Errichtung eines Zukunfts- und Innovationsfonds

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Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode                                                   Drucksache 15/3683 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Günter Lenz, Heinrich Aller, Ulrich Biel, Werner Buß, Frauke Heiligenstadt, Hans-Werner Pickel, Hans-Christian Schack, Klaus Schneck, Gerd Will, Erhard Wolfkühler (SPD), eingegangen am 15.01.2007 Errichtung eines Zukunfts- und Innovationsfonds Im Rahmen der Haushaltsberatungen sagte Wirtschaftsminister Walter Hirche am 07.12.2006 im Plenum: „Zudem haben wir die Absicht - das müssen wir im nächsten Jahr realisieren -, aus Erlö- sen des Landes bei Privatisierungen einen Zukunfts- und Innovationsfonds aufzulegen.“ Am 08.01.2007 berichtete die Presse darüber, dass die Landesregierung konkret erwäge, noch im laufenden Jahr Anteile an der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH zugunsten eines Innovati- onsfonds zu veräußern. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie weit sind die Planungen für einen solchen Fonds fortgeschritten? 2. Welchen genauen Schwerpunkten (Innovationsfeldern) soll der Fonds dienen, und wer soll in den Genuss der Förderung kommen? 3. Ist vorgesehen, dass der Fonds bestimmte, zurzeit vorhandene Instrumente der Wirtschafts- und Innovationsförderung ersetzt? 4. Wie soll der Fonds verwaltet werden, und wie wird eine demokratische Kontrolle des Fonds sichergestellt? 5. Wie hoch soll die Kapitalausstattung des Fonds sein? 6. Wie hoch ist das in der 15. Wahlperiode bereits veräußerte Landesvermögen, das zur Haus- haltsdeckung eingesetzt wurde? 7. Wie hoch ist das veräußerbare Landesvermögen, das zur Ausstattung des Fonds potenziell zur Verfügung steht? 8. Welche Beteiligungen und andere Vermögenswerte kämen für eine Veräußerung zugunsten des Fonds infrage? 9. Welche Beteiligungen und Vermögenswerte des Landes wird die Landesregierung bis zur Neuwahl des Landtages keinesfalls veräußern? 10. Aus welchen Gründen kann die Anlage von Veräußerungserlösen in einem Fonds wirtschaft- lich sein, solange das Land noch eine Kreditaufnahme tätigen muss? (An die Staatskanzlei übersandt am 22.01.2007 - II/721 - 640) 1
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Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                         Drucksache 15/3683 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium                                           Hannover, den 02.04.2007 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020 (30) - Die Landesregierung verfügt über geeignete Institutionen und Instrumente zur Umsetzung ihrer In- novations- und Technologiepolitik: –    Das Innovationszentrum Niedersachsen berät und unterstützt das Land in Fragen der Innovati- ons- und Technologiepolitik. –    Die Niedersächsische Investitions- und Förderbank (NBank) setzt die Förderprogramme und -anträge unbürokratisch und zeitnah um. Angesichts einer weiter auf Konsolidierung ausgerichteten Haushaltspolitik kommt Lösungen, die Handlungsmöglichkeiten unter Einbeziehung finanzieller Engagements der Wirtschaft eröffnen, be- sondere Bedeutung zu. Bisher verfügt Niedersachsen über keine ausreichenden Strukturen, die die Akquisition zusätzlichen privaten Kapitals für innovationspolitische Handlungsfelder zulassen. Die- se werden mit einem Zukunfts- und Innovationsfonds geschaffen, dessen Kapitalausstattung u. a. durch die Veräußerung von Landesvermögen erfolgt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Der „Zukunfts- und Innovationsfonds“ wird als Dachmarke der Innovationsförderungen aus dem Wirtschaftsförderfonds unter Einbeziehung von Strukturfondsmitteln der EU und durch die Errich- tung einer rechtsfähigen „Stiftung