Entwicklung des Linksextremismus in Niedersachsen im Jahr 2001
Niedersächsischer Landtag − 14. Wahlperiode Drucksache 14/3666 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Schünemann (CDU), eingegangen am 5. Juni 2002 Entwicklung des Linksextremismus in Niedersachsen im Jahr 2001 Aus dem von Bundesinnenminister Schily im Mai 2002 vorgestellten Verfassungsschutz- bericht 2001 geht hervor, dass die Zahl von Gewalttaten mit linksextremistischem Hin- tergrund im Jahr 2001 angestiegen ist und in Niedersachsen nach Schleswig-Holstein, Berlin und Hamburg die meisten linksextremistischen Gewalttaten festgestellt wurden (vgl. Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 25.05.2002). Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie die Ergebnisse des oben genannten Verfassungsschutzberich- tes 2001 in Bezug auf die im Land Niedersachsen festgestellten linksextremistischen Gewalttaten? 2. Inwieweit sind die festgestellten gewaltbereiten Aktionen so genannten Globalisie- rungsgegnern und Autonomen in Niedersachsen zuzurechnen? 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 1990 zur Bekämpfung des Links- extremismus in Niedersachsen unternommen? 4. Welche Programme des Landes zur Aufklärung über den Linksextremismus und zu seiner Bekämpfung existieren oder sind geplant? (An die Staatskanzlei übersandt am 29. August 2002 – II/721 – 1010) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Innenministerium Hannover, den 5. September 2002 – 23.22 - 01425/2 – Vorbemerkung Im Jahr 2001 sind bundesweit erstmals die Staatsschutzdelikte nach dem von der Innen- ministerkonferenz beschlossenen neuen Melde- und Definitionssystem „Politisch moti- vierte Kriminalität (PMK)“ erfasst worden. Ein Vergleich dieser Daten mit den Daten aus den Vorjahren ist damit nicht ohne Weiteres möglich, da im bisherigen „Kriminalpolizei- lichen Meldedienst in Staatsschutzsachen“ nur extremistische Straftaten - d. h. solche, die sich gegen die eng definierte freiheitlich demokratische Grundordnung richten - erfasst wurden. Ab 2001 werden dagegen in diesem Meldesystem darüber hinausgehend alle Straftaten erfasst, die politisch motiviert sind. 1
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/3666 Maßgebliches Kriterium für die Erfassung der Straftaten nach dem neuen Melde- und De- finitionssystem ist seit dem 01.01.2001 demnach grundsätzlich die politische Motivation, die der jeweiligen Straftat zugrunde liegt. Der politisch motivierten Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstel- lung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie – den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten, – sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesens- merkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Ver- fassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben, – durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, – gegen eine Person gerichtet sind wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Ori- entierung oder ihres gesellschaftlichen Status und die Tathandlung damit im Kausal- zusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Instituti- on/Sache oder ein Objekt richtet. Daneben werden immer die so genannten echten Staatsschutzdelikte gemäß §§ 80 bis 83, 84 bis 86 a, 87 bis 91, 94 bis 100 a, 102 bis 104 a, 105 bis 108 e, 109 bis 109 h, 129 a, 234 a oder 241 a StGB erfasst. Straftaten linker Straftäter werden in dem neuen Melde- und Definitionssystem wegen der entsprechenden Tatmotivation zusammenfassend im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität links“ abgebildet. Diesem Phänomenbereich werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Um- stände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z. B. nach Art der Themenfelder) einer linken Orien- tierung zuzurechnen sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Bezüge zum Anarchismus oder zum Kommunismus (einschließlich Marxismus) ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaf- fung eines Elements der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (wie dies beim Extremismus der Fall ist) zum Ziel haben muss. Die dem Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität links“ zugeordneten Fälle werden darüber hinaus Themenfeldern zugeordnet. Themenfelder sind in Form eines Themenkataloges bundeseinheitlich festgelegt. Der Katalog gliedert sich in Oberbegriffe, denen in der Regel Unterthemen