenschutzbehörden stehen im ersten Zugriff die Feuerwehren sowie die Einheiten der Sanitäts- und Betreuungszüge zur Verfügung, ggf. auch entsprechende Einsatzkräfte aus den Nachbarkreisen. Die Hilfeleistung der Bundeswehr und des Bun- desgrenzschutzes, die nicht an die örtlichen Zuständigkeitsbereiche des Katastrophen- schutzes gebunden ist, erfolgt im Regelfall erst dann, wenn die Einsatzlage spezielle Ge- rätschaften oder weitere personelle Unterstützung bzw. den Ersatz von Einsatzkräften er- fordert. Davon ist nach den bisherigen Erfahrungen bei Naturkatastrophen auszugehen, die sich zeitlich absehbar entwickeln, sowie beim Hochwasser im August 2002. Die Hil- feleistung der Bundeswehr ist daher nicht von einer Standortnähe abhängig und wird im Regelfall so rechtzeitig erfolgen können, dass auch größere Entfernungen des Bundes- wehrstandortes einer optimalen Hilfeleistung nicht entgegenstehen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1: Der Katastrophenschutz im Landkreis Verden wird auch nach einem Abzug der Bundes- wehreinheiten aus dem Standort Dörverden gewährleistet bleiben. Zu 2: Trotz intensiver Bemühungen der Niedersächsischen Landesregierung ist es nicht gelun- gen, die für niedersächsische Standorte getroffenen Entscheidungen zu verhindern. Dabei ist keine Gemeinde bevorzugt oder benachteiligt worden. Von vornherein galt der Grund- 2
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/4092 satz, sich für keinen niedersächsischen Standort zulasten eines anderen niedersächsischen Standortes zu verwenden, da dieses verständlicherweise zu heftigen Reaktionen eines be- nachteiligten Standortes geführt hätte. Dies gilt auch für den Standort Dörverden als Al- ternative zu Nienburg. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass für alle Standortent- scheidungen letztlich der Bund allein verantwortlich ist. Zu 3: Neben dem vom Land vorgesehenen Konversionsprogramm, aus dem die Standortge- meinde Dörverden bis Ende 2002 bereits Zuwendungen in Höhe von rd. 51 250 Euro er- halten hat, kann die Gemeinde bei der Erörterung von Fragen der Anschlussnutzung und der Koordinierung notwendiger Schritte Unterstützung zu erhalten. Zu diesem Zwecke ist im Jahr 2002 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die auch einzelnen Standorten bei Einzelfragen gezielte Hilfen anbietet. B ar tl i n g (Ausgegeben am 21. Januar 2003) 3