Wohnungsbestand der Preussag in Salzgitter

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Niedersächsischer Landtag − 14. Wahlperiode                                                    Drucksache 14/3153 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Eppers (CDU), eingegangen am 11. Januar 2002 Wohnungsbestand der Preussag in Salzgitter Die Preussag-Immobiliengesellschaft mbH beabsichtigt, den Bestand von ca. 14 000 Wohnungen in Salzgitter zu veräußern. Zu diesem Zweck war ein „Zusammenschreiben“ der Grundbuchblätter beim Amtsgericht Salzgitter notwendig. Aufgrund des Umfanges dieses Verwaltungsaktes und fehlender Rechtspfleger bat die Preussag die Landesregie- rung um Unterstützung. Nach vorliegenden Erkenntnissen wurde ein bereits pensionierter Rechtspfleger wieder aktiviert, um ausschließlich die Grundbuchangelegenheit der Preussag in Salzgitter zu erledigen. Die Arbeiten sollen mittlerweile abgeschlossen sein. Ich frage daher die Landesregierung: 1.   Trifft der oben geschilderte Sachverhalt zu? 2.   Wenn ja, welche Kosten sind dem Land entstanden? 3.   Können andere Wohnungs- und Grundeigentümer (z. B. Mittelständler) mit einer ähnlich bevorzugten Behandlung rechnen? 4.   Hat die Landesregierung aufgrund ihres Entgegenkommens von der Preussag ein be- sonderes, z. B. sozialverträglicheres Verhalten im Zusammenhang mit den Wohnun- gen, eingefordert bzw. durchgesetzt? (An die Staatskanzlei übersandt am 15. Januar 2002 – II/72 – 938) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Justizministerium                      Hannover, den 15. Februar 2002 – 5112 I - 104.394 – Die Preussag-Immobiliengesellschaft mbH hatte das Amtsgericht Salzgitter darüber in- formiert, dass im Zusammenhang mit der Veräußerung des Bestandes von 14 000 Woh- nungen die bereits zur Hälfte erfolgten Umwandlungen in Wohnungseigentum wieder rückgängig zu machen seien. Die hiermit für das Grundbuchamt des Amtsgerichts Salz- gitter verbundene Spitzenbelastung war mit den vorhandenen Kräften des Amtsgerichts allein nicht in angemessener Zeit zu bewältigen. Außerdem wäre das Grundbuchamt auf- grund der Verpflichtung, Anträge nach der Reihenfolge ihres Eingangs zu bearbeiten, ohne eine personelle Entlastung zeitweilig für die Anträge anderer Bürgerinnen und Bür- 1
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                         Drucksache 14/3153 ger blockiert gewesen. Die Abordnung eines Grundbuchrechtspflegers von einem ande- ren Amtsgericht kam wegen der allgemein sehr hohen Geschäftsbelastung bei den Ge- richten dabei nicht in Betracht. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Um den hohen Arbeitsanfall, der mit den Anträgen der Preussag auf Schließung von ca. 7 000 bis 8 000 Wohnungseigentumsgrundbüchern verbunden war, aufzufangen, wurde ein in Altersteilzeit (Teilzeitmodell) befindlicher Rechtspfleger des Amtsgerichts Braun- schweig im Wege der Übertragung eines Nebenamtes befristet für die Zeit vom 17. Juli bis 30. September 2001 zusätzlich bei dem Amtsgericht Salzgitter tätig. Zu 2: Für seine Tätigkeit im Nebenamt hat der Rechtspfleger insgesamt 9 152,52 DM erhalten, und zwar 8 400 DM Nebentätigkeitsvergütung und 752,52 DM Reisekosten. Die entstan- denen Kosten wurden aus der Reformdividende, die innerhalb von Kapitel 11 04 (Or- dentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften) im Jahr 2000 im Rahmen der Personal- kostenbudgetierung erwirtschaftet worden ist, beglichen. Den Ausgaben stehen Einnahmen von ca. 70 000 DM an Gebühren gegenüber, die dem Land ohne die unter 1. beschriebene Aushilfe nur mit einer erheblichen zeitlichen Verzö- gerung zugeflossen wären. Zu 3 und 4: In den getroffenen Maßnahmen ist weder eine bevorzugte Behandlung der Preussag- Immobiliengesellschaft mbH zu sehen noch sind hiermit Reaktionen der Preussag ver- bunden. Dr. P f e i f f e r 2                  (Ausgegeben am 20. Februar 2002)
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