zugeordnet sind. Bei der Meldung einer Straftat sind alle zutreffenden Unterthemen und Oberbegriffe anzugeben, d. h. Mehrfachnennungen sind möglich. Die Frage, ob eine bestimmte Straftat als extremistisch einzustufen ist, wird jetzt geson- dert geprüft und ausgeworfen. Letzteres gilt nicht nur für Straftaten des Phänomenbe- reichs „Politisch motivierte Kriminalität links“, sondern auch für die beiden anderen Phä- nomenbereiche „Politisch motivierte Kriminalität rechts“ und die „Politisch motivierte Ausländerkriminalität“. Extremistische Straftaten stellen eine Teilmenge der politisch motivierten Kriminalität dar. Der extremistischen Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die freiheitliche demokratische Grundord- nung gerichtet sind. Politisch motivierte Gewaltkriminalität ist eine weitere Teilmenge der politisch moti- vierten Kriminalität, die eine besondere Gewaltbereitschaft der Straftäter erkennen lässt. 2
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/3666 Die Erfassung erfolgt anhand eines festgelegten Deliktskataloges, um eine möglichst ein- heitliche Erfassung sicher zu stellen. Die Daten im Verfassungsschutzbericht 2001 des Bundesministeriums des Innern basie- ren auf polizeilichen Daten des Bundeskriminalamtes, die von den Landeskriminalämtern übermittelt wurden. Die Grundlage für die von den Landeskriminalämtern zusammenge- stellten (polizeilichen) Daten bilden die Meldungen der zuständigen Dienststellen des polizeilichen Staatsschutzes. Die niedersächsischen Staatsschutzdienststellen melden bei Einleitung polizeilicher Ermittlungen dem Landeskriminalamt die ihnen bekannt gewor- denen Fälle der politisch motivierten Kriminalität. Dabei werden Bewertungen zu De- liktsqualität, Themenfeldern, Phänomenbereichen, internationalen Bezügen und extre- mistischen Ausprägungen vorgenommen. Ermittlungsergebnisse oder Gerichtsurteile können zu abweichenden Bewertungen und Nacherfassungen führen. Es erfolgt eine ständige Aktualisierung der Fallzahlen - auch für vergangene Zeiträume („lebende Statis- tik“). In dem erwähnten Artikel der Süddeutschen Zeitung sind die in Niedersachsen begange- nen linksextremistischen Gewalttaten mit 127 beziffert. Das sind die Zahlen des Verfas- sungsschutzberichtes 2001 des Bundes. Zu 1: Die in dem Verfassungsschutzbericht 2001 des Bundes bezifferten 127 linksextremisti- schen Gewalttaten resultieren aus der Meldung zu einem festgesetzten Stichtag. Wie be- reits in der Vorbemerkung dargestellt, können neue Ermittlungsergebnisse oder Gerichts- urteile zu abweichenden Bewertungen und Nacherfassungen führen. Dadurch ergeben sich zum jetzigen Zeitpunkt für den Erfassungszeitraum 2001 für Niedersachsen insge- samt 134 linksextremistische Gewalttaten. Diese wurden folgenden Themenfeldern zugeordnet: 50 Taten „Widerstand gegen Castor-Transporte“ (37,3 %) 43 Taten „Konfrontation zwischen Angehörigen der linken und rechten Szene“ (32,1 %) 17 Taten „Antifaschismus“ (12,7 %) 11 Taten „Afghanistankrieg der USA“ (Demonstrative Aktionen anlässlich der US- Militäraktionen nach den Terroranschlägen vom 11.09.2001) (8,2 %) 13 Taten „Sonstige tagespolitische aktuelle Anlässe“ (9,7 %) Mehr als 75 % (104 Taten) der registrierten linksextremistischen Gewaltdelikte wurden in den Bezirken Lüneburg und Braunschweig im Zusammenhang mit folgenden Anlässen verübt: – Castor-Transporte im März und November in das Zwischenlager nach Gorleben, – gewalttätig verlaufene Demonstration gegen eine NPD-Veranstaltung in Göttingen am 16.06.2001, – Demonstration anlässlich des bevorstehenden US-Militärschlages in Göttingen am 08.10.2001. Mehr als ein Drittel (50 Taten) dieser in Niedersachsen festgestellten Delikte resultiert aus den Anlässen im Zusammenhang mit den Castor-Transporten. In anderen Bundeslän- dern hat es im Erfassungszeitraum keine annähernd vergleichbaren Großereignisse gege- ben. Etwa ein weiteres Drittel dieser Taten (41) wurde im Zusammenhang mit den o. g. De- monstrationen in Göttingen verübt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die örtliche Göttin- ger Szene bundesweite Bedeutung hat und bei o. g. Anlässen Unterstützung aus dem ge- samten Bundesgebiet erhielt. 3