Zukunfts- und Innovationsfonds Niedersachsen“ gebildet. Die Dachmarke „Zukunfts- und Innovationsfonds“ basiert damit auf drei Finanzierungssäulen. Die Stif- tung wird die bestehenden Instrumente des Landes zur Innovationsförderung dabei effektiv ergän- zen. Das Errichtungsgesetz für die „Stiftung Zukunfts- und Innovationsfonds Niedersachsen“ wird im Ap- ril dieses Jahres in den Landtag eingebracht werden. Zur Mittelausstattung der Stiftung werden im Rahmen des Nachtragshaushalts 2007 32 Mio. Euro eingestellt. Eine Aufstockung des Stiftungskapitals ist in den Folgejahren vorgesehen. Zu 2: Zur Stärkung des Innovationsstandortes Niedersachsen sollen kleine und mittlere Unternehmen sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen besonders ausgeprägter Inno- vationsfelder in Niedersachsen unterstützt werden. Hierzu zählen beispielsweise –    Mobilität, Telematik und Logistik, –    neue Materialien und Mikrosystemtechnik, –    neue Energiequellen und nachwachsende Rohstoffe, –    Gesundheits- und Biotechnologie, –    Ernährungswirtschaft, –    Informations- und Kommunikationstechnologie. Zu 3: Unter dem Dach „Zukunfts- und Innovationsfonds“ werden die Instrumente der Innovationsförde- rung in geeigneter Weise ergänzt und zusammengeführt, jedoch nicht ersetzt. 2
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Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                           Drucksache 15/3683 zu 4: Die Kontrolle der Mittelverwendung - auch der „Stiftung Zukunfts- und Innovationsfonds Nieder- sachsen“ - wird die Landesregierung entsprechend den haushaltsrechtlichen Anforderungen si- cherstellen. Zu 5: Die anfängliche Kapitalausstattung der „Stiftung Zukunfts- und Innovationsfonds Niedersachsen“ beträgt 20 Mio. Euro (Grundstock) sowie 12 Mio. Euro direkte Fördermasse. Für künftige Haus- haltsjahre erwägt die Landesregierung weitere Zuführungen. Durch die Möglichkeit von Zustiftun- gen seitens privater Dritter ist die tatsächliche Kapitalausstattung der Stiftung nach oben nicht be- grenzt. Zu 6: Im Einzelplan 13 sind in der 15. Wahlperiode aus Vermögensveräußerungen bis zum 31.01.2007 insgesamt 1 769 989 031,33 Euro vereinnahmt worden. Davon wurden 980 Mio. Euro stille Einlage bzw. als Stammkapitalerhöhung an der NordLB einge- setzt. Zur allgemeinen Haushaltsdeckung standen damit 789 989 031,33 Euro zur Verfügung. Aus Grundstücksveräußerungen sind darüber hinaus als Kapitalrückführung der den Niedersächsi- schen Landesforsten übertragenen Grundstücke insgesamt 34 205 004 Euro zur Haushaltsde- ckung vereinnahmt worden. Dem Landesliegenschaftsfonds sind in dem o. a. Zeitraum 94 Mio. Euro entnommen und zur Haus- haltsdeckung verbucht worden. Aus der Unterabteilung Agrarstrukturfonds waren dies insgesamt 39 873 583 Euro. Bei diesen vier Bereichen im Einzelplan 13 wurden damit insgesamt 958 067 618,33 Euro zur Haushaltsdeckung eingesetzt. Zu 7 bis 9: Die Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen sowie die Vermögenswerte der Liegen- schaften des Landes müssten erst bewertet werden. Deswegen lässt sich das veräußerbare Lan- desvermögen derzeit nicht genau beziffern. Die Landesregierung setzt sich ein für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen, für Wachstum und gesicherte Arbeitsplätze. Die Landesregierung steht ausdrücklich zu ihrer Verantwortung für die Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist. Zu 10: Mit der Stiftung „Zukunfts- und Innovationsfonds Niedersachsen“ wird eine Plattform geschaffen, um zusätzliches privates Kapital zu akquirieren und hierdurch einen höheren Nutzen zu erzielen. Walter Hirche (Ausgegeben am 11.04.2007)                                                                                  3
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