Bachelor- und Masterstudiengänge in Niedersachsen
Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode Drucksache 15/3083 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele +HLQHQ.OMDMLü *5h1( HLQJHJDQJHQDP Bachelor- und Masterstudiengänge in Niedersachsen Wissenschaftsminister Stratmann hat in mehreren Plenarsitzungen dargelegt, dass die Umstellung der Studiengänge auf die Bachelor- und Masterabschlüsse in Niedersachsen sehr weit vorange- kommen sei. Darüber hinaus hat Minister Stratmann erklärt: „In Niedersachsen wird bei der Um- stellung der bisherigen Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengänge auf die neuen Bache- lor- und Masterstudiengänge darauf geachtet, dass keine Verminderung der Absolventenzahlen eintritt“ (74. Plenarsitzung, 10.11.005). Am 23.02.2006 in der 83. Plenarsitzung erklärte der Wis- senschaftsminister: „Der Kollege Dr. Zielke hat Recht, wenn er sagt, die neuen Bologna-Strukturen, die bei uns in Niedersachsen übrigens viel früher eingeführt sein werden als in anderen Ländern, werden dazu beitragen, dass wir freie Kapazitäten bekommen.“ Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat in ihrer Entschließung vom 23. November letzten Jah- res festgestellt, dass die Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge zwar eine Verkürzung der tatsächlichen Studiendauer auf die Regelstudienzeit erwarten lässt, dies jedoch eine bessere Betreuung der Studierenden voraussetzt. Die Bologna-Reform bietet daher keine Personalreserve zur Bewältigung des Studentenberges. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat Erwartungen und Forde- rungen an Politik und Hochschulen bezüglich der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengän- ge formuliert. Danach erwartet die Wirtschaft eine schnellere und konsequentere Umstellung auf die gestufte Studienstruktur, bei der grundsätzlich jeder Bachelorabschluss zur Aufnahme einer Be- rufstätigkeit qualifizieren muss. „Die Umstellung muss für eine Erneuerung der Lehrinhalte und Lernformen genutzt werden, mit dem Ziel, die Studienzeiten zu verkürzen und die Studienqualität zu steigern“ (BDA, More Bachelors and Masters Welcome, 30.05.2006). Ich frage die Landesregierung: 1. Einrichtung von Bachelor- und Masterstudiengängen in Niedersachsen: a) Welche Bachelor- und Masterstudiengänge sind seit wann an welchen niedersächsi- schen Hochschulen/Akademien eingerichtet worden? b) Wie hoch ist die jeweilige Anzahl der Studienplätze? c) Wie lang sind die jeweiligen Regelstudienzeiten? d) Welche anderen Regelstudienzeiten nach § 6 Abs. 3 Satz 4 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes gibt es bisher, bzw. mit wie vielen Ausnahmen rechnet die Landes- regierung bei der weiteren Umstellung? e) Wie hat sich aufgrund der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen die Stu- dienplatzkapazität an den jeweiligen niedersächsischen Hochschulen entwickelt? 2. Berufschancen für die Absolventen der Bachelor- und Masterstudiengänge: a) Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung der BDA bezüglich der Qualität der Ba- chelorausbildung? b) Welche Studienabschlüsse setzt sie im niedersächsischen Landesdienst für eine Ein- stellung in den höheren Dienst voraus? c) Wie begegnet sie den Vorwürfen von einigen Berufsverbänden, beispielsweise Ingenieu- ren und Juristen, der Bachelorabschluss könne nicht berufsqualifizierend sein? 1
Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3083 3. Qualität und Quantität: a) Wie will die Landesregierung der Herausforderung einer steigenden Anzahl von Studie- renden begegnen, wenn, wie die HRK feststellt, die Bologna-Reform aufgrund der not- wendigerweise besseren Betreuung der Studierenden keine Personalreserve zur Bewäl- tigung des Studentenberges bietet? b) Wie steht die Landesregierung zur Entschließung des 204. Plenums der HRK vom 14. 06.2005, die eine grundlegende Veränderung der bisherigen Parameter zur Festset- zung des Lehraufwands fordert? 4. Vom Bachelor zum Master: a) Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Durchgangsquoten von Bachelor- auf Masterstudiengänge bei konsekutiven Studienangeboten? b) Wie steht sie zu der aus der Wirtschaft erhobenen Forderung: „Der Master müsse so strukturiert sein, dass ein Praktiker ihn auch zwei, vier, fünf oder zehn Jahre nach dem Bachelor machen kann.“ (Handelsblatt vom 31.05.2006)? 5. BAföG und Studiendarlehen: a) Wie steht die Landesregierung zur Frage der BAföG-Förderung bis zum Abschluss eines Masterstudiengangs? b) Welche Fälle sind ihr bekannt, bei denen Studierenden der Anspruch auf BAföG für Masterstudiengänge aberkannt wurde? c) Wie will sie vor dem Hintergrund des § 11 a Abs. 2 Satz 2, wonach für über 35-Jährige kein Anspruch auf ein Studiendarlehen besteht, der Anforderung nach lebenslangem Lernen gerecht werden? 6. Vergleichbarkeit der Studienleistungen und Abschlüsse; „Mobilität“ der Studierenden: a) Wie beurteilt die Landesregierung die Vergleichbarkeit (Passfähigkeit und Einheitlichkeit) der in Niedersachsen erworbenen Bachelor- und Masterabschlüsse landesweit, national und international? b) Wie beurteilt sie die Einschätzung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, dass es künftig zu einem bolognawidrigen Rückgang der Mobilität kommen werde (s. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 02.05.2006)? c) Wie steht sie zu den Ergebnissen von Umfragen an amerikanischen und kanadischen Universitäten, wonach ein dreijähriger Bachelorabschluss als Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang nicht anerkannt werden wird (s. Frankfurter Allgemeine Zei- tung vom 02.05.2006), und welche Erkenntnisse hat sie bezüglich weiterer Nichtaner- kennung von dreijährigen Bachelorstudiengängen als Voraussetzung für ein Masterstu- dium? d) Wie soll sichergestellt werden, dass die Studierenden in Niedersachsen verbindlich Aus- kunft darüber erhalten, an welchen Hochschulen die von ihnen im Laufe des Studiums belegten und abgeschlossenen Module in welchem Studiengang wie anerkannt werden und bei welchen Masterstudiengängen die von ihnen abgeschlossenen Bachelorstu- diengänge als Zulassungsvoraussetzung anerkannt werden? (An die Staatskanzlei übersandt am 27.06.2006 - II/72 - 543) 2
Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3083 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 27.07.2006 für Wissenschaft und Kultur - M - 01 420-5/543 - Zu 1 a: In Niedersachsen werden derzeit rund 900 Studiengänge angeboten (ohne Programme in auslau- fender Betreuung). Erste Bachelor- und Masterstudiengänge sind bereits Ende der 1990er Jahre eingerichtet worden. Nach einem vergleichsweise intensiven Diskussionsprozess zwischen allen beteiligten Akteuren auf regionaler wie auf nationaler Ebene hat sich der Umstellungsprozess in den vergangenen drei Jahren deutlich beschleunigt; die ländergemeinsamen Strukturvorgaben der KMK (Erstfassung vom 05.03.1999) haben zudem wichtige Eckpunkte der Studiengangsplanung skizziert und Sicherheit hinsichtlich der Akkreditierung und wechselseitigen Anerkennung geschaf- fen. Bezogen auf die Gesamtzahl der grundständigen Studienanfängerplätze (vgl. hierzu auch 1 b) waren in Niedersachsen im Studienjahr 2005/2006 rund 50 % aller Studienanfängerplätze in einem Bachelorstudiengang verortet. Zu 1 b: Im Studienjahr 2005/06 standen an den niedersächsischen Hochschulen rund 29 700 