Weitere Kürzung der Stundentafel in der Mittelstufe des Gymnasiums?

/ 2
PDF herunterladen
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6069

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/5753 —

Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Pörtner (CDU) — Drs 12/5753

Betr.: Weitere Kürzung der Stundentafel in der Mittelstufe des Gymnasiums?

Nach mir vorliegenden Informationen gibt es im Niedersächsischen Kultusministerium
Bestrebungen, in der Mittelstufe des Gymnasiums die Stundentafel weiter zu kürzen,
und zwar in den Klassen 9 und 10 auf jeweils nur noch 30 Unterrichtsstunden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Kann sie ausschließen, daß es zu den genannten Stundenkürzungen oder zu anderen
kommen wird?

2. Welche Pläne gibt es seitens der Landesregierung, weitere Kürzungen der Stunden-
tafel an allgemeinbildenden Schulen vorzunehmen?

3. In welchen Fächern soll ggf. mit welcher Begründung gekürzt werden?

4. Welche Einspareffekte in Lehrerstunden würde eine Kürzung in den Klassen 9 und
10 des Gymnasiums um jeweils zwei Stunden in bezug auf das Schuljahr 1993/94
erbringen?

5. Wie würde sich eine solche Kürzung mit dem Bildungsauftrag des Gymnasiums und
dem einschlägigen Erlaß verbinden lassen?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 3. 2. 1994
— 01 — 01 420/5 — 12/5753 —

Die genannten „Informationen“, daß es „Bestrebungen“ im Niedersächsischen Kul-
tusministerium gebe, die Stundentafel für den Sekundarbereich I des Gymnasiums zu
kürzen, treffen nicht zu.

Zum Schuljahresbeginn 1991/92 hat die Landesregierung geänderte Grundsatzerlasse
für die Hauptschule, die Realschule und für die Jahrgänge 7 bis 10 des Gymnasiums
in Kraft gesetzt. Damit ist die Grundlage für eine wesentliche Zielsetzung der Landesre-
gierung geschaffen worden, die darin besteht, den Schülerinnen und Schülern des
Gymnasiums in den Schuljahrgängen 9 und 10 bezüglich der Fremdsprachen, der mu-
sisch-künstlerischen, der gesellschaftswissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen
1

Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6069

 

Fächer ein differenzierteres Bildungsangebot zu machen. Die Landesregierung hat sich
mit der Inkraftsetzung des neuen Erlasses für die Reform im Sekundarbereich I des
Gymnasiums und nicht für die generelle Kürzung der Schülerpflichtstunden entschie-
den. Die Erfahrungen mit dem neuen Erlaß zeigen, daß sich die Gymnasien, wenn auch
noch langsam, dieser Reform im Sekundarbereich I zuzuwenden beginnen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1:

Die Landesregierung beabsichtigt zur Zeit nicht, die Schülerpflichtstundenzahl in den
Schuljahrgängen 9 und 10 des Gymnasiums zu ändern.

Zu 2:

Siehe Vorbemerkung.

Zu 3:
Entfällt.

Zu 4:

Wenn die Schülerpflichtstundenzahl der Stundentafel in den Schuljahrgängen 9 und
10 des Gymnasiums im Schuljahr 1993/94 30 anstelle der festgelegten 32 Wochenstun-
den betragen würde, entspräche die Differenz für die gebildeten 1480 Klassen insge-
samt 2960 Lehrerwochenstunden.

Eine Kürzung der Pflichtstunden der Stundentafel allein würde jedoch keinen „Ein-
spareffekt‘‘ erbringen, da die Schulen die damit freiwerdenden Lehrerstunden an ande-
rer Stelle, z.B. im Wahlbereich, einsetzen könnten. Erst eine entsprechende Anpassung
der „Lehrerstunden je Klasse‘ in Ziffer 1 der Anlage des Erlasses zur Unterrichtsversor-
gung würde gegebenenfalls zur Reduzierung der Lehrer-Soll-Stunden führen.

Zu 5:

Die Fragestellung ist rein hypothetisch. Es wird insoweit auf die Vorbemerkung verwie-
sen.

Allgemein ist jedoch darauf hinzuweisen, daß bereits der ehemalige Kultusminister
Dr. Remmers (CDU) Schulen, die die 5-Tage-Woche einführen wollten, durch Erlaß
ermöglicht hatte, die Schülerpflichtstundenzahl pro Schuljahrgang durch Kürzung der
Stundentafel auf 30 Wochenstunden festzulegen. Von dieser Möglichkeit haben auch
einige Gymnasien Gebrauch gemacht. Offensichtlich sahen der ehemalige Kultusmini-
ster Dr. Remmers und die damalige Landesregierung durch eine solche Kürzung den
Bildungsauftrag des Gymnasiums nicht gefährdet.

Aus der Sicht der Landesregierung wäre der Bildungsauftrag des Gymnasiums viel eher
gefährdet, wenn sich die Partei, der auch der Fragesteller angehört, mit ihrer Forde-
rung, das 13. Schuljahr am Gymnasium ersatzlos zu streichen, durchsetzen würde. Die
Landesregierung wird sich daher weiter dafür einsetzen, daß Reformmöglichkeiten am
Gymnasium auch im Sekundarbereich I erhalten bleiben und das 13. Schuljahr nicht
gestrichen wird.

Wernstedt

2 (Ausgegeben am 17. 2. 1994)
2