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/3666 Diese Faktoren, die es in den anderen Bundesländern in dieser Ausprägung nicht gibt, sind bei einem Ländervergleich zu berücksichtigen. Die Landesregierung nimmt die o.g. Gewalttaten ernst, gleichgültig, ob sie politisch mo- tiviert sind, von linken, rechten oder ausländischen Gewalttätern begangen werden. Der oben dargestellten - im Vergleich mit anderen Bundesländern ungleich höheren Belas- tung durch Straftaten bei demonstrativen Anlässen - wird die Niedersächsische Landesre- gierung mit einem hohen Personal- und Sachaufwand sowie geeigneten Konzepten und Maßnahmen gerecht. Insgesamt wurden zu den 134 linksextremistischen Gewaltdelikten 148 Tatverdächtige ermittelt. Das bedeutet allerdings nicht, dass alle Taten aufgeklärt wurden, da beispiels- weise in Fällen von Landfriedensbruch mehrere Personen eine Tat begehen. Zu 2: Linksextremistische Gewaltdelikte in Niedersachsen waren in keinem der registrierten Fälle dem Themenfeld "Globalisierung" zuzurechnen. In dem neuen Melde- und Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ besteht die Möglichkeit, bei der Erfassung von Tatverdächtigen in einem speziellen Feld Anga- ben zu einer Gruppen- oder Organisationszugehörigkeit vorzunehmen (z. B. Autonomer). Im Jahr 2001 wurden 26 Tatverdächtige als Autonome erfasst. Zu 3: Die Landesregierung hat u. a. folgende Maßnahmen ergriffen: Linksextremistische Bestrebungen sind durch das Niedersächsische Landesamt für Ver- fassungsschutz (NLfV) im Rahmen der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung intensiv beobachtet und bewertet worden. Darauf aufbauend wurden vom NLfV Lage- analysen, Sachstandsberichte und Prognosen, insbesondere zu Großlagen, wie z. B. die Castor-Transporte und die EXPO 2000, erstellt. Diese dienten insbesondere der Unter- richtung der Landesregierung und der Polizei. Die Polizeibehörden haben diese Erkennt- nisse für die Erstellung eigener Lagebeurteilungen und zur Entwicklung präventiver Konzepte verwendet. Über strafrechtlich relevante Erkenntnisse, die im Zusammenhang mit der Beobachtung linksextremistischer Aktivitäten anfallen, unterrichtet das NLfV die Polizeibehörden un- mittelbar. Über die vom NLfV konkret durchgeführten operativen Maßnahmen zur Bekämpfung linksextremistischer Bestrebungen und Gruppierungen wird regelmäßig der Landtagsaus- schuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes unterrichtet. Die niedersächsische Polizei begegnet dem Linksextremismus seit jeher durch konse- quente und intensive Ermittlungs-, Fahndungs- und Aufklärungsmaßnahmen. Im Rahmen umfangreicher Ermittlungsverfahren gegen die linksextremistische „Auto- nome Antifa (M)“ in Göttingen richtete die Polizei eine Sonderkommission beim Lan- deskriminalamt ein. Die mit hohem Personalaufwand betriebenen, aufwändigen Ermitt- lungen führten zur Aufklärung 26 schwerer Straftaten, darunter 14 Brandanschläge, die in den Jahren 1990/1991 begangen worden waren. Durch die erfolgreichen Ermittlungen wurde die Gruppierung wesentlich geschwächt. Mehrere Sonderkommissionen wurden des Weiteren aufgrund der ab 1994 im Zusam- menhang mit Protesten gegen Castor-Transporte verübten Anschläge auf Einrichtungen der Deutschen Bahn AG (Angriffe auf Oberleitungen u. a. durch „Hakenkrallenanschlä- ge“) beim Landeskriminalamt eingerichtet. Insgesamt wurden acht Ermittlungsverfahren wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung und 29 Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr geführt. 4
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/3666 Aufgrund von Anschlägen im Zusammenhang mit der Weltausstellung EXPO 2000 durch militante EXPO-Gegner (Brandanschläge und Hakenkrallenanschläge) wurde zwischen 1998 und 2001 beim Landeskriminalamt Niedersachsen eine spezielle Organisationsein- heit mit den Ermittlungen betraut. Über die niedersächsischen Sonderkommissionen hinaus unterstützte das Landeskrimi- nalamt den Generalbundesanwalt bei diversen Ermittlungsverfahren. Zum einen wurden Spuren im Zusammenhang mit terroristischen Anschlägen der „Revolutionären Zel- len/Rote Zora“ und der Werbung für die „RAF“, die nach Niedersachsen führten, ab- schließend bearbeitet. Zum anderen führte das Landeskriminalamt ein Ermittlungsverfah- ren im Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag der „Antiimperialistischen Zelle“ (AIZ) auf das Wohnhaus des Parlamentarischen Staatssekretärs Köhler in Wolfsburg 1995. Zur frühzeitigen Erkennung von Gefährdungen für Personen und Objekte durch Extre- misten und Terroristen wurde 1997 vom Landeskriminalamt ein Meldedienst „Gefähr- dungsdaten“ eingeführt. Ergänzend hierzu wurde zur Durchführung von verdeckten Fahndungs- und Aufklä- rungsmaßnahmen im Umfeld von Personen und Objekten, bei denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie u. a. durch extremistische Gewalttäter zur Vorbereitung oder Durch- führung eines Anschlags ausgespäht werden, 1998 ein so genanntes Fahndungs- und Auf- klärungskonzept Staatsschutz in Kraft gesetzt. 