Studienan- fängerplätze zur Verfügung, davon ca. 22 400 Plätze an Universitäten und gleichgestellten Hoch- schulen sowie 7 300 an Fachhochschulen. Zu 1 c: Die Regelstudienzeiten entsprechen den gesetzlichen Vorgaben im Niedersächsischen Hochschul- gesetz i. d. F. vom 24.06.2002 (§ 6 Abs. 3) sowie den von der KMK vereinbarten „Ländergemein- same(n) Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Mas- terstudiengängen“ i. d. F. vom 21.04.2005. Demgemäß fügen sich die konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengänge in den zeitlichen Rahmen von 6+4-, 7+3- oder 8+2-Semestern ein, wobei das 6+4-Modell sowohl in Niedersachsen als auch bundesweit bei der Gesamtzahl aller Angebote deut- lich überwiegt. Zu 1 d: Die Ausbildung im Lehramt für Grund- Haupt- und Realschulen sieht eine 6+2-Struktur vor. Ein darüber hinausreichender Bedarf für Ausnahmeregelungen wird derzeit nicht gesehen. Zu 1 e: Die Zahl der grundständigen Studienanfängerplätze ist im Zeitraum von 2001 bis 2005 von 33 400 auf 29 700 gesunken. Eine wichtige Einflussgröße dieser Veränderung ist in den deutlich verbes- serten Betreuungsrelationen (über veränderte CnW-Werte), insbesondere in den „Massenfächern“, zu sehen, die mit der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge verbunden war. Ein „Ka- pazitätsgewinn“ wird sich mittelfristig durch die Verkürzung der Studienzeiten einstellen. Zu 2 a: Die Landesregierung begrüßt die Forderungen des BDA nach einer schnellen und konsequenten Umstellung auf die gestufte Studienstruktur, wobei der Bachelor als erster berufsqualifizierender Abschluss vorgesehen ist. Die Qualitätssicherung im Rahmen der Akkreditierung bzw. Reakkredi- tierung der Programme und der Evaluation in der Lehre erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Be- rufsqualifizierung im Zuge der Bachelorprogramme. Die Landesregierung geht zudem davon aus, dass die Studierenden als informierte Nachfrager am Markt der Studienangebote auftreten und Qualitätsansprüche geltend machen werden. Zu 2 b: Der Eintritt in den höheren Dienst setzt in Niedersachsen - wie bei den anderen Dienstherren auch - den erfolgreichen Abschluss eines universitären Masterstudienganges oder eines Master- 3
Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3083 studienganges an einer Fachhochschule voraus, bei dem auf Antrag der Fachhochschule im Rah- men der Akkreditierung (unter Beteiligung der Dienstrechtsseite) eine entsprechende Feststellung getroffen worden ist. Zu 2 c: Ein genereller Vorbehalt, der Bachelor könne nicht berufsqualifizierend sein, ist der Landesregie- rung nicht bekannt; in einzelnen Fällen haben Berufsverbände darauf verwiesen, dass Bachelor- abschlüsse für bestimmte regulierte Berufe (Architektur) nicht kammerfähig seien. Die Kammerfä- higkeit als solche garantiert jedoch keineswegs einen reibungslosen Berufseintritt (s. z. B. im Fall der Architektur). Demgegenüber wurden im ingenieurwissenschaftlichen Bereich der niedersächsi- schen Universitäten und Fachhochschulen bereits nahezu durchgängig Bachelor- und Masterpro- gramme im Einvernehmen mit den Fächern eingeführt, in der Regel in Abstimmung und unter Be- teiligung der Berufs- und Fachverbände am Akkreditierungsverfahren. Darüber hinaus werden alle Lehrämter bis zum WS 2007/2008 vollständig umgestellt sein. In den anderen staatlich reglementierten Berufen bzw. den diesbezüglich ausbildenden Fächern der Medi- zin, Pharmazie und Jura ist hingegen noch keine Umstellung erfolgt. Die KMK beabsichtigt, inso- weit an die anderen Fachministerkonferenzen heranzutreten, um auch hier mittelfristig Lösungen zu erreichen. Zu 3 a: Die Landesregierung erarbeitet derzeit einen spezifischen