1998 entwickelte das Landeskriminalamt Niedersachsen ein Maßnahmenkonzept zur prä- ventiven und repressiven Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit gentechni- schen Freilandversuchen und setzte dieses landesweit um. Zu den präventiven Maßnah- men gehören u. a. die Benennung von zentralen Koordinatoren für diesen Deliktsbereich auf Ebene der Polizeiinspektionen sowie die Intensivierung des Informationsaustausches u. a. mit den Versuchsbetreibern. Daneben wurde die Medien- und Internetauswertung verstärkt sowie offene und verdeckte Aufklärung und die Bestreifung der Freilandver- suchsanlagen durchgeführt. Im Jahr 2001 war in Niedersachsen ein deutlicher Rückgang von Straftaten zu diesem Themenfeld verzeichnet worden; nur noch eine Straftat mili- tanter Gentechnikgegner wurde bekannt. U. a. zur Verhinderung von Gewalttaten in Form von linksorientierten politisch moti- vierten Straftaten führte die Innenminister-Konferenz im Jahr 2000 u. a. die Datei „Ge- walttäter Links“ ein. Die Datei dient der Polizei zur Verhinderung und Verfolgung poli- tisch motivierter Straftaten im Sinne des Definitionssystems politisch motivierte Krimi- nalität -links-, insbesondere zur Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen und sonstiger Straftaten im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen und Nuklear- transporten sowie zur Abwehr von Gefahren, die von Ansammlungen gewaltbereiter Per- sonen ausgehen. Infolge der im Ausland, insbesondere im Zusammenhang mit G 8-Gipfeln, zunehmend stattgefundenen gewalttätigen Demonstrationen hat die Innenminister-Konferenz im Ju- ni 2002 die zügige Umsetzung der „Konzeption zur Bekämpfung der politisch motivier- ten Kriminalität international agierender gewaltbereiter Störer bei Demonstrationsanläs- sen“ beschlossen. Die im Kontext mit der Datei „Gewalttäter“ stehende Konzeption sieht u. a. Gefährderansprachen, Meldeauflagen, Passbeschränkungen und Ingewahrsamnah- men bei potenziellen deutschen Gewalttätern aus dem linken Spektrum vor. Dadurch soll die Anreise zu Veranstaltungsorten wie beispielsweise G 8-Gipfeln unterbunden und ge- walttätigen Ausschreitungen bei internationalen Großveranstaltungen entgegengewirkt werden. Darüber hinaus gehende operative Konzepte und Maßnahmen können ohne Gefährdung der weiteren erfolgreichen polizeilichen Arbeit nicht dargestellt werden. 5
Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/3666 Zu 4: Die Information über Struktur, Ziele und Aktionsfelder extremistischer Gruppen in Nie- dersachsen bildet ein Standardthema der Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes. So sind zahlreiche Vortragsveranstaltungen vor und in Zusammenarbeit mit allen demo- kratischen Parteien, Schulen, kirchlichen Institutionen, der Landeszentrale für politische Bildung und sonstigen interessierten öffentlichen Stellen durchgeführt worden, in denen umfassend auch die Ideologie und die Aktivitäten linksextremistischer Organisationen dargestellt werden. Die Öffentlichkeitsarbeit hat sich intensiv mit der linksextremistischen Agitation zu den Castor-Transporten und der EXPO 2000 auseinander gesetzt und insbesondere die Me- dien umfassend informiert. In den jährlich veröffentlichten Verfassungsschutzberichten werden die Erscheinungs- formen, Aktionsfelder und Aktionen der linksextremistischen, insbesondere der gewalt- bereiten militanten autonomen Gruppen in Niedersachsen detailliert für den jeweiligen Berichtszeitraum beschrieben und bewertet. Zur Aufklärung über den verfassungsfeindli- chen Extremismus auch durch die Schulen werden die Verfassungsschutzberichte den niedersächsischen Schulen der Sekundarstufe II seit Jahren kostenlos übersandt. Sie ste- hen ferner interessierten Bürgerinnen und Bürgern auf Anforderung zur Verfügung. Da- von wird in erfreulichem Umfang Gebrauch gemacht. Seit 1996 sind die Verfassungsschutzberichte auch im Internet eingestellt und optimieren damit auch die Aufklärungsarbeit des Verfassungsschutzes über den Linksextremismus. Bartling 6 (Ausgegeben am 11. September 2002)