Maßnahmenkatalog, um dem Anstieg der Studierendenzahlen sowie dem „doppelten Abiturjahrgang“ 2011 zu begegnen. Zurzeit werden u. a. folgende Handlungsmöglichkeiten geprüft: die Erhöhung der Lehrleistung des vorhandenen Personals, die vorzeitige Besetzung von Professorenstellen fünf Jahre vor deren Freiwerden oder die Erschließung von Kapazitäten auch außerhalb des Hochschulbereiches. Darüber hinaus hat sich das Land Niedersachsen im Rahmen der Verhandlungen zur Föderalis- musreform dafür eingesetzt, dass der Bund und die Länder auch künftig in überregional bedeutsa- men Fragen der Hochschulpolitik kooperieren können. Im Rahmen des „Hochschulpakts 2020“ können so gemeinsame Maßnahmen getroffen werden, mit denen den Hochschulen die Möglich- keit eröffnet werden soll, alle Studienbewerber aufzunehmen und die Qualität der Lehre zu verbes- sern. Die Bund-Länder-Gespräche über den konkreten Inhalt des Paktes dauern derzeit noch an. Zu 3 b: Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur beteiligt sich aktiv an der Diskussion über eine Fort- entwicklung des bisherigen Systems der Kapazitätsermittlung, in dem der Lehraufwand eine ent- scheidende Größe ist. Entsprechende Fragen und alternative Modelle werden zurzeit in einer Ar- beitsgruppe „Kapazitätsverordnung“ der Landeshochschulkonferenz gemeinsam mit den Hoch- schulen erörtert; ergänzend wird auf die Beantwortung der Frage 1 e) verwiesen. Nach dem derzei- tigen Stand der Beratungen wird ein Übergang von detaillierten Normwerten zu CNW-Clustern an- gestrebt. Zu 4 a: Diese Frage kann zurzeit noch nicht auf der Grundlage gesicherter Daten beantwortet werden, da der Großteil der Studierenden in den neu eingerichteten Bachelorstudiengängen sich noch in der Regelstudienzeit befindet und die konsekutiven Masterangebote vielfach erst zeitlich versetzt ein- gerichtet werden. Zu 4 b: Die Landesregierung unterstützt diese Forderung nachhaltig. Sie geht zum einen davon aus, dass ein wachsender Anteil der Studienangebote so organisiert werden kann, dass ein Teilzeitstudium - etwa für Berufstätige oder Alleinerziehende etc. - möglich ist. Zum anderen wird es zunehmend weiterbildende Studienangebote geben, die sich bedarfs- und nachfragegerecht an eine Klientel mit Hochschulabschluss und beruflicher Erfahrung richten. 4
Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3083 Zu 5 a: Bachelor- und Masterstudiengänge sind gemäß § 6 NHG jeweils eigenständige Ausbildungsab- schnitte, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (§ 2 Abs. 5 Satz 2 BAföG) jeweils ge- trennt gefördert werden. Gemäß § 7 Abs. 1 a BAföG entfaltet der Abschluss eines Bachelorstu- dienganges trotz der damit verbundenen beruflichen Qualifikationen und der mindestens dreijähri- gen Dauer keine Sperrwirkung für die Förderung eines Masterstudienganges. Diese Bestimmung hat sich bewährt. Soweit zwischen dem Abschluss des Bachelorstudienganges und der Aufnahme des Studiums in einem Masterstudiengang mindestens eine dreijährige Zeit der beruflichen Tätigkeit liegt, erfolgt die Förderung gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 4 BAföG elternunabhängig, also unabhängig von der wirtschaftli- chen Leistungsfähigkeit der Eltern des Studierenden. Zu 5 b: Die Förderung eines Masterstudienganges erfolgt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG nicht, wenn der Studierende bei Aufnahme dieses Studienabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet hat. Eine Aus- nahme ergibt sich u. a. dann, wenn der Auszubildende aus persönlichen oder familiären Gründen, insbesondere der Erziehung von Kindern bis zu zehn Jahren, gehindert war, den Ausbildungsab- schnitt rechtzeitig zu beginnen (§ 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BAföG). Da § 7 Abs. 1 a BAföG die Förderung eines Masterstudienganges nur dann zulässt, wenn ein Ba- chelorabschluss vorangegangen ist, ist eine Förderung nach einem vorangegangenen abgeschlos- senen oder abgebrochenen Studium in einem Diplomstudiengang ausgeschlossen. Zu 5 c: Die Altersgrenze für den Anspruch auf Studienbeitragsdarlehen ist mit Vollendung des 35. Le- bensjahres weiter gefasst als die Altersgrenze im BAföG (s. Antwort zu 5 b). Da zudem Personen, die ihr Studium wegen der Erziehung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen erst nach Vollendung des 35. Lebensjahres aufnehmen, darlehensberechtigt bleiben, wird gerade den Anfor- derungen nach lebenslangem Lernen Rechnung getragen. Zu 6 a: Ziel der Landesregierung im Kontext des Bologna-Prozesses sind profilierte Studienangebote, ins- besondere im Bereich der Masterstudiengänge, in denen die Stärken der einzelnen Hochschulen zur Geltung kommen. Durch die neuen Studienstrukturen und Abschlüsse, „Diploma Supplement“, „Transcript of Records“ sowie den erweiterten Erfahrungshintergrund der Studierenden durch Aus- landsaufenthalte und Praktika sind die Studiengänge auf allen genannten Ebenen hervorragend anschlussfähig. Insoweit ist nicht die „Einheitlichkeit“ der Abschlüsse, sondern die Gleichwertigkeit erklärtes Ziel; die Landesregierung sieht diese bei den einzelnen in Niedersachsen zu erwerbenden Abschlüssen auf der jeweiligen Ebene eines Abschlusstyps als gegeben an. Zu 6 b: Die Landesregierung hat keine konkreten Hinweise auf einen Rückgang der Mobilität. Eine jüngst vorgelegte Studie des DAAD sowie erste Rückmeldungen aus niedersächsischen Hochschulen zeigen vielmehr einen leicht gegenläufigen Trend, insbesondere bei der transnationalen Mobilität. Die Landesregierung unterstützt indes die Bemühungen der Hochschulen hinsichtlich einer weitge- henden Internationalisierung ohne Einschränkungen. Zu 6 c: Die Landesregierung hat keine konkreten Hinweise darauf, dass ein in Deutschland absolvierter dreijähriger Bachelorabschluss an amerikanischen oder kanadischen Universitäten unter Struktur- gesichtspunkten nicht anerkannt werden wird. Richtig ist, dass in den genannten Ländern jede Hochschule im Einzelfall für jede Bewerbung individuell prüft, ob die Voraussetzungen für die Zu- lassung zu dem jeweils angestrebten Masterstudiengang gegeben sind. Eine pauschale Anerken- nung von Studienabschlüssen im Sinne einer Berechtigung ist dem angelsächsischen Hochschul- system fremd. 5
Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3083 Zu 6 d: Die Studierenden müssen in den Hochschulen über Anschlussmöglichkeiten sowohl innerhalb des Studiums als auch nach dem Abschluss des Studiums frühzeitig informiert werden. Darüber hinaus sind auch grundlegende hochschulübergreifende Informationsangebote vorzuhalten, wie dies z. B. in Niedersachsen über das Internet-Portal „Studieren in Niedersachsen“ bereits geschieht. In vielen Fällen sehen die Hochschulen institutionalisierte Wechsel innerhalb von Studiengängen vor, etwa durch den Einbau von „Mobilitätsfenstern“, die dann über Kooperationsabkommen gesichert wer- den und die Anerkennung vereinfachen. Im Übrigen wirbt die Landesregierung bei den Hochschu- len dafür, im Sinne der Bologna-Reform bei Fragen der Anerkennung die Kompetenzen der An- tragstellerinnen/Antragsteller und weniger die konkreten Studieninhalte in den Mittelpunkt zu stel- len; soweit für die Anerkennung erforderlich, dokumentieren „Diploma supplement“ und „Transcript of Records“ sowohl Studieninhalte als auch strukturelle Eckpunkte des einzelnen Programms. Lutz Stratmann 6 (Ausgegeben am 04.08.2006)